Chronik der Stadt Plettenberg

zusammengestellt aus dem städtischen Archiv und nach von Steinens westfälischer Geschichte von Julius Hölterhoff, 1844 (über 400 Seiten)

1. Geschichte von der ältesten Zeit bis 1843
Fortsetzung: B. Geschichte der inneren Entwicklung
1. Staatliche Entwicklung

  Die Städteordnung ist kein einzelnes Privilegium, sondern ein allgemeines Statut für die Städte der Provinz des Landes, und bedarf daher in der Chronik einer Stadt keine Auseinandersetzung. Da aber die Ausbildung dieser Verfassung in den Lebensgrenzen der Stadt zu erwarten steht, und diese der Chronik nicht fremd bleiben darf, so gehören wohl die allgemeinen Grundzüge hier her, umsomehr als ältere Prävogative wieder ins Leben gerufen worden sind. Hauptzweck ist das Gemeindewohl, die Wahrnehmung der städtischen Interessen zunächst in die Hände der Beteiligten zu legen, wodurch als Folge der Gemeinsinn erwächst, und das eigene Interesse der Bürger sich mit dem Wohl des ganzen verschmelzt.

Die Stadt erhält zur Erreichung dieser Zwecke
1.) einen Magistrat als die regierende, ausführende Behörde, bestehend
   a.) aus dem Bürgermeister, als Dirigenten und Polizeibeamten,
   b.) drei Magistratsmitgliedern, welche ein Kollegium bilden und als solche die Propositionen zum Vorteile der Stadt treffen, erwägen und demnächst den Beschluß zur Ausführung fassen.
Dem Magistrat obliegt
   a.) die Sorge für alle öffentlichen, städtischen Anstalten: die Gebäude, Brücken, Wege, für das Realeigentum, für Servitäte und Berechtsame der Stadt,
   b.) die Einnahme und Verwendung der Gemeindemittel nach Etatvorschriften oder außerordentlichen Bewilligungen,
   c.) die Ausführung aller beim Gemeindewesen vorkommenden Geschäfte. Er ist in dieser Beziehung der königlichen Regierung untergeordnet.

2. Als die Bevollmächtigten der Bürgerschaft erscheint eine Versammlung von Stadtverordneten, ein Kollegium von 9 Personen (und ebensoviel Stellvertretern), welche einen Vorsteher und einen Protokollführer unter sich wählen. Sie sollen das materielle Interesse der Stadt überwachen, haben daher für den Ausgabetitel des Haushaltsetats eine maßgebende Stimme, und außergewöhnliche Ausgaben können nur unter ihren speziellen Bewilligungen geschehen. Nicht weniger ist es auch ihre Pflicht, auf jedes städtische Eigentum ein wachsames Auge zu haben, sich von der ordentlichen Ausführung aller Anlagen aus Gemeindemitteln Überzeugung zu behalten und die Kommunalrechnungen speziell zu prüfen. In Kollisionsfällen entscheidet die Regierung nach Anhörung beider Teile.

Der dirigierende Bürgermeister wird auf 12 Jahre unter Besoldungs- und Pensionsansprüchen gewählt, die Mitglieder des Magistrats ohne Besoldung auf sechsjährige Dienstzeit. Das Stadtverordnetenkollegium regeneriert sich in der Weise, daß jährlich drei Mitglieder nach dem Dienstalter austreten und durch eine neue Wahl ersetzt werden. Übrigens geschieht die Wahl des Bürgermeisters und Magistrats durch die Stadtverordneten. Unterbediente der Verwaltung bestellt der Staat.

Bei der Wahl vom 23. September 1836 wurden gewählt:
1.) zum Bürgermeister H. Wm. Homberg (Sohn des im Jahre 1800 verstorbenen städtischen Justizbürgermeisters Homberg)
2.) zu Magistratsmitgliedern Gastwirt Herm. Bernhard Kissing (auch Stellvertreter) des Dirigenten), Schenkwirt und Bierbrauer Stephan Heinrich Gregory, Fabrikant Hermann Bernhard Seißenschmidt, welch letzterem der Titel Ratsherr beigelegt wurde.

Der Bürgermeister Homberg starb am 28. Dezember 1837. An seiner Stelle wurde der Apotheker Heinrich Hollmann von der königl. Regierung unterm 25. April 1838 bestätigt und am 11. Mai 1838 durch den Landrat Landesdirektor von Holtzbrinck eingeführt.

Statt der Besoldung für diese Beamte steht auf dem Ausgabeetat nur als Äquivalent für persönliche Ausgaben 125 Rtlr. und für Bureaubedürfnisse des Magistrats 80 Taler, was als Beweisstück dafür dient, daß beide das mühevolle Amt nur übernommen haben, um der Stadt bestes zu erzielen.
Die Dienstzeit der Magistratsmitglieder ging im Jahre 1843 zu Ende. Es wurden wiedergewählt zum zweitenmal Herm. Bernh. Kissing, Kaufmann A. Stahlschmidt und Bäcker Peter Heinrich Schulte.

Wir haben nun noch die Verpflichtungen der Stadt gegen den Staat aus dem bisher besprochenen Zeitraum zu erwägen. Nach dem Freiheitsbrief des Grafen Engelbert von der Mark vom Jahre 1397 ist der Stadt Befreiung von allen anderen als den gewöhnlichen Schatzungen verliehen. Die erste Nachricht von einer Abgabe, welche die Stadt oder deren Bürger dem Staate leisten mußten, ist sehr mangelhaft. Wir haben das folgende aus dem Bruchstücke eines Katasters über die städtische Feldmark vom Jahre 1636 aufgelesen:

Zum Zwecke einer Schatzung wurde in dem gedachten Jahre die städtische Feldmark gemessen und die Grundstücke nach ihrer Ertragsfähigkeit und Größe abgeschätzt, und nach diesem Resultat deren steuerbaren Kräfte in Anschlag gebracht. Hierbei wurde der Eintrag der Wiesen (vielleicht weil hier die wenigsten Kulturkosten vorkamen) als Maßstab angelegt und ein Fuder Heu mit dem einfachen Schatze von 10 Deut belegt. Es sind aber ferner vier Fuder Heu so groß und gut als ein Walterscheid (Malterscheid?) Landes gerechnet und hiernach auch für Landtorffen, Garten, Häuser und Waldenei (Waldgemeinde) berechnet worden in der Art, daß der 24fache Betrag dieses Schatzes die Steuer oder Abgabe zum Staatsschatze betrug.

Das Kataster von 1636, ebenso das im Jahre 1689 erneuerte Kataster, ist nicht mehr vollständig. Ein im Jahre 1726 renoviertes Kataster ist unvollzogen und auch unvollständig noch im Archiv. Vollständig ist aber das im Jahre 1791 errichtete Kataster. Wir haben die darin enthaltenen Schätze ermittelt und finden - vorausgesetzt, daß keine durch das Gedächtnis des Aufstellers vertretene Auslassungen im Kataster sind - , daß im Jahre 1791 die Schatzung der Stadt nach ihren Grundstücken 2.867 Taler 54 Stüber (Verl. Kurs) betragen haben würde.

Im Jahre 1717 wurde die Akzise eingeführt. Da wir für den Anfang des 18. Jahrhunderts rücksichtlich der Schatzung keinen Gegensatz haben, so führen wir aus der Akzise-Rechnung pro 1791 hier an: Soll-Einkommen 1.248 Taler 11 Stüber. Die Akzise wurde erhoben gemäß dem Einnahme-Titel der Rechnung
1.) als Mühlensteuer 418 Taler 55 Stüber
2.) als Getreidesteuer 54 Taler 15 Stüber
3.) vom Schlachten 121 Taler 4 Stüber
4.) als Haussteuer 142 Taler 15 Stüber.
Die Schatzung traf nur die Ertragsfähigkeit der Grundstücke. Aus der Steuergemeinde Plettenberg mußten per 1843 an Grundsteuern 723 Taler gezahlt werden.

Bei der allgemeinen Katastervermessung im Jahre 1830 sind die zu der Stadt gehörigen Grundstücke in die Steuergemeinde Plettenberg zusammengefaßt worden. Diese Gemeinde befaßt mit wenigen Ausnahmen das ganze Gebiet, welches nach den ältesten Nachrichten als zu der Stadt gehörig bekannt ist. Dieses Gebiet liegt nicht unmittelbar an der Grenze der Grafschaft Mark, sondern ist überall von dem platten Lande der Provinz umfaßt. Die Frage, ob diese Grundfläche ursprünglich ein von den umliegenden Orten abgesonderter, geschlossener Komplex gewesen sei, läßt sich zwar nicht erweislich behaupten, es spricht aber die Vermutung dafür. Es liegt nämlich eine Grenze vor, welche landesherrliche Rechte von denen der Privatherren sondert, nämlich die Grenze der Jagdberechtsame. Nach von Steinen hat der Herzog Johann von Cleve der Stadt im Jahre 1484 die freie Jagd geschenkt. Die Schenkungsurkunde so wenig als andere nähere Nachrichten befinden sich im Archiv.

Die Grenzen dieser Berechtsame auch in Bezug auf die übrigen Gerechtsame der Stadt, als das Eigentum der städtischen Waldungen und der Hudeberechtigkeit sind in den Jahren 1624, 1681, 1745, 1764 und 1806 durch Umzug der Marken gesichert und allzeit festgestellt worden. Wenn nun auch die Jagdberechtigkeit an mehreren Stellen über die Feld- und Forstgrenzen hinausgeht, so ist dabei doch wesentlich zu berücksichtigen, daß solche überall und nach allen Richtungen hin von der herrschaftlichen Jagd des Hauses Schwarzenberg begrenzt wird.

Die Urkunden über die obengedachten Umzüge sind teils abschriftlich, teils im Original vorhanden. Der jüngste Markenumzug (31. Juli 1806), dessen Urkunde unter der Leitung des Bürgermeisters J. H. Dullheuer angefertigt ist, kann als der wesentlichste angesehen werden. Eine ungefähre Angabe der Grenzen durch Benennung der damaligen Grenzmäler dürfte hier am Orte sein.

Der Markenumzug vom 31. Juli 1806

Die Handlung beginnt:
1. Am Brantenbergh, Saley, in Spieckermanns Hagen an dessen westlichster Ecke bei einer Eiche der Grenzstein gefunden und dessen Bezeichnung als solcher durch Einhauung eines Kreuzes durch den Stadtmauermeister erneut wurde.
2. Der Grenze zwischen diesem Hagen und der Feldmark folgend, wurden am obersten Rachmecker Wege an zwei Grenzzeichen in der Nähe des Maalsteins die Grenzzeichen erneuert.
3. Der Zug erreicht den Stein am untersten Rachmecker Wege, wo derselbe in den Soen geht
4. Es nahm hier der Zug eine rückgängige Bewegung bis dahin, wo der Weg von Brockhausen in den Soen geht und an der untersten Ecke des Soemannschen Feldes eine Eiche steht, an der das Grenzzeichen angebracht wurde. Hierüber ist eine Differenz, welche der Freiherr von Plettenberg widersprechend erhob, unausgeglichen geblieben.
5. Es wurden dann die Fahnen des Zuges durch die nächste Umgebung des Soemannschen Hofes bis zu einem unter dem Hause befindlichen Grenzstein getragen, welch' letzterer wieder befestigt und bezeichnet wurde.
6. Von hier aus über das Feld bis an dessen oberste Ecke, wo der sogenannte Diebespfad anfängt, wurden, des von Plettenbergschen Widerspruchs ungeachtet, die Fahnen getragen und beim Bleiers oder Beiers Waag (Untiefe) an der Lenne das Grenzzeichen in eine Buche gehauen.
7. Den Wald (Soen genannt) hinauf, wo der Abfall des Gebirges steil wird, erneuert man das Maalzeichen.
8. Auf der Höhe, hart am Wege von Plettenberg nach Schwarzenberg Pasel, erreicht man wieder den Grenzstein, welcher anerkannt wurde. Hier fingen früher die GrenzGerechtsame der Familie von Plettenberg-Lenhausen an, welche aber auf den Freiherren von Plettenberg-Schwarzenberg übergegangen, von diesem vertreten wurden.
9. Dem ordentlichen Wege folgend fand sich der nächste Grenzstein bei dem Lande "auf'm Nüggelnbrink", ein Domainenland.
10. Dem Wege folgend, der um das Land und den dazugehörigen Hagen führt, erreichte man oberhalb der Kalmecke, wo diese, der Nüggelnbrink und der Plettenberger Walddistrikt Kirchenberg zusammenstoßen, den erneuerten Grenzstein.
11. Den Weg folgend, Sprungweg genannt, fand man auf dem Rücken des Gebirges, zwischen Wiemke, Kalmecke und Rabenkopf das folgende Maalzeichen und noch ein anderes auf dem Grat des Berges.
12. Den Weg abwärts, durch die sogenannte Varnhagen Wiese, im Gehäge desselben Namens wurde der Grenzstein erneuert.
13. Oberhalb der Dachsteine unter der Landemerter Wiemke wurde das Grenzzeichen gefunden und erneuert.
14. Aus dem Grimmenhofe bewegte sich der Zug die Bremcke hinauf bis zum Almecker Heedfeld, von dort über die Höhe, das nach Sonneborn liegende kleine Gehölz linker Hand lassend, bis zu dem Grenzstein am Wege zwischen dem Humberg und Sonneborn.
15. Er verfolgte von hier aus die durch einen Siepen gebildete Schlucht bis nach Baddinghagen und fand den Grenzstein dem Hause gegenüber am Siepen.
16. Der in dem Dorf Dankelmert wohnende Bauer auf dem Rißengut, Paul Kellermann, erkannte seine Verpflichtung an, der Bürgerschaft einen gekochten Schinken zu präsentieren.
17. Von Dankelmert den Fußpfad folgend, den Hof in der Immecke links gelassen, fand sich im Deipensiepen der Grenzstein. Dem Wege folgend desgleichen
18. an der breiten Höhe und von dort durch das Dermeckersiepen bis zum Holthauser Brinke und
19. an den weißen Stein, wo der Grenzstein ersetzt wurde.
20. Der Zug hielt die Linie an über die Höhe zwischen Marl und Hechmecke bis oben auf den Berg, auf dem Hanneböl, während die jungen Leute durch Holthausen gingen, die dortige Glocke zogen und den Dorenberg umgehend wieder zum Zuge stießen.
21. Über die Sandwehe, an den Bergwerkshalden vorbei, fand sich der Grenzstein auf der Höhe des Jüttenberges und
22. den Berg steil herunter bis an den Böddinghauser Bach und das Dorf Böddinghausen, wo die Glocke gezogen wurde.
23. Das letzte Grenzmal wurde am sogenannten Böddinghauser Steine erneuert, auch überdem noch die Grenze der Fischerei festgestellt.
Das Festhalten dieser Grenzen und Gerechtsame ist gewiß nicht unwesentlich, obgleich die Kasse des Gemeindewesens davon nur wenig bezogen hat. Die Jagd- und Fischereigerechtigkeit kann übrigens nicht als ein freies Bürgerrecht, sondern nur als ein Gemeindeigentum angesehen werden.


2.

Das städtische Territorium zerfällt in die Feldmark und in die Waldungen. In welcher Art die städtische Feldmark ursprünglich freies Besitztum der Bürger geworden ist, davon ist keine Auskunft gebende Nachricht vorhanden. Nur weisen, und zwar am sichersten die Akten wegen des Kämmereietats pro 1785 bis 1808 in einem ausgedehnten Berichte des Bürgermeister Dullheuer nach, wie ein Teil der Stadtfeldmark durch Urbarmachung von Grundflächen der Stadt Waldemei (Waldgemeinde) entstanden ist, worauf wir später zurückkommen. Die Waldungen aber waren bis zu ihrer Teilung in den 1770er Jahren, mit Ausnahme einiger weniger Distrikte des Privateigentums, unter dem Namen der Mark ein allgemeindes städtisches Eigentum. (in der Original-Chronik sind wir hier auf der Seite 80 angelangt)

In einer Abschrift liegt uns der Auszug aus einem Visitationsberichte des Oberjägermeisters Jost Goerdt von Hartefeld vom Jahre 1702 vor, welcher 1704 am 11. April von dem Waldförster Dähnert in Hagen videmiert ist. Dieser Bericht, welcher sich über alle Holzungen der Grafschaft Mark, in der Sr. k. Majestät berechtigt ist, erstrecken soll (so lautet die Überschrift), scheint neben einem sehr summarischen Verfahren auch von Ungerechtigkeiten zu leiden. Es heißt nämlich beim Amt Plettenberg: Nahe bei der Stadt gelegen ist ein hoher Berg, genannt Kirchlöh, ist meistenteils Hackbuchen und Buchenholz, ist in dem Umbgange groß zwei Stunden und ist Sr. k. Durchlaucht an nötiges Bau- und Brandholz zu dem Amtshause Schwarzenberg berechtigt, wann auch Maste vorhanden, nach Sr. Churfürstl. Durchlaucht nach dero Belieben so viele Schweine, als festgemacht werden können, hineintreiben, sonstens die Stadt Plettenberg ihr eigen zuständiges prätendieret.

Dies scheint aus der Luft gegriffen zu sein, da der Herr von Plettenberg im Jahre 1681 den Umzug der Stadt Plettenberger Marken als Besitzer von Schwarzenberg beigewohnt hat und bei Teilung der Mark der Fiskus gar nichts und der Herr von Plettenberg sich nur wegen der Winterschafhude, aber erfolglos, angemeldet hat, der sogenannte Kirchlöh aber auch nur einen kleinen Teil der ganzen Mark ausmacht. Die Plettenberger Waldungen oder Markendistrikte bestanden (nach einem Bericht des Magistrats vom 25. Januar 1755 und der Voßischen Karte von 1775, welche der Teilung zu grunde gelegt ist) aus folgenden Parzellen:

Der Kirchlöh hat eine Größe von 21 Morgen 151 Ruten und ist taxiert zu 99 Taler 26 Stüber 6 2/5, der Saley 185 Morgen 106 Ruten = 2.795 Taler 1 Stüber 4 3/10, der Schrevenaken 8 Morgen 275 Ruten = 130 Taler 53 Stüber, der Kropp 56 Morgen 130 Ruten = 671 Taler 2 Stüber 11, die Kalmecke mit dem Rabenkopf 43 Morgen 318 Ruten = 800 Taler 4 Stüber 7 4/5, die Wiemert (...erabtheilungen in der Bermecke unterm allerletzten Wege Grünenberg) 395 Morgen 255 Ruten = 5.637 Taler 3 Stüber 6, die Sonthelle 13 Morgen 270 Ruten = 201 Taler 19 Stüber, die Bermecke 2 Morgen 550 Ruten = 7 Taler 17 Stüber 6, der Galgenhagen 320 Ruten = 32 Stüber, der Hirtenböhl 6 Morgen 353 Ruten = 35 Taler 46 Stüber 9, der Schellhagen 1 Morgen 185 Ruten = 3 Taler 55 Stüber 6, der Colbusberg und Folstern 7 Morgen 312 Ruten = 30 Taler 30 Stüber 3 1/5. Insgesamt 742 Morgen 320 Ruten = 10.412 Taler 52 Stüber 11 7/10 Groschen. Der Hestenberg und der Lütken-Hestenberg deren Größe und Taxwert nirgends angegeben sind.


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Lexikon für die Stadt Plettenberg, erstellt durch Horst Hassel,
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