Quelle: "Bergbau im Bereich des Amtsgerichtes Plettenberg", Fritz Bertram, 1952-1954, S. 40-44
3. Henriette I - Bleierzgrube am Kohlbuschberg
Wenn wir nun dieses Grubenfeld behandeln wollen, dann ist es zunächst
wichtig, die Beziehungen zu dem benachbarten Grubenfeld Henriette III
herauszustellen. Wir wollen scharf auseinanderhalten, dass die Henriette I
auf Blei und die Henriette III auf Kupfer vergeben wurde und in
diesem Zusammenhang festhalten, dass durch diese verschiedenen Vergebungen
sich die Grubenfelder überschneiden konnten, wie wir später sehen werden.
Es ist im Bergrecht festgelegt, das nur das Metall abgebaut und ausgebeutet
werden darf, auf das die Muthung eingelegt wurde und man die Verleihung
aussprach. Da nun beide Grubenfelder auf verschiedene Erze (Blei und Kupfer)
vergeben waren, so konnte man die Verleihung der beiden Felder in der
überschneidenden Weise gestatten, wie es nebenstehende Zeichnung darstellt.
Eine zweite Besonderheit ergab sich bei den beiden Betrieben, dass sie
einen Besitzer hatten, den damaligen Premierleutnant von Diephold aus Dortmund.
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Rot eingezeichnet der nach Norden verlaufende Gang der Henriette I.
Der nur rund 10 Meter entfernte Gang der Henriette III führt dagegen in
westliche Richtung.
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Wenn wir nun zum dritten einen Blick zurückwerfen auf die Karte der
Seite 27, dann stelen wir fest, dass beide Grubenfelder in fast
unmittelbarer Nähe erschürft wurden.
Wenn wir nun die Zeiten der
Muthungen vergleichen, dann machen wir die Feststellung, dass beide
Gruben fast zur gleichen Zeit gemuthet und verliehen wurden. Die
Daten sind:
Henriette I Blei, gemuthet 19.11.1853, verliehen 21.01.1860
Henriette III Kupfer, gemuthet 10.12.1853, verliehen 22.01.1860
Beide Felder stellten am 23.03.1866 Erweiterungsanträge.
Die Grube Henriette I (Blei) wurde also etwa einen Monat früher
gemuthet und in Bezug auf die räumliche Lage liegt das alte
Schurfloch, d. h. der eigentliche Stollen etwa 10 Meter tiefer
am Kohlbuschberghang als das Mundloch der Grube Henriette III.
Die Stollenführung der Henriette III (Kupfer) ging gemäß Zeichnung
auf Seite 27 in westlicher Richtung, wogegen der Stollen der
Bleierzgrube Henriette I nach Norden führte. Hiervon spricht
auch der später wiederzugebende Muthungsbericht.
Der Stollen wurde etwa 55 Meter weit nach Norden vorgetrieben
und lief damit über die eigentliche Feldbegrenzung um weinige
Meter hinaus. An diesem Punkt wurde der Stollen nach Westen
abgebogen und in das Erweiterungsfeld hineingeführt.
Aber noch in einer anderen Hinsicht ist dieser "Knickpunkt"
von Interesse, denn man verließ nun das alte Mundloch und
legte einen zweiten Eingang an, durch den man nun direkt
westwärts einfahren konnte und den langen Umweg vermied. Dieses
neue Mundloch ist vor einigen Jahren vermauert worden und
zeigt den Anblick, wie ein nebenstehende Fotos vom Mai 1952
widergibt. Das alte Mundloch" ist verfallen und die alte Baue
gleicht sehr stark der Aufnahme des Mundloches der Henriette III,
die auf Seite 28 gezeigt wurde. In der Annahme, dass mit
Vorhergehendem die Zusammenhänge und scheinbaren Widersprüche
zwischen Muthungsübersichtskarten und Muthungsberichten geklärt
sind, gehe ich nun über zu der direkten Beschreibung der
Lagerstättenart der Bleierzgrube Henriette I.
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