Quelle: Vertrag vom 23.01.1756

Tausch-Contract Christoph Rümher
- Johan Diederich Boeley

Kundt und zu wissen seyn hiemit Jedermänniglichen fürnemlich aber denen es zu wissen von nöthen: dass zwischen dem Bürgeren Christoph Rümher an einer und dem Bürgeren Johan Diederichen Boeley an der anderen Seite mit gutfinden und Bewilligung der Beiderseitigen Ehefrauens und auch des Bruders Christoph nachstehender Tausch: Contract getroffen: nemlich es vertauschet

1stlich Christoph Rümheer sein am Markt kentlich gelegenes Wohnhauß sambt Miststelle, Schweinestall und anderen anklebenden Gerechtigkeiten mit des Bürgeren Johan Diederichen Boeley am graben zwischen Hn. M. Langen und des Seel. Rötgereri Hammerschmidts Hause belegenes Wohnhauß auf die Halbscheidt ebenfalß mit der Mist- und Schweinestelle, welche biß auf einen guthen Schritt nahe an des Johan Henrichen Weissen Wohnhauß belegener Backofen stößet, also und dergestalt: daß ein Jedes Theil waß Nagel Fest darin belaßen, die Kirchenstände und Begräbniß Stellen aber wie Sie sollen bißhero gehabt behalten solle; Hingegen

2tens Verspricht: Johan Diederich Böley auf das halbe obbemelte Wohnhauß dem Christoph Rümheer auf sein gantzes Hauß zu zugeben Einhundert und Neun Reichesthlr und dieselbe an die Evangl. Reform. Gemeinde hieselbst zu bezahlen; daneben aber

3tens liefert einer dem anderen sein Hauß gantz frey, und nimbt deswegen Christoph Rümheer den in seinem Hause haftenden Canonen zur Evang. Luth. Schule gehörig ad 8 petermengen mit sich in sein künftiges halbes Wohnhauß

4tens räumet Johan Diederich Böley dem Christoph Rümheer sein halbes Wohnhauß sochergestalt ein, dass Er dasselbe biß an den Herf-Baum und an die Trappe die über den Kuhstall gehet mit der bemel. Miste Stelle und Schweinstall nebst dem halben Pütte nach eigenem Willen und gefallen gebrauchen und damit nach Wohlgefallen Schalten und Walten solle; wohingegen

5tens Christoph Rümheer dem Johan Diederich ... (...im Original abgerissen) zugifte sein gantzes Wohnhauß... und unter vorstehenden conditio... zu völliger Deckung des Rümh... Wohnhauses die darin vorhandenen Schiefersteine und 23 Diehlen zurückläßt, Johan Diederich Böley aber die verabredete kleine Scheide Wand an den Herf in seinem Hause zu machen übernommen, auf dem Fall Jedoch der Balke durchschlagen werden solte, so müssen beide Theile die Kosten gemeinschaftlich bezahlen; übrigens

6tens Ist verabredet daß die außwechselunge im Martio a c beiderseits Häuser geschehen solle, ein jeder aber seine Schäppe, Kachelofens, Bettestellen mitzunehmen bemächtiget seyn, mithin Endlich

7tens Einer dem anderen gebührende eviction versprochen, und deshalb so Mann als Weiblichen Geschlechts auf alle die Ihnen zu statten kommende Ecceptiones der Rechten Sie mögen nahmen haben wie Sie wollen bestergestalt Rechtens Renunciret und zwar alles sonder einige Gefährde und Argelist. Fort in Urkundt der Warheit diesen Erb Tausch Contract zu mehrer Festhaltung nebst anwesenden Zeugen Eigenhändig unterschrieben:
So geschehen Plettenberg den 23ten Januarii 1756.
Johan Diederig Böley - Christoffel Rümher
Maria Christina Dörr - Catharina Eliesabeth Haleborn (?)

M.J.W.Lange qua Testis,
Johan Henrich Korts u. Adolf Brockhaus (als Zeugen)