Quelle: verschiedene, nachfolgend genannt

Adolf Hohage starb am 27. August 1934 in den USA
Wertpapiere für 28.000 RM dem Presbyterium vermacht

Der gebürtige Plettenberger installierte die Hohage-Stiftung für die Armen der Vaterstadt

Hohage, Adolf, *26.10.1872 Plettenberg †27.08.1934 Jersey City (USA), N. Y. 20/26 Morris Street; Fabrikant, ihm gehörte die Hälfte von Lülings-Hausstelle (Parz. 44/344), die andere Hälfte gehörte dem Kaufmann Friedrich Heßmer; H. ist ausgewandert nach New Jersey in die USA; er vermachte der Ev. Kirchengemeinde Plettenberg im August 1934 den Betrag von 28 000 Reichsmark in Form von Wertpapieren (Pfandbriefe, Obligationen), die er in Deutschland angelegt hatte, als Stiftung; Dr. Bürger schuf 1996 erstmals eine Satzung für die "Hohage-Stiftung" in der Evang. Kirchengemeinde; die Stiftung steht nach genau festgelegten Regelungen den Pfarrern der Gemeinde zur Verfügung (Quelle: Plettenberg-Lexikon).

In einem Bericht über die Evgl. Kirchengemeinde 1.4.34 - 31.3.1935, mit Schreiben vom 26. Juli 1935 an die Stadtverwaltung Plettenberg heißt es u. a.:
Der im Sept. 34 in Amerika verstorbene, aus Plettenberg gebürtige Adolf Hohage, vermachte seine deutschen Wertpapiere dem Presbyterium mit der Maßgabe, dass die Zinsen den Armen seiner Vaterstadt zu Gute kommen sollen. Der Wert dieser Erbschaft beträgt rund 28.000 RM. (Quelle: Stadtarchiv, Kopie Archiv Horst Hassel)

Adolf Hohage, *26.10.1872, ist der Sohn des Schreiners Peter Christoph Hohage, *21.07.1818 Eiringhausen, allerdings aus dessen zweiter Ehe mit Henriette Kalthoff. Er hatte eine älteren Bruder, Julius, der am 06.07.1870 geboren wurde, aber schon am 18.04.1871 in Plettenberg an "Brustfieber" starb, also vor der Geburt von Adolf Hohage.
Vater Peter Christoph Hohage bewohnte 1843 das Haus Nr. 220b.

In erster Ehe war Adolfs Vater Peter Christoph Hohage mit Susanne Hesmer, *11.03.1820 Plettenberg, verheiratet. Sie war die Tochter von Joh. Diedr. Hesmer und Anna Cath. Geck aus Plettenberg. Peter Christoph Hohage und Susanne Hesmer heirateten am 28.06.1846 in Plettenberg ev. lutherisch. Als Susanne Hohage geb. Hesmer am 14.12.1864 in Plettenberg an Schwindsucht und Wassersucht starb, hinterließ sie zwei minderjährige Kinder, nämlich
1. Albert, *10.03.1847 Plettenberg
2. Wilhelm, *22.06.1851 Plettenberg
Das dritte Kind, August, *07.08.1855, starb vor seiner Mutter am 07.12.1863 an "Scharlachfieber".

Adolfs Großvater Peter Christoph war der zweitälteste Sohn des Kleinschmieds und Tagelöhners Peter Clemens Hohage, *um 12.08.1772 in Geitmecke/Werdohl †09.03.1834 Eiringhausen "Nervenschlag". Peter Clemens Hohage heiratete am 22.05.1812 (Z.R.Neuenrade) Maria Catharina Elisabeth Sechtenbeck, deren Eltern in Winterhof (Ohler Gebirge) wohnten.

Der Vater von Peter Clemens Hohage, also der Urgroßvater von Adolf Hohage, war der Ackersmann in der Becken/Werdohl und Köhler Heinrich Wilhelm Hohage, *15.04.1742 Helbecke beerdigt 02.05.1782 Ksp. Werdohl. Seine Ehefrau war Wilhelmina Wortmann †19.12.1800 Ksp. Werdohl. (Quelle: Einwohner, Albrecht v. Schwartzen)

Auf Besuch in der alten Heimat
Die Suche nach mehr Informationen über Adolf Hohage, warum er 1934 ein erhebliches Vermögen den Armen seiner Heimatstadt vermachte, wie er in Amerika als Fabrikant erfolgreich war, war bislang von wenig Erfolg gekrönt. Das Forschen im Internet bringt aber Jahr für Jahr immer mehr Details über das Geschehen in der Welt zutage, so auch über Adolf Hohage.
Er taucht in der Passsierliste vom 10. September 1923 des Passagierschiffes "München" auf. Von Bremen nach New York ging die Reise. Mit dem damals 50-Jährigen zusammen reisten Friedrich F. Hessmer (56 Jahre) und Marie Hessmer (51 Jahre) offenbar nach einem Besuch in Plettenberg. Alle drei sind zu diesem Zeitpunkt längst "amerikanische Staatsbürger", wohnhaft in Jersey City.


Mit diesem Schiff, der "München" (später "Steuben"), fuhren die Eheleute Hessmer und Adolf Hohage nach einem Besuch in der alten Heimat im September 1923 von Bremen nach New York. Stapellauf des Schiffes war am 25. November 1922, die Indienststellung erfolgte am 5. Juni 1923. Hessmer und Hohage sind also mit einem damals hochmodernen Schiff zurück in die neue Heimat gefahren. Die München war 167 m lang, hatte 356 Mann Besatzung, 8.500 PS Dampfmaschinen, mit denen das Schiff maximal 15,75 Knoten (29 km/h) schnell war. Die zugelassene Passagierzahl betrug in der I. Klasse 171, in der II. Klasse 350 und 558 in der III. Klasse. Das Foto zeigt die München auf Polarfahrt im Jahre 1925, hier beim Ausbooten in Gutvangen. Bundesarchiv, N 1572 Bild-1925-109 / Fleischhut, Richard / CC-BY-SA

TESTAMENT
Im Namen Gottes, Amen.
Ich, Adolf Hohage, aus der Stadt Jersey Citiy, in der Grafschaft Hudson und dem Staat New Jersey, wobei die Stimme und der Geist, das Gedächtnis und der Verstand, dies zu machen, da ist. Ich veröffentliche und erklären dies zu meinem letzten Willen und Testament, womit zugleich die Aufhebung sämtlicher früherer Testamente und aller von mir gemachter Testamente erfolgt.
1. Ich bestimme
6. Ich gebe meinem Bruder Fritz Hessmer alle meine Rechte, Titel und Interessen an und entwickeln, um das Haus, Acker Land und Wald in Plettenberg, in Westfalen, Deutschland. Er soll es zu seinem eigenen Gebrauch halten und davon profitieren für immer.

Nr. 48 Wwe. Catharina Seißenschmidt (Pz 322); 1840: Bäcker Peter Heinrich Schulte für 244 Tlr. 25 Sgr.; 1851: Bäcker Peter Heinrich Schulte mit 7 Kinder; 1855: K Peter Dietrich Hohage zus. mit 323 für 800 Tlr.;

Nr. 49 Schelten-Haus (Pz 314), Neue Str. 12; etwas 1690: Johan Schelten, kam von Amecke1, Tuchmachermeister seit 1690; 1725: Joh. Henrich Schelten, seit 1721 Tuchmachermeister, 1740 Zunftmeister; 1758: Diederich Schelter genannt Böllinghaus; 1772 Diederich Böllinghaus; 1809: Joh. Christoph Worth; 1830: Caspar Heinrich Hesmer; 1869: Böttchermeister Rudolf Haape und Caroline geb. Schmidt durch Kauf; 1884: Ehefrau Schieferdecker August Bültmann, Alwine geb. Klauke; 1907: oHG Höfinghoff & Allhoff; 1916: Stadtsparkasse Plettenberg; 1919: Fritz Allhoff; 1928 Fritz Allhoff; seit 1931: Anstreichermeister Heinrich Fröhling;

6. Henriette Elisabeth KALTHOFF, geboren am 22.06.1834 in Plettenberg. Kirchliche Trauung (1) am 23.09.1859 in Plettenberg mit Carl HESMER. Kirchliche Trauung (2) am 03.10.1869 in Plettenberg mit Christopher HOHAGE.


Quelle: Kirchliches Amtsblatt der Evangelischen Kirche von Westfalen – Nr. 11 vom 30. November 2006, S.243/244

Satzung der Hohage-Stiftung,
kirchliche Stiftung für die
Evangelische Kirchengemeinde
Plettenberg

Präambel
Die Hohage-Stiftung hat ihre Grundlage in dem Vermächtnis, mit dem das frühere und zuletzt in Amerika lebende und dort 1934 verstorbene Gemeindeglied Adolf Hohage die Evangelische Kirchengemeinde Plettenberg bedacht hat. Nach dem testamentarischen Willen des Vermächtnisgebers ist die Ev. Kirchengemeinde Plettenberg gehalten, aus diesem Vermächtnis würdige ältere Personen, Witwen und Waisen zu unterstützen. Unter Berücksichtigung dieses Willens und den zeitgemäßen Bedingungen beschließt das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Plettenberg folgende Satzung:

§ 1
Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung
(1) Die Stiftung trägt den Namen „Hohage Stiftung“. Sie ist eine kirchliche Gemeinschaftsstiftung für die Evangelische Kirchengemeinde Plettenberg. (2) Sie ist eine unselbstständige, kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Plettenberg.
§ 2
Gemeinnütziger, kirchlicher Zweck (1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. (2) Der Stiftungszweck wird im Sinne des testamentarischen Willens zeitgemäß verwirklicht, insbesondere durch die Unterstützung der Kinder-, Jugend- und Altenarbeit in der Evangelischen Kirchengemeinde Plettenberg. (3) Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (4) Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Stifterinnen und Stifter und ihre Erben haben keinen Rechtsanspruch auf Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.
§ 3
Stiftungsvermögen
(1) Das Stiftungsvermögen ist Sondervermögen der Evangelischen Kirchengemeinde Plettenberg. (2) Der Wert des ungeschmälert zu erhaltenden Stiftungsvermögens beträgt 230.000 i. Die Festsetzung des Kapitalvermögens orientiert sich an der Vermögensnachweisung per 31. Dezember 1981 durch die Deutsche Bank, die einen Gesamtvermögenswert von 450.622,96 DM ausweist. (3) Das Stiftungsvermögen kann jederzeit durch Zustiftungen erhöht werden. Die Zustiftungen können in Form von Bar- und Sachwerten erfolgen; zugestiftete Sachwerte können auf Beschluss des Stiftungsrates zum Zwecke der Vermögensumschichtung jederzeit veräußert werden. (4) Die Stiftung kann im Rahmen ihres Zwecks auch andere rechtlich unselbstständige Stiftungen als Treuhänderin verwalten oder die treuhänderische Verwaltung von Stiftungsfonds übernehmen.
§ 4
Verwendung der Vermögenserträge und Zuwendungen
(1) Die Erträge des Stiftungsvermögens und die dem Vermögen nicht zuwachsenden Zuwendungen sind zur Erfüllung des Stiftungszweckes zu verwenden. (2) Die Stiftung kann ihre Mittel ganz oder teilweise einer Rücklage zuführen, so weit dies erforderlich ist, um ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke nachhaltig erfüllen zu können. (3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 5
Zweckgebundene Zuwendungen
(1) Der Stiftung können zweckgebundene Zuwendungen gemacht werden. Die Stiftung wird diese Zuwendungen zweckentsprechend im Rahmen des Stiftungszweckes verwenden. (2) Über die Verwendung unbenannter Zuwendungen entscheidet der Stiftungsrat, so weit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist.
§ 6
Rechtsstellung der Begünstigten Den durch die Stiftung Begünstigten steht auf Grund dieser Satzung ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung nicht zu.
§ 7
Stiftungsrat
(1) Organ der Stiftung ist der Stiftungsrat. (2) Der Stiftungsrat besteht aus fünf Mitgliedern, die vom Presbyterium gewählt werden. Die oder der Vorsitzende des Presbyteriums, ihre oder seine Stellvertretung sowie die Finanzkirchmeisterin oder der Finanzkirchmeister sind geborene Mitglieder des Stiftungsrates. Die übrigen Mitglieder sollen dem Presbyterium angehören. (3) Der Stiftungsrat wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und deren oder dessen Stellvertretung. (4) Die Amtszeit der zu wählenden Mitglieder des Stiftungsrates beträgt vier Jahre. Wiederwahl ist möglich. Sie können vom Presbyterium aus wichtigem Grund abberufen werden. (5) Die Mitglieder des Stiftungsrates sind ehrenamtlich für die Stiftung tätig. Ihnen dürfen keine Vermögensvorteile zugewendet werden. Notwendige Auslagen können ihnen erstattet werden. (6) Für die Einladung und die Durchführung der Sitzungen gelten die Bestimmungen der Kirchenordnung für Presbyterien sinngemäß. (7) Der Stiftungsrat tritt mindestens einmal jährlich zusammen.
§ 8
Rechte und Pflichten des Stiftungsrates
Der Stiftungsrat hat im Rahmen dieser Satzung den Willen der Stifter so wirksam wie möglich zu erfüllen. Seine Aufgaben sind insbesondere: a) die Verwaltung des Stiftungsvermögens einschließlich der Führung von Büchern und der Aufstellung der Jahresabrechnung, soweit dies nicht dem Kreiskirchenamt des Kirchenkreises Lüdenscheid- Plettenberg bzw. einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des Kreiskirchenamtes übertragen ist; b) die Beschlussfassung über die Verwendung der Erträgnisse des Stiftungsvermögens; c) die Fertigung eines Jahresberichtes einschließlich des Nachweises der Mittelverwendung zur Vorlage an das Presbyterium.
§ 9
Rechtsstellung des Presbyteriums
(1) Unbeschadet der Rechte des Stiftungsrates wird die Gesamtleitung der Stiftung vom Presbyterium wahrgenommen. (2) Dem Presbyterium bleiben folgende Rechte vorbehalten: a) Vertretung der Stiftung bei notariellen Erklärungen. Bevollmächtigungen sind möglich; b) Änderung der Satzung; c) Auflösung der Stiftung; d) Beratung und Beschlussfassung über Angelegenheiten von besonderer Wichtigkeit, die in ihrer Bedeutung über die laufende Verwaltung der Stiftung und ihres Vermögens hinausgehen. Hierzu gehören alle Zustiftungen mit Auflage (z. B. Grablegate) sowie alle aufsichtlich zu genehmigenden oder anzuzeigenden Angelegenheiten (z. B. Grundstücksangelegenheiten und Erbschaften). (3) Entscheidungen des Stiftungsrates kann das Presbyterium aufheben, wenn sie gegen diese Satzung, die Bestimmungen des Gemeinnützigkeitsrechts oder andere Rechtsvorschriften verstoßen. (4) Das Presbyterium und der Stiftungsrat sollen sich um einvernehmliches Handeln bemühen.
§ 10
Anpassung an veränderte Verhältnisse
Verändern sich die Verhältnisse derart, dass die Erfüllung des Stiftungszwecks vom Stiftungsrat nicht mehr für sinnvoll gehalten wird, so kann er einen neuen Stiftungszweck beschließen. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln der Mitglieder des Stiftungsrates und der Bestätigung durch das Presbyterium. Der neue Stiftungszweck hat gemeinnützig und evangelisch-kirchlich zu sein und muss der Evangelischen Kirchengemeinde Plettenberg zugute kommen.
§ 11
Auflösung der Stiftung
Der Stiftungsrat kann dem Presbyterium die Auflösung der Stiftung mit einer Mehrheit von drei Vierteln seiner Mitglieder vorschlagen, wenn die Umstände es nicht mehr zulassen, den Stiftungszweck dauernd und nachhaltig zu erfüllen.
§ 12
Vermögensanfall bei Auflösung
Bei Auflösung oder Aufhebung der Stiftung fällt das Vermögen an die Evangelische Kirchengemeinde Plettenberg, die es unmittelbar und ausschließlich für Aufgaben der Evangelischen Kirchengemeinde Plettenberg zu verwenden hat.
§ 13
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt nach Erteilung der kirchenaufsichtlichen Genehmigung durch das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche von Westfalen, die auch für Satzungsänderungen und die Auflösung der Stiftung erforderlich ist, mit der Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt in Kraft.
Plettenberg, 11. Mai 2006
Ev. Kirchengemeinde Plettenberg - Das Presbyterium
(L. S.) Auner - Fuchs - Koch - Rottmann
Genehmigung
In Verbindung mit dem Beschluss des Presbyteriums der Ev. Kirchengemeinde Plettenberg vom 11. Mai 2006, Beschluss-Nr. 3, kirchenaufsichtlich genehmigt.
Bielefeld, 25. Oktober 2006
Evangelische Kirche von Westfalen - Das Landeskirchenamt
In Vertretung (L. S.) Deutsch Az.: 39321/Plettenberg


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