Quelle: Über den Bergbau im Kreis Altena nebst angrenzenden Gebieten
von FRITZ BERTRAM (jun.), Plettenberg 1952-54, S. 32
12. Gustus - Kupfererzgrube im Höllmecker Tal
Wie nebenstehende Karte zeigt, liegt dieses Grubenfeld von
der Grube Amandus ca. 120 Meter in südöstlicher Richtung
entfernt. Man hatte einen 8 Lachter langen Stollen vorgetrieben,
als die Muthung am 13.05.1859 eingelegt wurde.
Quelle: Berggrundbuch am Amtsgericht Plettenberg, Bd. II,
Kopiar im StA Plettenberg (M. Zimmer), neue Zählung, hier: II/76-78
- Transskription: Horst Hassel, 03.01.2009
Die in der Gemeinde Herscheid im Kreise Altena
Die Kupfererz-Zeche Gustus liegt in der Gemeinde Herscheid, im Kreise Altena.
Dieselbe gründet ihre Berechtsame auf die am 13/15. Mai 1859 eingelegte
Muthung, durch welche eine durch Ueberfahrung mittelst eines alten Stollens entdeckte
Kupfer-, Blei- und Zinkerz-Lagerstätte begehrt wurde. Nach der Augenscheins-
Verhandlung vom 22. Juli 1861 liegt der Fundpunkt in einem ca. 8 Lachter
langen Stollen, dessen Mundloch an der rechten Seite eines von Herscheid
nach der Schönebecke durch ein Thal führenden Fußweges und nach der im
Fundes . . .. tierungs-Termin am 5. Juli 1958 vorgenommene markscheiderische
Ermittlung von der nordöstlichen Ecke des Hauses in der Voßhelle
Ungefähr 2 1/4 Lachter weit in den oben gedachten, in hora O(st) 4 getriebenen
Stollen zeigte sich das Gebirge durch mannigfache Klüfte und Sprünge sehr
gestört, weiter bis vor Ort legte sich regelmäßig der Grauwackenschiefer an
mit einem Streichen hora 4 8/16 im nördlichen Einfallen von 40 Grad. - Zu der
Richtung des Stollens zog sich durch das Nebengestein eine circa 2 Fuß
mächtige Lage von grauem Hornstein, welcher in den zerklüfteten und gestörtem
Gebirge ohne bestimmtes Streichen und Fallen, vor Ort des Stollens aber in
demselben Steigen und Fallen wie das Nebengestein aufsetzen. Dieser Hornstein
enthält circa 2 1/4 Lachter vom Mundloche entfernt Kupferkies, Buntkupfererz
und Kupferpecherz mit grauen und weißen Quarzschnüren eingesprengt, in Knollen
und schmalen Schalen, vor Ort aber nur..ein eingesprengt. Die Erzführung war
im Allgemeinen nicht reichlich, jedoch ist die Bauwürdigkeit des gemutheten
Minerales am Fundpunkt als genügend nachgewiesen anerkannt.
Nachdem nun die Feststellung des Feldes erfolgt war, erging unterm 20. Februar
1862 die Verleihungsurkunde. Durch Letztere ist die oben beschriebene
Kupfererz-Lagerstätte unter dem Namen "Gustus" das Bergeigenthum zu einer
Fundgrube und 12 Maaßen oder zusammen 3136 Quadrat-Lachter gevierten Feldes
sowie dieses Feld aus dem Verleihungsrisse Nr. 3105/284 nach seiner Lage
und in seinen Grenzen angegeben und mit den Buchstaben A, B, C, D bezeichnet
ist, zur Gewinnung aller darin vorkommenden Kupfererze, allen etwaigen
Rechten Anderer, insbesondere auch des Grundeigentümers, unbeschadet gewährt.
Namen der Gewerke: 1. Fabrikdirektor Rudolph Dieckerhoff zu Menden, 128 Kuxe,
eingetragen laut Verleihungsurkunde vom 20. Februar 1862 vig. decreti vom
21. Mai 1862.
Das Bergrecht ist gemäß § 149 Abs. 5 BBergG mit Ablauf des 6. März 1990
erloschen. Eingetragen am 5. November 1990. |