Die Hüttenbläserschachthöhle
- Spielwiese für "Höhlenforscher"

Von Horst Hassel

Im Alt-Bergbau wie bei Naturhöhlen gilt der Grundsatz: Keinesfalls veröffentlichen, wo sich Stollenmundlöcher oder Höhleneingänge befinden! Solche Tipps kommen in der Regel von denen, die mehr oder weniger über eine Zugangsberechtigung verfügen. Mal gehören sie der "forschenden" Bergbau-Klientel an, mal sind es Hobby-Späleologen mit der alleinigen Lizenz zum Entdecken und Befahren. Unterstützt werden sie in ihrem Geheimhaltungswahn durch die berufsmäßigen Forscher, die ohne die in ihrer Freizeit forschenden Untertage-Fans sowieso aufgeschmissen wären.

Vordergründig verstecken sich die Höhlen- und Grubenfreunde mit ihrer ablehnenden Argumentation hinter der Zerstörungswut der "Schwarzbefahrer", der drohenden Vermüllung der Höhlen und Gruben, der Zerstörung von Tropfsteinen und der Vernichtung von geschichtlichen Spuren. Auch wenn diese Argumente durchaus ihre Berechtigung haben, so steckt hinter dem "Aussperren" interessierter Bürger von der Welt unter Tage in erster Linie die Sorge, die Geheimnisse der Höhlenwelten und Grubengebirge mit anderen teilen zu müssen. "Ich habe einen Schlüssel zu der Höhle" outen sich immer wieder die Hüter von Tropfstein und Fledermaus als Wichtigtuer.

Ein offenerer Umgang mit der "Schlüsselgewalt" würde in vielen Fällen den Druck von denen nehmen, die sich als Besucher ausgeschlossen fühlen. Es sind ohnehin nur wenige, die es auf sich nehmen wollen, in der Dunkelheit durch den Lehm zu kriechen, im kargen Licht der Helmlampe durch Wasserfälle zu klettern, durch kleine Bäche und Seen zu waten, sich mit Spinnen und anderem Getier anzufreunden. In Städten wie Iserlohn finden immer wieder (sehr gut besuchte!) Führungen in ehemaligen Luftschutzkellern statt, Besucherbergwerke laden zur Besichtigung ein, doch wenn es wirklich interessant wird, beschränkt die Schlüsselgewalt den Tatendrang der Bürger.

Dank des weltweiten Web kann der kundige "Googler" die Widersprüchlichkeit der Geheimnistuerei nachvollziehen. Am Beispiel der Hüttenbläserschachthöhle in Iserlohn wird nachfolgend schnell erkennbar, welche Klientel für sich die Schlüsselgewalt für diese Höhle reklamiert. Jede Menge Fotos (die aus urheberrechtlichen Gründen nicht auf diese Seite übernommen werden können), Beschreibungen, Befahrungsberichte und anderes mehr konnten in weniger als einer Stunde gefunden werden. Völlig außen vor gelassen wurde das inzwischen zu einem Heer angewachsene Grüppchen der Geocacher, die wirklich jede Öffnung im Erdreich für die Caches entdeckt haben. Nicht berücksichtigt wurden auch die Sonderrechte, die der Forstwirtschaft und den Jagdausübungsberechtigten in vielen Fällen zugestanden wird. Nachfolgend nun eine kleine Auswahl von Quellen zur Hüttenbläserschachthöhle:

Die Höhle liegt im Grüner Tal
"Die Höhle liegt im Nordteil/ am Nordrand des Naturraums Bergisches Land / Sauerland, in einem Waldgebiet im Gruener Tal westlich von Iserlohn, im Massenkalkzug Hagen-Iserlohn-Hönnetal. Es handelt sich um eine der bedeutsamsten Großhöhlen (4500 m Ganglänge) dieses Raumes, sie weist mehrere Eingänge und mindestens 3 Etagen auf und enthält Tropfsteinbildungen, Tropf- und Sickerwasser. Sie wurde erst 1993 entdeckt. Der im Gebiet gelegene Eingang ist weitgehend verbaut."
Literatur: BK-4611-919, LEP A_SL-041, Grebe, W. (1994): Die Hüttenbläserschachthöhle - Eine neuentdeckte Höhle in Iserlohn-Letmathe. - Mitt. und Berichte der Speläogruppe Letmathe 1 - 4/1993, S. 49 - 65, Iserlohn.


Quelle: Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten NRW - DE-4611-303, Natura 2000 – Nr. DE-4611-303, Stand: August 2001

Gebietsname Hüttenbläserschachthöhle

1. Güte und Bedeutung nach Standarddatenbogen Ziffer 4.2:
Eine der ganz wenigen vollkommen naturbelassenen Großhöhlen im Naturraum.
2. Schutzgegenstand
a) Für die Meldung des Gebietes sind ausschlaggebend: Nicht touristisch erschlossene Höhlen (8310)
b) Das Gebiet hat darüber hinaus im Gebietsnetz Natura 2000 und/oder für Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie Bedeutung für Wasserfledermaus
3. Schutzziele
a) Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die für die Meldung des Gebietes ausschlaggebend sind Schutzziele/Maßnahmen für nicht touristisch erschlossene Höhlen (8310) sowie Wasserfledermaus Erhaltung der Höhle einschließlich ihrer mikroklimatischen Verhältnisse, ihres Wasserhaushalts und ihrer Höhlengewässer als Lebensraum für troglobionte und troglophile Tierarten sowie als Winterquartier für Fledermäuse, Amphibien und Insekten (Schmetterlinge, Zweiflügler u.a.) durch - Erhaltung der Ungestörtheit des Höhleninneren durch Untersagung jeglicher Nutzung oder Erschließung, insbesondere keine touristische Nutzung, ggf. Vergitterung des Höhleneingangs durch ein Fledermausgitter und evtl. Rückbau von Wegen in der unmittelbaren Höhlenumgebung - Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna - Erhaltung bzw. Wiederherstellung der naturnahen Umgebung der Höhle - Vermeidung chemischer, physikalischer und sonstiger Belastungen und Beeinträchtigungen des Höhleninneren durch Nutzungen bzw. andere Einwirkungen aus den darüber gelegenen oberirdischen Bereichen


Quelle: Landschaftsplan Nr. 4 "Iserlohn", 1. Änderung, Entwicklungs- und Festsetzungskarte - Satzung vom 04.11.2005

...eine der wenigen naturbelassenen Großhöhlen

Sicherung und Entwicklung des FFH-Gebietes DE-4611-303 „Hüttenbläserschachthöhle“ als landesweit bedeutsames Gebiet mit besonderer Schutzpriorität


Die Darstellung des Gebietes in der Entwicklungskarte entspricht der an die EU gemeldeten Fläche. Eine Veröffentlichung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger ist bisher noch nicht erfolgt. Aufgrund des derzeitigen Standes des Meldeverfahrens und der entsprechenden Darstellung des FFH-Gebietes im Gebietsentwicklungsplan wird die besondere Schutzpriorität begründet. Durch die spezielle Darstellung dieses Gebietes in der Entwicklungskarte soll auch die Möglichkeit erhalten werden, über die entsprechenden Vertragsnaturschutz-Programme die einzelnen Schutzziele mit den jeweiligen Eigentümern und/oder Nutzungsberechtigten zu realisieren. Hinsichtlich der Sicherung der Drittschutzwirkung sind die dargestellten Bereiche teilweise als Naturschutzgebiet und teilweise als Landschaftsschutzgebiet in der Festsetzungskarte festgesetzt.

Bei diesem Gebiet handelt es sich um das - FFH-Natura 2000-Gebiet DE-4611-303 „Hüttenbläserschachthöhle“ als eine der wenigen vollkommen naturbelassenen Großhöhlen im Naturraum und mit besonderer Bedeutung für Fledermäuse.
Es sind folgende FFH-Lebensraumtypen betroffen:
- touristisch nicht erschlossene Höhle (8310)
Das Entwicklungsziel bedeutet insbesondere:
- Erhaltung der Höhle einschließlich ihrer mikroklimatischen Verhältnisse, ihres Wasserhaushalts und ihrer Höhlengewässer als Lebensraum für troglobionte und troglophile Tierarten sowie als Winterquartier für Fledermäuse, Amphibien und Insekten (Schmetterlinge, Zweiflügler u.a.), - Vorrang des Arten- und Biotopschutzes vor beeinträchtigenden Maßnahmen und Eingriffen. Alle Nutzungen sind in ihrer Art und Intensität den jeweiligen standörtlichen Erfordernissen zur Erhaltung und Entwicklung dieser Biotope anzupassen.

2.1 Naturschutzgebiete (§ 20 LG)
2.1.4NSG "Sonderhorst"
(mit FFH-Natura 2000-Gebiet DE-4611-303 „Hüttenbläserschachthöhle“)
Fläche: ca. 26,20 ha, Abgrenzung: 2 Teilflächen
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt
- zur Erhaltung und Wiederherstellung der kalktypischen Biotope (z. B. Perlgras- Buchenwald, Halbtrockenrasen und Schlehengebüsche) mit seltenen und gefährdeten Pflanzen- und Tierarten;
- zur Erhaltung der Steinbruchwand als geowissenschaftliches Objekt;
- Erhaltung der Höhlen einschließlich ihrer mikroklimatischen Verhältnisse, ihres Wasserhaushalts und ihrer Höhlengewässer als Lebensraum für troglobionte und troglophile Tierarten sowie als Winterquartier für Fledermäuse, Amphibien und Insekten (Schmetterlinge, Zweiflügler u.a.)
Erläuterung:
Der Höhenzug Sonderhorst besteht aus Massenkalk. Durch Verkarstung haben sich Dechen- und Knitterhöhle gebildet. Darüber hinaus kommen weitere Karsterscheinungen vor. An den steilen Hängen mit flachgründigen Böden wachsen Wälder, deren Bäume aus Stockausschlägen entstanden sind. Die Grünlandbereiche sind von Glatthaferwiesen und kleinflächig auch von Halbtrockenrasen eingenommen (Quelle: Ökol. Fachbeitrag Nr. 146).
Mittelfristig wird die Unterschutzstellung der gesamten Freiraumenklave entsprechend der landesplanerischen Zielsetzung angestrebt (vgl. LEP NW). Der geologische Untergrund in diesem Bereich besteht aus klüftigem Kalkgestein mit großer Empfindlichkeit des Karstwassersystems gegenüber Verschmutzungen.
Teilflächen der Schutzausweisung unterliegen forstlichen Maßnahmen nach § 25 LG (Quelle: Forstbehördlicher Fachbeitrag Nr. 4.2.83).

Bei den geschützten Bereichen handelt es sich um die letzten naturnahen Gebiete mit hervorragender ökologischer und landeskultureller Bedeutung. Die jagdlichen Einschränkungen ermöglichen weiterhin eine unaufdringliche, naturnahe Jagd, deren Eingriffe sich auf das notwendige Maß beschränken.
Wildfütterungen können zu unnatürlich hohen Wildkonzentrationen führen. Folgeerscheinungen sind Veränderungen der schutzwürdigen Vegetation, z. B. durch Tritt- und Verbissschäden sowie die Eutrophierung durch Eintrag von Futtermitteln und Exkrementen. Jagdkanzeln stellen in diesen schutzwürdigen Bereichen eine erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung des Landschaftsbildes dar. Die Anlage von Wildäckern in Schutzgebieten führt zu einer nachhaltigen Veränderung bzw. Vernichtung schutzwürdiger Vegetation.
Bei diesem Gebiet handelt es sich um das FFH-Natura 2000-Gebiet DE-4611-303 „Hüttenbläserschachthöhle“ als eine der wenigen vollkommen naturbelassenen Großhöhlen im Naturraum und mit besonderer Bedeutung für Fledermäuse

I. Besondere Verbote
Es ist verboten:
- Wiederaufforstungen mit Nadelbäumen oder anderen im Naturraum nicht von Natur aus heimischen und standortgerechten Baumarten vorzunehmen (gemäß § 25 LG);
- in den bodenständigen Waldgesellschaften Kahlhiebe über 0,50 ha Flächengröße in Waldbeständen über 1,0 ha Gesamtgröße durchzuführen - Kahlhiebsverbot III - (gemäß § 25 LG);
- die vorhandenen Felsklippen und Steinbruchwände in ihrem Erscheinungsbild zu verändern;
- die Höhlen zu betreten, zu nutzen und zu erschließen;
- die mikroklimatischen Verhältnisse und den Wasserhaushalt der Höhlen zu verändern oder zu beeinträchtigen;
- die Erstellung von jagdlichen Einrichtungen und die Durchführung von Hegemaßnahmen (wie z. B. Hochsitze, Wildäsungsflächen, Fütterungen, künstliche Brutstätten) mit Ausnahme der Errichtung von offenen Ansitzleitern;
- das Aussetzen von Wild;
- das Befahren der Wege zum Zwecke der Jagd, mit Ausnahme der Bergung von erlegtem Wild, des Transportes von Baumaterial für offene Ansitzleitern sowie der Wildfütterung in Notzeiten;
- die Ausbildung einschließlich Prüfung von Jagdhunden.

II. Besondere Gebote
Es ist geboten:
- die forstliche Nutzung einzelstammweise durchzuführen (gemäß § 26 LG);
- die Grünland-Brachen und die Halbtrockenrasen durch Schafbeweidung und/oder Mahd nach Maßgabe der unteren Landschaftsbehörde freizuhalten, das Mähgut ist zu entfernen (gemäß § 26 LG);
- bestimmte Einzelbäume und Baumgruppen über die Hiebsreife hinaus als Altholz zu erhalten (gemäß § 26 LG);
- geeignete Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen zur Erreichung des Schutzzweckes nach Maßgabe der unteren Landschaftsbehörde durchzuführen (gemäß § 26 LG);
- die Höhleneingänge so zu verschließen, dass die Zugänglichkeit für Fledermäuse, Amphibien und Insekten sichergestellt ist (gemäß § 26 LG).



Siehe auch: Institut für Geowissenschaften, Spelaeothemforschung, Johann Joachim Becher Weg 21 D 55128 Mainz
Schöne Fotos und wissenschaftlich untersuchte Stalagtiten:
http://www.spelaeothemforschung.geowissenschaften.uni-mainz.de/97_DEU_HTML.php


Quelle: Speläologisches Jahrbuch - Verein für Höhlenkunde in Westfalen 2005-2006, darin u. a.:

Der lange Weg nach Westen - Zur aktuellen Ausdehnung der Hüttenbläserschachthöhle (A. Platte, U. Polikeit)
Auf dem Weg zur Riesenhöhle - Zum aktuellen Plan der Hüttenbläserschachthöhle (W. Grebe)
Erzählungen des Massenkalkes (2) - Neuentdeckungen in der Hüttenbläserschachthöhle in Iserlohn: Faltenhalle, Nordwesthalle und Dunkelkammer (S. Marks)
Die Feuersteinkugel aus dem Hüttenbläser (W. Grebe)


Quelle: Wanderatlas www.ich-geh-wandern.de

Die Dechenhöhle wurde vom Wasser in das Massenkalkgebirge gegraben und ist beileibe nicht die einzige Höhle in der Region. Viele andere Höhlen sind allerdings nicht als Schauhöhlen ausgebaut, sondern dienen als Naturschutzgebiet vor allem seltenen Fledermausarten und anderen Tieren als Winterquartier. Ganz in der Nähe, ebenfalls am Sonderhorst, gibt es zum Beispiel die Hüttenbläserschachthöhle, eine Großhöhle mit rund 4.800m Länge, die noch vollkommen naturbelassen und touristisch nicht erschlossen ist. Weitere bekannte, aber für Nicht-Höhlenkundler unzugängliche Höhlen sind beispielsweise die Knitterhöhle, der Kleine Schacht, die B7-Höhle oder die Bunkerhöhle.


Quelle Gruppenfahrt der Karstgruppe Mühlbach nach Letmathe vom 31.1.-2.2.2003

". . . Als erster großer Raum erwartete uns der „Ballsaal“ mit schneeweißen Tropfsteinen und eindrucksvollen Sinterfahnen. „Ballsaal,“ dachte ich mir noch, während ich mich dem Zauber des Anblicks ergab, „wie treffend!“ Dann erfuhr ich, daß der Raum den Namen erhielt, weil bei der Erstbefahrung ein vom Marder zerbissener Ball gefunden worden war - Höhlenforscherhumor. Auf den Boden der Tatsachen zurückgekehrt gelangten wir zur „Riesenkluft“, in die wir über eine Strickleiter vielleicht 5 Meter abstiegen und bis zu einem kleinen, grün schimmernden See an deren Ende kamen. Am anderen Ende dieses großräumigen, vor allem hohen Kluftgangs fanden wir eine weitere Strickleiter aus einer Deckenspalte herabhängend vor. Über einen heute nicht mehr genutzten Eingang gelang aus dieser Richtung im Jahre 1992 der Speläo-Gruppe Letmathe die Entdeckung dieser Höhle.

Bereits nach einem Jahr war sie auf 3750m erkundet und vermessen, und heute weist der „Hüttenbläser“ eine Länge von 4500 m auf. . .


Siehe auch:
"http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_H%C3%B6hlen_im_Sauerland"


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