Totenwagen und dessen Haus

Quelle: Protokollbuch (Original 1997 im Besitz der Familie Pickhan, Kopie: Peter Zeppenfeld), Himmelmert 1888, handschriftlich, Laufzeit: 1888-1949

Seite 1-7:

1. Geschichtliches

Schon vor mehreren Jahren hatte uns(?) das Bedürfnis eines Leichenwagens lebhaft und schmerzlich empfunden, da es doch nicht mehr zeitgemäß war, (daß) die Leichen mit Sarg auf eine Karre geladen werden und ihrem Ruheplatze zugeführt werden. Es wurden mehrere Pläne gemacht, wie am billigsten ein Leichenwagen zu beschaffen sei. Doch alle zu diesem Zwecke veranstalteten Versammlungen brachten kein Resultat, bis endlich damit angefangen wurde, freiwillige Beiträge zu sammeln. Die Beiträge waren von verschiedenen Familienvätern - ihren Vermögensverhältnissen entsprechend - reichlich, wie das nachfolgende Vereichnis bekundet.

Nun wurde bei der Leichenwagen-Fabrik des Herrn Vahle in Iserlohn ein Wagen, der für den verhältnismäßig billigen Preis von 305 Mark - in Buchstaben ‘dreihundert und fünf Mark’ - erworben. Herr Heinrich Schäfer verkaufte(?) den Wagen fünf Jahre nach der Erbauung des Toten....hauses, letzteres wurde ....... so lange an seinem Platze zu Lebens Herr Heinrich Schäfer ...... dann an seinem Nebengebäude einen Platz - ohne jede Entschädigung - auf dem für den Leichenwagen ein Haus errichtet wurde. Die(?) dazu nötigen Holzstämme waren unentgeltlich überlassen worden. So wurde (durch) freiwillige Arbeit das Gebäude mit geringen Kosten errichtet. - 72 M. So(?) wurde g. L. die Schmiedearbeit unengeltlich geleistet.

Nachstehend das Verzeichnis mit freiwillig geleistetem Beitrag von den Personen, welche sich für den Leichenwagen interessierten:

Lf.No. Name der Geber Erste Leistung Nachgezahlt

M Pfg M Pfg

1 Friedrich Neuser (Lehrer) 15 00 1 00

2 Karl Zeppenfeld 15 00 1 00

3 Arnold Hülter 15 00 1 00

4 Heinrich Schäfer 15 00

5 Wilhelm Grote 15 00

6 Peter Stahlschmidt (Göbeler) 10 00 1 00

7 Wilhelm Stahlschmidt 10 00 1 00

8 Heinrich Gester (Haase) 15 00

9 Heinrich Stecher 10 00

10 Wilhelm Heese (Schürhof) 10 00 1 00

11 Wilhelm Lohmann 10 00 1 00

12 Peter Drees 10 00 1 00

13 Wilhelm Heese (Bernshausen) 8 00 1 00

14 Karl Schöttler 8 00 1 00

15 August Denker 15 00

16 Heinrich Drees Wwe. 8 00 1 00

17 Wilhelm Bäcker 6 00

18 Heinrich Hammerschmidt Wwe. 15 00 1 00

19 Theodor Schöttler 8 00

20 Fritz Hammerschmidt 10 00 1 00

21 Wilhelm Prüß 10 00 1 00

22 Wilhelm Winterhoff 6 00 1 00

23 Heinrich Heese (Krenzer) 15 00 1 00

24 Friedrich Gester 10 00 1 00

25 Wilhelm Sönnecken 10 00 1 00

26 Christian Stahlschmidt Wwe. 10 00 1 00

27 Gustav Stahlschmidt 8 00 3 00

28 Wilhelm Huß Wwe. 6 00

29 Wilhelm Drees (Gustav Dr.) 8 00

30 Wilhelm Drees (wohnh. bei P. Drees) 6 00

31 Joh. Heinrich Schröder 18 00

32 Aug. Suhre ./. Karl 10 00 1 00

33 Wilhelm Stahlschmidt (Bornacker) 10 00

Summa 355 00 23 00

Die Summe an eingegangenen Gaben beträgt 378 (dreihundertachtundsiebzig) Mark.

 

2. Bestimmungen über den Leichenwagen (S. 5-7 des Protokollbuches)

Die in vorstehendem Verzeichnis namhaft gemachten Familienväter des Dorfes Himmelmert, denen der Totenwagen gehört, haben folgende Bestimmungen über denselben festgesetzt:

1.) Diejenigen Eingesessenen des Dorfes Himmelmert, welche nicht zur Beschaffung des Leichenwagens beigesteuert haben, können auf keinen Fall Miteigentümer des Wagens werden, ausgenommen die Witwe Friedrich Stahlschmidt; diese kann, wenn sie sich nicht wieder verheiratet, den Wagen unentgeltlich für den bekannten Zweck gebrauchen, doch muß der spätere Besitzer des Hauses, wenn er Miteigentümer des Wagens werden will, einen von der General-Versammlung festgesetzten Betrag entrichten.

2.) Diejenigen Eingesessenen des Dorfes Himmelmert, welche keinen Anteil am Leichenwagen haben, müssen, wenn ihnen leihweise derselbe überlassen werden soll, 6 (sechs) Mark im Voraus entrichten.

3.) Mieter des Dorfes Himmelmert können für 2 (zwei) Mark den Leichenwagen für einmaligen Gebrauch benutzen. Außerhalb des Dorfes wohnenden Personen ist der Wagen für 3 Mark leihweise zu überlassen, doch ist auch hier der Betrag stets im Voraus zu entrichten. Für selbstverschuldeten Schaden ist der Mieter haftbar, er hat die entstehenden Reparaturkosten und jeden sonstigen Schaden, den die Eigentümer darauf erledigen, zu entrichten.

4.) Jeder, der den Leichenwagen in Gebrauch nimmt, muß 50 Pfg für Scheueren und Reinigung des Wagens im Voraus entrichten, widrigenfalls ihm von den Aufsehern des Wagens, die Benutzung verweigert werden kann.

5.) Das sich in der Kasse ansammelnde Geld wird zum Zwecke von Reparaturen am Totenwagen und -haus aufbewahrt.

6.) Es werden aus der Mitte der Eigentümer des Leichenwagens alle 5 (fünf) Jahre ein Kassierer und Reiniger, und zwei Vorstandsmitglieder gewählt; welche 3 Personen das Recht haben, Reparaturen am(?) Wagen, welche den Betrag von 10 (zehn) Mark nicht übersteigen, selbständig vornehmen zu lassen.

7.) Der Kassierer hat im Einverständnis mit den anderen beiden Vorstandsmitgliedern die General-Versammlung einzuberufen, wenn erforderlich auch eine außerordentliche General-Versammlung und zwar in seiner Wohnung.

8.) Die Vorstandsmitglieder werden alle 5 (fünf) Jahre gewählt; eine Wiederwahl brauchen dieselben nicht anzunehmen.

9.) Heinrich Schäfer will das Gebäude auf seinem Grund und Boden stehen lassen, bis ein anderer Platz dafür bestimmt wird.

10.) Gegenwärtig sind sind folgende Herren Vorstands-Mitglieder: Heinrich Stecher, Heinrich Heese gt. Krenzer und Heinrich Schäfer, letzter ist zugleich Kassierer.

Himmelmert, den 1. Juli 1888

I. Auftr. Neuser

Zum Schluß mich (muß ich?) noch den Herre(n) Stecher und Schäfer an dieser Stelle im Namen der Eigentümer des Totenwagens meinen Dank aussprechen, die viel Mühe und Kosten nicht gescheut haben, damit der Wagen beschafft wurde.

Seite 8 - 9 des Protokollbuches:

Der Totenwagen kostet 300 Mark, 5 Mark hatte der Lieferant erlassen zu bezahlen.

Gesammelt wurde 378 Mark

Leichwagen kostet 300_____

Rest 78 Mark

Wagengebäude 72 Mark 4 Pfg.

5 Mark 96 Pfg.

Postauslagen 40 Pfg.

Rest 5 Mark 56 Pfg.

 

Nun wurden noch beschafft: 1 Schwamm 45 Pfg.

1 Schloß 60 Pfg.

1 Leiste für den Wagen 70 Pfg.

Zeichnung für Gebäude 1,00

Stroh für Docken des Hauses 2,00

Schreibbuch 60 Pfg

Summe 5,35 Mark

Obiger Bestand der Kasse: 5,56 Mark

ab 5,35 Mark

0,21 Mark

Der Kassenbestand betrug also am 1. Juli 1890: 0,21 M = 21 Pfg

Nachträglich sind noch gesammelt worden 31,00 Mark

Rest 0,21 Mark gibt

Summa 31,21 Mark

Davon sind verausgabt worden für Zügel (Riemen) 2,20 Mark

für Zugstricke 1,00 Mark

Bügel an die Zugstricke 0,80 Mark

Schmierbock 4,50 Mark

Für Aufnahme des Wagengebäudes in die

Feuerversicherung 3,00 Mark

Für Beschaffung ein Glocken.... für die

Kapellenglocke 2,00 Mark

13,50 Mark

Voriger Bestand 31,20 Mark

ab 13,50 Mark

Bleibt Bestand 17,70 Mark (Ende S. 9)

Seite 10-13: Einnahmen und Ausgaben der Jahre 1891 bis Juli 1897

 

Seite 14: Generalversammlung am 7. Juni 1896

Es wurde in der Versammlung beschlossen u. a. Die Gewählten zur Aufsicht wurden wieder gewählt. Außerdem wurde dem Kassierer 75 dt. ....... für ........ und reinigen, außerdem ist der Vorbote bei einer Beerdigung beauftragt den Betrag sowohl für reinigen sowie auch beim Leihn des Wagens dem Kassierer zu besorgen, bei anderen Beerdigungen ist das vorige Protokoll maßgebend.

Himmelmert, d. 7.6.1897

Seite 15-17: Einnahmen und Ausgaben 1897 bis 1904

 

Seite 18: Generalversammlung am 27. 8. 1904

Es wurde beschlossen in der stattgehabten Versammlung wie folgt:

Der Vorstand wurde wieder gewählt. Kasse wurde geprüft und für richtig erfunden, so daß dem Kassierer Entlastung ertheilt wurde. Es bleibt ein Kassenbestand von 5 Mark.

Es wurde beschlossen, daß die neuen Besitzer das Antheilsrecht erwerben könnten, durch Zahlung von 10 Mark (zehn Mark) innerhalb 14 Tage, vom Tage der Versammlung ab. Diejenigen eingesessene Person, welche sich nicht beteiligen wollen, kann nur der Wagen gegen Zahlung von 3 Mark, und Nebengebühren überlassen werden, für alle anderen Bestimmungen ist der Beschluß v. 7. Juni 1896 maßgebend.

gez. Heinr. Stecher

Seite 19-21: Einnahmen und Ausgaben 1905-1914

Seite 22: unbeschrieben

 

Auf den Seiten 23-25 sind in diesem Protokollbuch als Eigentümer des Leichenwagens aufgeführt:

 1. Ernst Zeppenfeld
 2. Witwe Hülter (Nachf. Hermann Stecher)
 3. Heinrich Schäfer (Nachf. Aug. Schäfer, Nachf. Hans Lüsebrink)
 4. Wilhelm Grothe (Nachf. Volmer, Nachf. Hugo Dierichs)
 5. Ernst Seuster
 6. Wilhelm Haase
 7. Heinrich Stecher
 8. Wilhelm Heese (Schürhof)
 9. Heinrich Heese
10. Ernst Denker
11. Fritz Bernshausen
12. Karl Schöttler
13. August Denker
14. Heinrich Drees Wwe.
15. Wilhelm Bäcker +
16. August Koch
17. Heinrich Winterhoff (Nachf. Otto Groll)
18. Eduard Denker (Nachf. Heinrich Denker)
19. Wwe. Heese
20. Wilhelm Sönnecken
21. Heinrich Stahlschmidt (verzogen, +)
22. Wwe. Huß (Nachf. Otto Lüsebrink)
23. August Suhre
24. Karl Stahlschmidt (Bornacker) gestor. +
25. Wilhelm Prüß (Nachf. Albert Schöttler)
26. Wilhelm Suhre
27. August Bühner
28. Heinrich Prüß (Nachf. Willi Seuthe)
29. Wilhelm Gester (Nachf. Frau Witwe Gester)
30. Heinrich Gilbert
31. August Annemann
32. Fritz Schulte
33. Wilhelm Drees + gestorben
34. August Sönnecken
35. Albert Schulte
36. Fritz Menz
37. Karl Anker
38. August Drees
39. Ewald Denker
40. Wilhelm Suhre jr.
41. Wilhelm Seuster
42. Wilhelm Völker
43. Ludwig Sawatzki
44. Adolf Denker (Talsperre)  

 

Seite 26-28: unbeschrieben

 

Seite 29-34: Himmelmert, den 30. XI. 1913 Generalversammlung

Auf der am 30. XI. 1913 im Lokale des Gastwirts August Denker stattgefundenen Generalversammlung kamen folgende Punkte zur Erledigung:

1. Vorstandswahl. Den Herren Heinrich Stecher und Heinrich Schäfer, die 25 Jahre lang als Vorstands-Mitglieder treu und eifrig ihren diesbezüglichen Pflichten nachgekommen waren, und die ihr Amt niederlegten, sei an dieser Stelle für ihre Bemühungen Dank und Anerkennung gezollt. Aus der neuen Vorstandswahl gingen als Vorstands-Mitglieder folgende Herren hervor: Wilhelm Haase, August Schäfer und Ernst Zeppenfeld. Herr August Schäfer wurde gleichzeitig zum Kassierer gewählt.

2. Alsdann wurden die Bestimmungen über den Leichenwagen einzeln vorgelesen und einige wie folgt abgeändert.

Bestimmung 5: Jeder, der den Leichenwagen in Gebrauch nimmt, muß 0,75 M für Scheuern und Reinigen des Wagens im voraus entrichten, widrigensfalls ihm von den Aufsehern des Wagens die Benutzung desselben verweigert werden kann.

Bestimmung 6: wurde dahingehend geändert, daß dem Vorstand das Recht zugebilligt wurde, Reparaturen bis zu 20,00 M selbständig vornehmen zu dürfen.

3. Der Vorstand wurde zur Beaufsichtigung über die Verwaltung von Glocke und Glockenland beauftragt.

4. Nachdem die Rechnungslage geprüft und für richtig befunden wurde, konnte dem Kassierer Entlastung erteilt werden. Der Kassenbestand betrug 3,80 M - drei M und 80 Pfennig -

5. Ferner wurde beschlossen, daß der Preis für neue Miteigentümer 6,00 M - sechs M - betragen sollte. Folgende Herren wurden als neue Miteigentümer aufgenommen: Wilhelm Suhre, Heinrich Gilbert, August Bühner, Heinrich Prüß und Wilhelm Gester, August Sönnecken, Albert Schulte.

6. Herrn Schäfer wurde eine jährliche Summe von 0,10 M - zehn Pfennig - für die Benutzung des Gebäudes, in welchem der Leichenwagen aufbewahrt wird, bewilligt. Da die Beratungen über Glocke und Glockenland nicht beendigt werden konnten, wurde bestimmt, in vier Wochen eine neue Versammlung anzuberaumen.

 

Himmelmert, den 4. I. 1914 (noch S. 33)

Auf der heutigen Versammlung wurden noch folgende Beschlüsse ergänzend hinzugefügt:

1. Die Eingesessenen des Dorfes Himmelmert, die nicht Eigentümer sind, zahlen für die Benutzung des Leichenwagens 3 M - drei M -

2. Das Läuten übernahm für die Dauer von 10 Jahren zu einem jährlichen Preise von 40 M Herr Fritz Bernshausen.

3. Das Land wurde ebenfalls auf 10 Jahre verpachtet.

4. Für das Läuten bei Sterbefällen wurde der Preis auf 0,50 M festgesetzt.

5. Die Unterhaltungskosten von Glocke und Leichenwagen werden von einem jährlichen Beitrag von 0,50 M, der durch den Vorstand bis zum 1. November zu erheben ist, bestritten.

Im Auftrage Werner

 

Seite 35-36: Himmelmert, den 24. November 1918 General-Versammlung

Auf der am 24.11.1918 im Lokale des Gastwirts August Denker anberaumten General-Versammlung wurde folgendes verhandelt und beschlossen:

Tagesordnung

I. Vorstandswahl

II. Regelung bezüglich des Wagen reinigen

I. Der bisherige Vorstand Aug. Schäfer, Ernst Zeppenfeld und Wilh. Haase wurden auf die Dauer von 5 Jahren einstimmig wiedergewählt.

II. Für Wagenreinigen wurden dem Herrn Aug. Schäfer bisher 0,75 M gezahlt, wofür .. Schäfer jetzt 1,00 M gewährt wurde.

III. Nachdem die Kasse geprüft und für richtig befunden wurde, konnte dem Kassierer Entlastung erteilt werden. Der Kassenbestand betrug 37,95 M - siebenunddreißig Mark 95 Pfg. -

Haase


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