Chronik der Stadt Plettenberg

zusammengestellt aus dem städtischen Archiv und nach von Steinens westfälischer Geschichte von Julius Hölterhoff, 1844 (über 400 Seiten)

1. Geschichte von der ältesten Zeit bis 1843
Fortsetzung: B. Geschichte der inneren Entwicklung

  Bringt man hiermit in Verbindung, daß die Urkunde vom Jahre 1510 der Stadt die Einbehaltung der Hälfte der Zölle verleiht, so scheint daraus zu folgern, daß ursprünglich die Abgabe der Stadt an den Landesherrn in diesem Zoll, auf allerlei Waren haftend, als eine indirekte Steuer bestanden habe.
Außer den Kriegskontributionen hat aber auch die landesherrliche Revenü von der Stadt, wenigsten bis 1636, in einem Teil dieser Zölle bestanden. Der andere Teil der Einnahme verblieb der Stadt bis zu dem gedachten Zeitraum.
Die Erhebung des Brückengeldes besteht noch und die Erlegung des Wegegeldes in der Stadt als Pflastergeld. - Beide zusammen bilden die vom Bürgermeister und Rat kontrollierten Einnahmen für städtische Bedürfnisse.

Die Urfehde ist mit der Zeit erloschen. Weitere Privilegien finden sich im städtischen Archiv nicht. Die angeführten sind bestätigt durch:
a.) Herzog Johann 1522 (Archiv Nr. 13)
b.) Friedrich Wilhelm, Markgraf zu Brandenburg 1650 (Archiv Nr. 21)
c.) Friedrich Wilhelm, Markgraf zu Brandenburg 1666 (Archiv Nr. 23)
d.) Friedrich III., Markgraf zu Brandenburg 1689 (Archiv Nr. 26)
Nach von Steinen (pag. 9) ist die Jagdgerechtigkeit, in deren Besitz die Stadt noch heute ist, derselben im Jahre 1484 von dem Herzog Johann von Cleve verliehen. Das Dokument ist jedoch im Archiv nicht vorhanden. Sie besteht aber nur in der niederen Jagd, beschränkt sich auf das städtische Territorium, in welchem noch das Haus Schwarzenberg die Mitjagd hat, wie auch der Besitzer des Hauses Cobbenroth.
(in der Original-Chronik sind wir hier auf der Seite 37 angelangt)

Aus dem Freiheitsbriefe des Herzogs Johann vom Jahre 1510 dürfte zu entnehmen sein, daß die Befestigung der Stadt um die Zeit oder kurz nach Erteilung dieses Briefes vorgenommen worden ist, und will man aus den jetzt noch vorhandenen Resten der Umwallung schließen, so dürfte der damalige Anfang der Stadt mit dem jetzigen übereinstimmen, wenn man die Außenbauten Kleinlandemert und den Maiplatz sowie die Häuser unter der Stadt außer der Linie der sogenannten Dämme abrechnet.

Im Jahre 1725 am 12. April erlitt die Stadt, wie die alten Nachrichten sich ausdrücken, einen totalen Brandschaden. Das Feuer soll nach den Niederschriften vom 18. April u. ff. über die Feststellung des Tatbestandes in dem Stall eines gewissen Brauckmann, welcher, wie zu entnehmen ist, eine Herberge für Fuhrwerke geführt hat, entstanden sein und, da dieser Stall ganz in der Nähe des damaligen Rathauses gestanden, zunächst dieses Gebäude ergriffen haben. Der Stadtsekretär Freitag Adam Hammerschmidt (zugleich notar publicus und Schulmeister), im Jahre 1695 angestellt, hat auf der inneren Seite des 1725 neu angelegten Polizeiprotokollbuches vermerkt, daß er nur wenige Akten und Dokumente habe retten können, daß auch die Briefe für die Kirche und Schule größtenteils mit verbrannt seien. Er vermerkt noch, daß ein 1712 und 1728 verfertigter vollständiger Katalog dieser Briefschaften auf Cleve gesandt worden sei. Nachträglich steht verzeichnet, daß glücklicherweise das Holzprotokoll gerettet worden sei. Hiervon findet sich aber im Archiv oder unter den älteren Akten keine Spur mehr.

Durch dies unglückliche Ereignis sind wir denn auch hier aller Nachrichten, selbst aus der jüngsten Zeit vor dem Brande, beraubt, da auch die vorhandenen Notizen der Zeitgenossen kaum einen Anhaltspunkt zu Vermutungen geben, welche die Begründung einigermaßen in sich trügen.

Zunächst ist nichts darüber bekannt, wie die in der Stadt Plettenberg durch das Privilegium vom Jahre 1397 bewilligte freie Wahl von zwei Bürgermeistern und acht Ratsleuten ausgeübt worden oder durch spätere Anordnungen der Landesregierung begründet wurde. Wir finden 1725 den Justizbürgermeister Ch. M. Homberg, den Polizeibürgermeister v. d. Hoeven und den Sekretarius Hammerschmidt, aber keine Ratsleute genannt, wiewohl die Fragmente zweier Rechnungen von 1720 und 1724 von einem Rendanten Schulte gefertigt sind ohne Angabe seiner amtlichen Qualifikation, der aber für 1720 vermerkt, daß sein Vorgänger Hagedorn ein Salarium für dieses Jahr bereits vorschußweise gezahlt habe.

Im Jahre 1734 ist der Stadt höchsten Orts ein "rathäusliches Reglement" zur Richtschnur für den Magistrat erteilt. Dasselbe ist nur in einer Abschrift vorhanden, scheint aber nicht ein allgemeines, sondern speziell für die Stadt Plettenberg erlassen zu sein. Vom Jahre 1735 ab haben dann auch die Kammereirechnungen eine bestimmte regelmäßige Form, sind vom Magistrat abgenommen, vom Kommissar der herrschaftlichen Kriegs- und Domänenkammer revidiert und von der letzteren dechargiert worden.

Dies Reglement bestimmt, daß der erste oder dirigierende Bürgermeister außer der letzteren Präropative, insbesondere die Stadtpolizei, Kredit- und Oekonomiewesen zu besorgen hat. Der zweite Bürgermeister soll das Justiz- und Polizeiwesen respizieren, das Holzamt verwalten, daher auch die Forstkultur überwachen und als Bauherr die Aufsicht über die städtischen öffentlichen Gebäude, Dämme, Brücken und gemeinde Wege führen. Der Kammerarius wird zur Führung der Kammereiverwaltung und Rechnungsauslegung instruiert. Der erste Senator hat das Amt des Braumeisters und eines Kontrolleurs für die Kammerei-Einnahmen und -Ausgaben, weshalb er die gewöhnlichen Zettel derselben ausfertigen und die Kammerei-Rechnung mit unterschreiben soll. Der zweite Senator hat, dem ersten Bürgermeister untergeordnet, die Polizeiaufsicht unter Zuziehung eines Gemeinheitsvorstehers, insbesondere aber die Bier-, Brot- und Fleischtaxe zu kontrollieren. Der Sekretarius hat die Protokolle zu führen und die Registratur zu verwalten. Die Gemeinheitsvorsteher haben die Aufsicht über die Feuerinstrumente, die öffentlichen Wege und die Direktion bei städtischen Arbeiten.

Ordentliche Sessionstage für den Magistrat sind wöchentlich auf Dienstag und Freitag bestimmt und für das versäumende Mitglied eine Strafe von fünf Stüber festgesetzt.
Dieser Ordnung scheint größtenteils nachgelebt worden zu sein. Eine regelrechte Geschäftsführung weisen die Akten aber erst mit dem Dienstantritt des Bürgermeisters Joh. Heinr. Dulheuer (Polizeibürgermeister) nach.

Im allgemeinen scheint dies Reglement das früher bestandene Herkommen in eine bestimmte Vorschrift wieder aufgefrischt zu haben, dem patriarchalischen mündlichen Verfahren aber die schriftlichen Verhandlungen übergeordnet zu haben.

Von ältern Ratsverwandten als die obengedachten weisen die Akten nur den Bürgermeister Diedrich Schauwerte, welcher das Protokoll über den Markenumzug vom 12. August 1681 vollzogen hat, den Holzküster Pauli, welcher kurz vor dem Brande 1725 gestorben zu sein scheint, nach.

In den ersten zwei Dezennien nach dem Brande betragen die Salarien (Gehälter) für den ersten Bürgermeister 18 Taler, für den zweiten Bürgermeister 15 Taler, für den Kammerarius 15 Taler und für den Sekretarius 12 Taler und Vergütungen für Schreibmaterialien. Die Senatorien sind jeder mit vier Stüber besoldet, wogegen die Gemeinheitsvorsteher für ihre Mühewaltungen jeder jährlich 2 Taler erhält. Später sind die Bürgermeistergehälter auf resp. 30 und 24 Taler erhöht worden.

Außerdem haben die Magistratsmitglieder auch noch Sporteln bezogen. Zwar ist eine hierfür geordnete Sporteltaxe nur aus dem Jahre 1796 vorhanden. Nach einer Notiz des Bürgermeisters J. H. Dulheuer vom März 1793 genossen aber die Magistratsmitglieder vor Einführung der Akzise Schatzfreiheit - vor der Teilung der Mark konnten die Bürger ohne Anweisung des Magistrats in den städtischen Bergen kein Holz fällen, und mußten für diese bezahlen.

Die Justiz wurde bis Ende des 7jährigen Krieges von dem Magistrate "in corpore" exerziert, und an den Sporteln partizipierten die Magistratsmitglieder in einem gewissen Verhältnisse. Ein Bürgermeister Wever und Gerichtsschreiber Pollmann sind um diese Zeit suspendiert und das Landgericht Altena dem Magistrat "per modum commissionis" untergeordnet. Bis im Jahre 1771 der Justizbürgermeister J. H. Homberg introduziert wurde sowie pp. Dulheuer sich beschwert, seinem Patente zuwider, de facto sich vom Magistrat separierte und mit dem Sekretär die Gebühren alleine bezog. Dann aber genoß der Rat noch die Hälfte der Polizei- und Justizordnungsstrafen, welche zur Kammereikasse flossen.

Das Konzept der Rechnung pro 1724 weist kein bestimmtes Salarium nach - es enthält folgende Bemerkungen an Salarien:
a.) im vorigen Jahr ist der Bestand in Debet verblieben mit 5.43.9
b.) dem Sekretario auf Abschlag Salar 5
c.) dem Kammerario sein Gehalt 9
d.) dem Stadtdiener 6 Taler, den beiden Wächtern 14 Taler 20 Stüber und dem Holzknecht 1 Taler.
Die Rechnung pro 1725 enthält unter dem Titel an Salarien nur Abschlagszahlungen.

Beide Rechnungen führen aber sub tit an allerhand Ausgaben auf, was der ganze Magistrat bei Zusammenkünften und Deliberationen oder einzelne Deputierte bei ihrem Geschäft verzehrt haben, wovon wir beispielsweise einige Posten hier aufführen:
1724
24. August Bürgermeister, Kammerarius und ein Maurer 15 Stüber
2. September bei Unterschreibung der Quittung verzehrt 9 Stüber
20. September Bürgermeister und Rat die Maße zu besehen ist verzehrt 40 Stüber
23. September das Brot abgesetzt ist, verzehrt 13 Stüber
5. Oktober einige übelgesinnte eine Schrift (angelegt) und Bericht weggesandt worden, dabei verzehrt 25 Stüber
21. November Rat und Gemeinde überlegt, wo die Potten gesetzt werden, verzehrt 20 Stüber
1725
7. Mai als der Baumeister Moses die Stadt besichtigt, ist von Magistratspersonen verzehrt worden für 12 Stüber
29. Mai als Bericht wegen des Kirchenbaues weggestellt ist verzehrt 6 Stüber
7. Juli als das Brot zu 7 Stüber gesetzt in gemeine Stadtsachen traktiert, ist verzehrt 12 Stüber
15. August Brot- und Fleischtaxe gemacht, 8 Stüber
7. September als der Befehl wegen den Chirurgen und Hebammen beantwortet und allergnädigst Bericht erstattet ist dabei mit Abschrift aufgegangen 13 Stüber
usw. . . .

Diesen Titeln ist auf dem Rande die Bemerkung beigefügt: "examiniert und passiert!" Diese Notiz ist aber ebensowenig wie das Konzept der Rechnung unterzeichnet.
Das rathausliche Reglement ab 1734 verbreitet aber alle Zehrungen und Schmausereien bei Zusammenkünften in gemeinen Stadtsachen (5. VIII.)


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Lexikon für die Stadt Plettenberg, erstellt durch Horst Hassel,
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