Durchbruch für Zwangsarbeiter vor ArbeitsgerichtNürnberg (dpa) - Ehemalige osteuropäische NS-Zwangsarbeiter haben bei Entschädigungsforderungen vor dem Nürnberger Arbeitsgericht einen Durchbruch errungen. Das Gericht nahm die Schadenersatz-Klage einer 75jährigen Ukrainerin an und verwies sie nicht an das Landgericht. Die Frau war 1942 bis 1945 bei dem Nürnberger Rüstungskonzern Diehl zwangsbeschäftigt und fordert von der Firma Entschädigung. Die Entscheidung erleichtert Zwangsarbeitern eine Klage, weil sie vorm Arbeitsgericht keinen Kostenvorschuß wie am Landgericht zahlen müssenQuelle: Berliner Zeitung (Ticker 12:31 Uhr) vom 28.05.1999