Quelle: Berggrundbuch des Bergamtes Iserlohn
Kupfer- und Bleierz-Bergwerk Erzgebirge II ("Bräke")
Das Kupfer und Bleierz-Bergwerk Erzgebirge II liegt in den Gemeinden
Iserlohn und Evingsen, im Kreise Iserlohn. Dasselbe gründet seine
Berechtsame auf die Muthung vom 15./16. Septbr. 1857, welche eine
auf Buschgrund der Gemeinde Iserlohn erschürfte Kupfer und Bleierz-
Lagerstätte befaßt. Der Fundpunct liegt nach markscheiderischer
Feststellung in h Ost: 3 3/16 - 102 Ltr. von der südöstlichen Ecke
des Hauses Knippi in den Bracken entfernt.
Daselbst war ausweise des Augenscheins-Protocolls vom 22. September
1858 ein 6 Ltr. langer Stollen in der Richtung h 1 getrieben, vom
Ort aus eine Strecke nach Westen und eine Strecke nach Osten, so wie
außerdem ein Abhauen aus der westlichen Strecke 1 Ltr. tief nach Süden
ausgelenkt. Mit diesen Strecken war ein fester sandiger Grauwackenschiefer
aufgeschlossen, welcher in h 7 strich, mit 65 Grad nach Süden einfiel
und das Hangende und Liegende einer mit dem Nebengestein conformen
Lagerstätte bildete.
Die letztere hatte eine Mächtigkeit von 5 Fuß und bestand aus einem
festen grüngrauen Hornstein, welcher mit weißen Quarzschnüren durchzogen
und dergleichen Quarzknollen angefüllt war. In dieser Masse war Kupferkies
und Bleiglanz sehr reichlich und zwar theils eingesprengt, theils in
größeren und kleineren derben Knollen eingelagert. Ferner zeigte sich
im Liegenden jener Lagerstätte eine 2 bis 6 Zoll mächtige Lage von
fast derbem Kupferkies und im Hangenden setzte hauptsächlich der Bleiglanz
theils feinkörnig, theils grobblättrig auf. Im Liegenden zog sich ein
grünlicher, fetter Lettenbesteg hin, welcher im Hangenden minder scharf
in die Augen fiel.
Außerdem waren noch mehrfache Puncte erschürft, durch welche die
Verbreitung der Mineralien im gemutheten Felde und namentlich das
regelmäßige Aushalten der Lagerstätte im Streichen nachgewiesen
wurde.
Nach Anerkennung der Bauwürdigkeit der Lagerstätte und Feststellung
des Feldes erging unterm 12. December 1860 die Verleihungs-Urkunde.
Durch letztere wurde das Bergeigenthum des Bergwerks zu 1 Fundgrube
und 1200 Maaßen gevierten Feldes, so wie solches auf der
Berechtsamszeichnung N. 2902/238 nach seiner Lage und in seinen
Grenzen bezeichnet ist, zur Gewinnung aller in demselben vorkommenden
Kupfer und Bleierze in betreff der letzteren jedoch nur in so weit,
als dieselben nicht mit dem Galmei auf derselben Lagerstätte anstehen
oder in zersteuten Lagerstätten vorkommen, so wie unter Vorbehalt der
Rechte und Ansprüche der Gewerkschaft des mit ihm bezeichneten Felde
überdeckten Iserlohner Galmei-Districtsfeldes, verliehen.
Das Kupfer- und Bleierzbergwerk Erzgebirge II liegt in den Gemeinden
Iserlohn und Evingsen, Kreis Iserlohn, Regierungsbezirk Arnsberg,
Oberbergamtsbezirk Dortmund.
Auf die Mutung vom 15./16. September 1857 wurde dem Bäcker Peter Diedrich
Lüling und dem Fabrikanten Friedr. Wilhelm Winkhaus zu Dahle das
Bergeigentum an dem begehrten Felde am 12. Dezember 1860 unter dem
Namen "Erzgebirge II" zu einer Fundgrube und zwölfhundert
Maaßen gevierten Feldes auf Grund der Clev. - Märkischen Bergordnung
vom 29. April 1766, des Allgemeinen Landrechts Teil II, Titel 16,
Abschnitt 4 und des Gesetzes vom 1. Juli 1821 verliehen. Die
Verleihung erstreckt sich auf die Gewinnung aller in diesem Felde
vorkommenden Kupfer- und Bleierze, auf letztere jedoch nur insoweit,
als dieselben nicht mit dem Galmei auf derselben Lagerstätte
anstehen, oder in zerstreuten Lagerstätten vorkommen, sowie unter
Vorbehalt der Rechte und Ansprüche der Gewerkschaft der mit dem
bezeichneten Felde überdeckten Iserlohner Galmeidistriktsfeldes.
Die genaue Lage und Größe des Feldes ergibt sich aus dem zur
Verleihungsurkunde gehörigen Situationsriß, auf dem die Begrenzung
mit den Buchstaben A.B.C.D. bezeichnet ist.
Quelle: "Alter Bergbau im ehemaligen Amt Hemer", Hugo Banniza, 1980, S. 106 ff.
Kupfer- und Bleierz-Bergwerk "Erzgebirge II"
Am Südhang des Bräkerkopfes, am mittleren der drei Hangwege, heute
"Stollenweg" genannt, oberhalb des Fischgutes Bräke, lassen sich
noch heute mehrere Mundlöcher ehemaliger Bergwerkstollen mit davorliegenden
Abraumhalden feststellen, die zu dem früheren Kupfer- und Bleibergbau
gehörten, der unter dem Namen "Erzgebirge II" von 1860 - 1940 mit
längeren Unterbrechungen betrieben wurde. Die Verleihungsurkunde vom
12.12.1860 wurde auf den Repräsentanten und Grubenvorstand, den
Altenaer Bürgermeister Heinrich Schmieding (zunächst Bürgermeister von
Bigge, ab 28.08.1854 Bürgermeister von Altena) ausgestellt, der zunächst
sämtliche Kuxe des Bergwerks besaß, das teilweise im Gebiet der
Gemeinde Evingsen, teilweise auf Iserlohner Grund lag.
. . . Schmieding beantragte im März 1858 unter der Bezeichnung "Erzgebirge
V" eine Mutung auf Kupfer- und Bleierze "für eine Fundgrube im Kreise
Iserlohn, Amtsbezirk Sundwig (Hemer), Gemeinde Lössel, auf Grundstück
des Landwirts Dickgrabe, vorm. Hay, ca. 30 Lachter westlich des
sogenannten "Grüner Weges". - Mit dieser Mutung kollidierte Schmieding
mit einer Zinkblende-Mutung "Emilie" des Hermann Löbbecke (vom Märk.-
Westf. Bergwerksverein) auf dem gleichen Gelände, da bei den (aufgegebenen)
Stollen "Erzgebirge II" als Zugang zu ihrer Fundstelle benutzen wollten.
Auf Grund des Schürfscheins vom 29.08.1857, den er mit allen Rechten von
Winkhaus und Lüling erworben hatte, fühlte Schmieding sich zur Benutzung
des Stollens berechtigt, was Löbbecke ihm streitig machte. Der Berggeschworene
v. Renesse, Letmathe, gestattete Schmieding unter dem 09.06.1858 die
Benutzung des fraglichen Stollens "ohne Behinderung der Arbeiter im
Muthungsfelde Emilie", nachdem Schmieding den ordnungsgemäßen Erwerb des
erwähnten Schürfscheines durch Vorlage der notariellen Vereinbarung mit
Winkhaus und Lüling vom 25.01.1858 nachgewiesen hatten.
In diesem notariellen Akt war auch festgelegt, dass die Rechte des P. D.
Lüling an seinen Mutungen "Erzgebirge I., II., III. und IV.", die er
bisher gemeinsam mit Fr. W. Winkhaus wahrgenommen hatte, an den Kaufmann
Eduard Theisen, Schwerte, abgetreten wurden und dass Theisen und Winkhaus
den Bürgermeister Schmieding bevollmächtigten, alle Rechte als Grubenvorstand
und "Repräsentant" der projektierten Grube "Bräke" wahrzunehmen. . .
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