Quelle: Über den Bergbau im Kreis Altena nebst angrenzenden Gebieten von FRITZ BERTRAM (jun.), Plettenberg 1952-54, S. 32

12. Gustus - Kupfererzgrube im Höllmecker Tal

Wie nebenstehende Karte zeigt, liegt dieses Grubenfeld von der Grube Amandus ca. 120 Meter in südöstlicher Richtung entfernt. Man hatte einen 8 Lachter langen Stollen vorgetrieben, als die Muthung am 13.05.1859 eingelegt wurde.
Etwa 2 1/2 Lachter vom Mundloch entfernt zeigte das Gebirge mannigfache Klüfte und Verwerfungen in einem stark zerstörten Zustand. Der Stollen führte dann weiter bis vor Ort durch Grauwackenschiefer, h 4 1/2 streichend mit Einfallen nach Norden 40 Grad. Im Grauwackenschiefer fand man Hornstein, Kupferkies, Buntkupfer und Kupferpocherz in Knollen und Schalen. Die Verleihung geschah am 20.02.1862.
Heute (Anm. d. Red.: 1954) ist dieses Gebiet der früheren Kupfergrube Gustus mit etwa 10 bis 12 Jahre alten Fichten bewachsen, so dass ein Auffinden des alten Stollen unmöglich war. Auch eine etvl. Halde war nicht mehr zu entdecken. Erzählungen alter Leute lassen darauf schließen, dass auch diese Grube nur kurze Zeit gelaufen hat.



Quelle: Berggrundbuch am Amtsgericht Plettenberg, Bd. II, Kopiar im StA Plettenberg (M. Zimmer), neue Zählung, hier: II/76-78 - Transskription: Horst Hassel, 03.01.2009


Die in der Gemeinde Herscheid im Kreise Altena
gelegene Kupfererz-Zeche Gustus

Die Kupfererz-Zeche Gustus liegt in der Gemeinde Herscheid, im Kreise Altena. Dieselbe gründet ihre Berechtsame auf die am 13/15. Mai 1859 eingelegte Muthung, durch welche eine durch Ueberfahrung mittelst eines alten Stollens entdeckte Kupfer-, Blei- und Zinkerz-Lagerstätte begehrt wurde. Nach der Augenscheins- Verhandlung vom 22. Juli 1861 liegt der Fundpunkt in einem ca. 8 Lachter langen Stollen, dessen Mundloch an der rechten Seite eines von Herscheid nach der Schönebecke durch ein Thal führenden Fußweges und nach der im Fundes . . .. tierungs-Termin am 5. Juli 1958 vorgenommene markscheiderische Ermittlung von der nordöstlichen Ecke des Hauses in der Voßhelle
1. hora West 2 7/16 = 49 Lachter
2. hora Ost 7 = 70 Lachter
3. hora Ost 8 7/16 = 50 Lachter
4. hora Ost 9 13/16 = 40 Lachter
5. hora Ost 8 6 1/2 /16 = 10 Lachter
6. hora Ost 6 14/16 = 9 Lachter
7. hora Ost 7 ii/16 = 20 Lachter
8. hora Ost 8 10/16 = 10 Lachter
9. hora Ost 6 14/16 = 10 Lachter
10. hora Ost 8 10/16 = 20 Lachter
11. hora Ost 8 = 20 Lachter
12. hora Ost 10 4/16 = 40 Lachter
13. hora Ost 7 6/16 = 5 Lachter
entfernt liegt. Daselbst wurde im letztgenannten Termin das Vorhandensein von Kupfererzen, nicht aber das Vorhandensein von Blei- und Zinkerzen constatiert, weshalb durch die bergamtliche Verfügung vom 23. Mai 1861 die Muthung auf letztgedachte Mineralien zurückgewiesen wurde. Gleichzeitig wurde, da durch die bergamtliche Verfügung vom 2. August 1859 das Feld auf die bergordnungsmäßige Größe beschränkt war, der Nachweis der Bauwürdigkeit der Lagerstätte am Fundpunkte gefordert. In Folge dessen fand am 22. Juli 1861 die Einnahme des Augenscheins statt, welche folgendes ergab:

Ungefähr 2 1/4 Lachter weit in den oben gedachten, in hora O(st) 4 getriebenen Stollen zeigte sich das Gebirge durch mannigfache Klüfte und Sprünge sehr gestört, weiter bis vor Ort legte sich regelmäßig der Grauwackenschiefer an mit einem Streichen hora 4 8/16 im nördlichen Einfallen von 40 Grad. - Zu der Richtung des Stollens zog sich durch das Nebengestein eine circa 2 Fuß mächtige Lage von grauem Hornstein, welcher in den zerklüfteten und gestörtem Gebirge ohne bestimmtes Streichen und Fallen, vor Ort des Stollens aber in demselben Steigen und Fallen wie das Nebengestein aufsetzen. Dieser Hornstein enthält circa 2 1/4 Lachter vom Mundloche entfernt Kupferkies, Buntkupfererz und Kupferpecherz mit grauen und weißen Quarzschnüren eingesprengt, in Knollen und schmalen Schalen, vor Ort aber nur..ein eingesprengt. Die Erzführung war im Allgemeinen nicht reichlich, jedoch ist die Bauwürdigkeit des gemutheten Minerales am Fundpunkt als genügend nachgewiesen anerkannt.

Nachdem nun die Feststellung des Feldes erfolgt war, erging unterm 20. Februar 1862 die Verleihungsurkunde. Durch Letztere ist die oben beschriebene Kupfererz-Lagerstätte unter dem Namen "Gustus" das Bergeigenthum zu einer Fundgrube und 12 Maaßen oder zusammen 3136 Quadrat-Lachter gevierten Feldes sowie dieses Feld aus dem Verleihungsrisse Nr. 3105/284 nach seiner Lage und in seinen Grenzen angegeben und mit den Buchstaben A, B, C, D bezeichnet ist, zur Gewinnung aller darin vorkommenden Kupfererze, allen etwaigen Rechten Anderer, insbesondere auch des Grundeigentümers, unbeschadet gewährt.
Eingetragen vig: decreti vom 30. September 1862. Urk. fol. 20

Namen der Gewerke: 1. Fabrikdirektor Rudolph Dieckerhoff zu Menden, 128 Kuxe, eingetragen laut Verleihungsurkunde vom 20. Februar 1862 vig. decreti vom 21. Mai 1862.

Das Bergrecht ist gemäß § 149 Abs. 5 BBergG mit Ablauf des 6. März 1990 erloschen. Eingetragen am 5. November 1990.


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