Ein Himmelmerter Testament von 1829 Testament der Eheleute Johannes Brauckmann und Mar. Catharina geborene Hoellermann dahier. Aufgenommen zu Himmelmerth am 15. Februar 1829 von dem Königl. Land- und Stadtgerichte zu Plettenberg.
Publiziert 18. May 1829
Himmelmerth, an der Behausung des
Gemäß der Anzeige des Landwirths Johann Broesecke hatten
sich heute der Land- und Stadtrichter Hücking und der Gerichtsaktuar
Schantz an die Behausung des Ackerwirths Johannes Brauckman zu
Himmelmerth begeben. Sie trafen den letzteren zwar bettlägerig
krank, jedoch, wie die mit demselben angeknüpfte Unterredung
ergab, bei ungeschwächter Geisteskraft an. Er erklärte,
daß er gesonnen sei, mit seiner Ehegattin Maria Catharina,
geborene Hoellermann, eine wechselseitige Letzwillige Disposition
zu errichten, welcher Erklärung die ebenfalls anwesende und
im gesunden Körper- und Geisteszustande befundene Gattin
beitrat.
Beide Ehegatten erklärten sodann, daß sie Behufs der
von ihnen beabsichtigten Verhandlung heute ihren Nachbarn, den
Landwirth Broesecke, beauftragt hätten, das Gericht an ihre
Wohnung zu bitten.
Hierauf gaben beide Eheleute ihren letzten Willen dahin zu erkennen:
Da die aus unserer Ehe erzielten Kinder sämmtlich verstorben
sind, auch von unseren Aeltern Niemand mehr lebt, so glauben wir
in der Disposition unseres Vermögens durch nichts beschränkt
zu seyn. Wir bestimmen daher hierdurch, daß nach dem Ableben
von Einem von uns der Ueberlebende Universalerbe des gesammten
Vermögens, was wir zusammen besessen haben, werden soll.
Er soll daher bei seinen Lebzeiten die uneingeschränkte Disposition
unter Lebenden über dies Vermögen haben, nur nach seinem
Tode soll das Vermögen, was der Letzterlebende dann hinterlassen
wird, unter unsere beiderseitigen Verwandten in der Art vertheilt
werden, daß die eine Hälfte auf meine des Mannes, die
andere auf meine der Frauen Verwandten fällt. Bei unserem
vorgerückten Alter kann von einer Wiederverheirathung des
Ueberlebenden keine Rede seiyn.
Ein Mehreres haben wir nicht zu bestimmen.
(gez.) Johannes Brauckmann
+ + +
(Kreutze der Ehefrau Johannes Brauckmann
geb. Mar. Catharina Hoellermann)
(gez.) Johannes Broesecke als Zeuge
Christoffel Diedrich Boeley als Zeuge
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben und wird hierzu bemerkt,
daß die beiden Zeugen, nämlich die Landwirthe Johannes
Broesecke und Christoph Diedrich Boeley, genannt Brauckmann, dahier
bei der Schreibens unerfahrenheit der Ehefrau Brauckmann bei der
Unterkreutzung zugezogen worden sind.
1) Am 5. May 1829
2) Am 20. Julius 1832
3) Am 27. Januar 1834 |