Quelle: "Bergbau im Bereich des Amtsgerichtes Plettenberg", Fritz Bertram, 1952-1954, S. 30
10. Maria - Kupfererzgrube in Himmelmert

Rund 80 Meter unterhalb der Staumauer der Oestertalsperre befindet sich ein alter Bergwerkstollen der Grube "Maria". Gemuthet wurde die Grube am 04.10.1858. Hier
wurde nach Kupfererz gegraben. Die Verleihung erfolgte am 29.06.1886. Der Ertrag
aus dem Abbau der Erze war so gering, daß 1887 der Konkurs kam. Restlos aufgelassen
wurde die Grube "Maria" 1917.
Der heute noch begehbare Stollen führt 32,20 Meter weit in den Berg hinein, wobei
der zunächst gerade Gang nach ca. 22 Metern im Winkel von ca. 35 Grad nach links
abknickt. Der Gang ist 1,00 bis 1,20 m breit und hat eine Höhe von 1,80 bis 2,00 Meter
(Befahrung durch Heribert Groll und Horst Hassel 1992).

13.01.1988: "Vor Ort" in der Grube "Maria" (Foto: H. Hassel)
Fritz Bertram jr. schreibt zur Grube Maria:
10. Maria, Kupfererzgrube und Schwefelkiesgrube an der Oestertalsperre
Der Fundpunkt der Grube Maria liegt unmittelbar unter der Oestertalsperre.
Man findet das Mundloch, wenn man den Abfluss der Talsperre bis an das
Ende des Tannenbestandes verfolgt, der sich links bis zur Landstraße
hochzieht. Dort steigt man ca. 2 Meter an der Böschung hoch und steht
unmittelbar vor dem Mundloch, was ziemlich verwachsen ist.

Befahrung am 09.06.2007
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In der Grube Maria vor Ort
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Der Stollen selber ist noch gut erhalten, er steht unversehrt im festen
Gestein der Ebbeschichten und konnte bis etwa 15 Meter weit verfolgt werden,
dann hinderten anstehende Wassermassen das Weitervordringen. Die Fundstelle
wurde gemuthet am 04.10.1858 und verliehen am 26.09.1886. Die Grube war
jedoch nicht ertragreich, so dass sie schon im Februar des nächsten Jahres
in den Konkurs ging. Der jetzige Besitzer ist ein Herr Katz aus Siegen.
Weitere Angaben über die Lagerstätten waren nicht mehr zu bekommen und
ich verweise noch auf untenstehende Lagezeichnung hin, aus der die genaue
Situation der Grube Maria hervorgeht.


Am 12.01.1988 staut sich hinter dem Stollenmundloch das Wasser höher,
als unsere Stiefel vertragen.
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Vier Stunden lang graben wir den Eingang frei, um das Wasser
abfließen zu lassen - mit wenig Erfolg.
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Quelle: Berggrundbuch beim Amtsgericht Plettenberg, Bd. III/IV,
neue Zählung (M. Zimmer) Kopiar fol III/IV 1-97, hier: 22/27
Kupfer- und Schwefelerz-Bergwerk Maria
I. Beschreibung des generellen Eigenthums
Durch Verleihungsurkunde des Königlichen Oberbergamts
Dortmund vom 29. Juni 1886 ist der Steiger Johann
Reuber zu Himmelmert - jetzt zu Keiperkusen bei Attendorn
- mit einem zwei Millionen vierhundert neun und achtzigtausend
Quadratruten großen, in der Gemeinde Dankelmert, Herscheid
und Holthausen belegenen Felde zur Gewinnung der in
demselben vorkommenden Kupfer und Schwefelerz beliehen
worden.
Eingetragen am 11. September 1886
Als Eigenthümer sind eingetragen:
Steiger Johann Reuber zu Keiperkusen bei Attendorn
Markscheider Julius Daub zu Siegen (eingetragen am 10. November 1888)
Gewerke Carl Reinschmidt zu Eiserfeld (eingetragen am 16. Februar 1912)
Witwe Kaufmann Carl Reinschmidt, Henriette geb. Stolz, in
fortgesetzter westfälischer Gütergemeinschaft mit ihren
Kindern Walter Reinschmidt, Margarete Reinschmidt, Emmy
Emilie Reinschmidt zu Eiserfeld
Kaufmann Robert Katz zu Siegen (eingetragen am 21. Februar 1917)
1. Die Zwangsversteigerung des Bergwerks ist beantragt. Eingetragen
am 10. Juli 1888
2. Über das Gesamtgute der fortgesetzten westfälischen Gütergemeinschaft
zwischen der Witwe Steiger Carl Reinschmidt, Gem... geb. Stolz
und ihrer 3 Kinder Walter, Margarete und Emma zu Eiserfeld ist
am 3. März 1916 vormittags 10 3/4 Uhr das Konkursverfahren
eröffnet.
Eingetragen am 16. März 1916
Unter "Hypotheken und Grundschulden"
2. 155,40 - Einhundertfünfundfünzig Mark 40 Pf rückständiges
Kaufgeld, mit 5 Prozent jährlich seit dem 29. Oktober 1888
verzinslich, für den Markscheider Julius Daub zu Siegen
auf Grund des Zuschlagsurtheils vom 9. October 1888 mit
der Kaufgelderbelegungsversammlung vom 29. October 1888.
Eingetragen am 10. November 1888
Das Bergrecht ist gemäß § 149 Abs. 5 BBergG mit Ablauf des
6. März 1990 erloschen.
Eingetragen am 5. November 1990

Anzeige im "Süderländer Wochenblatt" vom 11.04.1907
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