Tagesschau 10.06.2000 NS-Zwangsarbeiter: US-Anwälte wollen wieder vor Gericht Die US-Opfer-Anwälte haben aus
Sorge um ein Scheitern der Verhandlungen über die Entschädigung von
NS-Zwangsarbeitern eine Wiederaufnahme der Gerichtsverfahren angekündigt.
Der New Yorker Anwalt Mel Weiss erklärte, es werde am Donnerstag vor einem
Bundesgericht Einspruch gegen ein Urteil zur Rechtmäßigkeit von Klagen
gegen deutsche Firmen eingelegt. Ein untergeordnetes US-Gericht hatte
zuvor entschieden, dass Sammelklagen im Namen der Opfer durch eine Reihe
deutsch-amerikanischer Verträge blockiert seien.
Opfer-Anwalt Ed Fagan erklärte, er und seine Kollegen überlegten nun,
ob sie eine höhere Entschädigungssumme verlangen sollten. Man habe der
Summe von zehn Milliarden Mark zugestimmt, weil zugesagt worden sei, dass
dies die Chance auf eine baldige Auszahlung erhöhe. Ursprünglich hatten
die Verhandlungsführer eine Unterzeichnung des fertigen Abkommens am 2.
Juni geplant.
Damit das Gesetz verabschiedet werden kann, müssen die deutsche und die
US-Regierung sowie die deutsche Wirtschaft aber den Streit um die
Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen lösen.
Treffen am Montag in Frage gestellt
Die deutsche Industrie erwägt der "Berliner Zeitung" zufolge, die für
Montag in Washington geplante Gesprächsrunde platzen zu lassen. Die
Wirtschaftsvertreter sähen trotz mehrfacher Konsultationen keine Signale,
dass die Amerikaner Entgegenkommen in der Frage der Rechtssicherheit
zeigen wollen, heißt es. Der Industrie geht es darum, dass eine erneute
Anklage von deutschen Firmen, vor allem in den USA, ausgeschlossen ist.
Der Präsident des Industrie- und Handelstags, Hans-Peter Stihl, äußerte
sich optimistisch, dass die Wirtschaft ihren Beitrag in Höhe von fünf
Milliarden Mark zur Opfer-Entschädigung beitragen werde. Die schleppenden
Einzahlungen in den Stiftungsfonds erklärte Stihl mit der fehlenden
Rechtssicherheit.
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