zusammengestellt aus dem städtischen Archiv und nach von Steinens westfälischer Geschichte von Julius Hölterhoff, 1844 (über 400 Folio-Seiten)
1. Geschichte von der ältesten Zeit bis 1843
Aus diesen bisher entwickelten Verhältnissen des Gemeindevermögens floss
die Einnahme zur Bestreitung der Kämmereibedürfnisse. Sie haben aber
einzeln noch eine Geschichte ihrer Entstehung, welche unter Zugrundelegung
des ausführlichen Etats pro 1786 - 1792 hierher gehört.
Einnahmen Tit. I: Kanones von Häusern, Gärten und
Baumhöfen. Nachrichten über deren Entstehung über 1723 hinaus liegen
nicht vor, obgleich in diesem Jahre schon 28 Verpflichtete vorkommen.
Sie sind dadurch entstanden, dass Bürgern, Bürgersöhnen oder neu
einziehenden Bürgern auf städtischem Grund und Boden Stellen zur
Erbauung von Häusern, Schmieden und Stallungen angewiesen wurden gegen
die Entrichtung eines jährlichen Grundzinses, wobei die Hausstelle von
30 Fuß Quadrat zu 10 Taler Wert und der Grundzins zu 5 Prozent auf
30 Stüber, Plätze zu Schmieden im Grundzins zu 7 1/2 Stüber und zu
Miststellen zu 5 Stüber veranschlagt wurden. Andere in der Feldmark
gelegene Stücke der Waldgemeinde wurde ansuchenden Bürgern belassen,
um sie urbar zu machen und davon der Grundzins, unveränderlicher Kanon,
nach billigem Ermessen festgesetzt. Diese Einnahme hat sich von Jahr
zu Jahr vermehrt, aber in einzelnen Fällen durch Ablösung der Abgabe in
Kapital verringert.
Einnahmen Tit. II: Bürgergeld von neuen Bürgern. - Jeder
neu einziehende Bürger musste für die Gewinnung des Rechts 5 Taler
zahlen. Es stand ihm aber auch frei, die eine Hälfte zu bezahlen und die
andere zu verzinsen.
Einnahmen Tit. III: An Pachtgeldern von Ländereien. - Diese
Einnahme ist durch (größtenteils wohl) Vererbpachtungen städtischer
Gemeinheitsgrundstücke entstanden.
Einnahmen Tit. IV: An Zinsen von älteren Kontributionen und
Schatzungen. - Woher diese rühren ist unbekannt, vielleicht aber von
Rückständen vom Kriegssteuern und Schatzungen, welche die Kämmerei vorgelegt
hat, so dass sich die Verpflichtung zur Zinszahlung in "mora" gründet. Sie
sind schon 1723 bezahlt.
Einnahmen Tit. V: Forense Kontribution. - Sie gründet sich auf
die oben beschriebene Schatzung. Jedes städtische Grundstück, wenn es
nicht von einem Bürger genutzt wurde, es mochte nun an Amtsangesessene
verkauft oder verpachtet sein, war seit Einrichtung der Akcise, da es
derselben nicht steuerbar bliebt, jener Schatzung unterworfen, welche
Steuer als Entschädigung für den entgehenden Beitrag zum Akzisefixum zur
Kommunalkasse floss. In den Jahren 1780 bis 1800 usw. dehnte der Magistrat
diese Abgabe dahin aus, dass von sämtlichen Früchten, Graswuchs und Heu,
welches auf dem Halme oder auf den Wiesen an Auswärtige verkauft wurde,
die Schatzung zur Kämmereikasse bezahlt werden musste. (von einer Karre Heu
10 Stüber).
Einnahmen Tit. VI: Wegegeld und Brückengeld. - Dessen ist oben
gedacht.
Einnahmen Tit. VII: Abschossgelder. - Die Privilegien des Grafen
Dietrich von der Mark vom Jahre 1397 und Herzogs Johann von Cleve 1510 verliehen
der Stadt das Recht zur Erhebung des 10 Pfennigs vom Vermögen eines
auswandernden Bürgers (Nachsteuer, Nachschoss, Censu emigratoris) oder von
Erbschaften, welche an im Auslande wohnende Erben fiel (Abschoss, Erbsteuer
oder Weddeschatz). Die vorhandenen Rechnungen weisen aber nur an Einnahmen
nach 1739 von zwei in Holland verheirateten Schwestern Schauerte 5 Taler,
1761 Peter Wullner wegen seiner Schwester, welche nach Sachsen verzog, von
130 Talern gleich 13 Taler.
Noch in den Jahren 1750 hatte die Stadt an öffentlichen Gebäuden zu unterhalten:
Das im Jahre 1743 aus dem Brande von 1725 neu erbaute Rathaus war in den
Jahren 1820 u. f. nicht allein schon baufällig, sondern auch viel zu klein,
um mit dem Verwaltungsbureau auch das Königliche Land- und Stadtgericht
aufzunehmen, für welches der Staat gegen Entrichtung einer Miete von der
Stadt die Beschaffung eines Lokals verlangte. Das alte Rathaus wurde daher
im Jahre 1828 dem Bischof von Paderborn, Freiherrn von Ledebur, welches
dasselbe zu einer katholischen Kirche bestimmte, verkauft und dagegen unterhalb
der Stadt ein an der nach der Lenne führenden Straße liegender Platz angekauft
und darauf ein neues Gebäude aufgeführt, in welchem dem Landgericht die
erforderlichen Räume gegen 60 Taler Miete verpachtet sind, der Magistrat
Registratur und Sessionszimmer hat, und im Erdgeschoss sich zwei Gefängnisse
befinden. Dieser Bau verursachte einen Kostenaufwand von 2.500 Taler.
Die städtischen Thore und Mauern sind im vorigen Jahrhundert abgetragen und
nach Aufhebung der Accise das ..gebäude verkauft. Andere öffentliche Gebäude
besitzt die Stadt nicht. Sie muß aber an Brücken unterhalten
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