Chronik der Stadt Plettenberg

zusammengestellt aus dem städtischen Archiv und nach von Steinens westfälischer Geschichte von Julius Hölterhoff, 1844 (über 400 Seiten)

1. Geschichte von der ältesten Zeit bis 1843
Fortsetzung: B. Geschichte der inneren Entwicklung
1. Staatliche Entwicklung

  Diese Waldungen wurden als ein allgemeines Privateigentum der Bürger bis zur Teilung unter spezieller Aufsicht des Magistrats benutzt, in der Art, daß jeder nach den augenblicklichen Bedürfnissen seiner ökonomischen Verhältnisse auf Anweisung des Magistrats Brand- und Bauholz angewiesen erhielt, mit Ausnahme der Nahrungs treibenden Bürger im Bezug auf dieses Gewerbe, als Bauer, Bäcker, Branntweinbrenner etc.. Selbst für diejenigen Bewohner der Stadt, welche nicht Bürger waren und nur Einwohnergeld bezahlten, finden wir keine Ausschließung und Beschränkung in dieser Mitbenutzung der Forsten rücksichtlich des Brennholzes, denn der Eigentümer eines Hauses mußte auch Bürger sein. (in der Original-Chronik sind wir hier auf der Seite 84 angelangt)

Außerdem aber wurde der ganze Flächenraum auch von der Bürgerschaft zur Maste und zur Hude für das Hornvieh unbeschränkt benutzt. Die städtischen öffentlichen Gebäude, Brücken etc. wurden aus den gemeinschaftlichen Bergen repariert und gebaut, auch hat, wie jedoch nur aus Andeutungen zu entnehmen, der Magistrat in wohl nicht seltenen Fällen wo die Einnahme an Kämmereirenten für die notwendigen Ausgaben bei der Baukasse nicht ausreichte oder andere Vorschüsse entstanden, diese und jene Ausfälle durch Brennen von Holzkohlen oder Verkauf von Holz aus den städtischen Bergen gedeckt.

Bis zum Jahre 1725 und vielleicht auch noch später scheint hierüber Rechnung geführt worden zu sein, indem wir von 1719 bis 1724 verschiedene Anweisungen des Holzkatasters Pauli (auf Streifchen Papier) vorfinden, nicht auf den Kammerarius, sondern auf den Sekretarius Wever lautend, zur Zahlung von Tagelöhnen etc. für Arbeiten in den städtischen Bergen. Auch ist in der Kammerei-Rechnung pro 1741 Porto "für Einsendung der Kohlen-Rechnung" verausgabt. Sämtliche Parzellen, mit Ausnahme der Kalmecke und eines Teils der Wiemert, liegen nicht zu entfernt von der Stadt, haben auch größtenteils mit Ausnahme auf der Höhe des Gebirges, nicht gar zu unbequeme Zu- und Abfuhren, sind aber durchgängig mit einem fruchtbaren Boden versehen.

Wer jetzt die von Bäumen kahlen Gebirge sieht, auf und an welchen der Holzbestand zwar kräftig, aber nur als Gestrüpp wuchert, der wird der Sage kaum Glauben beimessen, welche erzählt, wie die Höhen, welche in bunter Mischung der Form im städtischen Gebiete lagern, mit hohem, dichtem und mächtigem Walde bedeckt waren, dessen Eichen vielleicht mehr als ein halbes Jahrtausend gesehen hatten. Freilich soll wohl der Brand von 1725 diesen Wald zuerst gelichtet haben und beim Wiederaufbau der Stadt in der Zeit wird dem Wald ein außergewöhnlicher Anspruch erwachsen sein, da es verordnet war, daß alljährlich jeder Bürger zwei Pflanzen zur Fortkultur pflanzen mußte, was wenigstens nach den Magistratsprotokollen bis zum Jahre 1755 auch geschehen ist.

Aber die Teilung der Marken, welche das Beste der Bürger bezweckte in der Voraussetzung, jeder würde sein alleiniges Eigentum besser kultivieren und benutzen, hat geradezu entgegen gewirkt, indem augenblicklicher Vorteil oder ein augenblicklicher Notzustand schwerer in der Waagschale wog als die Rücksicht auf dauernden aber zeitweiligen Nutzen. Die Teilung der Mark wurde 1772 eingeleitet und hat bis zu ihrer mit Beitreibung der Kosten abschließenden Beendigung bis zum Jahre 1809 geschwebt. Das Teilungsobjekt war zu 10.412 Taler gewürdigt - es findet sich in den Akten aber eine Rechnung, welche vielleicht noch nicht alles enthält, nach der an Kosten der Teilung 841 Taler aufgegangen waren.

Die Akten des Archivs über (sub subro) "Theilung der Plettenberger Mark" enthalten wenig Nachrichten über die Ausführung. Die der Theilung zum Grunde gelegten Prinzipien sinden sich in der sub Nr. 45 des Archivs kopiert aufgenommen (nicht beglaubigte Abschrift einer Verfügung der Theilungs-Commission vom - sine dato - 1776 [Kriegs- und Domänenrath Wulfingh in Hagen u. Richter Overbeck] u. den Protokollen vom 29. May u. ff. Tage ?jsd anni. Sie bestehen kurz gefaßt aus folgendem:

Der Kämmerei Plettenberg ist vorab zur Unterhaltung der öffentlichen Gebäude und Anstalten der Hestenberg und der Lütken Hestenberg überwiesen, beide nach Westen hin in der nächsten Umgebung der Stadt gelegen. Es wurde als Grundsatz aufgestellt:

1. Die Rechte des einzelnen Bürgers in den gemeinschaftlichen Bergen kleben gemäß der in der Vorzeit nach dem Bedürfnis ausgeübten Benutzung an der Person.
2. Bürger und Hausbesitzer sein ist dem eigentlichen Sinne nach gleichbedeutend.
3. Das Bürgerrecht erbt aber vom Vater auf den Sohn auch ohne das Vorhandensein jener Eigenschaft fort, weshalb die zur Zeit der Teilung der väterlichen Gewalt entlassenen Söhne Teilungsansprüche haben.
4. Auch solche, welche bisher nur Einwohner waren, aber die Berge mitbenutzt haben, sind, wenn sie binnen einer bestimmten Frist das Bürgerrecht gewinnen, zur Teilung berechtigt.

Hiernach wurde dann ein Drittel der Mark vorabgenommen und unter die Bürger, welche zugleich Hausbesitzer waren, vertheilt und zwar nach drei Klassen: Besitzer eines großen, eines mittleren und eines kleinen Hauses, in Erwägung, daß dadurch das früher bestandene Bedürfnis billig und rechtlich soviel als möglich erreicht werde.

Die übrigen zwei Drittel wurden in Lose nach Lage, Güte, Größe gesetzt und unter die zu 1 gedachten Bürger und unter diejenigen, welche das Bürgerrecht ererbt oder als Einwohner erworben hatten, sowie unter die Miethäuser, welche vom Eigentümer, der nach seiner Person bereits bedacht war, nicht besessen wurden, verteilt.

Die Einteilung dieser Beteiligten geschah nach einem angenommenen Betrage zu den Abgaben. Es erhielt, wer dreißig Stüber bis ein Taler zahlte ein Viertel, bis ein Taler dreißig Stüber zwei Viertel, bis 2,30 Taler/Stüber drei Viertel und bis zehn Taler fünf Viertel des Loses. Jedes Pastorat erhielt acht Viertel, jeder Prediger zwei Viertel, die beiden Schulen zwei Viertel, das Haus Cobbenroth fünf Viertel, die Mühle zwei Viertel Los.

Die sogenannten Fixierungslose sollten den Häusern der Bürger und den Mietshäusern als ein untrennbares Pertinenzstück ankleben.

Die Hude des Hornviehs, nachdem die Ziegenhude schon nach Forstgesetzen aufgehoben war, blieb unter Aufsicht des Magistrats vor zwei vereideten Viehhirten auf der geteilten Grundfläche gemeinschaftlich, wobei es jedoch dem Eigentümer freistand, seinen erhaltenen Anteil zu Wiesen oder Ackerland urbar zu machen und sich dadurch der freien Hude zu entziehen.

Nach einem Verzeichnis vom 16. September 1789 blieben mehrere Grundflächen zur Gesamtgröße von 16 Morgen 471 Ruten ungeteilt und zwar, wie bei der Teilung bezweckt wurde, für die Viehhude. Diese Flächen sind in jüngerer Zeit von den städtischen Behörden als Gemeindeeigentum betrachtet und zu einem Teil verkauft oder verpachtet worden. Zur Zeit (1843) besitzt die Stadt noch folgende Grundstücke: den Hestenberg, den Lütken Hestenberg, die Glingmecke und den Hirtenböl. Die übrigen Parzellen sind 1831 und 1839 verkauft worden.


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