Quelle: Festschrift zum 125jähr. Jubiläum der Plettenberger Schützengesellschaft
(erschienen 1961, Verfasser Albrecht v. Schwartzen, im Archiv HH

"Ohne Erlaubnis des Stadtvorstandes in den Besitz des Wiedens gesetzt"
Das Schützenzelt ist sofort fortzuräumen!

Je näher ein Schützenfest heranrückte, desto größer wurde der Eifer, mit dem das Fest vorbereitet wurde. Dass dabei auch mal ganz wichtige Dinge vergessen wurden, ist verständlich. So schrieb am 11. Juli 1840 der damalige Magistrat an den Schützenvorstand:

"Wir nehmen mit nicht geringem Befremden wahr, dass der Schützenvorstand, von dem wir die Achtung bürgerlicher Ordnung und des Rechts wohl erwarten durften, sich ohne Anfrage und ohne Erlaubnis des Stadtvorstandes in den Besitz des Wiedens gesetzt, und daselbst das Schützenzelt aufgeschlagen hat.
Wir sehen uns daher veranlasst, dem Schützenvorstand hiermit bei der gesetzlichen Strafe aufzugeben, das aufgeschlagene Schützenzelt sofort fortzuräumen."

Solche und ähnliche Schreiben finden sich mehrere bei den Akten. Die Gebühr für die Benutzung des Wieden betrug für die Schützengesellschaft damals 3 Thaler.