Quelle: Maschinengeschriebenes Manuskript von Albrecht v. Schwartzen, in Kopie im Archiv HH
(AG Plettenberg) - (P 96 - durchgestrichen 384)
Erstlich hat die Brauth Mutter mit zugezogenem Recht ihres Alten
Vettern Jphannes und Schwagers Peteren Pauls dahin resolviret obgedn
Kestig bey sich zu ihrer Tochter einzunehmen, und ihnen Eheleuthen,
alle ihre Güter Sie haben auch Nahmen wie sie wollen, zu übertragen,
wohin gedr Bräutigamb und Brauth festiglich, und zwarn an Eydes Statt
versprochen gedr ihren Vetteren Johan, neben ihrer Mutter Zeit ihres
Lebens zu versorgen, zu verpflegen, und solcher Gestalt an Hand zu gehn,
daß nicht in dem geringsten sich zu beschweren haben sollen, im wiedrigen
wird denselben Kraft dieses vorbehalten, von den allerbesten Stücken
einige zu versetzen oder zu verkaufen, umb daran ihre Verpfleg- und
Unterhalt zu suchen, und zu haben.
. . .
Tagesleuthe hierüber, und angewesen, an des Bräutigambs Seithen, dessen
Vatter und Peter Heesemann, an Brauth Seithen aber deren Mutter Ennecke,
Johan Schulte, Peter Pauls, und Tönnis Bermberg, gestalt dieses zu
mehrer Festhaltung, zweyfach außgefertiget, des Bräutigambs Vattern eins,
und der Brauth das ander ausgereichet, und von mir Churfl. Brandenb.
Richteren des Hochgerichts Plettenberg, geschrieben, unterschrieben,
und mit meinem gerichtlichen Insiegel confirmiret worden:
So geschehen Bremecke den 9ten Septb Anno 1677
Nro. 2. |