Von Horst Hassel
Im Alt-Bergbau wie bei Naturhöhlen gilt der Grundsatz: Keinesfalls veröffentlichen,
wo sich Stollenmundlöcher oder Höhleneingänge befinden! Solche Tipps kommen in der
Regel von denen, die mehr oder weniger über eine Zugangsberechtigung verfügen. Mal
gehören sie der "forschenden" Bergbau-Klientel an, mal sind es Hobby-Späleologen mit
der alleinigen Lizenz zum Entdecken und Befahren. Unterstützt werden sie in ihrem
Geheimhaltungswahn durch die berufsmäßigen Forscher, die ohne die in ihrer Freizeit
forschenden Untertage-Fans sowieso aufgeschmissen wären.
Vordergründig verstecken sich die Höhlen- und Grubenfreunde mit ihrer ablehnenden
Argumentation hinter der Zerstörungswut der "Schwarzbefahrer", der drohenden Vermüllung
der Höhlen und Gruben, der Zerstörung von Tropfsteinen und der Vernichtung von
geschichtlichen Spuren. Auch wenn diese Argumente durchaus ihre Berechtigung haben,
so steckt hinter dem "Aussperren" interessierter Bürger von der Welt unter Tage in
erster Linie die Sorge, die Geheimnisse der Höhlenwelten und Grubengebirge mit
anderen teilen zu müssen. "Ich habe einen Schlüssel zu der Höhle" outen sich immer
wieder die Hüter von Tropfstein und Fledermaus als Wichtigtuer.
Ein offenerer Umgang mit der "Schlüsselgewalt" würde in vielen Fällen den Druck von
denen nehmen, die sich als Besucher ausgeschlossen fühlen. Es sind ohnehin nur wenige,
die es auf sich nehmen wollen, in der Dunkelheit durch den Lehm zu kriechen, im kargen
Licht der Helmlampe durch Wasserfälle zu klettern, durch kleine Bäche und Seen zu waten,
sich mit Spinnen und anderem Getier anzufreunden. In Städten wie Iserlohn finden immer
wieder (sehr gut besuchte!) Führungen in ehemaligen Luftschutzkellern statt, Besucherbergwerke laden zur
Besichtigung ein, doch wenn es wirklich interessant wird, beschränkt die Schlüsselgewalt
den Tatendrang der Bürger.
Dank des weltweiten Web kann der kundige "Googler" die Widersprüchlichkeit der
Geheimnistuerei nachvollziehen. Am Beispiel der Hüttenbläserschachthöhle in Iserlohn
wird nachfolgend schnell erkennbar, welche Klientel für sich die Schlüsselgewalt für
diese Höhle reklamiert. Jede Menge Fotos (die aus urheberrechtlichen Gründen nicht
auf diese Seite übernommen werden können), Beschreibungen, Befahrungsberichte und anderes
mehr konnten in weniger als einer Stunde gefunden werden. Völlig außen vor gelassen
wurde das inzwischen zu einem Heer angewachsene Grüppchen der Geocacher, die wirklich
jede Öffnung im Erdreich für die Caches entdeckt haben. Nicht berücksichtigt wurden auch
die Sonderrechte, die der Forstwirtschaft und den Jagdausübungsberechtigten in vielen
Fällen zugestanden wird. Nachfolgend nun eine kleine Auswahl von Quellen zur
Hüttenbläserschachthöhle:
Die Höhle liegt im Grüner Tal
"Die Höhle liegt im Nordteil/ am Nordrand des Naturraums Bergisches Land / Sauerland, in
einem Waldgebiet im Gruener Tal westlich von Iserlohn, im Massenkalkzug Hagen-Iserlohn-Hönnetal.
Es handelt sich um eine der bedeutsamsten Großhöhlen (4500 m Ganglänge) dieses Raumes, sie
weist mehrere Eingänge und mindestens 3 Etagen auf und enthält Tropfsteinbildungen, Tropf-
und Sickerwasser. Sie wurde erst 1993 entdeckt. Der im Gebiet gelegene Eingang ist weitgehend
verbaut."
Literatur: BK-4611-919, LEP A_SL-041, Grebe, W. (1994): Die Hüttenbläserschachthöhle - Eine
neuentdeckte Höhle in Iserlohn-Letmathe. - Mitt. und Berichte der Speläogruppe Letmathe 1 -
4/1993, S. 49 - 65, Iserlohn.
Quelle: Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten NRW - DE-4611-303,
Natura 2000 – Nr. DE-4611-303, Stand: August 2001
Gebietsname Hüttenbläserschachthöhle
1. Güte und Bedeutung nach Standarddatenbogen Ziffer 4.2:
Eine der ganz wenigen vollkommen naturbelassenen Großhöhlen im Naturraum.
2. Schutzgegenstand
a) Für die Meldung des Gebietes sind ausschlaggebend:
Nicht touristisch erschlossene Höhlen (8310)
b) Das Gebiet hat darüber hinaus im Gebietsnetz Natura 2000 und/oder für Arten des Anhang IV
der FFH-Richtlinie Bedeutung für Wasserfledermaus
3. Schutzziele
a) Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die für die Meldung des Gebietes
ausschlaggebend sind
Schutzziele/Maßnahmen für nicht touristisch erschlossene Höhlen (8310) sowie
Wasserfledermaus
Erhaltung der Höhle einschließlich ihrer mikroklimatischen Verhältnisse, ihres Wasserhaushalts
und ihrer Höhlengewässer als Lebensraum für troglobionte und troglophile Tierarten sowie als
Winterquartier für Fledermäuse, Amphibien und Insekten (Schmetterlinge, Zweiflügler u.a.) durch
- Erhaltung der Ungestörtheit des Höhleninneren durch Untersagung jeglicher Nutzung oder
Erschließung, insbesondere keine touristische Nutzung, ggf. Vergitterung des Höhleneingangs
durch ein Fledermausgitter und evtl. Rückbau von Wegen in der unmittelbaren
Höhlenumgebung
- Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna
- Erhaltung bzw. Wiederherstellung der naturnahen Umgebung der Höhle
- Vermeidung chemischer, physikalischer und sonstiger Belastungen und Beeinträchtigungen des
Höhleninneren durch Nutzungen bzw. andere Einwirkungen aus den darüber gelegenen
oberirdischen Bereichen
Quelle: Landschaftsplan Nr. 4 "Iserlohn", 1. Änderung, Entwicklungs- und Festsetzungskarte
- Satzung vom 04.11.2005
...eine der wenigen naturbelassenen Großhöhlen
Sicherung und Entwicklung des FFH-Gebietes DE-4611-303 „Hüttenbläserschachthöhle“
als landesweit bedeutsames Gebiet mit besonderer Schutzpriorität

Die Darstellung des Gebietes in der Entwicklungskarte entspricht der an die EU gemeldeten
Fläche. Eine Veröffentlichung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger ist bisher
noch nicht erfolgt. Aufgrund des derzeitigen Standes des Meldeverfahrens und der entsprechenden
Darstellung des FFH-Gebietes im Gebietsentwicklungsplan wird die besondere
Schutzpriorität begründet. Durch die spezielle Darstellung dieses Gebietes in
der Entwicklungskarte soll auch die Möglichkeit erhalten werden, über die entsprechenden
Vertragsnaturschutz-Programme die einzelnen Schutzziele mit den jeweiligen Eigentümern
und/oder Nutzungsberechtigten zu realisieren. Hinsichtlich der Sicherung der
Drittschutzwirkung sind die dargestellten Bereiche teilweise als Naturschutzgebiet und
teilweise als Landschaftsschutzgebiet in der Festsetzungskarte festgesetzt.
Bei diesem Gebiet handelt es sich um das
- FFH-Natura 2000-Gebiet DE-4611-303 „Hüttenbläserschachthöhle“
als eine der wenigen vollkommen naturbelassenen Großhöhlen im Naturraum und mit
besonderer Bedeutung für Fledermäuse.
Es sind folgende FFH-Lebensraumtypen betroffen:
- touristisch nicht erschlossene Höhle (8310)
Das Entwicklungsziel bedeutet insbesondere:
- Erhaltung der Höhle einschließlich ihrer mikroklimatischen Verhältnisse, ihres
Wasserhaushalts und ihrer Höhlengewässer als Lebensraum für troglobionte
und troglophile Tierarten sowie als Winterquartier für Fledermäuse, Amphibien
und Insekten (Schmetterlinge, Zweiflügler u.a.), - Vorrang des Arten- und Biotopschutzes
vor beeinträchtigenden Maßnahmen und Eingriffen. Alle Nutzungen sind in ihrer Art und
Intensität den jeweiligen standörtlichen Erfordernissen zur Erhaltung und Entwicklung
dieser Biotope anzupassen.
2.1 Naturschutzgebiete (§ 20 LG)
2.1.4NSG "Sonderhorst"
(mit FFH-Natura 2000-Gebiet DE-4611-303 „Hüttenbläserschachthöhle“)
Fläche: ca. 26,20 ha, Abgrenzung: 2 Teilflächen
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt
- zur Erhaltung und Wiederherstellung der kalktypischen Biotope (z. B. Perlgras-
Buchenwald, Halbtrockenrasen und Schlehengebüsche) mit seltenen
und gefährdeten Pflanzen- und Tierarten;
- zur Erhaltung der Steinbruchwand als geowissenschaftliches Objekt;
- Erhaltung der Höhlen einschließlich ihrer mikroklimatischen Verhältnisse, ihres
Wasserhaushalts und ihrer Höhlengewässer als Lebensraum für troglobionte
und troglophile Tierarten sowie als Winterquartier für Fledermäuse, Amphibien
und Insekten (Schmetterlinge, Zweiflügler u.a.)
Erläuterung:
Der Höhenzug Sonderhorst besteht aus Massenkalk. Durch Verkarstung haben sich
Dechen- und Knitterhöhle gebildet. Darüber hinaus kommen weitere Karsterscheinungen
vor. An den steilen Hängen mit flachgründigen Böden wachsen Wälder, deren
Bäume aus Stockausschlägen entstanden sind. Die Grünlandbereiche sind von Glatthaferwiesen
und kleinflächig auch von Halbtrockenrasen eingenommen (Quelle: Ökol.
Fachbeitrag Nr. 146).
Mittelfristig wird die Unterschutzstellung der gesamten Freiraumenklave entsprechend
der landesplanerischen Zielsetzung angestrebt (vgl. LEP NW). Der geologische Untergrund
in diesem Bereich besteht aus klüftigem Kalkgestein mit großer Empfindlichkeit
des Karstwassersystems gegenüber Verschmutzungen.
Teilflächen der Schutzausweisung unterliegen forstlichen Maßnahmen nach § 25 LG
(Quelle: Forstbehördlicher Fachbeitrag Nr. 4.2.83).
Bei den geschützten Bereichen handelt es sich um die letzten naturnahen Gebiete mit
hervorragender ökologischer und landeskultureller Bedeutung. Die jagdlichen Einschränkungen
ermöglichen weiterhin eine unaufdringliche, naturnahe Jagd, deren Eingriffe
sich auf das notwendige Maß beschränken.
Wildfütterungen können zu unnatürlich hohen Wildkonzentrationen führen. Folgeerscheinungen
sind Veränderungen der schutzwürdigen Vegetation, z. B. durch Tritt- und
Verbissschäden sowie die Eutrophierung durch Eintrag von Futtermitteln und Exkrementen.
Jagdkanzeln stellen in diesen schutzwürdigen Bereichen eine erhebliche und
nachhaltige Beeinträchtigung des Landschaftsbildes dar. Die Anlage von Wildäckern in
Schutzgebieten führt zu einer nachhaltigen Veränderung bzw. Vernichtung schutzwürdiger
Vegetation.
Bei diesem Gebiet handelt es sich um das FFH-Natura 2000-Gebiet DE-4611-303
„Hüttenbläserschachthöhle“ als eine der wenigen vollkommen naturbelassenen Großhöhlen
im Naturraum und mit besonderer Bedeutung für Fledermäuse
I. Besondere Verbote
Es ist verboten:
- Wiederaufforstungen mit Nadelbäumen oder anderen im Naturraum nicht von
Natur aus heimischen und standortgerechten Baumarten vorzunehmen (gemäß
§ 25 LG);
- in den bodenständigen Waldgesellschaften Kahlhiebe über 0,50 ha Flächengröße
in Waldbeständen über 1,0 ha Gesamtgröße durchzuführen - Kahlhiebsverbot
III - (gemäß § 25 LG);
- die vorhandenen Felsklippen und Steinbruchwände in ihrem Erscheinungsbild
zu verändern;
- die Höhlen zu betreten, zu nutzen und zu erschließen;
- die mikroklimatischen Verhältnisse und den Wasserhaushalt der Höhlen zu
verändern oder zu beeinträchtigen;
- die Erstellung von jagdlichen Einrichtungen und die Durchführung von Hegemaßnahmen
(wie z. B. Hochsitze, Wildäsungsflächen, Fütterungen, künstliche
Brutstätten) mit Ausnahme der Errichtung von offenen Ansitzleitern;
- das Aussetzen von Wild;
- das Befahren der Wege zum Zwecke der Jagd, mit Ausnahme der Bergung
von erlegtem Wild, des Transportes von Baumaterial für offene Ansitzleitern
sowie der Wildfütterung in Notzeiten;
- die Ausbildung einschließlich Prüfung von Jagdhunden.
II. Besondere Gebote
Es ist geboten:
- die forstliche Nutzung einzelstammweise durchzuführen (gemäß § 26 LG);
- die Grünland-Brachen und die Halbtrockenrasen durch Schafbeweidung
und/oder Mahd nach Maßgabe der unteren Landschaftsbehörde freizuhalten,
das Mähgut ist zu entfernen (gemäß § 26 LG);
- bestimmte Einzelbäume und Baumgruppen über die Hiebsreife hinaus als
Altholz zu erhalten (gemäß § 26 LG);
- geeignete Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen zur Erreichung des Schutzzweckes
nach Maßgabe der unteren Landschaftsbehörde durchzuführen
(gemäß § 26 LG);
- die Höhleneingänge so zu verschließen, dass die Zugänglichkeit für Fledermäuse,
Amphibien und Insekten sichergestellt ist (gemäß § 26 LG).

Siehe auch: Institut für Geowissenschaften, Spelaeothemforschung,
Johann Joachim Becher Weg 21 D 55128 Mainz
Schöne Fotos und wissenschaftlich untersuchte Stalagtiten:
http://www.spelaeothemforschung.geowissenschaften.uni-mainz.de/97_DEU_HTML.php
Quelle: Speläologisches Jahrbuch - Verein für Höhlenkunde in Westfalen
2005-2006, darin u. a.:
Der lange Weg nach Westen - Zur aktuellen Ausdehnung der Hüttenbläserschachthöhle
(A. Platte, U. Polikeit)
Auf dem Weg zur Riesenhöhle - Zum aktuellen Plan der Hüttenbläserschachthöhle (W. Grebe)
Erzählungen des Massenkalkes (2) - Neuentdeckungen in der Hüttenbläserschachthöhle in
Iserlohn: Faltenhalle, Nordwesthalle und Dunkelkammer (S. Marks)
Die Feuersteinkugel aus dem Hüttenbläser (W. Grebe)
Quelle: Wanderatlas www.ich-geh-wandern.de
Die Dechenhöhle wurde vom Wasser in das Massenkalkgebirge gegraben und ist beileibe
nicht die einzige Höhle in der Region. Viele andere Höhlen sind allerdings nicht
als Schauhöhlen ausgebaut, sondern dienen als Naturschutzgebiet vor allem seltenen
Fledermausarten und anderen Tieren als Winterquartier. Ganz in der Nähe, ebenfalls
am Sonderhorst, gibt es zum Beispiel die Hüttenbläserschachthöhle, eine Großhöhle
mit rund 4.800m Länge, die noch vollkommen naturbelassen und touristisch nicht
erschlossen ist. Weitere bekannte, aber für Nicht-Höhlenkundler unzugängliche Höhlen
sind beispielsweise die Knitterhöhle, der Kleine Schacht, die B7-Höhle oder die
Bunkerhöhle.
Quelle
Gruppenfahrt der Karstgruppe Mühlbach nach Letmathe vom 31.1.-2.2.2003
". . . Als erster großer Raum erwartete uns der „Ballsaal“ mit schneeweißen Tropfsteinen
und eindrucksvollen Sinterfahnen. „Ballsaal,“ dachte ich mir noch, während ich mich dem
Zauber des Anblicks ergab, „wie treffend!“ Dann erfuhr ich, daß der Raum den Namen erhielt,
weil bei der Erstbefahrung ein vom Marder zerbissener Ball gefunden worden war -
Höhlenforscherhumor. Auf den Boden der Tatsachen zurückgekehrt gelangten wir zur
„Riesenkluft“, in die wir über eine Strickleiter vielleicht 5 Meter abstiegen und bis
zu einem kleinen, grün schimmernden See an deren Ende kamen. Am anderen Ende dieses
großräumigen, vor allem hohen Kluftgangs fanden wir eine weitere Strickleiter aus einer
Deckenspalte herabhängend vor. Über einen heute nicht mehr genutzten Eingang gelang aus
dieser Richtung im Jahre 1992 der Speläo-Gruppe Letmathe die Entdeckung dieser Höhle.
Bereits nach einem Jahr war sie auf 3750m erkundet und vermessen, und heute weist der
„Hüttenbläser“ eine Länge von 4500 m auf. . .
Siehe auch:
"http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_H%C3%B6hlen_im_Sauerland"