Quelle: ST vom 13.06.1980 im Archiv HH
LESERBRIEF
Plettenberger Schützenfest ohne Stadtfanfarenzug?
Hat es nun nur am Rotstift gelegen, dass unsere musikalische Begleitung abgelehnt wurde, oder
ist das, was wir der Bevölkerung bieten, der Schützengesellschaft nicht gut genug? Seit Jahren
verzeichnet der FZ größere Auftritte z. B. im Rheinland, Ruhrgebiet, Siegerland usw. und seit
1961 bespielten wir auch eines der schönsten Schützenfeste in unserer Heimatstadt. Von 1961
bis 1979 waren wir auch Mitglied der Plettenberger Schützengesellschaft. Der Leser sollte sich
nun selbst ein Urteil bilden.
Stadtfanfarenzug Plettenberg
Quelle: ST vom 14.06.1980 im Archiv HH
Stellungnahme zum Leserbrief des Stadtfanfarenzuges Plettenberg
Mit Schreiben vom 22. März 1980 bot sich der Stadtfanfarenzug Plettenberg an, an unserem
Schützenfest teilzunehmen. Seine Honorarforderung betrug 1500 Mark. Dies war eine
Verdoppelung des Vorjahresbetrages.
Die Forderung vom 22. März 1980 war aber eine Verdoppelung des Honorars. Damit konnten
wir uns nicht einverstanden erklären und entschlossen uns deshalb, auf einen Klangkörper
am Montagvormittag zu verzichten, um Kosten einzusparen. Mit Schreiben vom 14. April 1980
habe ich dies dem Stadtfanfarenzug mitgeteilt.
In einem Telefongespräch forderte der Stadtfanfarenzug sodann für diese geminderte Beteiligung
an unseren Festzügen 800 Mark, das waren noch 150 Mark mehr als im vergangenen Jahr für
drei Festzüge. Nachdem wir erkennen mussten, dass die Forderung des Fanfarenzuges für die
Gesellschaft nicht mehr vertretbar war, haben wir uns mit unserem Nachbarverein Grünetal in
Verbindung gesetzt. Das Tambourkorps hat sich bereit erklärt, zu spielen. Die Kosten sind weitaus
günstiger.
Nachdem die Plettenberger Schützengesellschaft das Tambourkorps verpflichtet hatte, rief mich
Herr Richter von Fanfarenzug an und erklärte mir: Man sei noch einmal zusammen gekommen
und bereit, zum alten Preis zu spielen. Ich habe daraufhin Herrn Richter gesagt, dass wir mit
Rücksicht auf die hohen Forderungen und anderweitig entschieden hätten. Ich habe damals
wörtlich gesagt: "Sie haben zu hoch gepokert. Es wäre besser gewesen, auf der Grundlage unserer
früheren Vereinbarungen bei der alten Honorarforderung von Anfang an zu bleiben, dann hätte
selbstverständlich der Stadtfanfarenzug bei uns mitwirken können."
Die Darstellung im Leserbrief ist objektiv falsch. Man kann nicht schriftlich das Doppelte von dem
fordern, was man vorher gehabt hat, und nachdem - sicherlich aus Kostenersparnisgründen - die
Gesellschaft einen anderen Klangkörper verpflichtet hat, nunmehr so tun, als wenn die gleiche Gage
wie im vergangenen Jahr gefordert worden wäre.
K.-J. Schmidt |