Quelle: verschiedene, nachfolgend genannt
Adolf Hohage starb am 27. August 1934 in den USA
Wertpapiere für 28.000 RM dem Presbyterium vermacht
Der gebürtige Plettenberger installierte die Hohage-Stiftung für die Armen der Vaterstadt
Hohage, Adolf, *26.10.1872 Plettenberg †27.08.1934 Jersey City (USA), N. Y. 20/26 Morris
Street; Fabrikant, ihm gehörte die Hälfte von Lülings-Hausstelle (Parz. 44/344), die andere
Hälfte gehörte dem Kaufmann Friedrich Heßmer; H. ist ausgewandert nach New Jersey in die USA;
er vermachte der Ev. Kirchengemeinde Plettenberg im August 1934 den Betrag von 28 000 Reichsmark
in Form von Wertpapieren (Pfandbriefe, Obligationen), die er in Deutschland angelegt hatte, als
Stiftung; Dr. Bürger schuf 1996 erstmals eine Satzung für die "Hohage-Stiftung" in der Evang.
Kirchengemeinde; die Stiftung steht nach genau festgelegten Regelungen den Pfarrern der Gemeinde
zur Verfügung (Quelle: Plettenberg-Lexikon).
In einem Bericht über die Evgl. Kirchengemeinde 1.4.34 - 31.3.1935, mit Schreiben
vom 26. Juli 1935 an die Stadtverwaltung Plettenberg heißt es u. a.:
Der im Sept. 34 in Amerika verstorbene, aus Plettenberg gebürtige Adolf Hohage,
vermachte seine deutschen Wertpapiere dem Presbyterium mit der Maßgabe, dass die
Zinsen den Armen seiner Vaterstadt zu Gute kommen sollen. Der Wert dieser Erbschaft
beträgt rund 28.000 RM. (Quelle: Stadtarchiv, Kopie Archiv Horst Hassel)
Adolf Hohage, *26.10.1872, ist der Sohn des Schreiners Peter Christoph Hohage, *21.07.1818 Eiringhausen,
allerdings aus dessen zweiter Ehe mit Henriette Kalthoff. Er hatte eine älteren Bruder,
Julius, der am 06.07.1870 geboren wurde, aber schon am 18.04.1871 in Plettenberg an "Brustfieber"
starb, also vor der Geburt von Adolf Hohage.
Vater Peter Christoph Hohage bewohnte 1843 das Haus Nr. 220b.
In erster Ehe war Adolfs Vater Peter Christoph Hohage mit Susanne Hesmer, *11.03.1820 Plettenberg, verheiratet.
Sie war die Tochter von Joh. Diedr. Hesmer und Anna Cath. Geck aus Plettenberg. Peter Christoph Hohage und Susanne Hesmer heirateten
am 28.06.1846 in Plettenberg ev. lutherisch. Als Susanne Hohage geb. Hesmer am 14.12.1864 in
Plettenberg an Schwindsucht und Wassersucht starb, hinterließ sie zwei minderjährige Kinder, nämlich
1. Albert, *10.03.1847 Plettenberg
2. Wilhelm, *22.06.1851 Plettenberg
Das dritte Kind, August, *07.08.1855, starb vor seiner Mutter am 07.12.1863 an "Scharlachfieber".
Adolfs Großvater Peter Christoph war der zweitälteste Sohn des Kleinschmieds und Tagelöhners Peter Clemens Hohage, *um 12.08.1772
in Geitmecke/Werdohl 09.03.1834 Eiringhausen "Nervenschlag". Peter Clemens Hohage
heiratete am 22.05.1812 (Z.R.Neuenrade) Maria Catharina Elisabeth Sechtenbeck, deren Eltern in
Winterhof (Ohler Gebirge) wohnten.
Der Vater von Peter Clemens Hohage, also der Urgroßvater von Adolf Hohage, war der Ackersmann
in der Becken/Werdohl und Köhler Heinrich Wilhelm Hohage, *15.04.1742 Helbecke beerdigt 02.05.1782 Ksp.
Werdohl. Seine Ehefrau war Wilhelmina Wortmann 19.12.1800 Ksp. Werdohl. (Quelle:
Einwohner, Albrecht v. Schwartzen)
Auf Besuch in der alten Heimat
Die Suche nach mehr Informationen über Adolf Hohage, warum er 1934 ein
erhebliches Vermögen den Armen seiner Heimatstadt vermachte, wie er in
Amerika als Fabrikant erfolgreich war, war bislang von wenig Erfolg gekrönt.
Das Forschen im Internet bringt aber Jahr für Jahr immer mehr Details über
das Geschehen in der Welt zutage, so auch über Adolf Hohage.
Er taucht in der Passsierliste vom 10. September 1923 des Passagierschiffes
"München" auf. Von Bremen nach New York ging die Reise. Mit dem damals 50-Jährigen
zusammen reisten Friedrich F. Hessmer (56 Jahre) und Marie Hessmer (51 Jahre)
offenbar nach einem Besuch in Plettenberg. Alle drei sind zu diesem Zeitpunkt längst
"amerikanische Staatsbürger", wohnhaft in Jersey City.

Mit diesem Schiff, der "München" (später "Steuben"), fuhren die Eheleute Hessmer
und Adolf Hohage nach einem Besuch in der alten Heimat im September 1923 von Bremen nach New York. Stapellauf des Schiffes
war am 25. November 1922, die Indienststellung erfolgte am 5. Juni 1923. Hessmer und
Hohage sind also mit einem damals hochmodernen Schiff zurück in die neue Heimat
gefahren. Die München war 167 m lang, hatte 356 Mann Besatzung, 8.500 PS Dampfmaschinen,
mit denen das Schiff maximal 15,75 Knoten (29 km/h) schnell war. Die zugelassene Passagierzahl
betrug in der I. Klasse 171, in der II. Klasse 350 und 558 in der III. Klasse. Das
Foto zeigt die München auf Polarfahrt im Jahre 1925, hier beim Ausbooten in Gutvangen.
Bundesarchiv, N 1572 Bild-1925-109 / Fleischhut, Richard / CC-BY-SA
TESTAMENT
Im Namen Gottes, Amen.
Ich, Adolf Hohage, aus der Stadt Jersey Citiy, in der Grafschaft Hudson und dem Staat New Jersey,
wobei die Stimme und der Geist, das Gedächtnis und der Verstand, dies zu machen, da ist. Ich
veröffentliche und erklären dies zu meinem letzten Willen und Testament, womit zugleich die Aufhebung
sämtlicher früherer Testamente und aller von mir gemachter Testamente erfolgt.
1. Ich bestimme
6. Ich gebe meinem Bruder Fritz Hessmer alle meine Rechte, Titel und Interessen an und entwickeln, um
das Haus, Acker Land und Wald in Plettenberg, in Westfalen, Deutschland. Er soll es zu seinem eigenen
Gebrauch halten und davon profitieren für immer.
Nr. 48 Wwe. Catharina Seißenschmidt (Pz 322); 1840: Bäcker Peter Heinrich Schulte für 244 Tlr. 25 Sgr.;
1851: Bäcker Peter Heinrich Schulte mit 7 Kinder; 1855: K Peter Dietrich Hohage zus. mit 323 für 800 Tlr.;
Nr. 49 Schelten-Haus (Pz 314), Neue Str. 12; etwas 1690: Johan Schelten, kam von Amecke1,
Tuchmachermeister seit 1690; 1725: Joh. Henrich Schelten, seit 1721 Tuchmachermeister, 1740 Zunftmeister;
1758: Diederich Schelter genannt Böllinghaus; 1772 Diederich Böllinghaus; 1809: Joh. Christoph Worth;
1830: Caspar Heinrich Hesmer; 1869: Böttchermeister Rudolf Haape und Caroline geb. Schmidt durch Kauf;
1884: Ehefrau Schieferdecker August Bültmann, Alwine geb. Klauke; 1907: oHG Höfinghoff & Allhoff;
1916: Stadtsparkasse Plettenberg; 1919: Fritz Allhoff; 1928 Fritz Allhoff; seit 1931: Anstreichermeister
Heinrich Fröhling;
6. Henriette Elisabeth KALTHOFF, geboren am 22.06.1834 in Plettenberg.
Kirchliche Trauung (1) am 23.09.1859 in Plettenberg mit Carl HESMER.
Kirchliche Trauung (2) am 03.10.1869 in Plettenberg mit Christopher HOHAGE.
Quelle: Kirchliches Amtsblatt der Evangelischen Kirche von Westfalen – Nr. 11 vom 30. November 2006, S.243/244
Satzung der Hohage-Stiftung,
kirchliche Stiftung für die
Evangelische Kirchengemeinde
Plettenberg
Präambel
Die Hohage-Stiftung hat ihre Grundlage in dem Vermächtnis,
mit dem das frühere und zuletzt in Amerika
lebende und dort 1934 verstorbene Gemeindeglied
Adolf Hohage die Evangelische Kirchengemeinde
Plettenberg bedacht hat. Nach dem testamentarischen
Willen des Vermächtnisgebers ist die Ev. Kirchengemeinde
Plettenberg gehalten, aus diesem Vermächtnis
würdige ältere Personen, Witwen und Waisen zu
unterstützen. Unter Berücksichtigung dieses Willens
und den zeitgemäßen Bedingungen beschließt das
Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde
Plettenberg folgende Satzung:
§ 1
Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung
(1) Die Stiftung trägt den Namen „Hohage Stiftung“.
Sie ist eine kirchliche Gemeinschaftsstiftung für die
Evangelische Kirchengemeinde Plettenberg.
(2) Sie ist eine unselbstständige, kirchliche Stiftung
des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Plettenberg.
§ 2
Gemeinnütziger, kirchlicher Zweck
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne
des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der
Abgabenordnung.
(2) Der Stiftungszweck wird im Sinne des testamentarischen
Willens zeitgemäß verwirklicht, insbesondere
durch die Unterstützung der Kinder-,
Jugend- und Altenarbeit in der Evangelischen
Kirchengemeinde Plettenberg.
(3) Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht
in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(4) Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen
Zwecke verwendet werden. Die Stifterinnen
und Stifter und ihre Erben haben keinen
Rechtsanspruch auf Zuwendungen aus Mitteln der
Stiftung.
§ 3
Stiftungsvermögen
(1) Das Stiftungsvermögen ist Sondervermögen der
Evangelischen Kirchengemeinde Plettenberg.
(2) Der Wert des ungeschmälert zu erhaltenden Stiftungsvermögens
beträgt 230.000 i. Die Festsetzung
des Kapitalvermögens orientiert sich an der Vermögensnachweisung
per 31. Dezember 1981 durch die
Deutsche Bank, die einen Gesamtvermögenswert von
450.622,96 DM ausweist.
(3) Das Stiftungsvermögen kann jederzeit durch
Zustiftungen erhöht werden. Die Zustiftungen können
in Form von Bar- und Sachwerten erfolgen; zugestiftete
Sachwerte können auf Beschluss des Stiftungsrates
zum Zwecke der Vermögensumschichtung
jederzeit veräußert werden.
(4) Die Stiftung kann im Rahmen ihres Zwecks auch
andere rechtlich unselbstständige Stiftungen als
Treuhänderin verwalten oder die treuhänderische Verwaltung
von Stiftungsfonds übernehmen.
§ 4
Verwendung der Vermögenserträge und
Zuwendungen
(1) Die Erträge des Stiftungsvermögens und die dem
Vermögen nicht zuwachsenden Zuwendungen sind
zur Erfüllung des Stiftungszweckes zu verwenden.
(2) Die Stiftung kann ihre Mittel ganz oder teilweise
einer Rücklage zuführen, so weit dies erforderlich ist,
um ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke
nachhaltig erfüllen zu können.
(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem
Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 5
Zweckgebundene Zuwendungen
(1) Der Stiftung können zweckgebundene Zuwendungen
gemacht werden. Die Stiftung wird diese Zuwendungen
zweckentsprechend im Rahmen des Stiftungszweckes
verwenden.
(2) Über die Verwendung unbenannter Zuwendungen
entscheidet der Stiftungsrat, so weit in dieser Satzung
nichts anderes bestimmt ist.
§ 6
Rechtsstellung der Begünstigten
Den durch die Stiftung Begünstigten steht auf Grund
dieser Satzung ein Rechtsanspruch auf Leistungen
der Stiftung nicht zu.
§ 7
Stiftungsrat
(1) Organ der Stiftung ist der Stiftungsrat.
(2) Der Stiftungsrat besteht aus fünf Mitgliedern, die
vom Presbyterium gewählt werden. Die oder der Vorsitzende
des Presbyteriums, ihre oder seine Stellvertretung
sowie die Finanzkirchmeisterin oder der
Finanzkirchmeister sind geborene Mitglieder des
Stiftungsrates. Die übrigen Mitglieder sollen dem
Presbyterium angehören.
(3) Der Stiftungsrat wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende
oder einen Vorsitzenden und deren oder
dessen Stellvertretung.
(4) Die Amtszeit der zu wählenden Mitglieder des
Stiftungsrates beträgt vier Jahre. Wiederwahl ist möglich.
Sie können vom Presbyterium aus wichtigem
Grund abberufen werden.
(5) Die Mitglieder des Stiftungsrates sind ehrenamtlich
für die Stiftung tätig. Ihnen dürfen keine Vermögensvorteile
zugewendet werden. Notwendige Auslagen
können ihnen erstattet werden.
(6) Für die Einladung und die Durchführung der Sitzungen
gelten die Bestimmungen der Kirchenordnung
für Presbyterien sinngemäß.
(7) Der Stiftungsrat tritt mindestens einmal jährlich
zusammen.
§ 8
Rechte und Pflichten des Stiftungsrates
Der Stiftungsrat hat im Rahmen dieser Satzung den
Willen der Stifter so wirksam wie möglich zu erfüllen.
Seine Aufgaben sind insbesondere:
a) die Verwaltung des Stiftungsvermögens einschließlich
der Führung von Büchern und der Aufstellung
der Jahresabrechnung, soweit dies nicht dem
Kreiskirchenamt des Kirchenkreises Lüdenscheid-
Plettenberg bzw. einer Mitarbeiterin oder einem
Mitarbeiter des Kreiskirchenamtes übertragen ist;
b) die Beschlussfassung über die Verwendung der
Erträgnisse des Stiftungsvermögens;
c) die Fertigung eines Jahresberichtes einschließlich
des Nachweises der Mittelverwendung zur Vorlage
an das Presbyterium.
§ 9
Rechtsstellung des Presbyteriums
(1) Unbeschadet der Rechte des Stiftungsrates wird
die Gesamtleitung der Stiftung vom Presbyterium
wahrgenommen.
(2) Dem Presbyterium bleiben folgende Rechte vorbehalten:
a) Vertretung der Stiftung bei notariellen Erklärungen.
Bevollmächtigungen sind möglich;
b) Änderung der Satzung;
c) Auflösung der Stiftung;
d) Beratung und Beschlussfassung über Angelegenheiten
von besonderer Wichtigkeit, die in ihrer
Bedeutung über die laufende Verwaltung der Stiftung
und ihres Vermögens hinausgehen. Hierzu
gehören alle Zustiftungen mit Auflage (z. B. Grablegate)
sowie alle aufsichtlich zu genehmigenden
oder anzuzeigenden Angelegenheiten (z. B.
Grundstücksangelegenheiten und Erbschaften).
(3) Entscheidungen des Stiftungsrates kann das Presbyterium
aufheben, wenn sie gegen diese Satzung,
die Bestimmungen des Gemeinnützigkeitsrechts
oder andere Rechtsvorschriften verstoßen.
(4) Das Presbyterium und der Stiftungsrat sollen sich
um einvernehmliches Handeln bemühen.
§ 10
Anpassung an veränderte Verhältnisse
Verändern sich die Verhältnisse derart, dass die Erfüllung
des Stiftungszwecks vom Stiftungsrat nicht
mehr für sinnvoll gehalten wird, so kann er einen
neuen Stiftungszweck beschließen. Der Beschluss
bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln der Mitglieder
des Stiftungsrates und der Bestätigung durch das
Presbyterium. Der neue Stiftungszweck hat gemeinnützig
und evangelisch-kirchlich zu sein und muss
der Evangelischen Kirchengemeinde Plettenberg
zugute kommen.
§ 11
Auflösung der Stiftung
Der Stiftungsrat kann dem Presbyterium die Auflösung
der Stiftung mit einer Mehrheit von drei Vierteln
seiner Mitglieder vorschlagen, wenn die Umstände es
nicht mehr zulassen, den Stiftungszweck dauernd und
nachhaltig zu erfüllen.
§ 12
Vermögensanfall bei Auflösung
Bei Auflösung oder Aufhebung der Stiftung fällt das
Vermögen an die Evangelische Kirchengemeinde
Plettenberg, die es unmittelbar und ausschließlich für
Aufgaben der Evangelischen Kirchengemeinde Plettenberg
zu verwenden hat.
§ 13
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt nach Erteilung der kirchenaufsichtlichen
Genehmigung durch das Landeskirchenamt
der Evangelischen Kirche von Westfalen, die
auch für Satzungsänderungen und die Auflösung der
Stiftung erforderlich ist, mit der Veröffentlichung im
Kirchlichen Amtsblatt in Kraft.
Plettenberg, 11. Mai 2006
Ev. Kirchengemeinde Plettenberg - Das Presbyterium
(L. S.) Auner - Fuchs - Koch - Rottmann
Genehmigung
In Verbindung mit dem Beschluss des Presbyteriums
der Ev. Kirchengemeinde Plettenberg vom 11. Mai
2006, Beschluss-Nr. 3, kirchenaufsichtlich genehmigt.
Bielefeld, 25. Oktober 2006
Evangelische Kirche von Westfalen - Das Landeskirchenamt
In Vertretung
(L. S.) Deutsch
Az.: 39321/Plettenberg
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