Das Stamm'sche Haus    "auf dem Schütteich"


Das Stamm'sche Haus (A. v. Schwartzen)

Text-Quelle: 1962, Plettenberg - Industriestadt im märkischen Sauerland

Wie so viele Plettenberger Bürger in den 80er Jahren des 18. Jahrhunderts beim Magistrat wegen Überlassung eines städtischen Grundstückes zwecks Bebauung vorstellig wurden, so stellte auch der Plettenberger Bürger Peter Stamm im Jahre 1785 beim Magistrat einen solchen Antrag. Er wollte auf dem Steinbrink unterhalb der Baustellen der Brüder Heinrich und Peter Arnold König ein Wohnhaus bauen. Er änderte jedoch seinen ursprünglichen Plan insofern, als er nunmehr auf der gegenüberliegenden Straßenseite einen Bauplatz 30 Fuß im Quadrat beantragte.
Lange vor der Antragstellung hatte Peter Stamm schon mit den Zimmerarbeiten begonnen. Das Balkenwerk des zukünftigen Hauses war bereits in allen Teilen zugeschnitten und gezapft. In dem entsprechenden Antrag, den in jedem Erbverpachtungsfalle der Magistrat bei der Kriegs- und Domainenkammer in Cleve stellen mußte, war der Stand der Bauarbeiten vermerkt und auch als zwingender Grund für eine baldige Genehmigung hingestellt. Die Genehmigung seitens Cleve wurde aber versagt und gleichzeitig der Magistrat beauftragt, dem Peter Stamm ein Grundstück oder eine wüstliegende Hausstelle innerhalb der eigentlichen Stadt anzuweisen.

Nachdem aber nach eifrigen Bemühungen des Magistrats keine andere Baustelle innerhalb der Ringmauern (die zwar zu jener Zeit bereits nicht mehr standen) gefunden werden konnte, wurde dem Stamm schließlich auf nochmaligen Antrag die Approbation erteilt. Der Magistrat erhielt gleichzeitig den Bescheid, daß er seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sei, weil Zimmern und Bauen erst nach Vorliegen der königlichen Approbation gestattet sei und der Magistrat im Wiederholungsfalle mit einer empfindlichen Strafe zu rechnen habe.

Weil nur noch das Fundament zu legen war, konnte Peter Stamm noch im Sommer 1785 sein neues Haus beziehen. Es war das einzige Haus auf städtischem Grund, das noch ein Strohdach erhalten hatte. Zwischen 1788 und 1791 starb Peter Stamm. Im Kataster 1791 ist seine Witwe mit ihren beiden Söhnen Christoph Gerhard und Christoph Heinrich angegeben. Zum Hause gehörten damals eine größere Holzparzelle als Bürgermarkenlos und ein Viertel Fixierungslos am Beiese und Wimbel, beide aus der auf königlichen Befehl 1775 bis 1780 erfolgten Aufteilung des städtischen Waldbesitzes stammend.


Nach dem Tode der Witwe Stamm wurde das Haus geteilt. Den vorderen Teil erhielt Christoph Heinrich, den hinteren Christoph Gerhard. Von dem letzteren kam das Hinterhaus im Erbgang an die Familie Vogt, und von dieser nach einem Erbvergleich 1846 an die Familie P. D. Menschel. 1872 wurde der Kettenschmied Carl Stahlschmidt, der die Witwe Menschel heiratete, Besitzer des hinteren Stamm's-Hauses. Im Erbgang kam 1894 die Familie Neumann in den Besitz der Hausstelle.

Der vordere Teil des Stamm'schen Hauses blieb bis 1898 im Besitz der Familie Stamm. In diesem Jahre wurde die Familie Neumann, die den hinteren Teil des Hauses bereits seit einigen Jahren besaß, Eigentümer.

Nach dem Brandkataster zu Beginn des vorigen Jahrhunderts war das ganze Haus unter Nr. 10 mit 290 Reichstalern versichert. Bei der amtlichen Vermessung im Jahre 1830 erhielt der hintere Teil die Bezeichnung Flur IX Parzelle 647, der vordere Parzelle 648.

Mitte des vorigen Jahrhunderts erhielt das Haus ein Ziegeldach. Ein ursprünglich vorhandener Anbau an der Vorderfront des Hauses wurde später bei der Festlegung endgültiger Straßenfluchtlinien abgebrochen. Im übrigen steht das Haus seit seiner Errichtung unverändert.

Das Haus steht unter Denkmalschutz. Es wurde dann nach dem Tode von Amanda Fuchs 19?? am Amtsgericht versteigert. Für 19.500 Mark erhielten die Eheleute Schneider den Zuschlag.


Innenansichten des Hauses zu Zeiten von Amanda Fuchs





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