Quelle: S. 7 der Festschrift zur 100jähr. Jubelfeier der Plettenberger Schützengesellschaft (erschienen 1936, Verfasser Rektor i. R. Ernst Weimann) im Archiv HH
". . . fühlbarer Mangel in allen Schichten der Bevölkerung . . ."
Das Jahr 1854 kam und mit ihm sozusagen die "Sturm- und Drangperiode" des Vereins; die
Wogen gingen zeitweise hoch. Man war mit den vorgenommenen Wahlen nicht in allen
Kreisen zufrieden, und anonyme Protestschreiben gingen ein. Bürgermeister von Schachtmeyer, der
zum Hauptmann gewählt wurde, nahm nicht an, und der alte Vorstand - Geck, H. B. Wolff und
G. Boedts - trat zurück.
Am 10. Juni 1854 waren Mitglieder des Vorstandes: Gastwirt Carl Weiß, Zimmermann C. D.
Kalthoff, Papiermacher Wilh. Weiß, Schraubenfabrikant Aug. Schulte, Konditor Joh. Schäfer
und Bäcker Wilh. Wolf. Diese Vorstandsmitglieder wurden zu der Sitzung des Magistrats am
10. Juni 1854 eingeladen, in der ihnen vom Bürgermeister auf Grund landrätlicher Verfügung
eröffnet wurde, daß "wegen des fühlbaren Mangels in allen Schichten der Bevölkerung" die Feier
des Festes bis auf weiteres auszusetzen sei, dazu habe sich der Vorstand "aller und jeder
Disposition über den Wieden, der ein der Stadtgemeinde zugehörender öffentlicher Platz sei,
zu enthalten und das bereits aufgebaute Zelt sei wieder zu entfernen."
Der Vorstand erhob natürlich Widerspruch, erklärte, daß die Vorbereitungen zu dem Fest am
22. und 23. Juni bereits getroffen und abgeschlossen seien und daß er die bereits entstandenen
Kosten nicht decken könne, dazu sei der Wieden seit 1836 stets für das Schützenfest benutzt
worden.
Als dann der Bürgermeister am 12. Juni verlangte, daß das Zelt innerhalb 30 Stunden niederzulegen
sei, widrigenfalls dieses auf Kosten des Vorstandes durch die Polizei bewerkstelligt würde, kam es
zu einer "eilenden Klage" des Schützenvorstandes gegen den Vorstand der Stadt durch den Notar
Theodor Plange zu Attendorn. In der Beschwerdeschrift wies der Schützenvorstand darauf hin, daß
der Wieden, welcher von alters her von den Bürgern zum Holzlagern, Huden und Bleichen benutzt
wurde, dem Verein auch als Schützenplatz eingeräumt worden sei, und es sei vor vielen Jahren die
"Vogelsrute" für das Schießen der Schützen unter Mitwirkung der Bürger dort errichtet worden, auch
habe seitdem das Zelt, daß auch dieses Jahr ungestört bereits wieder dort errichtet worden sei, bei
jeder Schützenfeier daselbst gestanden. Die angedrohten Gewaltmaßnahmen seien rechtswidrig und
unerlaubt, und es sei nicht ausgeschlossen, daß bei ihrer Anwendung es leicht zu Tumult kommen
könne.
Am 15. Juni gab darauf der Bürgermeister bekannt, daß gegen die Feier am 22. und 23. Juni nichts
mehr zu erinnern sei, und das Fest wurde dann in hergebrachter Weise wieder im Wieden gefeiert
unter Beteiligung von 138 Schützen. Für den Wieden als Festplatz aber mußte fortan eine
Erinnerungsgebühr gezahlt werden. Die Einladung der Schützen geschah nun fortan nicht allein
durch Trommelschlag, sondern auch durch Gassenruf und sie kamen dann nicht nur nach
hergebrachter Weise auf dem Schützenplatz, sondern auch in städtischen Lokalen zur Beratung
zusammen. |