Die Willeke-Chronik - II. Teil
1933-1939
9. Verwaltung:
a) RAT
Nach dem Freiheitsbrief des Grafen Dietrich von der Mark aus dem Jahre 1397 war die Stadtverwaltung
2 Bürgermeistern und 8 Ratsleuten übertragen. Das Rathäusliche Reglement und Instruktion vor
dem Magistrat der Stadt Plettenberg von 1734 setzt, dem Charakter Plettenbergs als eines Ortes,
wo Land- und Forstwirtschaft betrieben wurde, entsprechend den Aufgabenkreis der Bürgermeister
und Ratsleute fest und hat Bestimmungen über die Besoldung der Magistratspersonen, über "die
Abschaffung von Zehrungen und Schmausereien" und die Vermeidung von Prozessen.
Die Stadt war fortan in 4 Teile eingeteilt, und der Magistrat setzte über jeden Teil einen
"Bürgerkorporal" oder einen "Quartalsmann", der den Bürgern die Anordnungen des Magistrats
mitzuteilen hatte.
In der Zeit der französischen Fremdherrschaft von 1807 - 1815 stand an der Spitze der Mairie
Plettenberg, zu der Stadt und Amt gehörten, der Maire, dem zur Seite 2 Adjoints oder
Beigeordnete standen. Standesamtliche Eintragungen wurden nur von ihm in einer genau
vorgeschriebenen Form beurkundet, und die kirchlichen Register durften in dieser Zeit nicht
geführt werden. - Nach der Stein'schen Städteordnung gab es dann 2 städtische Kollegien mit
Bestimmungen über die Vertretung von Haus- und Grundbesitz und Handwerk in der
Stadtverordnetenversammlung.
b) GERICHT
Den Bauern fehlte am Ende des Mittelalters vielfach Selbstbestimmungsrecht und Freiheit. Sie
waren meistens Hörige und in einzelnen Fällen auch sogar Leibeigene. Alle demselben Oberhofe
unterstellten Hörigen bildeten einen Hofesverband, an dessen Spitze der Hofesherr stand, der
die niedere Gerichtsbarkeit ausübte. Die Hörigen hatten Hofes-, Marken- und Heerbannpflichten
zu erfüllen. Haben Grund besitzenden Leibeigenen gab es in seltenen Fällen auch solche, die
das Gesinde ihres Herrn bildeten und dessen Eigentum sie waren. Als Fortsetzung der alten sächsischen
Volksgerichte treten die "Bur- und Holtgerichte" und die "Gogerichte" auf. Hier bestand auch
noch das Vogteigericht der Vögte von Plettenberg, das diese im 14. Jahrhundert an die Grafen
von der Mark verkauften und dem auch die höhere Gerichtsbarkeit mit dem Blutbann unterstand.
Das Plettenberger Gogericht, das zu "Hande und zu Halse" richten konnte, wurde allmählich zum
Hochgericht. Nach 1397 gab es in Plettenberg auch ein Stadtgericht für die mindere Gerichtsbarkeit,
das vom Bürgermeister und Rat gehalten wurde. Beim Holtgericht kamen bis zu 13 Schöffen vor;
beim Freigericht, Fem- oder Heimlichen Gericht, das vielleicht "im Wieden" abgehalten wurde,
hatte der Freigraf meistens 7, später nur 2 und dann fast immer dieselben Beisitzer. 1561 fanden
die Gerichtsverhandlungen im Rathaus statt, und außer dem "Umstande" waren auch schon ein
Gerichtsschreiber und ein Notar zugegen, ebenso Anwälte. Jeder dem Gogericht Unterstellte war
verpflichtet, dem Richter jährlich einen Tagesdienst zu leisten und zwar der Bauer einen
Spann- und der Kötter einen Handdienst. 1528 wird das "Plettenberger Galgenwerk auf der Radschelle"
erwähnt. Nach dem 30-jährigen Kriege standen den Gogerichten auf Universitäten vorgebildete
Richter vor. Das Plettenberger Gericht verlor 1704 seine Bedeutung als "Hochgericht". An die
Stelle der früher den Richtern geleisteten Hand- und Spanndienste traten Geldabgaben. 1763 wurden
die Gerichtsbezirke neu eingeteilt. Als die Regierung beabsichtigte, den Gerichtbezirk Plettenberg
einem der Landgerichte Lüdenscheid oder Altena anzugliedern, setzte sich der Magistrat mit Erfolg
zur Wehr.
c) BÜRGERSCHAFT
Am 28. August 1810 war in der Stadt ein Tumult wegen Erhebung des "Garbenzehnten". - Am 9. November
1923, dem Jahrestage der November-Revolution, fand eine große Demonstration vor dem Amtsgericht
an der Herscheider Straße zwecks Befreiung von gefangen gesetzten Aufrührern statt. 3 Menschen
wurden von der Schupo (Schutzpolizei) erschossen.
10. Landesherrschaft
Plettenberg, ursprünglich im Gebiet der germanischen Stämme der Sigambrer, Angrivarier oder Engern,
Ampsivarier und Sachsen, gehörte zum "Westfälische Kreise". Im 12. und 13. Jahrhundert bestanden
häufiger Feindseligkeiten zwischen den Kölner Erzbischöfen und den Grafen von Altena (Mark). 1350
verkaufte Gerd von Plettenberg "Dorp und Luide to Plettenbrecht" dem Grafen Engelbert dem dritten
von der Mark. Plettenberg kam 1368 an die Herzöge von Cleve und nach dem Jülich-Cleveschen
Erbfolgestreit durch die Verträge von 1609, 1614 und 1666 an Brandenburg-Preußen. Von 1808 - 1815
gehörte es zum Großherzogtum Berg und zwar zum Arrondissement Hagen und zum Kanton Neuenrade.
Ehemals war die Regierung als "Kriegs- und Domänenkammer" in Cleve. Nach 1815 liegt Plettenberg
im preußischen Regierungsbezirk Arnsberg und im Kreise Altena. Plettenberg gehörte um 1554 zu dem
wirtschaftlich und verkehrspolitisch bedeutsamen Kaufmanns- und Städtebund der deutschen Hanse.
11. Kriegswesen
Zur Verteidigung der Stadtbefestigungen (Mauern und Gräben) bei feindlichen Überfällen
war jeder Bürger auf den Ruf von Bürgermeister und Rat einst zum Waffendienst verpflichtet.
In dieser Bürgerwehr bildete sich eine Schützengesellschaft, die keinen Ehrlosen unter
ihrer Fahne duldete, Fluchen, Schwören, Zank und Schlägereien bei ihren Mitgliedern verbot
und Gehorsam gegenüber dem König, Bürgermeister, Fähnrichen und Unteroffizieren verlangte.
Die Schützen besetzten in Zeiten der Gefahr Stadttore, Türme und wichtige Stellen der
Stadt. Die Bürger standen dem Militär stets freundlich gegenüber, und als der Große Kurfürst
1649 sich bereit erklärte, gegen Zahlung von 30.000 Rtlr. "sämtliche Reiter aus Cleve-Mark
abzudanken", war Plettenberg gerne bereit, seinen Anteil von 28 Rtlr. zu leisten.
1745 unterstützte Plettenberg Friedrich II. zwecks Kriegsführung mit 130 Rtlr.. Einem
Grenadier wurde 1787 ein Bauplatz im Lindengraben in Erbpacht überlassen. Die Zeit der
Fremdherrschaft 1806 - 1815 wurde nur unwillig ertragen. In den Befreiungskriegen kämpften
die Plettenberger im ersten Clevisch-Märkischen Landwehrregiment, von dem Blücher sagte:
"Das sind meine Westfalen, Kerls wie von Eisen". In der Folgezeit gehörte Plettenberg
zum 7. Armeekorps Münster und zum Bezirkskommando Attendorn, nach der Heeresvermehrung
nach 1866 zunächst zum 11. Armeekorps Kassel und dann zum 18. Armeekorps Frankfurt a/M
und zum Bezirkskommando Siegen.
12. Siegel, Wappen und Fahne
Das Wappen der Stadt ist seit 1397 "ein Wappenschild zwischen zwei Türmen, geziert mit
4 Querbalken und 22 Feldern, welche mit den märkischen Farben Rot und Silbern abwechseln
und über denselben die märkische Grafenkrone." Dieses Wappen zeigen auch die Siegel der
Stadt. Die bei den Markenumzügen 1624, 1681, 1745 und 1806 zwecks Feststellung der
Grenzen des städtischen Gebietes voran getragenen Fahnen der Bürgerschaft, von denen
die jüngste das Datum 1745 hatte, zeigten auf das städtische Wappen. Dasselbe wurde auch
von der hiesigen Schützengesellschaft 1836, die die Farben Gelb-Blau hat, angenommen.
Die Gesellschaft erhielt 1843 von der Königin Elisabeth eine schöne Fahne aus weißer Seide,
auf welcher auf der einen Seite im blauen Feld mit einem Kranz von Eichenzweigen
umgeben das Wappen der Stadt und auf der anderen Seite in weißem Grund der Namenszug der
Königin, überschwebt von der landesherrlichen Krone, gestiftet ist.
13. Münzwesen
Die ältesten Münzen im Gebiet der Grafschaft Mark scheinen die gallischen Potinstücke
gewesen zu sein. Römische Münzen dringen mit den Eroberern ein. Die Anfänge einer
westfälischen Prägung gehören in die Zeit der Ottonen. Königliche und geistliche
Pfennige gab es im letzten Viertel des 11. Jahrhunderts, Soester Pfennige, Hammer und
Iserlohner Pfennige unter dem Grafen Engelbert II. (1308-1328), Adolf II. (1328-1347),
Engelbert III. (1347-1391). Außerdem waren im Umlaufe Dortmunder Pfennige Karls IV. und
Pfennige des Grafen Dietrich (1368-1406), der Plettenberg Stadtrechte verlieh. In der Zeit
des Jülich-Clevischen Erbfolgestreites gab es Aarenschillinge und Goldgulden der Häuser
Brandenburg und Pfalz-Neuburg. Unter dem Kurfürsten Georg Wilhelm und dem Großen
Kurfürsten waren auch Marinegroschen im Gebrauch. Dann verdrängte das Geld des
brandenburgisch-preußischen Gesamtstaates die märkische Sonderprägung.
14. Steuern
Die Bauern mussten im 15. Jahrhundert Dienste und Abgaben verschiedener Art leisten.
Die Freimärkischen entrichteten für den Landesherrn kleine Abgaben an Geld, Vieh
und Getreide nach der Burg Schwarzenberg. Im allgemeinen sorgten bis zum Ende des
15. Jahrhunderts die Freien durch die in Geld bestehende "Mai- und Herbstbede" (Herbstbede:
im Herbst fällige Grundsteuern),
durch Vieh- und Getreideabgaben für den Unterhalt der gräflichen Familie und
Beamten und durch persönliche Dienste für die Erhaltung und Verteidigung der Burg.
Außerdem hatten die Grafen Einkünfte aus Domänen, Mühlen, Zöllen, Strafen u. s. f..
Dabei gab es auch "Huldigungssteuern", "Türkensteuern", "Hilingssteuern" (Hiling:
Polterabend), Kriegssteuern, Hochzeitssteuern u. s. f..
Als später Ritterschaft und Landstände dem Landesherrn Steuern bewilligten,
wurden diese auf dem Landtage auf die Städte und Ämter umgelegt und auf den
"Erbentagen" auf die Steuerzahler verteilt unter dem Vorsitz des Richters
als Nachfolger des Gografen, später des Drosten, seit 1722 eines Mitgliedes
der Kriegs- und Domänenkammer und danach des Landrats.
1655 entfielen auf Plettenberg 118 Rtlr., 1705 zahlten 142 Steuerzahler
2.529 Rtlr. und 1790 zahlten 185 Steuerzahler 3.330 Rtlr.. Wer keinen Grundbesitz
hatte, musste "Nahrungsgelder" bezahlen und zwar pro Person 15 - 30 Stüber. Auch
waren alle an der Salzsteuer beteiligt.
Die Abgaben, welche die Bürger der Stadt, dem Staat, zu leisten hatten, wurden
festgestellt auf Grund der Kataster von 1636, 1689, 1726 und 1791, wobei in den
letzten Jahren 286 Rtlr. 54 Stbr. an Grundsteuern herauskamen. Im Jahre 1717
wurde die Akzise eingeführt, die 1791 ein Soll-Einkommen von 1.248 Rtlr. 11 Stbr.
verzeichnet. Sie wurde erhoben als Mühlensteuer, Getreidesteuer, von Getränken,
vom Schlachten, Hausieren, als Haussteuer und als Nahrungsgeld.
15. Das Gebiet der Stadt
Bei der allgemeinen Katastervermessung 1830 sind die zu der Stadt gehörenden
Grundstücke in die Steuergemeinde Plettenberg zusammengefasst worden. Die
Grenzen der Stadt wurden ehemals durch die "Marken-Umzüge" wiederholt
festgestellt. Die der Stadt vom Herzog Johann von Cleve 1384 (?) geschenkte
freie Jagd wie auch die Fischerei-Gerechtigkeit waren kein freies Bürgerrecht,
sondern Gemeindeigentum.
Das städtische Gebiet zerfiel immer in die Feldmark
und die Waldungen. Letztere waren unter dem Namen der "Mark" allgemeines
städtisches Eigentum, hatten einen Wert von etwa 10.412 Rtlr. und wurden
von 1772 - 1809 geteilt. Zu den Waldungen gehörten: Kirchlöh, Saley, Schrewenacken,
Kropp, Kalmecke mit Rabenkopf, Wiemert, Sundhelle, Bermecke, Galgenhagen,
Hirtenböhl, Schellhagen, Kohlbuschberg mit Vollstern, Hestenberg u. Lüttgen
Hestenberg u. hatten ohne die beiden letzteren eine Größe von 742 Morgen. Das
Stadtgebiet hat eine Größe von 1.347 ha 49 a 65 qm.
16. Kirchenwesen
Die Kirchengemeinde Plettenberg gehörte vor der Reformation zur Erzdiözese Köln
und darin zum Dekanat Attendorn. Sie war dem Abt der Benediktinerabtei Grafschaft
abgabepflichtig. Die Einführung der Reformation erfolgte schrittweise und um
1580 verkündigte in Plettenberg der Vikar Joh. Stöter mit Erfolg Luthers Lehre.
Der vom Abt des Klosters Grafschaft eingesetzte Pastor Hermann Dübbe war anfangs
noch katholisch, er wandte sich dann aber dem Luthertum zu, und die Gemeinde
folgte ihm.
Unter dem Vikar Kaspar Dübbe, der 1643 nach Werdohl berufen wurde, drang der
Kalvinismus ein. Die Reformierten erreichteten 1660 die Teilung der Kirchenrenten
und die Selbständigkeit. Die Kirche wurde von beiden Gemeinden zum Morgengottesdienst
benutzt und zwar von den Reformierten von 8 - 10 Uhr und von den Lutherischen von
10 1/4 - 12 1/2 Uhr. Das erste Pfarrhaus der reformierten Gemeinde lag unmittelbar
hinter der Hauptkirche, das erste Pfarrhaus der lutherischen Gemeinde, auch der
"Wiedenhof" genannt, am Offenborn, den die Umwallung der Stadt einschloss.
Nachdem am 31. Oktober 1817 König Friedrich Wilhelm III. im Vaterlande Lutheraner
und Reformierte in der Union zur ev. Landeskirche zusammengeführt hatte, fand am
10. Juni 1851 nach jahrelangen Verhandlungen und Beschlüssen die Vereinigung der
beiden hiesigen Schwestergemeinden zur ev. Kirchengemeinde, zu der die Eingesessenen
von Stadt und Amt Plettenberg gehören, statt. In welchem Verhältnis in Bezug auf
die Anzahl der Gemeindemitglieder aber die beiden Gemeinden zueinander standen,
geht daraus hervor, dass 1805 zur hiesigen lutherischen Schule 208 Schüler und
zur reformierten Schule 44 Schüler gehörten.
In den beiden Jahrhunderten nach der Reformation gab es in Plettenberg keine
Christen katholischen Bekenntnisses. 1810 waren etwa 40 vorhanden, die meistens
durch Zuwanderung aus dem benachbarten katholischen Sauerlande hierher gekommen
waren. 1817 waren es schon 150, die von Affeln, Schönholthausen u. Attendorn
pastoriert wurden. Die Gründung der katholischen Gemeinde fällt in die Zeit von
1836 - 1840. Sie gehört zur Erzdiözese Paderborn und zum Dekanat Letmathe. Die
kath. Gemeinde - zu der Stadt u. Amt Plettenberg gehören - zählte 1867: 249 Seelen
bei 1.685 Evangelischen; 1900: 875 bei 3.702; 1910: in der Stadt 1.272 und im
Amt noch 1.049 bei 5.147 Ev. in der Stadt u. 5.353 Ev. im Amte Pl.; 1925: 1.428
bei 5.696 Evangelischen. Die Katholiken des "Unteramtes" weihten am 29. August
1909 in Eiringhausen eine eigene neue Kirche ein, die Evangelischen desgleichen
am 18. Januar 1914.
Juden waren immer gering an Zahl und Einfluss und beschäftigten sich mit
Manufakturhandel, Vieh- und Fellhandel und Metzgerei. Zahl derselben war
1834: 33; 1843: 25; 1900: 54; 1910: 43; 1925: 41.
17. Bildungsanstalten
Das älteste lutherische Schulhaus war in der Nähe des ersten Pastorats am
südlichen Ausgang der Graf-Engelbert-Straße. 1840 kaufte die Gemeinde von
den Erben des Magistratsbürgermeisters Homberg deren am Maiplatz gelegenes,
großes, in 2 Flügen ausgeführtes Stammhaus - mit einem Flächenraum von
156 Quadratruten 90 Quadratfuß - für 2.750 Taler und baute es zum Schulhause
aus. Das Schulhaus der Reformierten stand ehemals am nördlichen Ausgang der
Graf-Engelbert-Straße. Die Vereinigung der beiden evangelischen Schulen
erfolgte am 17. Dezember 1844. 1885 wurde das große ev. Schulgebäude am
Maiplatz errichtet, der weitere Ausbau desselben erfolgte 1905. Die katholische
Volksschule war zuerst eine Privatschule u. zwar von 1848 - 1851 und im
Pastoratshause untergebracht, dann kam sie in das ehemalige Schmalenbach'sche
Haus am Marktplatz, und von 1857 - 1897 in die Graf-Engelbert-Straße neben der
Kirche, von da an waren die Mädchen in der Brachtstraße untergebracht. 1903
erfolgte dortselbst ein Anbau und seit Ostern 1904 sind die 3 Klassen mit
218 Mädchen in der Schule an der Brachtstraße untergebracht.
Die Schulaufsicht wurde bis zum 1. Oktober 1911 von Geistlichen ausgeübt
im Auftrag des Staates. Die Anfänge des höheren Schulwesens reichen bis zum
Jahre 1860 zurück. Eine Privat-Mädchenschule bestand hier von 1876 - 1906, von
1907 bis 1930 war es die Städtische Höhere Mädchenschule, dann ging sie ein.
1878 - 1906 bestand in Plettenberg die Selekta der ev. Volksschule, die im
Jahre 1906 die Höhere Stadtschule und 1907 die Realschule wurde.
Für die Schulung des gewerblichen Nachwuchses bestand von 1905 - 1932 eine
nebenamtlich geleitete "Gewerbliche Fortbildungsschule" bzw. Berufsschule
für Knaben und Mädchen, die dann hauptamtlich wurde und zur Kreisberufsschule
gehört.
18. Zeitungen:
Am 1. Oktober 1880 wurde der "Plettenberger Bote" gegründet, der halbwöchentlich erschien,
aber vom 1. Januar 1881 schon "Süderländer Wochenblatt" heißt. Seit 1888 erscheint die
Zeitung dreimal wöchentlich. Mit dem 1. Oktober 1913 erscheint sie täglich und heißt
fortan "Süderländer Tageblatt". Am 27. Juni 1925 wurde noch eine zweite Zeitung hier
gegründet, die sich "Plettenberger Nachrichten" nennt; sie ist auch wie das "Süderländer
Tageblatt" unpolitisch und ging wegen der geringen Auflage später ein.
(hier hat die Willeke-Chronik die Seite 10 von 187 Seiten erreicht)
zum Beginn der Chronik
Fortsetzung III. Teil
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