Quelle: Festschrift zum 125jähr. Jubiläum der Plettenberger Schützengesellschaft (erschienen 1961, Verfasser Albrecht v. Schwartzen, im Archiv HH
"Ohne Erlaubnis des Stadtvorstandes in den Besitz des Wiedens gesetzt"
Je näher ein Schützenfest heranrückte, desto größer wurde der Eifer,
mit dem das Fest vorbereitet wurde. Dass dabei auch mal ganz wichtige
Dinge vergessen wurden, ist verständlich. So schrieb am 11. Juli 1840
der damalige Magistrat an den Schützenvorstand:
"Wir nehmen mit nicht geringem Befremden wahr, dass der Schützenvorstand,
von dem wir die Achtung bürgerlicher Ordnung und des Rechts wohl erwarten
durften, sich ohne Anfrage und ohne Erlaubnis des Stadtvorstandes in den
Besitz des Wiedens gesetzt, und daselbst das Schützenzelt aufgeschlagen
hat.
Solche und ähnliche Schreiben finden sich mehrere bei den Akten. Die
Gebühr für die Benutzung des Wieden betrug für die Schützengesellschaft
damals 3 Thaler. |