Quelle: Schreibmaschinen-Manuskript 3 Seiten DIN A 4 von 6. Juli 1925 im Archiv HH

Antrag: ST-Redakteur aus der
Gesellschaft ausschließen!

Ärger mit dem Süderländer - Feldwebel durch Messerstiche verletzt - Neu: Schilder "Heil dem König" - PSG-Fotoalbum wird angelegt

"Die Plettenberger Schützengesellschaft hielt am 6. ds. Mts. im Gasthof Heseler eine Generalversammlung ab, die gut besucht war. Zu der Kinderbelustigungskommission werden die Schützen H. Engel, E. Muth, C. Ohm sen., Fr. Hackenberg, R. Heine und A. Rüsing hinzugewählt, die die Wahl annehmen.
In die Biergerichtskommission wird statt des verhinderten Schützen Adolf Muth der Leutnant W. Cordes gewählt. Der Vorsitzende gibt nunmehr das Festprogramm für das diesjährige Schützenfest bekannt. (s. Inserat)
Vom Süderländer Tageblatt ist ein schriftlicher Antrag eingegangen, den Beschluss der letzten Mitgliederversammlung, die Inserate zum Fest nur in den Plettenberger Nachrichten erscheinen zu lassen, umzuwerfen und die Anzeigen auch im Süderländer Tageblatt zu veröffentlichen. Der Vorstand konnte hierzu nicht Stellung nehmen und stellt der Vorsitzende den Antrag zur Abstimmung. Mit allen gegen eine Stimme wurde beschlossen, es bei dem Beschluß der letzten Versammlung bewenden zu lassen.

Der Vorsitzende berichtete sodann über den Unfall, der den allbeliebten Feldwebel W. Bühne betroffen hat, der durch Messerstiche verletzt wurde. Der Vorsitzende bedauerte dieses sehr und verwahrt sich gegen die Bemühungen von gewisser Seite, den Grund zu diesem bedauerlichen Vorkommnis der Offiziersversammlung, die am gleichen Abend stattfand, zuzuschreiben.
Von allen Teilnehmern dieser Versammlung sowie von Wirth A. Greth wird übereinstimmend bekundet, dass derartige Aufreizungen in der betr. Versammlung nicht stattgefunden haben.

Sodann bittet der Vorsitzende die Schützen, dafür zu sorgen, dass die Stadt durch reiches Flaggen und Ausschmücken der Straßen mit Ehrenbögen und Tannengrün auch nach Außen ein festliches Gepräge erhält. Er bittet ferner Sorge zu tragen, dass sich die Damen der Stadt - jung und alt - fleißig an dem Binden der Girlanden auf dem Rüsingschen Saal beteiligen (Dienstag, Mittwoch und Donnerstag-Abend.) Der Schütze Rüsing stellte den Antrag, einige Schilder mit festlichen Inschriften sowie sonstigen Dekorationen zu beschaffen und beim Fallen des Vogels sofort die Wohnung der Majestäten ausschmücken zu können. Der Vorsitzende weißt darauf hin, daß diese Ausschmückung alter Sitte gemäß von den Nachbarn ausgeführt wird und bittet, diesen alten schönen Brauch nicht fallen zu lassen.

Es wird beschlossen, zwei dauerhafte Schilder mit den Aufschriften 'Heil dem König' und 'Heil der Königin' zu beschaffen, die den jeweiligen Majestäten durch zwei Schützen überbracht und nach dem Fest wieder abgeholt werden sollen. Die übrige Ausschmückung übernehmen wie bisher die Nachbarn.
Das Trommeln auf dem diesjährigen Fest ist dem Trommel-Chor Gloria übertragen worden.

Auf das neuangelegte Album des Vereins wird noch besonders hingewiesen. Leider sind noch keine Bilder zur Verfügung gestellt. Die Schützen werden nochmals gebeten, alte Bilder von der Schützengesellschaft in der Bürgerschaft zu sammeln und für das Album abzuliefern.
Die Schützengesellschaft hat für die Festtage eine Haftpflichtversicherung mit einer namhaften Versicherungsgesellschaft abgeschlossen. Die Plätze für die einheimischen Geschäfte auf dem diesjährigen Fest sollen am Mittwoch, dem 8. ds. Mts., abends 8 Uhr, im Wieden angewiesen werden.

Sodann geht ein von 46 Schützen unterschriebener Antrag mit folgendem Inhalt ein: 'Die Generalversammlung wolle beschließen, den Verfasser des heutigen Artikels im Süderländer Tageblatt, welcher sich mit dem Unfall des Feldwebel Bühne befasst, sowie den verantwortlichen Redakteur des Süderländer Tageblatts aus der Gesellschaft auszuschließen.' Der Verfasser dieses Artikels ist nicht bekannt, es wird versucht, ihn zu ermitteln. Zu diesem Antrag wird das Wort nicht mehr erteilt. Über denselben soll in der nächsten Generalversammlung schriftlich abgestimmt werden. Zum Schluß ermahnt der Vorsitzende die Schützen, im alten Schützengeist zum Gelingen des diesjährigen Festes beizutragen und schließt die Versammlung mit einem Hoch auf die Schützengesellschaft und auf das Fest."

Stellungnahme des Süderländer Tageblatt: Zur Aufklärung
Eine Anzahl Mitglieder der Schützengesellschaft hatte in der Versammlung am 6. Juli ds. Js. Den Antrag eingebracht: "Die Generalversammlung wolle beschließen, den Verfasser des heutigen Artikels im Süderländer Tageblatt, welcher sich mit dem Unfall des Feldwebels Bühne befaßt, sowie den verantwortlichen Redakteur des Süderländer Tageblatts aus der Gesellschaft auszuschließen. Der Verfasser dieses Artikels ist nicht bekannt, es wird versucht, ihn zu ermitteln."

Hierzu haben wir folgendes zu bemerken: In Nr. 155 des Süderländer Tageblatts vom 6. Juli 1925 ist der Streitfall Bühne gegen Lewin so mitgeteilt worden, wie er uns berichtet war. Um ganz sicher zu gehen, haben wir uns auch noch bei der Polizei über den Vorfall erkundigt. Von dem am Streit beteiligten Lewin, der zufällig im Polizei-Bureau anwesend war, wurde uns weiter mitgeteilt, daß er bei der Polizei Anzeige erstattet habe. Da wir somit alles getan haben, was bis zur Drucklegung der Zeitung möglich war, um die Sache klar zu stellen, so kann man uns keinen Vorwurf aus der Veröffentlichung machen. Absichtlich haben wir die Namen der Beteiligten nicht ausgenannt, und vor allem ist die Schützengesellschaft in dem Artikel mit keiner Silbe erwähnt worden. Sie kann sich deshalb auch nicht betroffen fühlen.

In dem betreffenden Artikel heißt es ausdrücklich: "Wie sich der bedauerliche Vorgang genau abgespielt hat, können wir nicht feststellen, da wir keine Augenzeugen waren."
In der nächsten Nr. des Süderländer Tageblatts vom 7. Juli haben wir auch die andere Seite zu Wort kommen lassen und hierbei wörtlich ausgeführt: "Von der anderen Seite wird bestritten, daß eine Verhetzung des B. erfolgt sei. L. habe durch sein Verhalten den Konflikt selbst heraufbeschworen. Wir haben selbst keine Stellung zu dem Vorfall genommen." - Auch daraus ist zu ersehen, daß wir ganz unparteiisch gehandelt haben, was uns auch von andern Kollegen bestätigt worden ist.

Die Zeitung ist das Spiegelbild der Zeitgeschehnisse, und wenn wir über diesen die ganze Bürgerschaft interessierenden Vorfall nicht berichtet hätten, so hätten wir uns der Unterschlagung eines Vorfalls schuldig gemacht. Auch hätte man uns mit Recht Parteilichkeit vorwerfen können.
Die Pressefreiheit ist sogar von der Reichsregierung anerkannt worden, und wir können nicht glauben, daß es Vereine gibt, die diese gesetzmäßige Pressefreiheit beeinträchtigen und einen Redakteur wegen Ausübung seiner Tätigkeit maßregeln wollen. Ein Redakteur kann nicht unter die Zensur irgend eines Vereins gestellt werden. Sollte er einmal falsch informiert worden sein, so steht es der interessierten Seite frei, eine Berichtigung zu veröffentlichen. Auf keinen Fall ist es üblich, daß ein Redakteur wegen seiner Berichtstätigkeit aus einem Verein ausgeschlossen wird.

Aus dem neuen noch unbedruckten Statut der Plettenberger Schützengesellschaft

§ 7. Die Mitgliedschaft erlischt durch den Tod, freiwilligen Austritt und Ausschließung des Mitgliedes aus dem Verein. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Anzeige an den Vorstand, und ist jederzeit zulässig. Die endgültige Ausschließung eines Mitgliedes erfolgt:

1. durch die Mitgliederversammlung und zwar entweder auf Antrag des Vorstandes oder auf schriftliche Eingabe von mindestens 25 ordentlichen Mitgliedern, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund ist insbesondere vorhanden, wenn ein Mitglied sich einer unehrenhaften Handlungsweise schuldig macht, oder den Zwecken des Vereins vorsätzlich und beharrlich zuwider handelt, namentlich wiederholten Anlaß zu Störungen der Eintracht unter den Mitgliedern durch sein Verhalten abgibt. In diesem Fall erfolgt die Abstimmung in der Mitglieder-Versammlung durch Kugelung, bei welcher die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet.
2. durch den Vorstand, wenn ein Mitglied trotz 2 maliger schriftlicher Aufforderung des Rechnungsführers den Beitrag nicht zahlt. Der hiernach Ausgeschlossene kann erst in 3 Jahren wieder aufgenomen werden, es sei denn, daß er vorher den restlichen Beitrag nachzahlt.
Vertrag vom 1.12.1906


Quelle: Schreibmaschinen-Manuskript 2 Seiten DIN A 4 von 1925 im Archiv HH

"Die Plettenberger Schützengesellschaft hielt am 6. ds. Mts. im Gasthof Heseler eine Generalversammlung ab, die gut besucht war. Zu der Kinderbelustigungskommission werden die Schützen H. Engel, E. Muth, C. Ohm sen., Fr. Hackenberg, R. Heine und A. Rüsing hinzugewählt, die die Wahl annehmen. In die Biergerichtskommission wird statt des verhinderten Schützen Adolf Muth der Leutnant W. Cordes gewählt. Der Vorsitzende gibt nunmehr das Festprogramm für das diesjährige Schützenfest bekannt. (s. Inserat) Vom Süderländer Tageblatt ist ein schriftlicher Antrag eingegangen, den Beschluss der letzten Mitgliederversammlung, die Inserate zum Fest nur in den Plettenberger Nachrichten erscheinen zu...

...es Gepräge erhält. Er bittet ferner Sorge zu tragen, dass sich die Damen der Stadt - jung und alt - fleißig an dem Binden der Girlanden auf dem Rüsingschen Saal beteiligen (Dienstag, Mittwoch und Donnerstag-Abend.) Der Schütze Rüsing stellte den Antrag, einige Schilder mit festlichen Inschriften sowie sonstigen Dekorationen zu beschaffen und beim Fallen des Vogels sofort die Wohnung der Majestäten ausschmücken zu können. Der Vorsitzende weißt darauf hin, daß diese Ausschmückung alter Sitte gemäß von den Nachbarn ausgeführt wird und bittet, diesen alten schönen Brauch nicht fallen zu lassen. Es wird beschlossen, zwei dauerhafte Schilder mit den Aufschriften 'Heil dem König' und 'Heil der Königin' zu beschaffen, die den jeweiligen Majestäten durch zwei Schützen überbracht und nach dem Fest wieder abgeholt werden sollen. Die übrige Ausschmückung übernehmen wie bisher die Nachbarn. Das Trommeln auf dem diesjährigen Fest ist dem Trommel-Chor Gloria