Quelle: Protokollbuch des Kirchenvorstandes der ev. lutherischen Gemeinde zu Plettenberg, angelegt im November 1829 durch Pastor Schirmer. (übertragen durch H. Hassel am 25.11.2010)

Das Fischersche Pastorats-Gut zu Landemert

25. November 1829
9. Erklärte sich der Kirchenvorstand auf den Antrag des Ackersmann Wilhelm Schreckengast zu Landemert vor der hiesigen Bürgermeisterey - laut Protocoll vom 13. November c. : "sein unterm 29. July c. für das Meistgebot von 950 rt. C. erstandenes, der lutherischen Gemeinde zu Plettenberg zugehöriges , sogenannte Fischer'sche Pastoratgut zu Landemert auf den Namen des hiesigen Kirchenvorstandes als erste Hypothek gegen 5 Prozent eingetragen, und zur Sicherheit desselben das ihm zu Hälfte zugehörige sogenannte Wever'sche Gut daselbst mit zur gleichfalls ersten Hypothek stellen zu lassen" - in Erwägung:

a) daß Taxatum des eben benannten Weverschen Gutes, wie das auch die Aufnahme des Wohnhauses im Feuersocietätskataster des Amtes Plettenberg zu 600 rt. C. nachweise - nicht zu hoch sey;
b) daß keine Schulden auf gedachtem Gute haften;
c) daß Schreckengast selber, ein anerkannt redlicher Mann sey - für denselben, und beschloss die desfalsige höhere Genehmigung auszuwirken, weshalb auch dieser 9. Art. zu Protocoll genommen und von sämtlichen Mitgliedern unterschrieben wurde!

8. Januar 1830
2. Ebenso wurde dem Kirchenvorstand durch den zeitl. Pfarrer die Genehmigung seines Antrags vorgelegt, den er in Sachen des dem Heinrich Wilhelm Schreckengast zu Landemert gegen erste Hypothek auf das von ihm ad 950 rt. (rt. = Reichsthaler) erstandene sogenannte Fischersche Pastoratsgut daselbst, ingleichen auf die dem Debitor zustehende Hälfte des Wevers Cotten zu Landemert zu übermachenden Darlehns obgedachten Capitals ad 950 rt. mit 5-prozentiger Verzinsung an den H. Landesdirector hatte ergehen lassen (cf. Verhandlung vom 25ten November 1829).

28. Januar 1830
1. Wurde berathen über die Klage des nunmehrigen Eigentümers des sogenannten Fischer'schen Pastoratsgut zu Landemert Wm Schreckengast wegen Verzugs der Räumung des Wohnhauses besagten Gutes von Seiten des seitherigen Pächters Colonus Fischer. Auf den Antrag des Herrn Bürgermeisters H. Ulrich wurde folgender Abzugsbefehl ertheilt:
Da wir unterzeichneten Mitglieder des K.Vorstandes durch den Bürgermeister H. Ulrich in Erfahrung gebracht, dass von Seiten des Ankäufers des sogenannten Fischerschen Pastoratsgut zu Landemert, Wm Schreckengast, über den bisherigen Verzug der Räumung der Wohnhauses gedachten Guts Klagen geführt sind, wir aber die Besitznahme von demselben, dem nunmherigen Eigentümer Wm Schreckengast frey halten müssen - so geben wir dem vormaligen Pächter Colonus Fischer hiermit auf, das Wohnhaus obengenannten Guts bis zum 24. Februar d. J. unfehlbar zu räumen, widrigenfalls wir uns veranlasst sehen, klagend gegen ihn einzukommen.

9. Juli 1833
3. Die von dem Pastor erhobene Frage, ob der Kirchenvorstand das auf dem Schreckengastschen und Weverschen Gut in Landemert - früher Fischerschen Pastoratsgut haftende Pastoratcapital bey den jetzt in Verfall gekommenen Familienverhältnisse des Arrestaten Wm Schreckengast nicht zu kündigen habe? Der K.-Vorstand beschloss, das Kapital sofort zu kündigen und bey dem K. Land- und Stadtgericht sein Inhibitionsgesuch gegen alles Ruiniren des Guts und gegen Verkauf des höheren Holzbestandes Eichen einzulegen. Herr Bürgermeister Ulrich übernahm die Betreibung dieser Angelegenheit; und sollte demselben dieserhalb eine Generalvollmacht ausgefertigt werden.

21. Oktober 1833
Von Bedeutung war übrigens nur die Schreckengastsche Sache und sollte der Herr Bürgermeister zum Bericht über die Ausführung seines letzthin übernommenen Auftrages in dieser Angelegenheit aufgefordert werden.

8. September 1834
Demnächst vernahm der Pastor den K. V. (Kirchenvorstand) wie es mit der Schreckengast'schen Forderung zu halten werden sollte? Da das Kapital bereits im Frühjahr durch den mitunterschriebenen Wolff mit Zuziehung des Gemeinderaths Schauerte und des Lehrers Schauerte von Landemert aufgekündigt worden, ohne dass bis dahin Abtrag geschehen - so stimmte der K. V. dafür, dass die Heimzahlung des betr. Kapitals von 950 rt. nebst Zinsen gerichtlich ausgeklagt werden sollte, und überließ es dem Pastor Schirmer, den Herrn Bürgermeister Ulrich mit diesem Geschäft zu beauftragen.

15. Dezember 1834
4. Der Pastor machte den Kirchenvorstand mit einer gerichtlichen Anzeige vom 26. November c. bekannt, nach welcher der Kolonus W. Schreckengast von Landemert eine freiwillige Subhastation (Versteigerung) seines unterhabenden Fischers und Wevers Güter eingeleitet hat, in welchem der Bietungstermin auf den 19. d. feststeht. - Der Kirchenvorstand beschloss mit dem vorbestimmten Subhastations-Antrag vorderhand Abstand zu nehmen und es abzuwarten, ob bey der eingeleiteten Veräußerung der Schreckengast'schen Grundstücke pp so viel herauskommen würde, um das Pastoratcapital nebst Zinsenrückstand zu decken.
Auch wurde dem Kirchenvorstand bekannt gemacht, dass der eingelegte Antrag auf Arrestbe...... der abgehauenen Eichen in den Schreckengast Bergdistricten vom Gericht abschlägig beschieden, das frühere Inhibitoriums-Mandat aber durch dasselbe abermals erneuert worden sey.

3. Februar 1835
7. Der Kirchenvorstand nahm Notiz von der am 1. Januar von W. Schreckengast erfolgten Kündigung des mehrerwähnten Pastorat-Capitals und authorisierte den Pastor für die anderweitige Ausleihung desselben, etwa in öffentl. Blättern Sorge zu tragen.

11. Januar 1837
X. Demnächst wurde die Verfügung des H. Landesdirektors vom 15. August preteriti betreffend die Ablösungs-Anträge mehrerer hiesiger Praestatiarien namentlich: des Joh. Marl gen. Heese zu Kückelheim, Lindemann gen. Altenschulte zu Böddinghausen und Arn. Kirchstraeßer zu Brockhausen; sodann des Wilh. Hollweg zu Landemert, Wilh. Schreckengast daselbst und H. B. Schoenenberg zu Himmelmert der Versammlung vorgelegt und genehmigte dieselbe, . . . .

29. April 1838
1. (wurde vorgetragen), der Schreckengast'sche Antrag vom 7. April d. die Umschreibung des Kanons von 1....viertel Hafer und ein Küstereybrod auf die Grundstücke, die er in dem Auszug der Mutterrolle vom 15. Februar d. J. nahmhaft gemacht hatte.
Die Repräsentanten genehmigten den Schreckengastschen Vortrag unter der Bedingung, dass wenigstens ein Reinertrag von 24 Thalern nachgewiesen und die Leistung zur 1 t Stelle auf die fraglichen Grundstücke und Wohnhaus eingetragen werde.




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