Quelle: ST vom 13.06.1980 im Archiv HH

LESERBRIEF

Plettenberger Schützenfest ohne Stadtfanfarenzug?
Es war schon fast zur Tradition geworden, dass der Stadtfanfarenzug (FZ) mit seinen Klängen das Schützenfest der Plettenberger Schützengesellschaft begleitete, aber nun ist es vorbei. In diesem Jahr hat die Schützengesellschaft beschlossen, ohne den Stadtfanfarenzug das Fest zu begehen. Die Gründe sind für den FZ nicht einleuchtend. Der Vorsitzende der Gesellschaft teilte dem Vorstand des FZ mit, dass die Schützengesellschaft dieses Jahr den Rotstift ansetzen müsse (sparen wo und wie es geht) und ihr Fest ohne den FZ begehen würde (gleichzeitig wurde aber eine andere Kapelle verpflichtet. Der FZ hatte nicht zu viel Geld für die Festauftritte verlangt, denn er machte nach einigen Gesprächen zwischen beiden Vorständen das Angebot, für die gleiche Gage wie im vergangenen Jahr zu spielen.

Hat es nun nur am Rotstift gelegen, dass unsere musikalische Begleitung abgelehnt wurde, oder ist das, was wir der Bevölkerung bieten, der Schützengesellschaft nicht gut genug? Seit Jahren verzeichnet der FZ größere Auftritte z. B. im Rheinland, Ruhrgebiet, Siegerland usw. und seit 1961 bespielten wir auch eines der schönsten Schützenfeste in unserer Heimatstadt. Von 1961 bis 1979 waren wir auch Mitglied der Plettenberger Schützengesellschaft. Der Leser sollte sich nun selbst ein Urteil bilden.

Stadtfanfarenzug Plettenberg
Der Vorstand
1. Vorsitzender Bernd Richter


Quelle: ST vom 14.06.1980 im Archiv HH

Stellungnahme zum Leserbrief des Stadtfanfarenzuges Plettenberg

Mit Schreiben vom 22. März 1980 bot sich der Stadtfanfarenzug Plettenberg an, an unserem Schützenfest teilzunehmen. Seine Honorarforderung betrug 1500 Mark. Dies war eine Verdoppelung des Vorjahresbetrages.
In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass wir finanziell viele Jahre einen eigenen Fanfarenzug unterhalten und gestützt haben. Wir haben diesen Fanfarenzug mit den Fanfaren, welche der Gesellschaft gehörten, zur Bildung des Stadtfanfarenzuges freigegeben. Wir haben bei der Gründung des Stadtfanfarenzuges vereinbart, dass diese Tatsache bei der Preisgestaltung sowohl dem Schützenverein Eiringhausen als auch der Plettenberger Schützengesellschaft zugute kommen sollte.

Die Forderung vom 22. März 1980 war aber eine Verdoppelung des Honorars. Damit konnten wir uns nicht einverstanden erklären und entschlossen uns deshalb, auf einen Klangkörper am Montagvormittag zu verzichten, um Kosten einzusparen. Mit Schreiben vom 14. April 1980 habe ich dies dem Stadtfanfarenzug mitgeteilt.

In einem Telefongespräch forderte der Stadtfanfarenzug sodann für diese geminderte Beteiligung an unseren Festzügen 800 Mark, das waren noch 150 Mark mehr als im vergangenen Jahr für drei Festzüge. Nachdem wir erkennen mussten, dass die Forderung des Fanfarenzuges für die Gesellschaft nicht mehr vertretbar war, haben wir uns mit unserem Nachbarverein Grünetal in Verbindung gesetzt. Das Tambourkorps hat sich bereit erklärt, zu spielen. Die Kosten sind weitaus günstiger.

Nachdem die Plettenberger Schützengesellschaft das Tambourkorps verpflichtet hatte, rief mich Herr Richter von Fanfarenzug an und erklärte mir: Man sei noch einmal zusammen gekommen und bereit, zum alten Preis zu spielen. Ich habe daraufhin Herrn Richter gesagt, dass wir mit Rücksicht auf die hohen Forderungen und anderweitig entschieden hätten. Ich habe damals wörtlich gesagt: "Sie haben zu hoch gepokert. Es wäre besser gewesen, auf der Grundlage unserer früheren Vereinbarungen bei der alten Honorarforderung von Anfang an zu bleiben, dann hätte selbstverständlich der Stadtfanfarenzug bei uns mitwirken können."

Die Darstellung im Leserbrief ist objektiv falsch. Man kann nicht schriftlich das Doppelte von dem fordern, was man vorher gehabt hat, und nachdem - sicherlich aus Kostenersparnisgründen - die Gesellschaft einen anderen Klangkörper verpflichtet hat, nunmehr so tun, als wenn die gleiche Gage wie im vergangenen Jahr gefordert worden wäre.

K.-J. Schmidt
Vorsitzender der Plettenberger Schützengesellschaft