Pressemitteilung der Stiftungsintiiative vom 30.05.2001

"Die deutsche Wirtschaft begrüßt die Feststellung
ausreichender Rechtssicherheit für
deutsche Unternehmen durch den Bundestag"

Der Deutsche Bundestag hat heute nach §17 Abs. 7 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" festgestellt, daß nun ausreichende Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen in den USA vorliegt.

Die Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft begrüßt die Feststellung ausreichender Rechtssicherheit ganz nachdrücklich, die auf einem Konsens zwischen dem Deutschen Bundestag, der Bundesregierung und der Stiftungsinitiative beruht. Damit wird die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" ermächtigt, den Partnerorganisationen in Mittel- und Osteuropa, der Conference on Jewish Material Claims against Germany, sowie der International Organization for Migration Stiftungsmittel zur Auszahlung an die ehemaligen Opfer aus der NS-Zeit zur Verfügung zu stellen.

Die Stiftungsinitiative appelliert an die Partnerorganisationen alles zu tun, damit die Gelder jetzt zügig ausgezahlt werden können.

Mit der Feststellung der Rechtssicherheit und dem damit möglich gewordenen Beginn der Auszahlungen sieht die Stiftungsinitiative ihre bisherige Arbeit bestätigt. Die angestrebten Ziele wurden erreicht: Der Beginn der humanitären Hilfe für die Opfer des NS-Systems und der Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen in den USA.

Durch die erfreuliche Entwicklung in den USA in den letzten Wochen, als viele der damals noch anhängigen Klagen zurückgewiesen wurden, ist der Weg freigemacht worden für die Feststellung der Rechtssicherheit durch den Deutschen Bundestag. Hinsichtlich der in den USA immer noch anhängigen Fälle, die namentlich in der Gemeinsamen Erklärung (Joint Statement) aufgeführt sind, vertraut die Stiftung auf die weitere Unterstützung der Politik. Gleiches gilt für die Herstellung von Sicherheit vor ungerechtfertigten administrativen und legislativen Eingriffen gegen deutsche Unternehmen in den USA.

Die Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft wird in der kommenden Woche die bereits eingezahlten Beträge an die Stiftung überweisen. Diejenigen Unternehmen, die ihre zugesagten Beiträge mit Hinweis auf die Feststellung der Rechtssicherheit noch nicht an die Stiftungsinitiative abgeführt haben, sind inzwischen zur raschen Einzahlung aufgefordert worden. Diese Beiträge werden nach Eingang der Stiftung unverzüglich zur Verfügung gestellt.

Insgesamt wird die Stiftungsinitiative gemäß Ziffer 4d der Gemeinsamen Erklärung vom 17. Juni 2000 DM 5 Mrd. zuzüglich DM 100 Mio. Zinsen an die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" leisten. Bis zum Abschluß der Zahlungen an die Stiftung ist die Stiftungsinitiative vorbereitet, weitere Zahlungen durch Unternehmen entgegenzunehmen.
Wolfgang G. Gibowski