Durchbruch für Zwangsarbeiter vor Arbeitsgericht
Nürnberg (dpa) - Ehemalige osteuropäische NS-Zwangsarbeiter haben bei
Entschädigungsforderungen vor dem Nürnberger Arbeitsgericht einen
Durchbruch errungen. Das Gericht nahm die Schadenersatz-Klage einer
75jährigen Ukrainerin an und verwies sie nicht an das Landgericht. Die
Frau war 1942 bis 1945 bei dem Nürnberger Rüstungskonzern Diehl
zwangsbeschäftigt und fordert von der Firma Entschädigung. Die Entscheidung erleichtert Zwangsarbeitern eine Klage, weil sie vorm
Arbeitsgericht keinen Kostenvorschuß wie am Landgericht zahlen müssen

Quelle: Berliner Zeitung (Ticker 12:31 Uhr) vom 28.05.1999