Quelle: "Bergbau im Bereich des Amtsgerichtes Plettenberg", Fritz Bertram, 1952-1954, S. 104-105

4. Agnes - Schwefelkiesgrube bei Kiesbert


Der Muthungsbericht besagt: Am 02.05.1868 wurde ein durch Schurfarbeit entdecktes Schwefelkieslager gemuthet. Der Fundpunkt liegt unmittelbar bei der Ortschaft Kiesbert, ca. 150 Lachter nördlich derselben in dem westlichen Gehänge des von dort nach Waldmin führenden Hohlweges. Der Schurf war 1 Lachter tief in einem nach Süden flach einfallenden sehr kurzklüftigen Grauwackenschiefer aufgefahren worden. Im hellgrauen Ton fand man Schwefelkies, die Verleihung geschah am 29.08.1868 (Quelle: GbA Plettenberg).

Wie untenstehende Karte zeigt, lag die Grube kurz vor der Wegkreuzung in der Nähe von Waldmin. Bis vor wenigen Jahren befand sich dort auch noch ein Einschnitt, der hohlwegartig neben dem jetzigen Weg verlief. Hierdurch soll früher der Weg nach Waldmin gewesen sein. Und in diesem Einschnitt war das Mundloch der Grube Agnes. Sie hat nur sehr kurze Zeit gelaufen, etwa drei Jahre gemäß den Erzählungen einiger sehr alter Leute aus Kiesbert. Heute ist der Hohlweg beinahe restlos zugeschüttet, so dass der Fundpunkt Agnes nicht mehr zu finden ist.



Quelle: Berggrundbuch am Amtsgericht Plettenberg, Bd. II, Kopiar im StA Plettenberg (M. Zimmer), neue Zählung fol II/68-II/69, hier: II/176
"Wegen Unübersichtlichkeit in das Berggrundbuch Band 4, Blatt 3 umgeschrieben und geschlossen am 15. März 1935" (Transkription: H. Hassel, 12/2007)

Das im Regierungs-Bezirk Arnsberg, im Kreise Altena, in der Gemeinde Herscheid belegene

Schwefelkies-Bergwerk Agnes



Das Schwefelkies-Bergwerk Agnes liegt in der Gemeinde Herscheid im Kreise Altena, Regierungsbezirk Arnsberg. Dasselbe gründet seine Berechtsame auf die gelöschte Muthung vom 21/22. März 1868, sowie auf die nun eingelegte Muthung vom 2/3. May desselben Jahres, durch welche eine durch Schurfarbeit entdeckte Schwefelkies-Lagerstätte zu einer Feldgröße von 500.000 Quadrat-Lachter begehrt wurde.

Der Fundpunkt liegt, ausweise der Fundes-Besichtigungs-Versammlung vom 4ten März 1868, auf dem Grundeigenthum des Landwirtes Caspar Herzog zu Kiesbert in der Gemeinde Herscheid, und zwar unweit der Ortschaft Kiesbert ca. 150 Lachter nördlich derselben, in den in dem westlichen Gehänge des von dort nach Waldmin führenden Holzweges, niedergebrachten Schurf. Dieser Schurf war ungefähr ein Lachter tief in einem nach Süden flach einfallenden, sehr kurzklüftigen Grauwackenschiefer abgeteuft. Daselbst zeigten sich einige Partien hellgraue Thons eingelagert, welche bei näherer Untersuchung fein eingesprengten Schwefelkies enthielten.

Außer diesen mit Schwefelkies ziemlich spärlich inprägnirten 2 bis 3 Zoll starken, den Schiefer unregelmäßig durchsetzten Thonausscheidungen, waren hin und wieder derbere Partien feinspeisigen und zwergblättrigen Schwefelkies, welche den Schiefer direct eingelagert waren, zu bemerken. Dieselben erreichten aber kaum die Dicke von 3/4 Zoll und charakterisierten sich als ganz unregelmäßiges Vorkommen. An dem oberen Rande des Schurfes lagerte ein kleiner Vorrath theils eingesprengten, theils derben Schwefelkies, welcher nach Angaben der Muther aus dem Aufschlußpunkte herrührt. Dieser Schwefelkies entspricht seiner Beschaffenheit nach vollkommen demjenigen, welcher in der oben beschriebenen Weise am Fundpunkte anstehend vorgefunden wurde.

Nachdem durch den Königlichen Markscheider unterm 17. Juni 1868 die Feldesfreiheit ermittelt, wurde von dem Revierbeamten unterm 17. Juni 1868 der Schlußtermin abgehalten. Zu diesem Schlußtermin wurde dem Muther die betreffenden Situationsrisse vorgelegt und als richtig anerkannt, worauf unterm 29ten August 1868 die Verleihungs-Urkunde erfolgte. Durch Letztere ist auf dem oben beschriebenen Vorkommen das Bergeigenthum des Schwefelkies-Bergwerks "Agnes" mit einem Felde von (500.000) fünfhunderttausend Quadratlachtern, wie solches auf dem zu dieser Urkunde gehörigen Situationsrisse mit den Buchstaben A, B, C und D bezeichnet ist, zur Gewinnung der in diesem Felde vorkommenden Schwefelkiese, nach Vorschrift des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865 hierdurch verliehen worden.

Eingetragen zufolge Verfügung vom 29ten May 1869 cfr. Grund-Acten fol.11


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