8. Januar 1830
2. Ebenso wurde dem Kirchenvorstand durch den zeitl. Pfarrer die
Genehmigung seines Antrags vorgelegt, den er in Sachen des dem
Heinrich Wilhelm Schreckengast zu Landemert gegen erste Hypothek
auf das von ihm ad 950 rt. (rt. = Reichsthaler) erstandene sogenannte
Fischersche Pastoratsgut daselbst, ingleichen auf die dem Debitor
zustehende Hälfte des Wevers Cotten zu Landemert zu übermachenden
Darlehns obgedachten Capitals ad 950 rt. mit 5-prozentiger Verzinsung
an den H. Landesdirector hatte ergehen lassen (cf. Verhandlung vom
25ten November 1829).
28. Januar 1830
1. Wurde berathen über die Klage des nunmehrigen Eigentümers des
sogenannten Fischer'schen Pastoratsgut zu Landemert Wm Schreckengast
wegen Verzugs der Räumung des Wohnhauses besagten Gutes von
Seiten des seitherigen Pächters Colonus Fischer. Auf den Antrag des
Herrn Bürgermeisters H. Ulrich wurde folgender Abzugsbefehl ertheilt:
Da wir unterzeichneten Mitglieder des K.Vorstandes durch den Bürgermeister
H. Ulrich in Erfahrung gebracht, dass von Seiten des Ankäufers des sogenannten
Fischerschen Pastoratsgut zu Landemert, Wm Schreckengast, über den bisherigen
Verzug der Räumung der Wohnhauses gedachten Guts Klagen geführt sind,
wir aber die Besitznahme von demselben, dem nunmherigen Eigentümer Wm
Schreckengast frey halten müssen - so geben wir dem vormaligen Pächter
Colonus Fischer hiermit auf, das Wohnhaus obengenannten Guts bis zum
24. Februar d. J. unfehlbar zu räumen, widrigenfalls wir uns veranlasst sehen,
klagend gegen ihn einzukommen.
9. Juli 1833
3. Die von dem Pastor erhobene Frage, ob der Kirchenvorstand das auf dem
Schreckengastschen und Weverschen Gut in Landemert - früher Fischerschen
Pastoratsgut haftende Pastoratcapital bey den jetzt in Verfall gekommenen
Familienverhältnisse des Arrestaten Wm Schreckengast nicht zu kündigen
habe? Der K.-Vorstand beschloss, das Kapital sofort zu kündigen und bey dem
K. Land- und Stadtgericht sein Inhibitionsgesuch gegen alles Ruiniren des
Guts und gegen Verkauf des höheren Holzbestandes Eichen einzulegen. Herr
Bürgermeister Ulrich übernahm die Betreibung dieser Angelegenheit; und sollte
demselben dieserhalb eine Generalvollmacht ausgefertigt werden.
21. Oktober 1833
Von Bedeutung war übrigens nur die Schreckengastsche Sache und sollte der
Herr Bürgermeister zum Bericht über die Ausführung seines letzthin übernommenen
Auftrages in dieser Angelegenheit aufgefordert werden.
8. September 1834
Demnächst vernahm der Pastor den K. V. (Kirchenvorstand) wie es mit der
Schreckengast'schen Forderung zu halten werden sollte? Da das Kapital bereits im
Frühjahr durch den mitunterschriebenen Wolff mit Zuziehung des Gemeinderaths
Schauerte und des Lehrers Schauerte von Landemert aufgekündigt worden, ohne
dass bis dahin Abtrag geschehen - so stimmte der K. V. dafür, dass die Heimzahlung
des betr. Kapitals von 950 rt. nebst Zinsen gerichtlich ausgeklagt werden sollte,
und überließ es dem Pastor Schirmer, den Herrn Bürgermeister Ulrich mit diesem
Geschäft zu beauftragen.
15. Dezember 1834
4. Der Pastor machte den Kirchenvorstand mit einer gerichtlichen Anzeige vom 26.
November c. bekannt, nach welcher der Kolonus W. Schreckengast von Landemert
eine freiwillige Subhastation (Versteigerung) seines unterhabenden Fischers und
Wevers Güter eingeleitet hat, in welchem der Bietungstermin auf den 19. d. feststeht.
- Der Kirchenvorstand beschloss mit dem vorbestimmten Subhastations-Antrag
vorderhand Abstand zu nehmen und es abzuwarten, ob bey der eingeleiteten
Veräußerung der Schreckengast'schen Grundstücke pp so viel herauskommen würde,
um das Pastoratcapital nebst Zinsenrückstand zu decken.
Auch wurde dem Kirchenvorstand bekannt gemacht, dass der eingelegte Antrag auf
Arrestbe...... der abgehauenen Eichen in den Schreckengast Bergdistricten vom Gericht
abschlägig beschieden, das frühere Inhibitoriums-Mandat aber durch dasselbe abermals
erneuert worden sey.
3. Februar 1835
7. Der Kirchenvorstand nahm Notiz von der am 1. Januar von W. Schreckengast erfolgten
Kündigung des mehrerwähnten Pastorat-Capitals und authorisierte den Pastor für die
anderweitige Ausleihung desselben, etwa in öffentl. Blättern Sorge zu tragen.
11. Januar 1837
X. Demnächst wurde die Verfügung des H. Landesdirektors vom 15. August preteriti
betreffend die Ablösungs-Anträge mehrerer hiesiger Praestatiarien namentlich: des
Joh. Marl gen. Heese zu Kückelheim, Lindemann gen. Altenschulte zu Böddinghausen
und Arn. Kirchstraeßer zu Brockhausen; sodann des Wilh. Hollweg zu Landemert,
Wilh. Schreckengast daselbst und H. B. Schoenenberg zu Himmelmert der Versammlung
vorgelegt und genehmigte dieselbe, . . . .
29. April 1838
1. (wurde vorgetragen), der Schreckengast'sche Antrag vom 7. April d. die Umschreibung
des Kanons von 1....viertel Hafer und ein Küstereybrod auf die Grundstücke, die er in
dem Auszug der Mutterrolle vom 15. Februar d. J. nahmhaft gemacht hatte.
Die Repräsentanten genehmigten den Schreckengastschen Vortrag unter der Bedingung,
dass wenigstens ein Reinertrag von 24 Thalern nachgewiesen und die Leistung zur 1 t Stelle
auf die fraglichen Grundstücke und Wohnhaus eingetragen werde.