Chronik der Stadt Plettenberg

zusammengestellt aus dem städtischen Archiv und nach von Steinens westfälischer Geschichte von Julius Hölterhoff, 1844 (über 400 Folio-Seiten)

1. Geschichte von der ältesten Zeit bis 1843
Fortsetzung: B. Geschichte der inneren Entwicklung

  Aus diesen bisher entwickelten Verhältnissen des Gemeindevermögens floss die Einnahme zur Bestreitung der Kämmereibedürfnisse. Sie haben aber einzeln noch eine Geschichte ihrer Entstehung, welche unter Zugrundelegung des ausführlichen Etats pro 1786 - 1792 hierher gehört.

Einnahmen Tit. I: Kanones von Häusern, Gärten und Baumhöfen. Nachrichten über deren Entstehung über 1723 hinaus liegen nicht vor, obgleich in diesem Jahre schon 28 Verpflichtete vorkommen. Sie sind dadurch entstanden, dass Bürgern, Bürgersöhnen oder neu einziehenden Bürgern auf städtischem Grund und Boden Stellen zur Erbauung von Häusern, Schmieden und Stallungen angewiesen wurden gegen die Entrichtung eines jährlichen Grundzinses, wobei die Hausstelle von 30 Fuß Quadrat zu 10 Taler Wert und der Grundzins zu 5 Prozent auf 30 Stüber, Plätze zu Schmieden im Grundzins zu 7 1/2 Stüber und zu Miststellen zu 5 Stüber veranschlagt wurden. Andere in der Feldmark gelegene Stücke der Waldgemeinde wurde ansuchenden Bürgern belassen, um sie urbar zu machen und davon der Grundzins, unveränderlicher Kanon, nach billigem Ermessen festgesetzt. Diese Einnahme hat sich von Jahr zu Jahr vermehrt, aber in einzelnen Fällen durch Ablösung der Abgabe in Kapital verringert.

Einnahmen Tit. II: Bürgergeld von neuen Bürgern. - Jeder neu einziehende Bürger musste für die Gewinnung des Rechts 5 Taler zahlen. Es stand ihm aber auch frei, die eine Hälfte zu bezahlen und die andere zu verzinsen.

Einnahmen Tit. III: An Pachtgeldern von Ländereien. - Diese Einnahme ist durch (größtenteils wohl) Vererbpachtungen städtischer Gemeinheitsgrundstücke entstanden.

Einnahmen Tit. IV: An Zinsen von älteren Kontributionen und Schatzungen. - Woher diese rühren ist unbekannt, vielleicht aber von Rückständen vom Kriegssteuern und Schatzungen, welche die Kämmerei vorgelegt hat, so dass sich die Verpflichtung zur Zinszahlung in "mora" gründet. Sie sind schon 1723 bezahlt.

Einnahmen Tit. V: Forense Kontribution. - Sie gründet sich auf die oben beschriebene Schatzung. Jedes städtische Grundstück, wenn es nicht von einem Bürger genutzt wurde, es mochte nun an Amtsangesessene verkauft oder verpachtet sein, war seit Einrichtung der Akcise, da es derselben nicht steuerbar bliebt, jener Schatzung unterworfen, welche Steuer als Entschädigung für den entgehenden Beitrag zum Akzisefixum zur Kommunalkasse floss. In den Jahren 1780 bis 1800 usw. dehnte der Magistrat diese Abgabe dahin aus, dass von sämtlichen Früchten, Graswuchs und Heu, welches auf dem Halme oder auf den Wiesen an Auswärtige verkauft wurde, die Schatzung zur Kämmereikasse bezahlt werden musste. (von einer Karre Heu 10 Stüber).

Einnahmen Tit. VI: Wegegeld und Brückengeld. - Dessen ist oben gedacht.

Einnahmen Tit. VII: Abschossgelder. - Die Privilegien des Grafen Dietrich von der Mark vom Jahre 1397 und Herzogs Johann von Cleve 1510 verliehen der Stadt das Recht zur Erhebung des 10 Pfennigs vom Vermögen eines auswandernden Bürgers (Nachsteuer, Nachschoss, Censu emigratoris) oder von Erbschaften, welche an im Auslande wohnende Erben fiel (Abschoss, Erbsteuer oder Weddeschatz). Die vorhandenen Rechnungen weisen aber nur an Einnahmen nach 1739 von zwei in Holland verheirateten Schwestern Schauerte 5 Taler, 1761 Peter Wullner wegen seiner Schwester, welche nach Sachsen verzog, von 130 Talern gleich 13 Taler.

Noch in den Jahren 1750 hatte die Stadt an öffentlichen Gebäuden zu unterhalten:
das Rathaus,
die beiden Tore,
die städtischen Mauern,
das Rückwagegebäude für die Akzise.

Das im Jahre 1743 aus dem Brande von 1725 neu erbaute Rathaus war in den Jahren 1820 u. f. nicht allein schon baufällig, sondern auch viel zu klein, um mit dem Verwaltungsbureau auch das Königliche Land- und Stadtgericht aufzunehmen, für welches der Staat gegen Entrichtung einer Miete von der Stadt die Beschaffung eines Lokals verlangte. Das alte Rathaus wurde daher im Jahre 1828 dem Bischof von Paderborn, Freiherrn von Ledebur, welches dasselbe zu einer katholischen Kirche bestimmte, verkauft und dagegen unterhalb der Stadt ein an der nach der Lenne führenden Straße liegender Platz angekauft und darauf ein neues Gebäude aufgeführt, in welchem dem Landgericht die erforderlichen Räume gegen 60 Taler Miete verpachtet sind, der Magistrat Registratur und Sessionszimmer hat, und im Erdgeschoss sich zwei Gefängnisse befinden. Dieser Bau verursachte einen Kostenaufwand von 2.500 Taler.

Die städtischen Thore und Mauern sind im vorigen Jahrhundert abgetragen und nach Aufhebung der Accise das ..gebäude verkauft. Andere öffentliche Gebäude besitzt die Stadt nicht. Sie muß aber an Brücken unterhalten
a. die Lennebrücke, deren Verhältnisse Seite 93 N 4 gedacht worden ist,
und
b. eine Fahrbrücke über die Oester in der Stadt,
c. eine Fahrbrücke über die Else, die Zollbrücke genannt, an der Bülte,
d. zwei Fußbrücken über die Grüne
   1. bei der Walkmühle
   2. bei den Dachsteinen
e. eine Fußbrücke über die Oester.


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