Lippische Landes-Zeitung v. 15. März 2000

Bereitschaft zu
Zahlungen erklärt

Kreis Lippe (da). Sofern im Verantwortungsbereich des heutigen Kreises Lippe oder in seinen Kommunen während des NS-Regimes Zwangsarbeiter beschäftigt wurden, können diese mit finanziellen Leistungen rechnen. Der Kreistag beschloss gestern auf Antrag der SPD-Fraktion und gegen die Stimmen der Freien Wählergemeinschaft (FWG), sich angemessen an dem Entschädigungsfonds zu beteiligen.

Gleichzeitig wurde die Kreisverwaltung mit der Recherche beauftragt, ob und in welchem Maße Zwangsarbeiter in Lippe im Einsatz waren. Dabei sei insbesondere auch die Situation des Kriegsgefangenenlagers in Stukenbrock zu berücksichtigen, heißt es in dem Papier dazu. Weitere Informationen erhofft man sich außerdem von dem Projekt "Militär und Rüstung in Lippe", das dieses Thema unter Federführung des Landesverbandes gegenwärtig wissenschaftlich aufarbeitet.

SPD-Kreistagsmitglied Udo Haushalter bedauerte ausdrücklich, dass sich die verantwortlichen Politiker erst 55 Jahre nach Kriegsende mit dieser Frage beschäftigten. Andere Städte, wie zum Beispiel Paderborn, hätten die Initiative schon eher ergriffen. Entschieden wandte sich Haushalter gegen jede Art der Aufrechnung mit Unrechtstaten der Siegermächte, da diese zwangsläufig zum Versuch der Rechtfertigung führe. Diese Initiative verstehe er, Haushalter, als ein Zeichen für die Bereitschaft, die eigene Geschichte nicht zu vergessen und sich der gemeinsamen Verantwortung zu stellen. Die umso mehr, als es viele Beispiele der Versöhnung auf Seiten der damalige Opfer gebe.

Wilma Gläsker (Die Grünen) machte darauf aufmerksam, dass die heutige Generation ein später Nutznießer der Zwangsarbeit sei. Es sei nicht möglich, das Unrecht wieder gutzumachen, wohl aber könne man ein Zeichen setzen. Dirk Tolkemitt (CDU) betonte, dass es nicht um die Frage persönlicher Schuld gehe, sondern um die Bereitschaft, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen. Während Frank Schäffler (FDP) ebenfalls seine Zustimmung zu dem Antrag erklärte, äußerten sich die FWG-Vertreter nicht zu den Gründen für die Ablehnung.