Himmelmerter Wasserleitungsgenossenschaft

Die Himmelmerter Wassergenossenschaft wurde am 10. November 1911 vor dem Notar Dr. jur. Reiner Steinweg, Plettenberg, durch Beurkundung des nachfolgenden Gesellschaftsvertrages (Notariatsregister Nr. 877) ins Leben gerufen.

§ 1
Wir errichten hiermit eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma Himmelmerter Wasserleitungsgenossenschaft Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu Himmelmert.
§ 2
Der Sitz der Gesellschaft ist Himmelmert.
§ 3
Gegenstand des Unternehmens ist die Anlage und der Betrieb einer Wasserleitung durch welche die Wohnhäuser, Stallungen und sonstigen Gebäude der Mitglieder der Gesellschaft sowie dritter Personen mit Wasser versorgt werden und solches an sie abgegeben wird. Die Gesellschaft ist zu diesem Zwecke befugt, ähnliche bereits bestehende Unternehmungen zu erwerben.
§ 4
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr beginnt mit der Eintragung und endet am ersten Januar 1912.
§ 5
Das Stammkapital beträgt siebenundzwanzigtausend Mark. Auf dieses Stammkapital hat jeder der Gesellschafter je eine Stammeinlage von 1000 Mark = eintausend Mark zu leisten. Sämtliche Gesellschafter leisten ihre Stammeinlage in Geld und verpflichten sich vor Anmeldung der Gesellschaft ein Viertel der Einlagen einzuzahlen.
.... § 14
Zu Geschäftsführern der Gesellschafter werden ernannt: 1. der Landwirt und Hufschmied Heinrich Stecher zu Himmelmert 2. der Fabrikarbeiter Heinrich Stahlschmidt zu Himmelmert. Jeder der Geschäftsführer ist berechtigt, für sich allein die Gesellschaft zu vertreten und die Firma rechtsgültig zu zeichnen.
§ 15
Jedes Mitglied hat das Recht auf Wasserlieferung zu seinem jetzt bestehenden Wohnhaus und zukünftig von ihm erbauten Wohnhäusern, Nebenhäusern und Stallungen sowie zu seinen Fabrikanlagen.
§16
Die Wasserleitungseinrichtungen im Innern der Gebäude und Grundstücke unterliegen der Controlle der Geschäftsführer und haben sich die einzelnen Mitglieder den Anordnungen desselben zu fügen, soweit polizeiliche Vorschriften in Frage kommen, ferner soweit durch diese Anordnungen unnütze Vergeudung von Wasser vermieden werden soll.
...
§18

Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Das Protokoll wurde in Gegenwart des Notars vorgelesen, von den Beteiligten genehmigt und wie folgt eigenhändig von ihnen unterschrieben.

  1. Fabrikarbeiter Ernst Denker		15. Landwirt Wilhelm Prühs
  2. Landwirt Heinrich Schäfer			16. Landwirt Wilhelm Haase
  3. Landwirt und Hufschmied Heinrich  Stecher	17. Fabrikarbeiter August Koch
  4. Landwirt Wilhelm Heese			18. Fabrikarbeiter August Suhre
  5. Fabrikarbeiter Heinrich Prühs		19. Fabrikarbeiter Wilhelm Suhre
  6. Fabrikarbeiter Wilhelm Heese		20. Habrikarbeiter Heinrich Heese
  7. Fabrikarbeiter August Annemann		21. Fabrikarbeiter Heinrich Gilbert
  8. Fabrikarbeiter Ernst Seuster		22. Landwirt Wilhelm Grothe
  9. Gastwirt August Denker			23. Landwirt Heinrich Denker als
10. Fabrikarbeiter Wilhelm Gester		    Bevollmächtigter von Franz Mayer
11. Fabrikarbeiter Friedrich Schulte		24. Fabrikarbeiter Heinrich Winterhoff
12. Fabrikarbeiter August Bühner		25. Fabrikarbeiter Carl Schöttler
13. Fabrikarbeiter Heinrich Stahlschmidt	26. Landwirt Ernst Zeppenfeld
14. Fabrikarbeiter Albert Schulte		27. Landwirt Heinrich Denker

Vereinbarung über die Überlassung von Grundstücken

Quelle: Archiv Peter Zeppenfeld, Kopie eine handschriftlich verfaßten Vereinbarung, datiert 18.12.1911, mit folgendem Wortlaut:

Zwischen den Unterzeichneten Landwirten zu Himmelmert einerseits und der Himmelmerter Wasserleitungsgesellschaft GmbH, vertreten durch den Vorstand Herrn Heinrich Stecher andererseits, wurde heute folgende Vereinbarung getroffen:

1. Der Landwirt Wilhelm Haase zu Himmelmert überläßt und schenkt von seinen Grundstücken an die Himmelmerter Wasserleitungsgesellschaft soviel, wie zum Bau der Wasserleitung nötig ist.

2. Die Witwe Heinrich Heese zu Himmelmert überläßt und schenkt der Himmelmerter Wasserleitungsgesellschaft soviel von ihren Grundstücken, wie zum Bau der Wasserleitung erforderlich ist.

3. Die Witwe August Hülter zu Himmelmert überläßt und schenkt der Himmelmerter Wasserleitungsgesellschaft soviel von ihren Grundstücken, wie zum Bau der Wasserleitung erforderlich ist.

4. Die Himmelmerter Wasserleitungsgesellschaft hat auf ihre Kosten die Abschlüsse von den Grundstücken vermessen und ordnungsgemäß eintragen zu lassen. Ebenfalls trägt die Gesellschaft die Kosten der Auflassung vom Grundbuch. Beide Parteien erklärten sich in allem einverstanden.

Himmelmert, 18.12.1911		Wilhelm Haase	Witwe Heinrich Stecher
						Witwe August Hülter	

			Himmelmerter Wasserleitungsgesellschaft GmbH
				Heinrich Stecher


Quelle: Süderländer Tageblatt vom 16.02.1995

WBV in Himmelmert: Nach 35
Jahren trat Ernst Heese zurück

Ein Generationswechsel im Wasserbeschaffungsverband

Plettenberg (gt). "Ich danke meinen Vorstandskollegen für die excellente und vorzügliche Zusammenarbeit. Und ich danke den Mitgliedern, die bei den Arbeiten an der Wasserleitung geholfen haben. Die Zusammenarbeit war ganz hervorragend - aber ich mache nicht mehr weiter." Ernst Heese legte am Dienstag abend (wir berichteten) nach 35 Jahren sein Amt als Verbandsvorsteher des Wasserbeschaffungsverbandes Himmelmert nieder.

Werner Lux, zweiter Vorsitzender, würdigte das jahrzehntelange Engagement von Ernst Heese. Er habe sein Amt voll ausgefüllt und als Verbandsvorsteher den Mitgliedern und den Bewohnern in Himmelmert gedient - stets geleitet von dem Grundgedanken, das Lebensmittel Wasser in guter Qualität und ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen. "Es gab wohl kaum einen Tag, an dem Ernst Heese nicht mit der Wasserversorgung beschäftigt war", bilanzierte Werner Lux.

Als er 1960 in der Verbandsversammlung zum Vorsteher gewählt wurde, übernahm er das Amt von Adolf Zeppenfeld und Otto Groll. Es war für den Wasserbeschaffungsverband Himmelmert ein schwieriges Jahr. Durch den trockenen Sommer gab es einen starken Wassermangel - stundenweise mußten Abschnitte der Himmelmerter Wasserleitung geschlossen werden, um auch höhere Gebäude mit Trinkwasser zu versorgen, erinnerte Lux.

Auch die nachfolgenden Jahre seien durch Wasserknappheit geprägt gewesen: "Es wurde damals viel gebaut, alle bekamen eine Waschmaschine und richteten sich ein Badezimmer ein." Dadurch stieg der Wasserbedarf deutlich an, die Quellen gaben aber nicht mehr her.

Unter der Leitung von Ernst Heese habe sich der Wasserbeschaffungsverband Himmelmert dann bemüht, neue Quellen zu erschließen, meinte Lux. In den 30er und 80er Jahren wurden zudem zwei Tiefbrunnen gebohrt. Vorübergehend gab es damit ausreichend Wasser - aber der Bedarf stieg immer weiter an. Zeitweise mußte in den Sommermonaten sogar eine Notversorgung aus der Oestertalsperre eingerichtet werden.

Ebenfalls unter der Feder führung von Ernst Heese wurde eine Karte des Verbandsgebietes erstellt. Erst in den letzten Jahren entstand ein präziser Leitungsplan. Gebaut wurde auch eine Übergabestation, mit der der Wasserbeschaffungsverband Himmelmert an das Netz der Stadtwerke Plettenberg angeschlossen ist, um zusätzliches Trinkwasser zu beziehen. Die Amtszeit von Ernst Heese wurde auch von den steigenden Anforderungen der Behörden geprägt.

"Ernst Heese kann stolz auf sein Lebenswerk sein", betonte Lux, der dies mit einem herzlichen Dankeschön für die herausragenden Dienste in Zusammenhang mit dem Lebensmittel Wasser in Himmelmert verband. Heese erhielt einen großen Geschenkkorb. Für den neuen Vorstand sei es eine Verpflichtung, in seinem Sinne weiterzuarbeiten.

Der neugewählte Verbandsvorsteher Ulrich Seuthe betonte, daß Ernst Heese nahezu alle Arbeiten in Eigenregie erledigt habe. Er könne hingegen nur auf die Unterstützung des gesamten Vorstandes hoffen, um den Wasserbeschaffungsverband Himmelmert weiterzuführen.


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