Neue Westfälische vom 07.03.2001 2.000 Mark für Zwangsarbeit auf dem Land Anträge sind bis zum 11. August zu stellen Kreis Herford (NW) Aus dem Fonds der Stiftung für Zwangsarbeiterentschädigung sollen entgegen anderer bisheriger Absichten jetzt auch Zwangsarbeiter bedacht werden, die in der Landwirtschaft eingesetzt waren. Im Kreis Herford waren mehr als 100 Zwangsarbeiterinnen und Zwangarbeiter während der Zeit des Dritten Reiches in der Landwirtschaft eingeteilt. Diese Angaben machte der Herforder Rechtsanwalt Klaus Pahde, der mehr als 100 Betroffene in Entschädigungsverfahren vertritt. Nach dem Gesetz war für Zwangslandarbeiter nicht ausdrücklich eine Entschädigung vorgesehen. Allerdings enthält das Gesetz eine Öffnungsklausel, nach der die mit der Entschädigungs-Zahlungen beauftragten Organisationen selbst entscheiden können, ob sie weitere Gruppen in die Regressleistungen mit einbeziehen. Hinsichtlich der Zwangsarbeiter aus der Landwirtschaft ist dies zwischenzeitlich geschehen. Danach haben sich die beauftragten Organisationen dem Vernehmen nach pauschal auf 2.000 Mark geeinigt. Die Entschädigung wird wie in den anderen Fällen auch nur auf Antrag gezahlt. Anträge sind von den ehemaligen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern in deren Heimatland zu stellen. Eine Ausnahme besteht für solche ehemaligen Zwangsarbeiter, die am 16. Februar 1999 ihren Hauptwohnsicht in Deutschland hatten. Für diese Gruppe von Antragstellern ist die Internationale Organisation für Migration in Berlin (Postfach 14 15 75, 10149 Berlin) zuständig. Die hierfür im Gesetz festgesetzte Antragsfrist läuft nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration am 11. August ab. |