Quelle: WR Plettenberg vom 22.10.2012

Wünsche
Mauer zwischen Wagner-Gelände und Real soll weg

Ratsherr Klaus Ising wünscht den Abriss der Mauer zwischen Real-Markt und W.-Wagner-Gelände. Dadurch könnte der Fußweg zwischen Wall und Maiplatz verbreitert werden. Foto: Bernd Maus

Von Bernd Maus

Plettenberg. Nachdem der Verkauf der Wagner-Villa durch das Gemeinnützige Wohnungsunternehmen (GWU) an Hartmut Engelkemeier so gut wie in trockenen Tüchern ist (die WR berichtete), drängt CDU-Ratsherr Klaus Ising in einem offenen Brief an Bürgermeister Klaus Müller darauf, er solle sich in seiner Rolle als GWU-Vorstand für den Abriss der hohen Mauer zwischen ehemaligen Wagner-Gelände und Real-Markt einsetzen.

Ising sieht nun die Möglichkeit, den Fußweg entlang des Real-Markts zwischen Maiplatz und Wall zu verbreitern und offener zu gestalten. Auch die zum Wall stehende Garage auf dem heutigen GWU-Areal soll nach seiner Auffassung „verschwinden, um freie Sicht in den Fußweg zu ermöglichen“.

In seiner Antwort erinnert Müller daran, dass das GWU einen Wettbewerb zur künftigen Bebauung des W.-Wagner-Geländes mit alten- und behindertengerechten Wohnungen ausgelobt hat. Der Wettbewerb umfasse aber lediglich die Fläche in GWU-Besitz. Dazu gehöre nicht mehr das rund 1000 Quadratmeter große Grundstück rund um das an Privat verkaufte, denkmalgeschützte Schieferhaus. Und auf diesem Grundstück bzw. auf der Grundstücksgrenze zum Real-Kaufhaus verlaufe zu großen Teilen besagte Mauer.

Daher habe das GWU im Rahmen des Wettbewerbs also lediglich die Möglichkeit, den letzten Teil der Mauer mit Blickrichtung Zufahrt zum Real-Parkhaus zu beeinflussen. „Für den ersten Teil der Mauer ist eine einvernehmliche Regelung mit dem Erwerber des Schieferhauses wie auch den Eigentümern des Real-Kaufhauses erforderlich“, erläutert Müller. Bevor Gespräche aufgenommen würden, sollten jedoch die Ergebnisse des städtebaulichen Wettbewerbs abgewartet werden, „um eine homogene Lösung für den gesamten Bereich zu erzielen“.


Quelle: WR Plettenberg vom 28.09.2012

Wagner-Villa
GWU bekommt „guten Nachbarn“

Das denkmalgeschützte Haus auf dem ehemaligen Firmengelände Wagner jr. sollte abgerissen werden. Foto: Stadt Plettenberg

Von Horst Hassel

Plettenberg. Der Aufsichtsrat des Gemeinnützigen Wohnungsunternehmens (GWU) hat dem Verkauf der denkmalgeschützten Wagner-Villa an Planungsamtsleiter Hartmut Engelkemeier zugestimmt. Der Kaufvertrag wird „kurzfristig“, also in den nächsten Tagen unterschrieben.

GWU-Geschäftsführer Ulrich Eckmann zeigt sich erfreut darüber, dass man mit Engelkemeier „einen guten Nachbarn gefunden“ habe und die Wagner-Villa in gute Hände komme: „Wir haben von Anfang an gesagt, dass wir verkaufen, wenn wir jemanden finden, der das Haus pflegt und nicht die Gefahr besteht, dass die Villa zu einer Schrottimmobilie verkommt.“

Noch in diesem Jahr wechselt also die Wagner-Villa ihren Besitzer. Zum Kaufpreis wollten weder Käufer noch Verkäufer etwas sagen. „Wir haben den gleichen Preis verlangt, den wir bezahlt haben“, sagt Eckmann. Umgerechnet auf die 90 000 Euro, die laut Verkaufsanzeige für 750 Quadratmeter gefordert wurden, müssten für jetzt vorgesehene 1000 Quadratmeter also rund 120 000 Euro gefordert werden. Das Gebäude selbst wurde wegen des erheblichen Sanierungsbedarfs für 1 Euro abgegeben.

Nachdem nun der Erhalt der Wagner-Villa feststeht, fiel gestern der Startschuss für den Architektenwettbewerb zur Neubebauung des Wagner-Geländes mit barrierefreien Wohnungen. Das begleitende Büro wird den Teilnehmern am Wettbewerb aufgeben, bei der Planung der neuen Gebäude die bestehende Wagner-Villa zu berücksichtigen. Erst wenn sich die Jury im März 2013 auf einen Siegerentwurf geeinigt hat, wird der neue Eigentümer wissen, wieviel Quadratmeter er genau vom GWU verkauft bekommt.

Ob die Ziegelsteinmauer an der Grenze zu Real und die Garage an der Parkhaus-Auffahrt stehen bleiben, wird eine genaue Vermessung ergeben. Selbst das GWU weiß derzeit nicht, wo genau die Grundstücksgrenze verläuft. Es ist aber davon auszugehen, dass sich dort nichts verändert. In den nächsten Tagen wird die Firma Straßen- und Tiefbau aus Kirchhundem für die Kanalbauarbeiten Kaiserstraße ihre Baustellenausrüstung auf der freien Fläche des Wagner-Geländes einrichten.



Anzeige in der WR Plettenberg vom 10.07.2012


Quelle: Süderländer Tageblatt vom 31.05.2012

"Haus ist unerhört schön und gut gepflegt"
Fabrikantenhaus Wagner: Neuer Förderverein für Denkmalpflege will zum Erhalt gesetzliche Möglichkeiten ausschöpfen

PLETTENBERG 30 Mitglieder zählt der neu gegründete "Gemeinnützige Förderverein für Denkmalpflege Plettenberg" bereits. Sein erklärtes Ziel: den Abriss der Fabrikantenvilla Wagner an der Kaiserstraße zu verhindern. "Wir werden unserer Forderung zum Erhalt des Hauses Nachdruck verleihen und alles machen, was gesetzlich möglich ist", kündigte die Vorsitzende Karin Gutschlag an.

Der zweite Vorsitzende Helmut Teichert präsentierte bei der Mitgliederversammlung am Dienstagabend im Cafe Ochtendung Bilder, die er bei einer Besichtigung des schieferverkleideten Wohnhauses gemacht hatte. "Das Haus ist unerhört schön und gut gepflegt von der schon lange dort wohnenden türkischen Familie", schilderte er seinen Eindruck. Die angegebenen Renovierungskosten in Höhe von 200 000 Euro, mit denen der geplante Abriss des denkmalgeschützten Hauses vom Gemeinnützigen Wohnungsunternehmen (GWU) wirtschaftlich begründet wird, bezeichnete Teichert in der Versammlung als "Märchen".

Teichert schwärmte von den "sehr schönen Holzarbeiten" in der Fabrikantenvilla, lobte das ausgesprochen hochwertige verwendete Holz und betonte, dass ihn der gute Zustand der Elektrik in dem Gebäude sowie der Heizung "erstaunt" habe. "Es erschließt sich eigentlich von selbst, dass das Haus stehen bleiben sollte", betonte der Architekt: "Man könnte morgen selbst einziehen und neue Tapeten kleben sowie das Dach reparieren." Auch die Mieter hätten Interesse, das Gebäude zu kaufen, verriet Helmut Teichert.

Kritik wurde erneut am Gemeinnützigen Wohnungsunternehmen (GWU) laut. "Das GWU hat das Gelände erworben mit dem aufstehenden, denkmalgeschützten Gebäude - und es dadurch vielleicht zu einem günstigeren Preis erhalten", vermutete die Vorsitzende Karin Gutschlag und kritisierte, dass die Stadt nach dem Kauf die Genehmigung zum Abriss des Denkmals gab. Teichert ergänzte, dass das Vorgehen ein "Geschmäckle" habe und forderte mehr finanzielle Transparenz, wie sich die angeblich hohen Sanierungskosten zusammensetzen. Angeregt wurde aus der Versammlung, das der Verein Kontakt zu den Mitgliedern des GWU-Aufsichtsrates nehmen solle, um sich dort für den Erhalt des Gebäudes einzusetzen. "Das GWU ist gemeinnützig, daher hat es für den Gemeinnutz zu sorgen", ergänzte Burkhard Vohwinkel, mit dem Weidenhof selbst Besitzer eines Denkmals: "Das Finanzielle ist zweitrangig." gt


Quelle: Süderländer Tageblatt vom 26.05.2012

Unverständnis für den Brief der Denkmalbehörde
GWU und Bürgermeister verlangen genaue Prüfung der Abriss-Argumente


Um den Erhalt des denkmalgeschützten Schieferhauses (gelb markiert) wird derzeit heftig diskutiert. Foto: G. Dickopf

PLETTENBERG Der geplante Abriss des denkmalgeschützten Wagner-Hauses erhitzt weiter die Gemüter. Nun zeigten sich sowohl Ulrich Eckmann, Geschäftsführer des GWU, als auch Bürgermeister Klaus Müller überrascht über die vorschnelle Stellungnahme der Denkmalbehörde in Münster.

In jedem Fall könne und werde man einem möglichen Abbruch nicht zustimmen, erklärte Diplom-Ingenieurin Danae Votteler von der Denkmalbehörde in einem Brief an den Förderverein für Denkmalschutz. Zum Zeitpunkt, als dieses Schreiben verfasst wurde, habe die Behörde zwar über die Pläne des GWU Bescheid gewusst, doch ihr lag noch kein offizielles Papier der Stadt Plettenberg vor. Und das sorgt jetzt sowohl bei Ulrich Eckmann als auch bei Bürgermeister Klaus Müller für Unmut.

Nachdem der Heimatkreis während seiner Jahreshauptversammlung bereits heftige Kritik am GWU und der Stadt Plettenberg übte, meldete sich auch der neugegründete "Förderverein für Denkmalschutz" zu diesem Thema zu Wort (wir berichteten). "Den Erhalt nur noch spärlich verbliebener historischer Substanz in unserer Stadt halten wir für unbestreitbar, den Nichterhalt für ausgeschlossen", erklärte Karin Gutschlag, Vorsitzende des Fördervereins.

Doch das GWU und auch die Stadt fühlen sich von beiden Vereinen zu Unrecht angegriffen. Ebenso wie die Denkmalbehörde sollten sich ihrer Ansicht nach auch die anderen Beteiligten erst mit den Argumenten und Plänen auseinandersetzen, ehe sie zu einem abschließenden Urteil gelangen. cc


Quelle: Süderländer Tageblatt vom 26.05.2012

Freude über die mutigen Bürger
Reges Interesse am Denkmalschutzverein

PLETTENBERG Der neugegründete "Gemeinnützige Fördervereins für Denkmalpflege Plettenberg" stößt in der Bürgerschaft auf reges Interesse. Vorsitzende Karin Gutschlag freut sich über zahlreiche Anrufe und über eindeutige Leserbriefe in der Heimatzeitung. "Wir freuen uns über die mutigen Leserbriefe von Patrick Hahn und Gundel Kurth, und auch über alle Bürger, die uns anrufen und sich für die Arbeit in unserem Verein interessieren", teilt die Vorsitzende des neuen Vereins mit. Der Verein kämpft weiter für den Erhalt der denkmalgeschützten Wagner'schen Villa an der Kaiserstraße. Die Stadt will dem Gemeinnützigen Wohnungsunternehmen den Abriss erlauben; die Obere Denkmalbehörde in Münster hatte den Abbruch gestern für völlig inakzeptabel erklärt (ST berichtete).

Verein und Münster: Haus unverzichtbar
Dazu Karin Gutschlag: "Den Erhalt nur noch spärlich verbliebener historischer Substanz in unserer Stadt halten wir für unbestreitbar, den Nichterhalt für ausgeschlossen. Die Gesetze, die sich auf den Denkmalerhalt beziehen, gelten gleichermaßen für Besitzer als Privatpersonen, Städte und Gemeinden sowie auch für Unternehmen."

Hier dürfe es nicht Gleiche und welche, die gleicher sind, geben. Denkmalschutz verpflichte alle Eigentümer in gleichem Maße. "Das denkmalgeschützte Gebäude verbindet die Gegenwart zugleich mit der Vergangenheit und der Zukunft. Im Sinne einer positiven Stadtentwicklung wird der Erhalt des Gebäudes zu einer Bereicherung auch für alle in unserer Stadt, die den Handel beleben wollen."

Es geht nicht nur um das Wagner'sche Haus
Der Denkmalpflegeverein denke jedoch über das Wagner'sche Haus hinaus und wolle durch unabhängige Initiativen und Maßnahmen zur Förderung des Erhalts, der Erforschung und Erschließung von Kulturdenkmalen, als Sach- und Zeitzeugen baulicher, technischer, künstlerischer und historischer Leistungen beitragen.

"Dies soll im Sinne einer kreativen Beeinflussung der Entwicklung von Kunst und Kultur, Heimatliebe und Umweltbewusstsein öffentlichem Interesse dienen. Der Verein versteht sich als Vermittler zwischen Eigentümern und Nutzern von Denkmalen und Denkmalschutz-und Denkmalfachbehörden, Bauämtern, Interessenvereinigungen und Gesellschaften für Heimatschutz und Denkmalpflege, Architekten und Baufachleuten, Künstlern, Handwerkern und allen interessierten Bürgern."

Kontakt: Karin Gutschlag Tel. 5 34 81; Helmut Teichert Tel. 1 42 41.


Quelle: WR Plettenberg vom 23.05.2012

Denkmalschutz
Wagner-Villa zwischen den Fronten
Die denkmalgeschützte Wagnersche Villa an der Kaiserstraße


Steht seit dem 18.12.1987 unter Denkmalschutz: das Bürgerhaus (Fabrikantenwohnhaus) Wagner an der Kaiserstr. 10b.

Von Bernd Maus

Plettenberg. Der erst in diesem Monat gegründete „Gemeinnützige Förderverein für Denkmalpflege Plettenberg“ hat von der Oberen Denkmalbehörde des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) in Münster auf Anfrage eine klare Antwort für den Erhalt der denkmalgeschützten Wagner-Villa an der Kaiserstraße bekommen. Obwohl sie den am Montag verschickten Abbruchantrag der Stadt noch nicht vorliegen habe, schreibt die in der Behörde zuständige Dipl.-Ing. Danae Votteler an die Fördervereinsvorsitzende Karin Gutschlag: „In jedem Fall können und werden wir (einer Rücknahme der Unterschutzstellung, Anm. d. Red.) nicht zustimmen.“

Eine Aussage, die Bürgermeister Klaus Müller und Ulrich Eckmann als Geschäftsführer des Gemeinnützigen Wohnungsunternehmens (GWU), das auf dem Wagner-Gelände senioren- und behindertengerechte Wohnungen schaffen will, am Beginn eines laufenden Verfahrens „befremdet“. Müller: „Frau Votteler ist damit schon befangen.“

Auch nach der heftigen Kritik an einem Abriss des Schieferhauses aus Reihen des Heimatkreises (WR berichtete) betont Eckmann, als Geschäftsführer unter strengen und ständig kontrollierten wirtschaftlichen Kriterien den GWU-Mitgliedern gegenüber verantwortlich zu sein. Und unter diesem Aspekt hält er eine nach ersten Berechnungen „mindestens 200 000 Euro, am Ende wohl weit teurere“ Sanierung des Wagner-Hauses für wirtschaftlich nicht vertretbar. Für die 200-qm-Wohnfläche ließe sich aus seiner Erfahrung nur schwer ein Mieter finden. „Statt dessen könnten auf dieser Fläche sieben bis acht zukunftsfähige und vor dem Hintergrund einer älter werden Gesellschaft dringend benötigte alters- und behindertengerechte Wohnungen mehr entstehen.“

Bürgermeister Müller hält die Heimatkreis-Schelte, ohne dessen schriftlich formulierte „Aufforderung“ bislang auf dem Tisch zu haben, ebenfalls für überzogen. Insbesondere der Vorwurf, Politik und Verwaltung engagierten sich überhaupt nicht im Bereich des Denkmalschutzes, wurmt ihn. „Wir haben in den vergangenen sechs Jahren in fünf Objekte wie Bahnhof, Bahnhofspavillon, Haltepunkt Hestenberg, Haus zur Sonne und Schmiedemuseum weit mehr als 2 Millionen Euro investiert, wo sich städtische Töchterunternehmen dem Denkmalschutz verpflichtet fühlen“, listet Müller auf. Allein 840 000 Euro brutto, ohne Architektenleistung, flössen in die Sanierung des Hauses zur Sonne am Alten Markt.

Bündelung der Interessen
Für Karin Gutschlag vom Denkmalpflege-Förderverein gibt es „eindeutig nur gute Gründe für die Bündelung der Interessen zum Erhalt des Wagner-Hauses, beginnend mit der möglichen zukünftigen Nutzung und abschließend mit der Passgenauigkeit in modernste Marketingkonzepte für eine lebendige Stadt“, wie sie an die WR schreibt. „Die Gesetze, die sich auf den Denkmalerhalt beziehen, gelten gleichermaßen für Besitzer als Privatpersonen, Städte und Gemeinden sowie auch für Unternehmen. Hier sollte es nicht Gleiche und Gleichere geben.“


Quelle: WR Plettenberg vom 22.05.2012

Denkmalschutz
Heimatkreis fordert Erhalt
der Wagnerschen Villa


Friedrich Schulte (li.) und Sigfried Klose (re. hinten) sprachen sich vehement für den Erhalt der unter Denkmalschutz stehenden Wagnerschen Villa aus

Von Horst Hassel

Plettenberg. „Der Heimatkreis hat mit Bedauern zur Kenntnis genommen, dass das Wagnersche Haus an der Kaiserstraße abgerissen werden soll. Er fordert die Beteiligten auf, sich zusammenzusetzen mit der Zielrichtung, das Gebäude zu erhalten. Der Verein ist sich im Klaren, dass zum Erhalt des Charakters und der Atmosphäre einer Stadt gerade auch nicht Ertrag bringende, aber liebenswerte Details gehören.“ Mit dieser schriftlich formulierten Forderung hofft der Heimatkreis auf ein Umdenken der Kommunalpolitiker.

Spät, aber nicht zu spät haben die Heimatkreis-Mitglieder auf die Abrisspläne des Gemeinnützigen Wohnungsunternehmens (GWU) reagiert. Die Mitgliederversammlung verfasste am Montag im Heimathaus eine „Aufforderung“ an das GWU, die Verwaltung und die Politik, das 1886 errichtete, denkmalgeschützte Schieferhaus auf dem Wagner-Gelände zwischen Real-Markt und GWU-Seniorenwohnungen zu erhalten.

Entwicklung nicht tolerieren
Vorangegangen war eine intensive Diskussion, ausgelöst durch Friedrich W. Schulte. Der hatte unter dem Punkt Verschiedenes gewettert, beim geplanten Abriss des Wagnerschen Wohnhauses werde der Denkmalschutz in keiner Weise gewürdigt. Das sei „eine Entwicklung, die man so nicht tolerieren sollte“. Der Heimatkreis sei hier gefordert, dürfe den Kopf nicht in den Sand stecken, auch wenn man die Entscheidung vermutlich nicht umdrehen könne. Schulte weiter: „Ein gemeinnütziges Unternehmen will das Haus abreißen. Was macht ihr mit uns Bürgern?!“

Der für die verhinderte Vorsitzende Martina Wittkopp-Beine die Versammlung leitende Heimatkreis-Vize Ulrich Kühne unterstützte die Forderung. Schon der architektonisch verzierte Fuß des Schornsteins der Firma Wagner sei nicht erhalten worden. Plettenberg sei zwar nicht Köln oder Hessisch-Lichtenau, wo man historische Bausubstanz stolz erhalte, das Wagner-Haus sei aber nutzbar, zum Beispiel zum Wohnen. „Die Stadt hat mit dem ‚Haus zur Sonne‘ schon einen Klotz am Bein, sie kann nicht jedes Haus kaufen, und noch eine Begegnungsstätte kann nicht sein.“

Sigfried Klose, ehemaliges Ratsmitglied, unterstützte die Schulte-Forderung ebenfalls und fragte: „Wann hat sich eigentlich der letzte Politiker hier im Heimatkreis sehen lassen – außer zu einer Ausstellungseröffnung? Wenn ich den Wall hochfahre, sehe ich Plettenberg als Plattenbau. Wo sind wir denn? Es ist schon so viel kaputt gemacht worden.“ Horst Koester, lange Vorsitzender des Heimatkreises: „Es sollte eine Möglichkeit geben, das Wagner-Haus in die Neubaupläne des GWU zu integrieren. Aber die Erfahrungen mit der Stadtverwaltung und den Stadtvertretern sind in dieser Hinsicht nicht die besten.“

Wiederaufbau an anderer Stelle
Auch Koester bedauert, dass seit den 1970er Jahren nicht eine Heimatkreis-Mitgliederversammlung im Beisein des Bürgermeisters stattgefunden habe. In anderen Städten sei das Stadtoberhaupt von Amts wegen Vorsitzender der Heimatvereine. Kühne mahnte, nicht zu vergessen, dass die Stadt derzeit das Industriemuseum realisiert. „Dass die Stadt gar nichts macht, ist nicht richtig.“ Der Heimatkreis sei mit der Stadt eng verbunden, so Klose, die Stadt spreche aber nicht mit den Leuten, die sich um die Stadt kümmern. Und Kühne fügte an: „Wenn die Stadt auf unserer Linie liegt, dann werden wir gefragt, sonst nicht.“

Es werde mit zweierlei Maß gemessen, vermutet Sascha Lesko. Wenn ein Denkmal in Privatbesitz ist, gebe es vom Denkmalamt Auflagen ohne Ende, beim GWU sei das wohl anders. Ein Vorschlag aus dem Mitgliederkreis wurde (noch) nicht vertieft: Abriss des Wagnerschen Hauses, Wiederaufbau an anderer Stelle im Stadtgebiet.


Quelle: Sitzungsprotokoll vom 21.05.2012

BESCHLUSS aus der 6. Sitzung des Planungs- und Umweltausschuss am Mittwoch, 09.05.2012
Denkmalangelegenheiten, Punkt 5.2: Denkmalangelegenheit; hier:
Antrag auf Abbruchgenehmigung Fabrikantenwohnhaus Kaiserstraße 10b
64/2012

Bürgermeister Müller führte aus, dass das GWU einen Abbruchantrag bei der Stadtverwaltung eingereicht habe. Für den geplanten Architektenwettbewerb sei es notwendig, eine Vergleichbarkeit aller Bewerber zu erreichen, so dass für alle dieselben Begebenheiten zugrunde gelegt werden müssten.

Anschließend sprach sich Ausschussmitglied Teichert für den Erhalt des Hauses aus. Es sei eines der letzten Fabrikantenhäuser und befinde sich in einem guten Zustand, so dass die genannte Höhe der Sanierungskosten als nicht realistisch erschiene. Ergänzend hierzu schlug Ausschussmitglied Reinhold vor, das Haus in den Architektenwettbewerb einzubeziehen. Es könne verschiedensten Nutzun-gen zugeführt werden und bildete städtebaulich einen Kontrast zu den neu entstehenden Gebäuden.

Bürgermeister Müller erläuterte, dass es dem GWU aus wirtschaftlichen Aspekten nicht möglich sei, das Gebäude zu sanieren und zu unterhalten. U.a. seien das Dach erneuerungsbedürftig, der Kanalanschluss defekt, und die Elektrik sowie die sanitären Einrichtungen müssten erneuert werden. Zudem sei aufgrund der Bauweise eine Isolierung nur in sehr geringem Umfange möglich. Dies zöge bei einer Wohnfläche von ca. 200 m² hohe Heizkosten nach sich. Zudem sei eine Vermarktung seit Jahren versucht worden, diese habe aber nie den erwünschten Erfolg gebracht.

Nach Auskunft von Frau Votteler von der oberen Denkmalbehörde, so Bürgermeister Müller weiter, sei es wünschenswert, die Mauer zum Real hin sowie die Umlage zu erhalten. Eine andere Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes halte sie allerdings für wenig realistisch. Ausschussvorsitzender K. Ising ergänzte, dass das GWU bei einem Nicht-Abriss des Gebäudes die Grundstücksfläche nicht optimal ausnutzen könne, um dem Wunsch nach Zurverfügungstellung von behinderten- und altengerechten Wohnungen nachzukommen. Sanierte man das Gebäude, wäre es zwischen dem Real und den neuen Gebäuden eingepfercht, so dass sich eine Vermarktung noch schwieriger gestalte.

Nach weiterer Diskussion beschloss der Planungs- und Umweltausschuss bei zehn Ja-Stimmen und zwei Nein-Stimmen, dem Antrag auf Abbruch des denkmalgeschützten Fabrikantenwohnhauses Kaiserstraße 10b aus den in der Vorlage genannten Gründen stattzugeben.


Beschlussvorlage - Drucksache 64/2012 - öffentlich - Datum: 26.04.2012

Betreff: Denkmalangelegenheit; FG Stadt- und Umweltplanung, Bauordnung und Bauverwaltung, hier:

Sitzungsvorlage "Antrag auf Abbruchgenehmigung
Fabrikantenwohnhaus Kaiserstraße 10b

Anlage(n): Ansicht 2006 - Lageplan - Aktuelle Ansichten


Sachdarstellung:

Das GWU Plettenberg hat als Grundstückseigentümerin einen Abbruchantrag für das denkmalgeschützte Fabrikantenwohnhaus Kaiserstraße 10b gestellt. Eine Abbruchgenehmigung widerspricht § 7 Denkmalschutzgesetz NW grundsätzlich: „Die Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten haben ihre Denkmäler instand zu halten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen, soweit ihnen das zumutbar ist. Für die Zumutbarkeit ist auch zu berücksichtigen, inwieweit Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln oder steuerliche Vorteile in Anspruch genommen werden können. Die Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten können sich nicht auf Belastungen durch erhöhte Erhaltungskosten berufen, die dadurch verursacht worden sind, dass Erhaltungsmaßnahmen diesem Gesetz oder sonstigem öffentlichen Recht zuwider unterblieben sind.“
Das Gebäude wurde am 18.12.1987 in die Denkmalliste der Stadt Plettenberg eingetragen. In der Begründung des Bescheides heißt es:

„Eingeschossiges nachklassizistisches Satteldachgiebelhaus auf hohem Sockel mit Quaderputz, Lucarne und Risaliten, Anbau einer neugotischen Veranda. In verschiefertem Fachwerk. Wesentliches Zierelement die architravierten und auf Konsolen gerade verdachten Fenstergestelle. Im Giebel bezeichnet 1886. Keller mit preußischen Kappen. Schieferdach.“

Dem voraus gingen Bemühungen des Eigentümers, eine Unterschutzstellung zu erwirken. Die Stadt war zunächst gegen die Unterschutzstellung, weil sie den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 609 mit dem Durchstich der Königstraße („große Querspange“) einschl. ZOB widersprach. Da seitens des Amtes für Denkmalpflege für den Fall des Baus der Straße die Möglichkeit der Beseitigung des Gebäudes in Aussicht gestellt wurde, beschloss der Planungsausschuss die Unterschutzstellung.

An dem Gebäude sind deutliche Instandhaltungsmängel erkennbar. Im Auftrag des GWU wurden die dringend erforderlichen Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen zusammen gestellt. Die Kostenermittlung wurde mit der zuständigen Vertreterin des Amtes für Denkmalpflege erörtert. Danach schlossen sich weitere Gespräche an. Das GWU geht jetzt von mindestens notwendigen Sanierungskosten von 200.000 € ohne Fassadenerneuerung und energetische Sanierung aus. Es handelt sich um Erneuerungen des Daches, der Fenster, um Malerarbeiten, Tischlerarbeiten, Sanitäreinrichtungen und eine Entwässerungsleitung.

Das GWU macht zur Wirtschaftlichkeit folgende Angaben: Eine ortsübliche Vergleichsmiete von 5 €/m² monatl. ergibt bei ca. 200 m² Wohnfläche eine Jahresmieteinnahme von 12.000 €. Bei einem jährlichen Zinssatz von 5 % wäre aus dieser Einnahme ein Kredit von 240.000 € für Instandsetzungsmaßnahmen finanzierbar. Wenn zu den geschätzten Kosten von 200.000 € noch der Kaufpreis (90.000 € für eine Teilfläche von 750 m²) addiert wird, ergäbe sich daraus schon eine Unwirtschaftlichkeit. Der Kaufpreis besteht jedoch auch aus dem Bodenwert. Er kann daher nur zum Teil den Instandsetzungsaufwändungen hinzu gerechnet werden. Die in der Vergangenheit unterbliebene Instandhaltung ist nach § 7 DSchG dem Eigentümer, in diesem Fall dem Voreigentümer, anzulasten. Ein Großteil der Sanierungskosten ist auf das Alter des Gebäudes zurück zu führen und nicht auf unterbliebene Instandhaltung.

In den genannten Kosten sind Maßnahmen zum Wärmeschutz nicht enthalten. Die jetzige Ölhei-zungsanlage verursacht jährliche Kosten von 4.000 bis 5.000 € (mit vermutlich ansteigender Tendenz, d. Unterz.). Um die Vermietbarkeit zu sichern, müssen energieeinsparende Maßnahmen durchgeführt werden, vor allem Dämmmaßnahmen am Dach, den Fenstern und den Außenwänden. Diese sind schwierig ausführbar, da eine Außendämmung denkmalrechtlich unzulässig wäre. Für Maßnahmen zur Innendämmung gibt es verschiedene Verfahren, die bauphysikalische Risiken beinhalten. Die Denkmalbehörde verweist auf neuere Dämmmaterialien, deren fachliche Eignung von anderer fachlicher Seite angezweifelt wird. Gerade bei der Innendämmung der Fachwerkwände liege ein großes Risiko. Es wird geschätzt, dass weitere 100.000 € zu investieren wären. Die Erhaltung des Gebäudes sei daher unzumutbar.

Möglichkeiten steuerlicher Absetzbarkeit bestehen für das GWU generell nicht. Die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel erscheint unrealistisch bzw. scheidet definitiv aus: Denkmalfördermittel werden nach aller Erfahrung – wenn überhaupt – nur in geringem Umfang gewährt; Städtebauförderungsmittel können nur in Sanierungs- oder Stadtumbaugebieten eingesetzt werden; die Wohnungsbauförderung greift nicht.

Neben der Unzumutbarkeit der Erhaltung weist das GWU auch darauf hin, dass bei Beseitigung des Wohnhauses die Möglichkeiten der baulichen Ausnutzbarkeit des W.-Wagner-Geländes günstiger seien. Da für das Gebiet eine Wohnanlage mit einer großen Anzahl behindertengerechter Wohnungen im Rahmen eines Architektenwettbewerbs geplant sei und dieses Projekt an zentraler Stelle zukunftswichtig sei, müsse das Grundstück optimal ausgenutzt werden. Im Übrigen ergäbe sich mit der vermutlich viergeschossigen Neubebauung und der Gebäudehöhe des bestehenden real-Marktes eine „Einkesselung“ des Wohnhauses, was den Denkmalwert erheblich einschränke.

Die Untere Denkmalbehörde ist – unabhängig von städtebaulichen Absichten – zur Erhaltung denkmalgeschützter Bausubstanz gesetzlich verpflichtet. Sie hat daher die Zielrichtung vertreten, das Fabrikantenwohnhaus in die Überplanung des W.-Wagner-Geländes einzubeziehen. Sie hat vorgeschlagen, Teile des Raumprogramms in dem Gebäude unterzubringen. Die fehlende Barrierefreiheit könnte durch rampenartige Verbindungsbauten hergestellt werden. Durch Integration und Anbau könnte der Einkesselungseffekt reduziert werden. Der Eigentümer sieht darin aber mehr Nachteile als Vorteile.

Aus städtebaulicher Sicht wäre eine Neubebauung im Einklang mit dem Denkmalschutz wünschenswert. Gleichwohl sind die Aspekte einer optimalen Grundstücksausnutzung stichhaltig. Aus städtischer Sicht soll bei Abwägung aller Belange dem Abbruchantrag stattgegeben werden, weil die Mehrzahl der Argumente gegen die Erhaltung spricht. Ein weiterer Gesichtspunkt ist die Tatsache, dass der Eigentümer im Falle der Ablehnung des Abbruchantrags ein Übernahmeverlangen an die Gemeinde richten kann.

Der Erteilung der Abbruchgenehmigung muss das Benehmen mit dem Westfälischen Amt für Denkmalpflege voraus gehen. Wird das Benehmen nicht hergestellt und bleibt die Stadt Plettenberg bei ihrer Entscheidung, kann das Amt für Denkmalpflege die Entscheidung der Obersten Denkmalbehörde (sog. Ministeranhörung) herbeiführen.

Beschlussvorschlag: Dem Antrag auf Abbruch des denkmalgeschützten Fabrikantenwohnhauses Kaiserstraße 10b wird aus den in der Vorlage genannten Gründen stattgegeben.
Der Bürgermeister



Quelle: Auszug aus dem Gutachten vom 8. März 1989, Dipl.-Ing. Ernst Dossmann, 5860 Iserlohn

Haus Kaiserstr. 10b, 5970 Plettenberg

Das Haus liegt auf dem Grundstück Gemeinde Plettenberg, Gemarkung Plettenberg, Flur 21, Flurstück 677
Lage: Innenstadt, bevorzugte zentrale Wohnlage.
Zweckbestimmung: Ursprünglich typische "Fabrikantenvilla"
Beschreibung: Aufgrund guter Unterhaltung und mehrfacher durchgreifender Renovierungen u. a. in den Jahren 1952, 1976 und 1984 kann dem auf massivem Kellergeschoss aufgebauten verschieferten Fachwerkgebäude ein guter Zustand zuerkannt werden.
Maßgebliche Wertverbesserungen des Gebäudes: Anlage einer Warmwasserzentralheizung mit Öl gefeuertem Brenner, im Keller eingeschweißten Öl-Tank, hochwertige Fußbodenbeläge, teilweise Marmorplatten, zahlreiche Einbauschränke, Wandbekleidung als Holzpaneele, zeitgemäße Sanitäreinrichtungen (z. B. Einbaubadewanne, 2 luxeriöse Waschtische und eingebaute Dusche im gefliesten Bad).
Bauweise: Sockelgeschoss massiv mit Bruchsteinwänden, deren Außenflächen mit Quadermauerwerk aus Steinputz ausgebildet sind. Darüber zimmermannsmäßige Holzkonstruktion mit Ziegelsteinausfachung, äußerer Schalung und wertvoller Schieferverblendung.
Geschoßzahl: 2 Wohngeschosse über hohem Sockelgeschoss.
Raumaufteilung: Für ein herrschaftliches Wohnhaus der Erbauungszeit zweckmäßig.
Fundamente: Bruchstein, standsicher ohne Rißflächen.
Außenwände: Oberhalb des Kellergeschosses in Fachwerk mit Ziegelausfachung und verschieferter Verschalung.
Innenwände: Im Keller massiv, darüber Fachwerk mit Ziegelausfachung, beiderseits verputzt.
Decken: Über dem Keller preußische Kappendecken zwischen I-Trägern.
Treppen: Haustreppe im Innern in Eiche in hervorragender Qualitätsarbeit mit geschnitztem Geländeranfangspfosten und Traillen-Geländer, Außentreppe massiv, Haupttreppe 8 Stufen in profiliertem Sandstein, Gartentreppe 10 Stufen in Betonstein.
Dach: Pfettendach-Konstruktion mit ca. 40 Grad Neigung und Schieferdeckung.
Besondere Konstruktion: Sandsteinplatten-Belag für alle Kellerraum-Fußböden.
Fußboden: Eingang und Diele mit wertvollen Mettlacher Farbfliesen in reichem Dekor mit umlaufenden Friesen; hervorragender Erhaltungszustand.
Wohnraum: Eiche in bestem Pflegezustand.
Übrige Räume: Holzfußboden, teilweise abgedeckt mit Balatum, größtenteils jedoch mit Teppichbelag der oberen Preisklasse.
Wandbehandlung: Weitgehend hochwertige Tapeten (Textiltapeten und geprägte Tapetenmuster in gutem Erhaltungszustand), teilw. Räume mit Paneel-Wandbekleidung aus Holz.
Fenster: Im allgemeinen Eichenfenster weiß gestrichen mit aufliegendem Drehbeschlag. Fenster teilweise (Obergeschoss) durch Kunststofffensterersetzt.
Türen: Haustür - qualitätsvolle Eichentür, 2-flügelig mit Ziergitter und Verglasung. Innentüren - mit Futter und Bekleidung. Sie entsprechen einem außergewöhnlich hohen Qualitätsanspruch und sind hervorragend unterhalten.
Elektro-Installation: Vor etwa 3 Jahren mit einem Aufwand von DM 30.000,- nach neuesten VDE-Vorschriften angepasst. Die Strom-Zuleitung wurde verstärkt wegen intensiver elektrotechnischer Ausstattung ( 2 Stiebel-Eltron-Warmwasserspeicher).
Wasserleitung: Mit Zuleitung für zahlreiche Einzelzimmer, die mit eigenem Waschbecken ausgestattet sind.
Sanitäre Installation: Entspricht heutigen Anforderungen - Einbaubadewanne, 2 Waschtische, zahlreiche Waschbecken, 3 WC, 2 Handwaschbecken und weitere Waschbecken, Warmwasserversorgung in Schlafräumen durch Elektrospeicherheizung, Ölheizung.
Baulicher Zustand: Renovierungen und werterhöhende Investitionen haben allgemein einen guten Gebäudezustand ermöglicht.
Instandhaltung: Sehr gut.
Geschosshöhen: Keller 2,25 Meter
Erdgeschoss 3,58 Meter
1. Obergeschoss 2,96 Meter
Dachfirst 2,00 Meter über OKF = Dachboden.
Die sich im Obergeschoss-Bereich infolge des 1,20 Meter hohen Drempels an den Traufseiten ergebenden Schrägzonen sind durch Abteilung der weniger nutzbaren Raumabschnitte verdeckt, so dass keine Einschränkungen durch Dachschrägen entstehen und darüber hinaus gegen Abkühlung und Überhitzung durch Luftpolsterzonen ein Schutz entsteht.


Die Wagner-Villa in den 1970er Jahren vom Maiplatz aus gesehen. Foto: H. Hassel

Wohnflächen: (Treppenhaus und Flure in Erd- und Obergeschoss nicht gerechnet)
Erdgeschoss: Windfang 2,67 qm, Wohnraum 30,44 qm, Esszimmer 13,97 qm, Küche 15,02 qm, Abstellraum 1,35 qm, WC 1,39 qm, Windfang 2,67 qm, Raum 21,91 qm, Raum 20,92 qm, Wintergarten 13,54 qm, Terrasse 2,10 qm.
1. Obergeschoss: (ohne Berücksichtigung von Treppenhaus, Flur, Abstellräumen und Kinderschlafzimmer) Schlafzimmer 23,91 qm, Raum 9,55 qm, Kinderzimmer 20,89 qm, Bad mit Dusche 10,65 qm, Abstellraum 16,17 qm, WC 1,39 qm, Abstellraum 1,35 qm.
Gesamt: 209,89 qm.


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