Quelle: Schreibmaschinen-Manuskript 3 Seiten DIN A 4 von 6. Juli 1925 im Archiv HH
Antrag: ST-Redakteur aus der
"Die Plettenberger Schützengesellschaft hielt am 6. ds. Mts. im Gasthof Heseler eine Generalversammlung
ab, die gut besucht war. Zu der Kinderbelustigungskommission werden die Schützen H. Engel, E. Muth,
C. Ohm sen., Fr. Hackenberg, R. Heine und A. Rüsing hinzugewählt, die die Wahl annehmen.
Der Vorsitzende berichtete sodann über den Unfall, der den allbeliebten Feldwebel W. Bühne betroffen hat,
der durch Messerstiche verletzt wurde. Der Vorsitzende bedauerte dieses sehr und verwahrt sich gegen
die Bemühungen von gewisser Seite, den Grund zu diesem bedauerlichen Vorkommnis der
Offiziersversammlung, die am gleichen Abend stattfand, zuzuschreiben.
Sodann bittet der Vorsitzende die Schützen, dafür zu sorgen, dass die Stadt durch reiches Flaggen und
Ausschmücken der Straßen mit Ehrenbögen und Tannengrün auch nach Außen ein festliches Gepräge
erhält. Er bittet ferner Sorge zu tragen, dass sich die Damen der Stadt - jung und alt - fleißig an dem
Binden der Girlanden auf dem Rüsingschen Saal beteiligen (Dienstag, Mittwoch und Donnerstag-Abend.)
Der Schütze Rüsing stellte den Antrag, einige Schilder mit festlichen Inschriften sowie sonstigen
Dekorationen zu beschaffen und beim Fallen des Vogels sofort die Wohnung der Majestäten ausschmücken
zu können. Der Vorsitzende weißt darauf hin, daß diese Ausschmückung alter Sitte gemäß von den
Nachbarn ausgeführt wird und bittet, diesen alten schönen Brauch nicht fallen zu lassen.
Es wird beschlossen, zwei dauerhafte Schilder mit den Aufschriften 'Heil dem König' und 'Heil der Königin'
zu beschaffen, die den jeweiligen Majestäten durch zwei Schützen überbracht und nach dem Fest wieder
abgeholt werden sollen. Die übrige Ausschmückung übernehmen wie bisher die Nachbarn.
Auf das neuangelegte Album des Vereins wird noch besonders hingewiesen. Leider sind noch keine Bilder
zur Verfügung gestellt. Die Schützen werden nochmals gebeten, alte Bilder von der Schützengesellschaft
in der Bürgerschaft zu sammeln und für das Album abzuliefern.
Sodann geht ein von 46 Schützen unterschriebener Antrag mit folgendem Inhalt ein: 'Die Generalversammlung wolle beschließen, den Verfasser des heutigen Artikels im Süderländer Tageblatt, welcher sich mit dem Unfall des Feldwebel Bühne befasst, sowie den verantwortlichen Redakteur des Süderländer Tageblatts aus der Gesellschaft auszuschließen.' Der Verfasser dieses Artikels ist nicht bekannt, es wird versucht, ihn zu ermitteln. Zu diesem Antrag wird das Wort nicht mehr erteilt. Über denselben soll in der nächsten Generalversammlung schriftlich abgestimmt werden.
Zum Schluß ermahnt der Vorsitzende die Schützen, im alten Schützengeist zum Gelingen des diesjährigen Festes beizutragen und schließt die Versammlung mit einem Hoch auf die Schützengesellschaft und auf das Fest."
Stellungnahme des Süderländer Tageblatt: Zur Aufklärung
Hierzu haben wir folgendes zu bemerken: In Nr. 155 des Süderländer Tageblatts vom 6. Juli 1925 ist der
Streitfall Bühne gegen Lewin so mitgeteilt worden, wie er uns berichtet war. Um ganz sicher zu gehen,
haben wir uns auch noch bei der Polizei über den Vorfall erkundigt. Von dem am Streit beteiligten Lewin,
der zufällig im Polizei-Bureau anwesend war, wurde uns weiter mitgeteilt, daß er bei der Polizei Anzeige
erstattet habe. Da wir somit alles getan haben, was bis zur Drucklegung der Zeitung möglich war, um die
Sache klar zu stellen, so kann man uns keinen Vorwurf aus der Veröffentlichung machen. Absichtlich
haben wir die Namen der Beteiligten nicht ausgenannt, und vor allem ist die Schützengesellschaft in dem
Artikel mit keiner Silbe erwähnt worden. Sie kann sich deshalb auch nicht betroffen fühlen.
In dem betreffenden Artikel heißt es ausdrücklich: "Wie sich der bedauerliche Vorgang genau abgespielt
hat, können wir nicht feststellen, da wir keine Augenzeugen waren."
Die Zeitung ist das Spiegelbild der Zeitgeschehnisse, und wenn wir über diesen die ganze Bürgerschaft
interessierenden Vorfall nicht berichtet hätten, so hätten wir uns der Unterschlagung eines Vorfalls schuldig
gemacht. Auch hätte man uns mit Recht Parteilichkeit vorwerfen können.
Aus dem neuen noch unbedruckten Statut der Plettenberger Schützengesellschaft
§ 7. Die Mitgliedschaft erlischt durch den Tod, freiwilligen Austritt und Ausschließung des Mitgliedes aus dem Verein. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Anzeige an den Vorstand, und ist jederzeit zulässig. Die endgültige Ausschließung eines Mitgliedes erfolgt:
1. durch die Mitgliederversammlung und zwar entweder auf Antrag des Vorstandes oder auf schriftliche Eingabe von mindestens 25 ordentlichen Mitgliedern, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund ist insbesondere vorhanden, wenn ein Mitglied sich einer unehrenhaften Handlungsweise schuldig macht, oder den Zwecken des Vereins vorsätzlich und beharrlich zuwider handelt, namentlich wiederholten Anlaß zu Störungen der Eintracht unter den Mitgliedern durch sein Verhalten abgibt. In diesem Fall erfolgt die Abstimmung in der Mitglieder-Versammlung durch Kugelung, bei welcher die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet.
Quelle: Schreibmaschinen-Manuskript 2 Seiten DIN A 4 von 1925 im Archiv HH
"Die Plettenberger Schützengesellschaft hielt am 6. ds. Mts. im Gasthof Heseler eine Generalversammlung ab, die gut besucht war. Zu der Kinderbelustigungskommission werden die Schützen H. Engel, E. Muth, C. Ohm sen., Fr. Hackenberg, R. Heine und A. Rüsing hinzugewählt, die die Wahl annehmen.
In die Biergerichtskommission wird statt des verhinderten Schützen Adolf Muth der Leutnant W. Cordes gewählt.
Der Vorsitzende gibt nunmehr das Festprogramm für das diesjährige Schützenfest bekannt. (s. Inserat)
Vom Süderländer Tageblatt ist ein schriftlicher Antrag eingegangen, den Beschluss der letzten Mitgliederversammlung, die Inserate zum Fest nur in den Plettenberger Nachrichten erscheinen zu...
...es Gepräge erhält. Er bittet ferner Sorge zu tragen, dass sich die Damen der Stadt - jung und alt - fleißig an dem Binden der Girlanden auf dem Rüsingschen Saal beteiligen (Dienstag, Mittwoch und Donnerstag-Abend.)
Der Schütze Rüsing stellte den Antrag, einige Schilder mit festlichen Inschriften sowie sonstigen Dekorationen zu beschaffen und beim Fallen des Vogels sofort die Wohnung der Majestäten ausschmücken zu können. Der Vorsitzende weißt darauf hin, daß diese Ausschmückung alter Sitte gemäß von den Nachbarn ausgeführt wird und bittet, diesen alten schönen Brauch nicht fallen zu lassen. Es wird beschlossen, zwei dauerhafte Schilder mit den Aufschriften 'Heil dem König' und 'Heil der Königin' zu beschaffen, die den jeweiligen Majestäten durch zwei Schützen überbracht und nach dem Fest wieder abgeholt werden sollen. Die übrige Ausschmückung übernehmen wie bisher die Nachbarn.
Das Trommeln auf dem diesjährigen Fest ist dem Trommel-Chor Gloria
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