Das Hollweg-Gut in Landemert
Vermutlich war dieses Ackergut vor dem 30-jährigen Kriege das sogenannte
"Wilmesmanns Gut" in Landemert.
Vor 1658 war es bereits im Besitz des Boehler Hospitals zum Nutzen der
Armen des Kirchspiels Plettenberg. In der Einkommensübersicht des
Armenhospitals aus dem Jahre 1658 ist bereits ein Hollweg aufgeführt.
Einige Jahrzehnte später erscheint
um 1690 Diederich Wilmesmann gt. Hollweg als Colonus dieses Gutes,
das damals an das Hospital an Pacht jährlich zahlen musste: 3 Rthl. 30 Stb.,
außerdem 3 Pferdedienste, und zwar 1 Lenzen- und 2 Herbstdienste, dazu 4 Fuder
Holz.
1709 ist Diederich Hollweg Erbpächter dieses Gutes. Bei diesem ist
vermerkt, dass neben den vorgenannten Leistungen auch das Zehntrecht (Sackzehnte)
auf seinem Gut zum Vorteil des Fiskus lastet. Nachfolgender Pächter wurde
1754 Johann Diederich Hollweg (oder Wilmesmann gt. Hollweg), verheiratet
I. mit Anna Maria Hollweg und II. - 1786 - mit Anna Elisabeth Vieregge. Noch
zu Lebzeiten des Johann Diederich - er starb 1804 im Alter von 84 Jahren - ging
der Hof an seinen 2. Sohn über.
um 1790 Landwirt Arnold Henrich Hollweg, *1751 +1815, oo 1777 Maria
Gertraud Schütte aus der Almecke. Die Höhe der Abgaben aus dem Gut war
inzwischen geändert worden: 5 Fuder Holzkohlen zu 5 Zentner pro Fuder frei
anzuliefern auf einen im städtischen Bezirk liegenden Hammer (jeweils nach
Angaben des Armenvorstandes), außerdem an beide Pastorate jährlich je 1
Viertel Hafer und an das luther. Pastorat 15 Stüber.
Ein zweijähriger Rückstand in der Ablieferung hatte den Verlust des
Erbpachtrechts zur Folge. Ein neu abgeschlossener Erbpachtvertrag
enthielt die Bestimmung, daß bei jeder Änderung in der Person des
Erbpächters - die Erben in absteigender Linie ausgenommen - ein Laudemium,
das 2 Prozent vom bezahlten Erbstandsgelde betrage, entrichtet werden
sollte. Das fiskalische Zehntrecht blieb in bisheriger Höhe bestehen.

Dem Arnold Henrich Hollweg wird verlangtermaßen eine Abschrift des
entworfenen Erbpachts Contracts communicirt und im näheren Termin
zur Vollziehung desselben auf den 15 dieses Morgens 10 Uhr angesetzt.
Plettenberg d 9 Decbr 1807
Die Ablösung des Kampmanns oder Hollwegs Gutes
An das ev. lutherische Consistorium hieselbst
Bekanntlich muss ich jährlich von dem unterhabenden Kampmanns
Guthe hieselbst 4 rl. an das zweite lutherische Pastorat
entrichten, und diese Abgabe ist seit undenklichen Jahren
ohne Verminderung oder Erhöhung entrichtet worden.
Da nun in Gemäßheit des K. K. Decrets vom 11ten September
1811 dergleichen Renten abgelößt werden können, so mache
ich Ihnen hiermit bekannt, daß ich jene 4 Rthlr ebenfalls
in Capitali zu 5 proc nach Abzug des ohnedem weggefallenen
1/5 abzulößen willens bin; ich erkläre mich zu diesem Ende
das betragende Capital auf Martini dieses Jahres zu erledigen.
Ich bitte mich hierüber zu bescheiden, ob diese Auskaufung
angenommen werden kann oder nicht, damit ich das nähere
bewerkstelligen kann. Zugleich bemerke ich, das, wenn mein Gesuch
abgeschlagen werden sollte, ich mich deshalb höheren Orts
verwenden werde. Landemert den 11teh July 1812
Johann Diederich Hollweg
Die Antwort:
Dem Johann Diederich Hollweg genannt Kampmann zu Landemert, wird
aufgegeben seine Quittungs-Bücher, über die von seinem Guthe an
das lutherische Pastorat bezahlten Gelder, sowie auch alle deshalb
in Händen habende Nachrichten und Documente in Termino den 29ten
dieses nachmittags 3 Uhr vorzuzeigen.
Plettenberg, den 13ten July 1812
in Abwesenheit des H Maire
der Beygeordnete Thomee
Plettenberg, den 29ten July 1812
Zufolge decreti vom 13ten dieses, erschien der Johann Diederich Hollweg
genannt Kampmann zu Landemert, und präsentirte ein gerichtliches
Documentum vom 5ten November 1792, wornach ihm das Kampmanns Guth
übertragen sey, sodann ein Quittungsbüchlein, worin die bezalte Pächte
notiret waren und endlich noch eine Quittung des abgelebten Herrn
Predigers Moeller über die pro 1783, 1784, 1785 bezalte Pachtgelder,
ein Mehreres habe er davon nicht in Händen.
Die Originaliter sind zurück behalten worden, und sollen dem Holleweg
wieder obrück behändigt werden.
f p r - Johann Diederich Hollweg
Thomee
Plettenberg, den 2ten September 1812
Dem Kampmann zu Landemert kann ich es bezeugen: dass nach dem Pastorath
Hebezettel von seinem Guthe, welches dem hiesigen lutherischen Pastorath
gehöret, seit vielen Jahren, eine gleichförmige Pacht gegeben worden sey.
Jener Hebezettel soll gleich nach dem hier stattgefundenen Brande, der
um das Jahr 1725 sich ereignete, aus den noch übrigen zum Pastorath
gehörigen Papiere ausgefertigt; und von der damaligen Behörde für richtig
anerkannt worden seyen.
Darnach zu urteilen sollte man allerdings sagen, daß das Kampmannische
Gut, sich von dieser zum Auskaufen eigen.
Schlieper
Plettenberg, den 10ten October 1812
Der Hollewig genannt Kampmann zu Landemert producirte hiebey noch eine
Bescheinigung des Herrn Pastoris Schlieper, wornach seit undenklichen
Jahren eine gleichförmige Abgabe entrichtet worden. Er wolle, da nunmehr
wohl weiter nichts im Wege stehe, seine Bitte wiederholen, die Genehmigung
des Auskaufes bey Höherer Behörde nachzusuchen.
Die Auskaufs Summe würde zu 5 proCent gerechnet 80 rl Berliner Courant
betragen.
f p r - Johann Diedrich Holleweg
Schwarzenberg, den 9ten November 1812
Der Maire der Mun. Plettenberg an den Hn BezirksPräfecten zu Hagen:
DH Pred. Schlieper zu Plettenberg hat unterm 13ten Juli angezeigt, daß
der Joh. Died. Hollweg genannt Kampmann zu Landemert, welcher jährlich
vier Rthlr. b. c. an das lutherische Pastorat zu Plettenberg entrichten
muss, diese Abgabe auskaufen wolle. Er bemerkt zwar auch, daß es ein
Irrtum sey, daß der Hollweg 4 Rtlr. Pacht geben müsse, da diese nur
3 Rtlr. b. c. betrage, u 1 Rtlr. b. c. ein Canon sey. Dies macht aber
nach meinem Dafürhalten in der Befugniß zum Auskaufen keinen Unterschied,
u dH Prediger Schlieper bezeugt noch besonders unterm 2ten September,
daß von dem sogenannten Kampmannschen Gute seit vielen Jahren eine
gleichförmige Pacht gegeben sey.
Die in dem Protocolle vom 29ten July specificirten Originalien füge
ich nebst dem Schreiben dH Pred. Schliepers, in dessen Anlage, wie
auch der Bescheinigung vom 2ten September, sämtlich hiebei, u stelle
es dem höhern Ermessen gehorsamst anheim, ob dem Joh. Died. Hollweg
die Consens zum Auskaufe zu ertheilen sey.
Genehmigen Sie die Versicherung meiner vorzüglichen Hochachtung.
v. P. (Freiherr von Plettenberg)
1815 wurde der älteste Sohn Arnold Henrich Hollweg, *1781 +1865, nachfolgender
Erbpächter des Armengutes. Er heiratete dreimal und zwar:
I. oo 1806 Cath. Maria Sybilla Lindemann aus Eiringhausen,
II. oo 1815 Maria Cath. Elisabeth Lindemann (die Schwester) und
III. oo 1820 Cath. Maria Kirchhoff gt. Kemper aus Pasel.
Er baute ein neues Haus auf das Gut. Die Haus- und Gebäudeparzellen
erhielten bei der amtlichen Vermessung die Bezeichnungen XIV/29 und XIV/.
Die Naturalien, die dieses Gut jährlich liefern musste, wurden publice
verkauft und der Ertrag in den Jahresrechnungen angesetzt.
Gemäß Gesetz vom 21.04.1825, nach dem ein langjähriger Pächter eines
Erbpachtgutes dieses auskaufen oder ablösen konnte, wurde am
08.01.1834 der Landwirt Arnold Henrich Hollweg als Eigentümer
gerichtlich eingetragen. Nach seinem Tode folgte im Besitz der älteste
Sohn aus 3. Ehe
1865 der Landwirt Peter Christoph Heinrich Hollweg, *1821, oo 1844
Anna Catharina Meister aus Landemert, *1819. Da dann keine männlichen Erben
vorhanden waren, kam das Gut über seine älteste Tochter an
1882 den Landwirt Caspar Diedrich Wilhelm Frommann, *1836 in der
Almecke +1928, oo 1875 Maria Catharina Hollweg, *1852 +1922. Der 2. Sohn,
Heinrich Frommann, der das Gut übernehmen sollte, wurde vom Pferd erschlagen.
Dafür musste der jüngste Sohn das elterliche Gut übernehmen
1919 Landwirt Otto Frommann, *1897, oo 1929 Elisabeth Höfer vom
Baddinghagen, *1907 ebd. Bis heute ist das Gut im Besitz der Familie Otto
Frommann.
Quelle: Niederschrift eines Übertragsvertrages der Eheleute
Wilhelm Frommann sen. zu Landemert durch Amtsgerichtsrat von Wieck
vom 20. März 1919
Das Amtsgericht Plettenberg, gegenwärtig Amtsgerichtsrat von Wieck,
verhandelt zu Landemert am 20. März 1919.
Auf Ersuchen des Holzhändlers
Wilhelm Frommann zu Landemert hatte sich der unterzeichnete Richter
nach Landemert begeben, um daselbst einen Übertragungsvertrag von
den Eheleuten Wilh. Frommann sen. zu Landemert aufzunehmen. In dem
Hause Landemert No. 134 wurden angetroffen:
1. die Eheleute Landwirt Wilhelm Frommann und Maria Katharina geb.
Hollweg zu Landemert,
2. der Holzhändler Wilhelm Frommann zu Landemert,
3. der Werkmeister Wilhelm Güde und Minna geb. Frommann zu Plettenberg,
4. Landwirtschaftsgehilfe Otto Frommann zu Landemert,
5. Witwe Heinrich Frommann Emma geb. Schauerte zu Landemert für sich
und als gesetzliche Vertreterin ihrer Kinder Ernst und Erich Frommann.
Die Erschienenen sind dem Richter bekannt. Die Eheleute Wilhelm
Frommann und Maria Catharina geb. Hollweg erklärten:
Wir wollen unseren Hof an unseren Sohn Otto übertragen und haben zu
diesem Zweck den Richter nach Landemert gebeten.
Die Erschienenen schlossen darauf folgenden Vertrag:
§ 1
Wir, die Eheleute Wilhelm Frommann sen. und Maria Catharina geb.
Hollweg zu Landemert, übertragen unser ganzes bewegliches und unbewegliches
Vermögen mit Gut und Schuld, insbesondere unseren gesamten Grundbesitz
mit lebendem und totem Inventar unserem Sohn Otto Frommann. Von der
Übertragung ausgeschlossen ist allein das bare Geld und die Sparkassenguthaben
(am Rand notiert: 15.000 M.). Diese aber soll nach dem Tode des Längstlebenden
von uns ebenfalls an unseren Sohn Otto fallen, so dass dieser unser einziger
Erbe sein wird. An dem heute übertragenen Vermögen behalten wir uns, und zwar
sowohl wir beide Eheleute bei unseren Lebzeiten als auch der Längstlebende
bis zum Tode desselben den Nießbrauch und die Verwaltung vor.
§ 2
Otto Frommann nimmt diese Übertragung und die Erbeinsetzung mit bestem Dank
an und übernimmt mit dem Aktivvermächtnis zugleich die sämtlichen
vorhandenen Schulden zur eigenen Abtragung.
§ 3
Die Eheleute Wilhelm Frommann . . .
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