35 Prozent als erste Rate für Zwangsarbeiter

Kuratorium: Hoffnung auf Auszahlung ab Januar 2001

Von Horst Hassel

Berlin. Nur wer als ehemaliger Zwangsarbeiter einen Verzicht auf weitergehende Forderungen unterzeichnet, kann damit rechnen ab Januar 2001 eine erste Rate aus der Bundesstiftung zu erhalten. Ehemalige KZ-Insassen erhalten zunächst 50 Prozent, ehemalige Zwangsarbeiter 35 Prozent ausgezahlt.

Ende November, so hofft das Kuratorium der Entschädigungsstiftung, wird der Rechtsfrieden mit den USA hergestellt sein, so daß danach die ersten Gelder an die Opferorganisationen überwiesen werden können. Frühestens Anfang 2001 dürfen sich dann noch lebende ehemalige Zwangsarbeiter Hoffnung auf eine Entschädigungsrate machen.

Ein zunächst siebenseitiges Formular, dass jeder Entschädigungsberechtigte ausfüllen sollte, hat das Kuratorium in seiner ersten Sitzung vom Umfang her deutlich reduziert. Ein wichtiger Passus darin, so Legationsrat Michael Geier vom Arbeitsstab der Stiftungsinitiative in Berlin, ist der Forderungsverzicht mit folgendem Wortlaut:

"Ich verzichte mit dem Erhalt einer Leistung aus der Stiftung ‚Erinnerung, Verantwortung und Zukunft' unwiderruflich darauf, folgende Forderungen außerhalb des Stiftungsgesetzes geltend zu machen: gegen die Bundesrepublik Deutschland, deutsche Bundesländer und andere öffentliche deutsche Einrichtungen wegen Zwangsarbeit und Vermögens-schäden, gegen deutsche Unternehmen wegen aller Ansprüche im Zusammenhang mit nationalsozialistischem Unrecht, gegen die Republik Österreich und österreichische Unternehmen wegen Zwangsarbeit."

Jetzt muß mit den Partnerorganisationen in Rußland, der Ukraine, Weißrußland, Polen etc. noch ausgehandelt werden, wer die Verwaltungskosten für die notwendigen Übersetzungen der Formulare trägt. Verzögerungen bei der Auszahlung soll es, so Michael Geier, dadurch nicht geben, weil "90 Prozent der Empfänger-Unterlagen bei den Stiftungen bereits geprüft sind".

Ehemalige KZ-Häftlinge erhalten eine erste Rate von 50 Prozent, Zwangsarbeiter eine Rat von 35 Prozent. Versteuert werden müssen die Entschädigungszahlungen von den Empfängern nicht, verspricht das Kuratorium. Für "Karteileichen" soll es kein Geld geben. Michael Geier: "Die Sftung wird den Partnern nur Gelder in Höhe der jeweils geprüften Anträge zur Verfügung stellen. Die nächste Rate wird erst ausgezahlt, wenn sichergestellt ist, dass die vorige den Empfänger erreicht hat."

Vor dem Düsseldorfer Sozialgericht wurde jetzt die Entschädigungsfrage weiter kompliziert: In einem Rentenverfahren ging es um die Frage, ob NS-Zwangsarbeiter neben der Einmalzahlung aus dem Entschädigungsfonds weitere Rentenleistungen für die betreffende Zeit beanspruchen können. Der Düsseldorfer Richter schloß in dieser Frage den Gang zum Bundesverfassungsgericht nicht aus. Sollte das Bundesverfassungsgericht einen Rentenanspruch bejahen, wäre durch die Unterzeichnung des Forderungsverzichtes dieser Rentenanspruch verwirkt.