Quelle: "Bergbau im Bereich des Amtsgerichtes Plettenberg", Fritz Bertram, 1952-1954, S. 91-92
11. Otto - Eisensteingrube am Siesel
Bei dieser Grube ergeben sich Schwierigkeiten, die zunächst auf
Widersprüche hindeuteten, wodurch selbst die Herren des Oberbergamtes
Bonn irritiert wurden. Aber nach und nach lüfteten sich die Schleier
und ich möchte hier das Bild geben, zunächst mit den strittigen Fragen,
dann aber auch mit den Auflösungen derselben. Betrachten wir zunächst
den Muthungsbericht. Die Muthung wurde eingelegt am 23.03.1866 (früher
betrieben als Derken T, später als Hugo V). Der Fundpunkt liegt am
Einschnitt der Ruhr-Sieg-Bahn am Fuß des Schwarzenberges in h W 11 1/8
245 Lachter von der NW Ecke des Hauses Schwarzenberg entfernt. Es
handelt sich um ein durch den Eisenbahnbau entdecktes Brauneisensteinlager
6 Zoll bis 1 Fuß mächtig, was in h 7 streicht mit 65 Grad Einfallen nach
Norden (Quelle: GbA Plettenberg).
Am 08.03.1952 habe ich das Gelände abgesucht und 30 Meter hoch am Abhang,
unweit des früheren "Unteren Baumhofes", auf der Grenze zwischen Grauwacke
und Lenneschiefer, einen fast verfallenen Stollen gefunden, an dem das
Streichen und Fallen des oben beschriebenen Fundpunktes genau festgestellt
werden konnte. Etwa 10 Meter höher gelegen, in Richtung Engelbertstuhl,
befand sich ein ca. 8 Meter tiefes Schachtloch, dessen unten schräg
ansetzender Eingang etwa 10 Meter weit begehbar ist. Obige Aufnahme stellt
das schon stark verwachsene Schachtloch dar, die Aufnahme wurde bei
einem zweiten Besuch im Juli 1952 angefertigt. Diese beiden Fundstellen
liegen auf einer gedachten Linie vom Bauernhaus Annemann im Sieselbogen
aus auf den Wendepunkt der Landstraße Pasel-Wibecke-Siesel von Richtung
W nach NW bzw. das dort befindliche Bahnwärterhaus.
So weit war ja alles in Ordnung, auch die Entfernungsmessung und Richtungsangabe
stimmte vollkommen mit meinem Fundpunkt überein. Anlässlich eines Besuches
am Oberbergamt Bonn musste ich aber feststellen, dass in den
Muthungsübersichtskarten ein ganz anderer Fundpunkt für Otto eingetragen
war, ja, selbst die Feldbegrenzung lag außerhalb der Fundpunkte beim
Schwarzenberg. Der neue Fundpunkt lag mindestens doppelt so weit vom
Schwarzenberg entfernt, wie es der Muthungsbericht angab. Und es kamen
auch bergamtlicherseits zunächst Zweifel auf, ob der Kartenfundpunkt nun
richtig eingetragen sei.
Schließlich gaben uns die Gerechtsamsakten Auskunft über diesen Fall:
Der erste Fundpunkt, auf den sich der Muthungsbericht bezieht, war in
der Tat unterhalb des Engelbertstuhles beim Schwarzenberg. Später aber
hat man sich in der Umgebung umgesehen, weiter entfernt beim "Oberen Baumhof"
noch bessere Aufschlüsse entdeckt und den alten Fundpunkt verlassen. Dieser
wurde nun nicht mehr aktenmäßig geführt. Man hatte es also unterlassen,
diesen Wechsel aktenmäßig in aller Deutlichkeit festzulegen. Auf der
vorseitigen Karte habe ich den Fundpunkt der Muthungsübersichtkarte des
Oberbergamtes Bonn eingetragen (Quelle: GbA Plettenberg).
Quelle: Vom frühen Erzbergbau im Märkischen Sauerland, Heinrich Streich, 1979, S. 89
Otto: Am Siesel. Erste Mutung unterhalb des Engelbertstuhles, dann
diesen Aufbruch verlassen am 23. März 1866. Mutung auf die gelöschte
Fundstelle "Hugo V" eingelegt. Verleihung am 4. Juni 1867, ca. 12 Jahre
in Betrieb. Unterhalb des Forsthauses Schwarzenberg große Bergschäden.
Quelle: Berggrundbuch beim Amtsgericht Plettenberg, Bd. I, neue Zählung fol I/36-37
Die in der Gemeinde Eiringhausen, im Kreis Altena belegene
Eisenstein-Zeche Otto
Daselbst war nach der Augenscheins-Verhandlung vom
17. July 1857 durch den Bau der Ruhr-Sieg-Eisenbahn ein
Brauneisensteinlager entblößt, welches 6 Zoll bis zu einem Fuß
unregelmäßig mächtig war, in hora 7 strich und mit 65 Grad nach
Norden einfiel. Die Grenzen dieses Lagers nach dem Hangenden und
Liegenden waren nicht eben, sondern nur wellenförmig rund gedrückt.
Nachdem die Freiheit des begehrten Feldes ermittelt und .... selbst
in termino den 22. August 1866 festgestellt worden war, erging
unterm 7. September 1866 die Verleihungs-Urkunde. Durch letztere ist
auf dem oben beschriebenen Vorkommen das Eigenthum des Bergwerks Otto
mit einem Felde von Vierhundert acht und neunzig Tausend Sechshundert
(498.600) Quadratlachtern, dessen Begrenzung auf dem dieser Urkunde
angehefteten und beglaubigten Situationsrisse mit den Buchstaben
A., B., C., D., E., F., G., H., I.,K., L., M. bezeichnet ist, zur
Gewinnung der in diesem Felde vorkommenden Eisenerze, nach Vorschrift
des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865 verliehen worden.
Die gesetzlich erforderliche öffentliche Bekanntmachung der Verleihungs-Urkunde
ist in Stück 43 pro 1866 des Amtsblatts der Königlichen Regierung zu
Arnsberg erfolgt.
Namen der Gewerken:
Nachtrag: Das Bergrecht ist gemäß § 149 Abs. 5 BBergG mit Ablauf
des 6. März 1990 erloschen. |