Quelle: Maschinengeschriebenes Manuskript von Albrecht v. Schwartzen, in Kopie im Archiv HH
Actum in der Letmecke den Sieben und zwanzigsten Oktober 1800 und
Fünfzehn an dem Hause des Reidemeisters Pet. Stahlschmidt
Bei der zufälligen Anwesenheit des Land- und Stadtgerichts zu Plettenberg hierselbst zeigte der Reidemeister Peter Stahlschmidt und dessen Ehefrau geborne Anna Christine Jacobi an, dass sie bei ihrem herannahenden Alter und zunehmender Schwäche beschlossen hätten, zur Vermeidung künftiger Streitigkeiten ein Testament zu errichten und es, weil sie an ordentlicher Gerichtsstelle nicht persönlich erscheinen könnten, ihre Absicht gewesen, das Land- und Stadtgericht zu ersuchen, solches in ihrer Behausung aufzunehmen.
Da es indeßen bei der gelegentlichen Gegenwart dieser Requisition nicht bedürfe, so trugen sie darauf an, anjetzo mit der Aufnahme dieses ihres letzten Willens zu verfahren.
Da nun diesem Gesuche gewillfahret, so erklärten diese Eheleute Peter Stahlschmidt auf Befragen: daß sie wol wüßten, was ein Testament sei auch zu der Anfertigung des jetzigen von Niemanden beredet oder gezwungen seien und gaben darauf ihren letzten Willen folgendergestalt zum Protokoll:
1. Sie beide Eheleute wollten sich hiermit und Kraft dieses wechselseitig dergestalt zum Erben einsetzen, daß der Letztlebende von ihnen in dem ungestörten Besitze des gesamten Vermögens bleiben und keines ihrer Kinder befugt sein solle, auf Theilung desselben anzutragen.
Sie setzen hierbei fest, dass keiner von den Gläubigern ihrer Eltern so wenig
als diese selbst die Substanz dieses Erbtheils anzugreifen befugt sein sollen,
sondern dieses als ein unangreifbares Eigenthum ihren Enkeln anheimfallen und
verbleiben solle; wogegen aber deren Aeltern bis an ihren Tod die Abnutzung
haben und behalten sollten, und an diesen ihre Creditoren keine Ansprüche
machen dürfen, vielmehr diese Abnutzung zur Erziehung der Kinder verwandt
werden sollen.
Um aber auch ins künftige und nach ihrem beiderseitigen Absterben zwischen
diesen ihren Erben alle Prozesse, Zwistigkeiten und Feindschaft zu vermeiden,
so ordneten sie hiermit folgendes an: |