Entlausungsanstalt im Kahley

Entlausungs-Rechnung Rechnung über 581 Reichsmark für die am 5./6. Juli 1944 im Kahley durchgeführte Entlausung von 258 Zwangsarbeitern.

Die Unterbringung der Kriegsgefangenen erfolgte weitgehend auf engstem Raum. Wie eng das zum Teil war, wird aus einem Schreiben des städtischen Beigeordneten Josef Zimmermann an "den Herrn Reichsminister für Bewaffnung und Munition, Außenstelle Köln" deutlich. Nachdem eine der beiden Zwangsarbeiter-Baracken in Holthausen am 28.11.1943 abgebrannt war, schrieb Josef Zimmermann unter dem Titel "Beschaffung einer Baracke" unter anderem:

"Bei der Durchführung einer Desinfektion des Schlafraumes der Wohnbaracke ist auf unbekannte Weise Feuer ausgebrochen, durch das die Wohnbaracke zu 2/3 vollkommen zerstört wurde."

Um die Unterbringung zu sichern und eine Verlagerung, die hier nicht möglich ist, zu verhüten, ist die Beschaffung einer Ersatzbaracke von 19,00 x 8,00 dringend erforderlich. Die Kriegsgefangenen sind augenblicklich in der Baracke II untergebracht, die aber nur 19,50 x 8,00 m groß ist, in der unmöglich auf die Dauer 120 Mann untergebracht werden können."

Der Reichsminister des Innern hatte Anfang 1942 Anweisungen zur Verhütung und Bekämpfung des Fleckfiebers in Gefangenenlagern erlassen. Wichtigste Aufgabe der Gesundheitsämter war danach "die seuchenhygienische Überwachung der Lager der Zivilarbeiter sowie der Kriegsgefangenen" und verpflichtete sie zur Errichtung von Entlausungsanstalten.

Am 29. Mai 1942 stand auf Punkt 8 c der Tagesordnung des Rates der Stadt der Punkt "Bau einer Entlausungsanstalt". Die sollte auf dem Bahngelände im Kahley eingerichtet werden. Im Protokoll der Ratssitzung heißt es dazu "Dort wurde ein leerstehender Raum der Zementwarenfabrik Eierhoff & Co seitens des Kreisbauamtes für geeignet gefunden, der inzwischen zur Entlausungsanstalt umgebaut wurde. Die Kosten werden voraussichtlich 5.000 RM nicht übersteigen, die nach Angaben des Landrats des Kreises Altena mindestens zur Hälfte vom Kreis übernommen werden. Zur Bedienung der Anlage sind der hiesige Desinfektor Drawe und der städtische Arbeiter Bachmann verpflichtet, die vor Aufnahme ihrer Tätigkeit noch besonders ausgebildet werden." Die Entscheidung des Bürgermeisters zu diesem Tagesordnungspunkt lautete: "Mit Rücksicht auf den zu erwartenden Einsatz von russischen Zivilarbeitern und der damit verbundenen Ansteckungsgefahr wird der Maßnahme zugestimmt und die Mittel bereitgestellt."

Am 14. Januar 1943 meldet sich der "Wachabschnitt Werdohl", Friedenstr.5, schriftlich bei Unterabschnittsführer Feldwebel Hauenstein in Plettenberg und regt an, mit "der Stadtverwaltung Plettenberg Fühlung zu nehmen, ob nicht eine Erweiterung der vorhandenen Entlausungsanstalt möglich ist und unter anteilmäßiger Beteiligung aller in Frage kommenden Arbeitgeber durchgeführt werden kann.
Es ist darzulegen, dass die starke Konzentration von Russen (Kriegsgefangenen und Zivilarbeiter) gerade in und um Plettenberg zu dieser Maßnahme zwingt, die im Interesse der Gesundheit und Sauberhaltung der Russen und zur Vermeidung von Seuchen durchgeführt werden muß."


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