Neue Westfälische Herford vom 18.01.2001
Verfahren für ehemalige Zwangsarbeiterinnen beendet

Gerichte-Streit um Zuständigkeit dauert 14 Monate / Entschädigung für Opfer jetzt über Bundes-Stiftung

Herford (bap). Welches Gericht ist zuständig für die Klage ehemaliger Zwangsarbeiterinnen auf Entschädigung? Die Klärung dieser Frage zwischen Bielefeld und Herford dauert so lange, dass sich die Klage schließlich erledigte. Damit ist jetzt die juristische Aufbereitung um die Entschädigung von Zwangsarbeiterinnen im Kreis beendet.

Im Herbst 1998 hatten es sich der Herforder Rechtsanwalt Klaus Pahde, Helga Kohne von der Arbeitsgemeinschaft "Arbeit und Leben" sowie Uwe Najduk von der IG Metall zur Aufgabe gemacht, für die ehemaligen Zwangsarbeiterinnen zu kämpfen. Stellvertretend für etwa 100 betroffene Frauen wurde Prozesskostenhilfe für eine ehemalige Zwangsarbeiterin beantragt. Doch weder das Landgericht Bielefeld noch das Arbeitsgericht Herford fühlten sich zuständig. Der Gerichte-Streit dauerte 14 Monate und endete im Nichts. Denn inzwischen gilt das Stiftungsgesetz, das besagt: Ehemalige Zwangsarbeiter können nicht mehr einzeln klagen, sondern werden kollektiv aus dem Stiftungstopf von insgesamt zehn Milliarden Mark entschädigt. Pahdes Mandantin muss allerdings erst einmal zahlen: 407 Mark wurden ihr für die Odyssee ihrer Klage von der Gegenseite in Rechnung gestellt. Das hält Pahde für "taktlos".

Aus dem Stiftungstopf, in den deutsche Unternehmen fünf Milliarden Mark einzahlen müssen, ist bislang noch keine Mark an ehemalige Zwangsarbeiter geflossen. Denn noch immer fehlen 1,6 Milliarden Mark. Aus dem Kreis Herford haben sich sieben Herforder Unternehmen sowie jeweils eins aus Vlotho, Enger, Löhne, Bünde und Kirchlengern an der Stiftung beteiligt.