Ein Himmelmerter Testament von 1829

Testament der Eheleute Johannes Brauckmann und Mar. Catharina geborene Hoellermann dahier. Aufgenommen zu Himmelmerth am 15. Februar 1829 von dem Königl. Land- und Stadtgerichte zu Plettenberg.

Publiziert 18. May 1829

Himmelmerth, an der Behausung des
Johannes Brauckmann am 15. Febr. 1829

Gemäß der Anzeige des Landwirths Johann Broesecke hatten sich heute der Land- und Stadtrichter Hücking und der Gerichtsaktuar Schantz an die Behausung des Ackerwirths Johannes Brauckman zu Himmelmerth begeben. Sie trafen den letzteren zwar bettlägerig krank, jedoch, wie die mit demselben angeknüpfte Unterredung ergab, bei ungeschwächter Geisteskraft an. Er erklärte, daß er gesonnen sei, mit seiner Ehegattin Maria Catharina, geborene Hoellermann, eine wechselseitige Letzwillige Disposition zu errichten, welcher Erklärung die ebenfalls anwesende und im gesunden Körper- und Geisteszustande befundene Gattin beitrat.

Beide Ehegatten erklärten sodann, daß sie Behufs der von ihnen beabsichtigten Verhandlung heute ihren Nachbarn, den Landwirth Broesecke, beauftragt hätten, das Gericht an ihre Wohnung zu bitten.

Hierauf gaben beide Eheleute ihren letzten Willen dahin zu erkennen:

Da die aus unserer Ehe erzielten Kinder sämmtlich verstorben sind, auch von unseren Aeltern Niemand mehr lebt, so glauben wir in der Disposition unseres Vermögens durch nichts beschränkt zu seyn. Wir bestimmen daher hierdurch, daß nach dem Ableben von Einem von uns der Ueberlebende Universalerbe des gesammten Vermögens, was wir zusammen besessen haben, werden soll. Er soll daher bei seinen Lebzeiten die uneingeschränkte Disposition unter Lebenden über dies Vermögen haben, nur nach seinem Tode soll das Vermögen, was der Letzterlebende dann hinterlassen wird, unter unsere beiderseitigen Verwandten in der Art vertheilt werden, daß die eine Hälfte auf meine des Mannes, die andere auf meine der Frauen Verwandten fällt. Bei unserem vorgerückten Alter kann von einer Wiederverheirathung des Ueberlebenden keine Rede seiyn.

Ein Mehreres haben wir nicht zu bestimmen.

(gez.) Johannes Brauckmann

+ + +

(Kreutze der Ehefrau Johannes Brauckmann

geb. Mar. Catharina Hoellermann)

(gez.) Johannes Broesecke als Zeuge

Christoffel Diedrich Boeley als Zeuge

Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben und wird hierzu bemerkt, daß die beiden Zeugen, nämlich die Landwirthe Johannes Broesecke und Christoph Diedrich Boeley, genannt Brauckmann, dahier bei der Schreibens unerfahrenheit der Ehefrau Brauckmann bei der Unterkreutzung zugezogen worden sind.
a. u. s. - gez. Hücking u. J. Schantz


1) Am 5. May 1829
beantragt die Witwe Johannes Brauckmann, Maria Catharina Höllermann, die beschleunigte Publication des Testamentes, da ihr Ehemann vor sechs Wochen verstorben sei.
"Der nächste Verwandte ihres Mannes sey ein Bruder desselben, weil keine Kinder aus ihrer Ehe mehr am leben wären."


2) Am 20. Julius 1832
beantragt der Pet. Diedr. Brauckmann von Himmelmerth eine Abschrift des Testamentes, da die Mar. Cath. geb. Höllermann jetzt ebenfalls verlebt sei.


3) Am 27. Januar 1834
beantragt eine Abschrift: der Kötter Peter Christoph Schafland von Werninghausen Ksp. Dahle, Gerichtsbez. Hagen. Er ist der Ehemann der Maria Elisabeth Höllermann.
Die Abschrift soll abgesandt werden an den Hammerschm. Joh. Heinr. Rübenstrunk zu Wehringhausen b. Hagen. Peter Christ. Schaffland unterzeichnet: + + + (nachher heißt es P. Ch. Schaffland von Werninghausen).


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