Quelle: Süderländer Tageblatt vom 04.09.2010
Bei seinen Urteilen
Plettenberg. Mehr als 13 Jahre lang war Dr. Gerhard Müller
als Richter am Bundesgerichtshof in Karslruhe tätig. Dort urteilte
er unter anderem im Rechtsstreit zwischen dem Medienunternehmer
Leo Kirch und dem ehemaligen Deutsche Bank-Chef Rolf Breuer. Am
Mittwoch ging der Plettenberger in den vorgeziogenen Ruhestand.
Am 10. August 1946 erblickte Dr. Gerhard Müller in Eiringhausen
das Licht der Welt. Dort besuchte er auch die Jüttenschule, wurde
später in Rheinbach bei Bonn auf einem Internat unterrichtet, bevor
er in Attendorn das Abitur ablegte. Bis 1974 wohnte er in Plettenberg
an der Hestenbergstraße, zog dann nach Attendorn um.
Seine juristische Ausbildung begann mit dem Studium in Münster. Nach
seiner Referendarzeit am Landgericht Hagen war Dr. Müller zunächst
wissenschaftlicher Assistent am Institut für Handels- und
Wirtschaftsrecht der Universität Bonn tätig. 1980 trat er in den
höheren Justizdienst ein: Beim Amts- sowie beim Landgericht Hagen
wurde er zunächst als Richter auf Probe beschäftigt, zwei Jahre
später zum Richter am Landgericht ernannt. Dort blieb er aber nicht
lange: Die nächste Station in seinem Leben war der Bundesgerichtshof.
Von 1986 bis 1989 war er dort als wissenschaftlicher Mitarbeiter
tätig. In diese Zeit fiel seine Ernennung im Jahr 1988 zum Richter
am Oberlandesgericht Hamm.
Seit 1997 war der Plettenberger Richter am Bundesgerichtshof. Dort
gehörte er dem XI. Zivilsenat an, der für das Bank-, Börsen- und
Kapitalmarktrecht zuständig ist. Den Schwerpunkt bildete dabei das
Verbraucherkreditrecht. Ein Prozess ist Dr. Gerhard Müller besonders
gut in Erinnerung geblieben: der Rechtsstreit zwischen dem
Medienunternehmer Leo Kirch und dem ehemaligen Chef der Deutschen Bank,
Rolf Breuer, um Schadenersatz in Milliardenhöhe. Breuer wurde
damals vorgeworfen, im Jahr 2002 durch kritische Äußerungen über
die Bonität von Leo Kirch in einem Interview den Zusammenbruch der
Kirch-Gruppe herbeigeführt zu haben.
Zu seinem um ein Jahr vorgezogenen Ruhestand bescheinigte
Bundes-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger dem
64-Jährigen, dass er im Bundesgerichtshof wegen seiner "profunden
Fachkenntnisse und kollegiale Art besondere Wertschätzung genieße".
Seinen Ruhestand will Dr. Gerhard Müller in der Vier-Täler-Stadt
verbringen. Seinen Zweitwohnsitz in Karlsruhe hat er bereits
aufgelöst. Aus Attendorn will er nun so schnell wie möglich wieder
in sein Elternhaus an der Hestenbergstraße ziehen. gt
Nr. 164/2010 Dr. Gerhard Müller im Ruhestand
Richter am Bundesgerichtshof Dr. Gerhard Müller wird auf seinen Antrag hin mit Ablauf des 31. August 2010 vorzeitig in den Ruhestand treten. Herr Dr. Müller wurde am 10. August 1946 in Plettenberg-Eiringhausen geboren und ist verheiratet. Nach dem Ende der juristischen Ausbildung war Herr Dr. Müller bis zum Abschluss seiner Promotion zunächst als wissenschaftlicher Assistent am Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Bonn tätig. 1980 trat er in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Als Richter auf Probe wurde er beim Amtsgericht und beim Landgericht Hagen verwendet, bei dem er 1982 auch zum Richter am Landgericht ernannt wurde. Von 1986 bis 1989 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Während dieser Zeit erfolgte 1988 seine Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht Hamm. Im Jahr 1997 wurde Herr Dr. Müller zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Er wurde dem für das Bank-, Börsen- und Kapitalmarktrecht zuständigen XI. Zivilsenat zugewiesen, dem er bis heute angehört. In den vergangenen 13 Jahren hat Herr Dr. Müller auf nahezu allen Rechtsgebieten aus dem Zuständigkeitsbereich des XI. Zivilsenat an zahlreichen für die Praxis bedeutsamen Grundsatzentscheidungen mitgewirkt. Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildete das Verbraucherkreditrecht. Entscheidungen zur Frage der Anwendbarkeit des Verbraucherkreditgesetzes (auf von der öffentlichen Hand zur Förderung des Wohnungswesens und des Städtebaus vergebene Darlehen – BGHZ 155, 240; auf einen privatrechtlichen Schuldbeitritt für den Fall des Widerrufs eines verlorenen Investitionszuschuss der öffentlichen Hand - BGHZ 174, 39; auf die Mithaftungsübernahme des geschäftsführenden Allein- oder Mehrheitsgesell-schafters - BGHZ 165, 43; bei Verträgen mit Auslandsberührung - BGHZ165, 248) hat er als Berichterstatter ebenso vorbereitet wie solche zur Verjährung des Darlehensrückzahlungsanspruchs beim finanzierten Kauf (BGHZ 149, 43) und zur vorgegebenen Treuhandvertretung bei einem Immobilienanlagemodell (BGHZ 161, 15). Seine Handschrift tragen auch die Senatsentscheidungen zur sittenwidrigen Bürgschaft von Ehegatten (BGHZ 146, 37; 151, 34 und das insoweit als "Schlussstein" gerühmte Urteil NJW 2009, 2671) sowie von Arbeitnehmern (BGHZ 156, 302). Von weitreichender Bedeutung sind ferner die Urteile zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen und zum Zahlungsverkehr der Banken (BGHZ 137, 43; 176, 234), für die er als Berichterstatter die Grundlagen erarbeitet hat. Neben seiner richterlichen Tätigkeit ist Herr Dr. Müller mit verschiedenen wissenschaftlichen Veröffentlichungen zum Kauf-, Handels- und Gesellschaftsrecht hervorgetreten. Unter anderem ist er Mitautor eines Großkommentars zum Handelsgesetzbuch. Herr Dr. Müller gehört zu dem Kreis verdienter, durch Persönlichkeit, Kompetenz und Leistung profilierter Bundesrichterinnen und Bundesrichter. Er genießt im Bundesge-richtshof wegen seiner profunden Fachkenntnisse und seiner kollegialen Art besondere Wertschätzung. Karlsruhe, den 31. August 2010
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