Das Hollweg-Gut   in Landemert

Vermutlich war dieses Ackergut vor dem 30-jährigen Kriege das sogenannte "Wilmesmanns Gut" in Landemert.
Vor 1658 war es bereits im Besitz des Boehler Hospitals zum Nutzen der Armen des Kirchspiels Plettenberg. In der Einkommensübersicht des Armenhospitals aus dem Jahre 1658 ist bereits ein Hollweg aufgeführt. Einige Jahrzehnte später erscheint
um 1690 Diederich Wilmesmann gt. Hollweg als Colonus dieses Gutes, das damals an das Hospital an Pacht jährlich zahlen musste: 3 Rthl. 30 Stb., außerdem 3 Pferdedienste, und zwar 1 Lenzen- und 2 Herbstdienste, dazu 4 Fuder Holz.
1709 ist Diederich Hollweg Erbpächter dieses Gutes. Bei diesem ist vermerkt, dass neben den vorgenannten Leistungen auch das Zehntrecht (Sackzehnte) auf seinem Gut zum Vorteil des Fiskus lastet. Nachfolgender Pächter wurde
1754 Johann Diederich Hollweg (oder Wilmesmann gt. Hollweg), verheiratet I. mit Anna Maria Hollweg und II. - 1786 - mit Anna Elisabeth Vieregge. Noch zu Lebzeiten des Johann Diederich - er starb 1804 im Alter von 84 Jahren - ging der Hof an seinen 2. Sohn über.
um 1790 Landwirt Arnold Henrich Hollweg, *1751 +1815, oo 1777 Maria Gertraud Schütte aus der Almecke. Die Höhe der Abgaben aus dem Gut war inzwischen geändert worden: 5 Fuder Holzkohlen zu 5 Zentner pro Fuder frei anzuliefern auf einen im städtischen Bezirk liegenden Hammer (jeweils nach Angaben des Armenvorstandes), außerdem an beide Pastorate jährlich je 1 Viertel Hafer und an das luther. Pastorat 15 Stüber.
Ein zweijähriger Rückstand in der Ablieferung hatte den Verlust des Erbpachtrechts zur Folge. Ein neu abgeschlossener Erbpachtvertrag enthielt die Bestimmung, daß bei jeder Änderung in der Person des Erbpächters - die Erben in absteigender Linie ausgenommen - ein Laudemium, das 2 Prozent vom bezahlten Erbstandsgelde betrage, entrichtet werden sollte. Das fiskalische Zehntrecht blieb in bisheriger Höhe bestehen.


Dem Arnold Henrich Hollweg wird verlangtermaßen eine Abschrift des entworfenen Erbpachts Contracts communicirt und im näheren Termin zur Vollziehung desselben auf den 15 dieses Morgens 10 Uhr angesetzt.
Plettenberg d 9 Decbr 1807


Die Ablösung des Kampmanns oder Hollwegs Gutes

An das ev. lutherische Consistorium hieselbst
Bekanntlich muss ich jährlich von dem unterhabenden Kampmanns Guthe hieselbst 4 rl. an das zweite lutherische Pastorat entrichten, und diese Abgabe ist seit undenklichen Jahren ohne Verminderung oder Erhöhung entrichtet worden.
Da nun in Gemäßheit des K. K. Decrets vom 11ten September 1811 dergleichen Renten abgelößt werden können, so mache ich Ihnen hiermit bekannt, daß ich jene 4 Rthlr ebenfalls in Capitali zu 5 proc nach Abzug des ohnedem weggefallenen 1/5 abzulößen willens bin; ich erkläre mich zu diesem Ende das betragende Capital auf Martini dieses Jahres zu erledigen.
Ich bitte mich hierüber zu bescheiden, ob diese Auskaufung angenommen werden kann oder nicht, damit ich das nähere bewerkstelligen kann. Zugleich bemerke ich, das, wenn mein Gesuch abgeschlagen werden sollte, ich mich deshalb höheren Orts verwenden werde.
Landemert den 11teh July 1812
Johann Diederich Hollweg

Die Antwort:
Dem Johann Diederich Hollweg genannt Kampmann zu Landemert, wird aufgegeben seine Quittungs-Bücher, über die von seinem Guthe an das lutherische Pastorat bezahlten Gelder, sowie auch alle deshalb in Händen habende Nachrichten und Documente in Termino den 29ten dieses nachmittags 3 Uhr vorzuzeigen.
Plettenberg, den 13ten July 1812
in Abwesenheit des H Maire
der Beygeordnete Thomee

Plettenberg, den 29ten July 1812
Zufolge decreti vom 13ten dieses, erschien der Johann Diederich Hollweg genannt Kampmann zu Landemert, und präsentirte ein gerichtliches Documentum vom 5ten November 1792, wornach ihm das Kampmanns Guth übertragen sey, sodann ein Quittungsbüchlein, worin die bezalte Pächte notiret waren und endlich noch eine Quittung des abgelebten Herrn Predigers Moeller über die pro 1783, 1784, 1785 bezalte Pachtgelder, ein Mehreres habe er davon nicht in Händen.
Die Originaliter sind zurück behalten worden, und sollen dem Holleweg wieder obrück behändigt werden.
f p r - Johann Diederich Hollweg
Thomee

Plettenberg, den 2ten September 1812
Dem Kampmann zu Landemert kann ich es bezeugen: dass nach dem Pastorath Hebezettel von seinem Guthe, welches dem hiesigen lutherischen Pastorath gehöret, seit vielen Jahren, eine gleichförmige Pacht gegeben worden sey. Jener Hebezettel soll gleich nach dem hier stattgefundenen Brande, der um das Jahr 1725 sich ereignete, aus den noch übrigen zum Pastorath gehörigen Papiere ausgefertigt; und von der damaligen Behörde für richtig anerkannt worden seyen.
Darnach zu urteilen sollte man allerdings sagen, daß das Kampmannische Gut, sich von dieser zum Auskaufen eigen.
Schlieper

Plettenberg, den 10ten October 1812
Der Hollewig genannt Kampmann zu Landemert producirte hiebey noch eine Bescheinigung des Herrn Pastoris Schlieper, wornach seit undenklichen Jahren eine gleichförmige Abgabe entrichtet worden. Er wolle, da nunmehr wohl weiter nichts im Wege stehe, seine Bitte wiederholen, die Genehmigung des Auskaufes bey Höherer Behörde nachzusuchen.
Die Auskaufs Summe würde zu 5 proCent gerechnet 80 rl Berliner Courant betragen.
f p r - Johann Diedrich Holleweg

Schwarzenberg, den 9ten November 1812
Der Maire der Mun. Plettenberg an den Hn BezirksPräfecten zu Hagen:
DH Pred. Schlieper zu Plettenberg hat unterm 13ten Juli angezeigt, daß der Joh. Died. Hollweg genannt Kampmann zu Landemert, welcher jährlich vier Rthlr. b. c. an das lutherische Pastorat zu Plettenberg entrichten muss, diese Abgabe auskaufen wolle. Er bemerkt zwar auch, daß es ein Irrtum sey, daß der Hollweg 4 Rtlr. Pacht geben müsse, da diese nur 3 Rtlr. b. c. betrage, u 1 Rtlr. b. c. ein Canon sey. Dies macht aber nach meinem Dafürhalten in der Befugniß zum Auskaufen keinen Unterschied, u dH Prediger Schlieper bezeugt noch besonders unterm 2ten September, daß von dem sogenannten Kampmannschen Gute seit vielen Jahren eine gleichförmige Pacht gegeben sey.
Die in dem Protocolle vom 29ten July specificirten Originalien füge ich nebst dem Schreiben dH Pred. Schliepers, in dessen Anlage, wie auch der Bescheinigung vom 2ten September, sämtlich hiebei, u stelle es dem höhern Ermessen gehorsamst anheim, ob dem Joh. Died. Hollweg die Consens zum Auskaufe zu ertheilen sey.
Genehmigen Sie die Versicherung meiner vorzüglichen Hochachtung.
v. P. (Freiherr von Plettenberg)


1815 wurde der älteste Sohn Arnold Henrich Hollweg, *1781 +1865, nachfolgender Erbpächter des Armengutes. Er heiratete dreimal und zwar:
I. oo 1806 Cath. Maria Sybilla Lindemann aus Eiringhausen,
II. oo 1815 Maria Cath. Elisabeth Lindemann (die Schwester) und
III. oo 1820 Cath. Maria Kirchhoff gt. Kemper aus Pasel.
Er baute ein neues Haus auf das Gut. Die Haus- und Gebäudeparzellen erhielten bei der amtlichen Vermessung die Bezeichnungen XIV/29 und XIV/. Die Naturalien, die dieses Gut jährlich liefern musste, wurden publice verkauft und der Ertrag in den Jahresrechnungen angesetzt.
Gemäß Gesetz vom 21.04.1825, nach dem ein langjähriger Pächter eines Erbpachtgutes dieses auskaufen oder ablösen konnte, wurde am
08.01.1834 der Landwirt Arnold Henrich Hollweg als Eigentümer gerichtlich eingetragen. Nach seinem Tode folgte im Besitz der älteste Sohn aus 3. Ehe
1865 der Landwirt Peter Christoph Heinrich Hollweg, *1821, oo 1844 Anna Catharina Meister aus Landemert, *1819. Da dann keine männlichen Erben vorhanden waren, kam das Gut über seine älteste Tochter an
1882 den Landwirt Caspar Diedrich Wilhelm Frommann, *1836 in der Almecke +1928, oo 1875 Maria Catharina Hollweg, *1852 +1922. Der 2. Sohn, Heinrich Frommann, der das Gut übernehmen sollte, wurde vom Pferd erschlagen. Dafür musste der jüngste Sohn das elterliche Gut übernehmen
1919 Landwirt Otto Frommann, *1897, oo 1929 Elisabeth Höfer vom Baddinghagen, *1907 ebd. Bis heute ist das Gut im Besitz der Familie Otto Frommann.


Quelle: Niederschrift eines Übertragsvertrages der Eheleute Wilhelm Frommann sen. zu Landemert durch Amtsgerichtsrat von Wieck vom 20. März 1919

Das Amtsgericht Plettenberg, gegenwärtig Amtsgerichtsrat von Wieck, verhandelt zu Landemert am 20. März 1919.
Auf Ersuchen des Holzhändlers Wilhelm Frommann zu Landemert hatte sich der unterzeichnete Richter nach Landemert begeben, um daselbst einen Übertragungsvertrag von den Eheleuten Wilh. Frommann sen. zu Landemert aufzunehmen. In dem Hause Landemert No. 134 wurden angetroffen:
1. die Eheleute Landwirt Wilhelm Frommann und Maria Katharina geb. Hollweg zu Landemert,
2. der Holzhändler Wilhelm Frommann zu Landemert,
3. der Werkmeister Wilhelm Güde und Minna geb. Frommann zu Plettenberg,
4. Landwirtschaftsgehilfe Otto Frommann zu Landemert,
5. Witwe Heinrich Frommann Emma geb. Schauerte zu Landemert für sich und als gesetzliche Vertreterin ihrer Kinder Ernst und Erich Frommann.
Die Erschienenen sind dem Richter bekannt. Die Eheleute Wilhelm Frommann und Maria Catharina geb. Hollweg erklärten:
Wir wollen unseren Hof an unseren Sohn Otto übertragen und haben zu diesem Zweck den Richter nach Landemert gebeten.
Die Erschienenen schlossen darauf folgenden Vertrag:
§ 1
Wir, die Eheleute Wilhelm Frommann sen. und Maria Catharina geb. Hollweg zu Landemert, übertragen unser ganzes bewegliches und unbewegliches Vermögen mit Gut und Schuld, insbesondere unseren gesamten Grundbesitz mit lebendem und totem Inventar unserem Sohn Otto Frommann. Von der Übertragung ausgeschlossen ist allein das bare Geld und die Sparkassenguthaben (am Rand notiert: 15.000 M.). Diese aber soll nach dem Tode des Längstlebenden von uns ebenfalls an unseren Sohn Otto fallen, so dass dieser unser einziger Erbe sein wird. An dem heute übertragenen Vermögen behalten wir uns, und zwar sowohl wir beide Eheleute bei unseren Lebzeiten als auch der Längstlebende bis zum Tode desselben den Nießbrauch und die Verwaltung vor.
§ 2
Otto Frommann nimmt diese Übertragung und die Erbeinsetzung mit bestem Dank an und übernimmt mit dem Aktivvermächtnis zugleich die sämtlichen vorhandenen Schulden zur eigenen Abtragung.
§ 3
Die Eheleute Wilhelm Frommann . . .




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