Quelle: Berggrundbuch des Bergamtes Iserlohn

Kupfer- und Bleierz-Bergwerk Erzgebirge II ("Bräke")


Das Kupfer und Bleierz-Bergwerk Erzgebirge II liegt in den Gemeinden Iserlohn und Evingsen, im Kreise Iserlohn. Dasselbe gründet seine Berechtsame auf die Muthung vom 15./16. Septbr. 1857, welche eine auf Buschgrund der Gemeinde Iserlohn erschürfte Kupfer und Bleierz- Lagerstätte befaßt. Der Fundpunct liegt nach markscheiderischer Feststellung in h Ost: 3 3/16 - 102 Ltr. von der südöstlichen Ecke des Hauses Knippi in den Bracken entfernt.

Daselbst war ausweise des Augenscheins-Protocolls vom 22. September 1858 ein 6 Ltr. langer Stollen in der Richtung h 1 getrieben, vom Ort aus eine Strecke nach Westen und eine Strecke nach Osten, so wie außerdem ein Abhauen aus der westlichen Strecke 1 Ltr. tief nach Süden ausgelenkt. Mit diesen Strecken war ein fester sandiger Grauwackenschiefer aufgeschlossen, welcher in h 7 strich, mit 65 Grad nach Süden einfiel und das Hangende und Liegende einer mit dem Nebengestein conformen Lagerstätte bildete.


Das verfallene Stollenmundloch Nr. VII. Foto: Horst Klötzer

Die letztere hatte eine Mächtigkeit von 5 Fuß und bestand aus einem festen grüngrauen Hornstein, welcher mit weißen Quarzschnüren durchzogen und dergleichen Quarzknollen angefüllt war. In dieser Masse war Kupferkies und Bleiglanz sehr reichlich und zwar theils eingesprengt, theils in größeren und kleineren derben Knollen eingelagert. Ferner zeigte sich im Liegenden jener Lagerstätte eine 2 bis 6 Zoll mächtige Lage von fast derbem Kupferkies und im Hangenden setzte hauptsächlich der Bleiglanz theils feinkörnig, theils grobblättrig auf. Im Liegenden zog sich ein grünlicher, fetter Lettenbesteg hin, welcher im Hangenden minder scharf in die Augen fiel.

Außerdem waren noch mehrfache Puncte erschürft, durch welche die Verbreitung der Mineralien im gemutheten Felde und namentlich das regelmäßige Aushalten der Lagerstätte im Streichen nachgewiesen wurde.


Das zugefallene Mundloch des "Stollen V" der Grube Erzgebirge II. Rechts oben kann man noch die Mauerreste des ehemaligen Eingangs erkennen. Foto: Horst Klötzer

Nach Anerkennung der Bauwürdigkeit der Lagerstätte und Feststellung des Feldes erging unterm 12. December 1860 die Verleihungs-Urkunde. Durch letztere wurde das Bergeigenthum des Bergwerks zu 1 Fundgrube und 1200 Maaßen gevierten Feldes, so wie solches auf der Berechtsamszeichnung N. 2902/238 nach seiner Lage und in seinen Grenzen bezeichnet ist, zur Gewinnung aller in demselben vorkommenden Kupfer und Bleierze in betreff der letzteren jedoch nur in so weit, als dieselben nicht mit dem Galmei auf derselben Lagerstätte anstehen oder in zersteuten Lagerstätten vorkommen, so wie unter Vorbehalt der Rechte und Ansprüche der Gewerkschaft des mit ihm bezeichneten Felde überdeckten Iserlohner Galmei-Districtsfeldes, verliehen.
Eingetragen ex decr. vom 16. Mai 1861.



Das Kupfer- und Bleierzbergwerk Erzgebirge II liegt in den Gemeinden Iserlohn und Evingsen, Kreis Iserlohn, Regierungsbezirk Arnsberg, Oberbergamtsbezirk Dortmund.


Lageplan von 1980 "Erzgebirge II" mit Stollen-Eintragungen

Auf die Mutung vom 15./16. September 1857 wurde dem Bäcker Peter Diedrich Lüling und dem Fabrikanten Friedr. Wilhelm Winkhaus zu Dahle das Bergeigentum an dem begehrten Felde am 12. Dezember 1860 unter dem Namen "Erzgebirge II" zu einer Fundgrube und zwölfhundert Maaßen gevierten Feldes auf Grund der Clev. - Märkischen Bergordnung vom 29. April 1766, des Allgemeinen Landrechts Teil II, Titel 16, Abschnitt 4 und des Gesetzes vom 1. Juli 1821 verliehen. Die Verleihung erstreckt sich auf die Gewinnung aller in diesem Felde vorkommenden Kupfer- und Bleierze, auf letztere jedoch nur insoweit, als dieselben nicht mit dem Galmei auf derselben Lagerstätte anstehen, oder in zerstreuten Lagerstätten vorkommen, sowie unter Vorbehalt der Rechte und Ansprüche der Gewerkschaft der mit dem bezeichneten Felde überdeckten Iserlohner Galmeidistriktsfeldes. Die genaue Lage und Größe des Feldes ergibt sich aus dem zur Verleihungsurkunde gehörigen Situationsriß, auf dem die Begrenzung mit den Buchstaben A.B.C.D. bezeichnet ist.


Der zugefallene "Stollen I" der Grube Erzgebirge II. Foto: Horst Klötzer


Quelle: "Alter Bergbau im ehemaligen Amt Hemer", Hugo Banniza, 1980, S. 106 ff.

Kupfer- und Bleierz-Bergwerk "Erzgebirge II"

Am Südhang des Bräkerkopfes, am mittleren der drei Hangwege, heute "Stollenweg" genannt, oberhalb des Fischgutes Bräke, lassen sich noch heute mehrere Mundlöcher ehemaliger Bergwerkstollen mit davorliegenden Abraumhalden feststellen, die zu dem früheren Kupfer- und Bleibergbau gehörten, der unter dem Namen "Erzgebirge II" von 1860 - 1940 mit längeren Unterbrechungen betrieben wurde. Die Verleihungsurkunde vom 12.12.1860 wurde auf den Repräsentanten und Grubenvorstand, den Altenaer Bürgermeister Heinrich Schmieding (zunächst Bürgermeister von Bigge, ab 28.08.1854 Bürgermeister von Altena) ausgestellt, der zunächst sämtliche Kuxe des Bergwerks besaß, das teilweise im Gebiet der Gemeinde Evingsen, teilweise auf Iserlohner Grund lag.

. . . Schmieding beantragte im März 1858 unter der Bezeichnung "Erzgebirge V" eine Mutung auf Kupfer- und Bleierze "für eine Fundgrube im Kreise Iserlohn, Amtsbezirk Sundwig (Hemer), Gemeinde Lössel, auf Grundstück des Landwirts Dickgrabe, vorm. Hay, ca. 30 Lachter westlich des sogenannten "Grüner Weges". - Mit dieser Mutung kollidierte Schmieding mit einer Zinkblende-Mutung "Emilie" des Hermann Löbbecke (vom Märk.- Westf. Bergwerksverein) auf dem gleichen Gelände, da bei den (aufgegebenen) Stollen "Erzgebirge II" als Zugang zu ihrer Fundstelle benutzen wollten.

Auf Grund des Schürfscheins vom 29.08.1857, den er mit allen Rechten von Winkhaus und Lüling erworben hatte, fühlte Schmieding sich zur Benutzung des Stollens berechtigt, was Löbbecke ihm streitig machte. Der Berggeschworene v. Renesse, Letmathe, gestattete Schmieding unter dem 09.06.1858 die Benutzung des fraglichen Stollens "ohne Behinderung der Arbeiter im Muthungsfelde Emilie", nachdem Schmieding den ordnungsgemäßen Erwerb des erwähnten Schürfscheines durch Vorlage der notariellen Vereinbarung mit Winkhaus und Lüling vom 25.01.1858 nachgewiesen hatten.

In diesem notariellen Akt war auch festgelegt, dass die Rechte des P. D. Lüling an seinen Mutungen "Erzgebirge I., II., III. und IV.", die er bisher gemeinsam mit Fr. W. Winkhaus wahrgenommen hatte, an den Kaufmann Eduard Theisen, Schwerte, abgetreten wurden und dass Theisen und Winkhaus den Bürgermeister Schmieding bevollmächtigten, alle Rechte als Grubenvorstand und "Repräsentant" der projektierten Grube "Bräke" wahrzunehmen. . .


Das zugefallene Mundloch des "Stollen II" der Grube Erzgebirge II. Foto: Horst Klötzer


Der Stollen Nr. VII ist im Eingangsbereich stark zugemüllt. Foto: Horst Klötzer


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