zusammengestellt aus dem städtischen Archiv und nach von Steinens westfälischer Geschichte von Julius Hölterhoff, 1844 (über 400 Seiten)
1. Geschichte von der ältesten Zeit bis 1843
Diese Waldungen wurden als ein allgemeines Privateigentum der Bürger bis zur Teilung unter
spezieller Aufsicht des Magistrats benutzt, in der Art, daß jeder nach den augenblicklichen
Bedürfnissen seiner ökonomischen Verhältnisse auf Anweisung des Magistrats Brand- und Bauholz
angewiesen erhielt, mit Ausnahme der Nahrungs treibenden Bürger im Bezug auf dieses Gewerbe,
als Bauer, Bäcker, Branntweinbrenner etc.. Selbst für diejenigen Bewohner der Stadt, welche
nicht Bürger waren und nur Einwohnergeld bezahlten, finden wir keine Ausschließung und
Beschränkung in dieser Mitbenutzung der Forsten rücksichtlich des Brennholzes, denn der
Eigentümer eines Hauses mußte auch Bürger sein.
(in der Original-Chronik sind wir hier auf der Seite 84 angelangt)
Außerdem aber wurde der ganze Flächenraum auch von der Bürgerschaft zur Maste und zur Hude
für das Hornvieh unbeschränkt benutzt. Die städtischen öffentlichen Gebäude, Brücken etc.
wurden aus den gemeinschaftlichen Bergen repariert und gebaut, auch hat, wie jedoch nur
aus Andeutungen zu entnehmen, der Magistrat in wohl nicht seltenen Fällen wo die Einnahme
an Kämmereirenten für die notwendigen Ausgaben bei der Baukasse nicht ausreichte oder
andere Vorschüsse entstanden, diese und jene Ausfälle durch Brennen von Holzkohlen oder
Verkauf von Holz aus den städtischen Bergen gedeckt.
Bis zum Jahre 1725 und vielleicht auch noch später scheint hierüber Rechnung geführt
worden zu sein, indem wir von 1719 bis 1724 verschiedene Anweisungen des Holzkatasters
Pauli (auf Streifchen Papier) vorfinden, nicht auf den Kammerarius, sondern auf den
Sekretarius Wever lautend, zur Zahlung von Tagelöhnen etc. für Arbeiten in den städtischen
Bergen. Auch ist in der Kammerei-Rechnung pro 1741 Porto "für Einsendung der Kohlen-Rechnung"
verausgabt. Sämtliche Parzellen, mit Ausnahme der Kalmecke und eines Teils der Wiemert,
liegen nicht zu entfernt von der Stadt, haben auch größtenteils mit Ausnahme auf der
Höhe des Gebirges, nicht gar zu unbequeme Zu- und Abfuhren, sind aber durchgängig mit
einem fruchtbaren Boden versehen.
Wer jetzt die von Bäumen kahlen Gebirge sieht, auf und an welchen der Holzbestand zwar
kräftig, aber nur als Gestrüpp wuchert, der wird der Sage kaum Glauben beimessen, welche
erzählt, wie die Höhen, welche in bunter Mischung der Form im städtischen Gebiete lagern,
mit hohem, dichtem und mächtigem Walde bedeckt waren, dessen Eichen vielleicht mehr als
ein halbes Jahrtausend gesehen hatten. Freilich soll wohl der Brand von 1725 diesen Wald
zuerst gelichtet haben und beim Wiederaufbau der Stadt in der Zeit wird dem Wald ein
außergewöhnlicher Anspruch erwachsen sein, da es verordnet war, daß alljährlich jeder
Bürger zwei Pflanzen zur Fortkultur pflanzen mußte, was wenigstens nach den
Magistratsprotokollen bis zum Jahre 1755 auch geschehen ist.
Aber die Teilung der Marken, welche das Beste der Bürger bezweckte in der Voraussetzung,
jeder würde sein alleiniges Eigentum besser kultivieren und benutzen, hat geradezu
entgegen gewirkt, indem augenblicklicher Vorteil oder ein augenblicklicher Notzustand
schwerer in der Waagschale wog als die Rücksicht auf dauernden aber zeitweiligen Nutzen.
Die Teilung der Mark wurde 1772 eingeleitet und hat bis zu ihrer mit Beitreibung der
Kosten abschließenden Beendigung bis zum Jahre 1809 geschwebt. Das Teilungsobjekt war zu
10.412 Taler gewürdigt - es findet sich in den Akten aber eine Rechnung, welche vielleicht
noch nicht alles enthält, nach der an Kosten der Teilung 841 Taler aufgegangen waren.
Die Akten des Archivs über (sub subro) "Theilung der Plettenberger Mark" enthalten wenig Nachrichten
über die Ausführung. Die der Theilung zum Grunde gelegten Prinzipien sinden sich in
der sub Nr. 45 des Archivs kopiert aufgenommen (nicht beglaubigte Abschrift einer
Verfügung der Theilungs-Commission vom - sine dato - 1776 [Kriegs- und Domänenrath
Wulfingh in Hagen u. Richter Overbeck] u. den Protokollen vom
29. May u. ff. Tage ?jsd anni. Sie bestehen kurz gefaßt aus folgendem:
Der Kämmerei Plettenberg ist vorab zur Unterhaltung der öffentlichen Gebäude und
Anstalten der Hestenberg und der Lütken Hestenberg überwiesen, beide nach Westen hin
in der nächsten Umgebung der Stadt gelegen. Es wurde als Grundsatz aufgestellt:
1. Die Rechte des einzelnen Bürgers in den gemeinschaftlichen Bergen kleben gemäß
der in der Vorzeit nach dem Bedürfnis ausgeübten Benutzung an der Person.
Hiernach wurde dann ein Drittel der Mark vorabgenommen und unter die Bürger, welche zugleich
Hausbesitzer waren, vertheilt und zwar nach drei Klassen: Besitzer eines großen, eines
mittleren und eines kleinen Hauses, in Erwägung, daß dadurch das früher bestandene Bedürfnis
billig und rechtlich soviel als möglich erreicht werde.
Die übrigen zwei Drittel wurden in Lose nach Lage, Güte, Größe gesetzt und unter die zu 1
gedachten Bürger und unter diejenigen, welche das Bürgerrecht ererbt oder als Einwohner
erworben hatten, sowie unter die Miethäuser, welche vom Eigentümer, der nach seiner Person
bereits bedacht war, nicht besessen wurden, verteilt.
Die Einteilung dieser Beteiligten geschah nach einem angenommenen Betrage zu den Abgaben.
Es erhielt, wer dreißig Stüber bis ein Taler zahlte ein Viertel, bis ein Taler dreißig
Stüber zwei Viertel, bis 2,30 Taler/Stüber drei Viertel und bis zehn Taler fünf Viertel
des Loses. Jedes Pastorat erhielt acht Viertel, jeder Prediger zwei Viertel, die beiden
Schulen zwei Viertel, das Haus Cobbenroth fünf Viertel, die Mühle zwei Viertel Los.
Die sogenannten Fixierungslose sollten den Häusern der Bürger und den Mietshäusern als
ein untrennbares Pertinenzstück ankleben.
Die Hude des Hornviehs, nachdem die Ziegenhude schon nach Forstgesetzen aufgehoben war,
blieb unter Aufsicht des Magistrats vor zwei vereideten Viehhirten auf der geteilten
Grundfläche gemeinschaftlich, wobei es jedoch dem Eigentümer freistand, seinen erhaltenen
Anteil zu Wiesen oder Ackerland urbar zu machen und sich dadurch der freien Hude zu entziehen.
Nach einem Verzeichnis vom 16. September 1789 blieben mehrere Grundflächen zur Gesamtgröße
von 16 Morgen 471 Ruten ungeteilt und zwar, wie bei der Teilung bezweckt wurde, für die
Viehhude. Diese Flächen sind in jüngerer Zeit von den städtischen Behörden als
Gemeindeeigentum betrachtet und zu einem Teil verkauft oder verpachtet worden. Zur Zeit
(1843) besitzt die Stadt noch folgende Grundstücke: den Hestenberg, den Lütken Hestenberg,
die Glingmecke und den Hirtenböl. Die übrigen Parzellen sind 1831 und 1839 verkauft worden.
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