Verträge rund um das Brauckmann-Gut

An das Königl. Wohllöbliche Land und Stadtgericht
zu Plettenberg

Ein Königlich Wohllöbliches Land- und Stadtgericht ersuchen wir in der Curatel-Sache über die Kinder des Peter Caspar Hesmer zu Grimminghausen dienstergebenst, bei dem Gute, welches derselbe zu Himmelmert besitzt, im Hypothekenbuch zu vermerken:

dass durch das Absterben der Ehefrau P. C. Hesmer, Cath. Maria Holthaus, am 15. Mai 1832 die Hälfte des Guts auf deren 6 Kinder
       1. Johann Jacob Diedr. Wilh. Hesmer
       2. Anna Maria Christine Hesmer, verehelicht mit Diedr. Wilh. Holthaus
       3. Anna Maria Cath. Hesmer, verehelicht mit Pet. Diedr. Holthaus
       4. Carl Caspar Diedr. Hesmer
       5. Friedrich Peter Diedr. Hesmer und
       6. Caspar Henrich Hesmer
vererbt worden.
Demnächst bitten wir, uns den Hypotheken-Schein zugehen zu lassen. Altena, d. 21. Juni 1823
Königliches Land und Stadtgericht
B. Schniewindt

Neuer Hypothekenschein ausgestellt 5. July 1833.


Kauf-Vertrag vom 5. December 1836

Plettenberg, 5. December 1836
Vor Gericht erschienen, von Person und als dispositionsfähig bekannt,
       1. der Landw. Peter Caspar Heßmer zu Himmelmert
       2. dessen Sohn Joh. Jacob Diedr. Wilhelm Heßmer daselbst
       3. Diedr. Wilhelm Holthaus zum Hechtenberge im Kirchspiel Ohle, Ehegatte der Anna Maria Christine
           Hesmer
       4. Peter Diedr. Holthaus auf der Grimminghauser Höh im Kirchspiel Ohle wohnend
       5. Caspar Heinr. Heßmer auf dem Braucke im Kirchspiel Werdohl wohnend.
Von diesen bemerkte der Peter Caspar Heßmer
A. dass zuvörderst sein Sohn Carl Caspar Diedrich Heßmer vor circa 2 Jahren im ehelosen Stande verstorben
B. der Sohn Friedrich Peter Diedrich Heßmert aber noch minderjährig sey und daher der heutigen Verhandlung nicht beitreten könne.
Sodann tragen die Comparenten vor
Sie besäßen gemeinschaftlich gemäß Hyp. Buch der Bauerschaft Himmelmert fol. 94 das Brauckmann's Gut zu Himmelmert. Über dieses Gut hatten sie folgende Vereinigung getroffen.

§ 1

Der Peter Caspar Heßmer, Diedrich Wilhelm Holthaus und Peter Diedr. Holthaus für sich und ihre Ehefrauen, ferner der Caspar Heinrich Hesmert übertragen und verkaufen dem Johann Jacob Diedrich Wilhelm Hesmer ihre Antheile an dem Brauckmanns Gut zu Himmelmert, und zwar letzteres mit den Rechten und Pflichten, unter welchen der Peter Caspar Heßmer solches erworben und späterhin mit seinen Kindern besessen hat. Dabei wird bemerkt, dass zu diesem Gute kein Wirtschafts-Inventarium gehört, indem das letztere bereits ein Eigenthum des Ankäufers Johann Jacob Diedrich Wilhelm Heßmert ist.

§ 2

Der Kaufpreis für dieses Ackergut ist auf 900 Thaler (Neunhundert Thaler) berl. Courant vereinigt worden.

§ 3

Von diesem Kaufschilling muss der Ankäufer zuvörderst das Kapital der 700 Thlr. berl. Courant, welches auf dem Gute für den Reidemeister Casp. Diedr. Rentrop zu Boqueloh haftet, als seine eigene Schuld übernehmen und abführen. Auch muss der Ankäufer schon aus dem Grunde, weil er bisher das ihm verkaufte Gut besessen und benutzt hat, sämmtliche Zinsen von diesem Kapital abtragen, ohne dieserhalb an dem Kaufschillinge etwas kürzen zu dürfen.

§ 4

Was den Ueberrest des Kaufschillings ad Zweyhundert Thaler berl. Courant betrifft, so bleibt dieser zur Verpflegung des Vaters Peter Caspar Heßmert bestimmt. Der Ankäufer Johann Jacob Diedr. Wilhelm Heßmert verpflichtet sich nämlich, seinen Vater Peter Caspar Heßmert bis an dessen Lebensende vollständig zu unterhalten und zu verpflegen. Demgemäß muss derselbe seinen genannten Vater alle und jede Bedürfnisse des Lebens an Wohnung, Wärme, Licht, Bett, Kleidung, Wäsche, Essen und Trinken und d.w. auf eine der körperlichen Beschaffenheit, dem Alter und dem Stande des Vaters angemessene Weise, ferner die etwa nöthigen baaren Auslagen für Taback, sonntägliche Ausgaben, Hochzeiten und Kindtaufen und dgl. verabreichen. Er muss bei Krankheiten seines Vaters für Pflege und ärztliche Hülfe Sorge tragen, auch endlich dem Vater ein anständiges Begräbniß beschaffen.
Für den Fall, dass der Sohn diesen Verpflichtungen nicht nachkommt und mit der Behandlung desselben der Vater zufrieden ist, verbleiben dem Ersteren, nämlich Joh. Jacob Diedrich Wilhelm Heßmert die vorgedachten 200 Thlr. berl. Courant nach dem Absterben des Vaters, und die übrigen erschienenen Miterben, nämlich der Diedrich Wilhelm Holthaus, der Peter Dietrich Holthaus und der Caspar Heinrich Hesmer, entsagen hiermit auf alle und jede Erbschaftsansprüche an der vorgedachten Summe.

Möchte aber der Vater Peter Caspar Hesmer mit der Verpflegung und Behandlung seines Sohnes Johann Jacob Diedr. Wilhelm Hesmert nicht zufrieden sein, so steht es jederzeit in seiner, des Vaters Willkühr, das Verpflegungsverhältniß mit dem Sohne aufzugeben und den Aufenthalt bei dem letzteren zu verlassen, und es muß in einem solchen Falle der Sohn dem Vater jene Summe von Zweihundert Thalern Courant, ohne alle Abkürzung wegen der bereits genossenen Pflege, baar ausbezahlen. Dem Vater bleibt es aber überlassen, alsdann über diese Summe ohne alle Einschränkung anderweit zu verfügen.

§ 5

Die verkauften Guts Antheile befinden sich bereits im Besitze des Ankäufers, und der letztere muß auch alle auf dem Gute haftenden noch rückständigen Lasten und Abgaben, namentlich auch den Canon an die beiden hiesigen Pastoraten, abtragen.

§ 6

Der Verkauf ist in Pausch und Bogen geschehen.

§ 7

Der Vater P. K. Hesmer behält sich die Befugnis vor, die in diesem Vertrage ihm vorbehaltenen Rechte zum Hypothekenbuch eintragen zu lassen.

§ 8

Dem minderjährigen Friedr. Pet. Diedr. Heßmer bleiben alle u. jede Rechte an dem verkauften Gute ausdrücklich vorbehalten.

§ 9

Die Kosten dieses Vertrages und der Umschreibung des Besitztitels trägt der Ankäufer

Unterschriften:
              Peter Caspar Hesmer
              Diederich Wilhelm Hesmert
              Diederich Wilhelm Holthaus
              Peter Diedrich Holthaus
              Caspar Heinrich Hesmert
              a. u. v.
              Hücking              Höltermann


Am 4. Mai 1840
erklärt sich der inzwischen großjährig gewordene Friedrich Peter Diedrich Heßmer [unterschrieben: Friedrich Hesmert] von Selscheid mit obigem Vertrag vom 5. Dec. 1936 einverstanden unter der Bedingung, dass ihm von seinem Bruder D. W. Heßmer [unterschrieben: Hesmert] von Himmelmert, dem Besitzer des Brauckmanns Gutes, binnen 14 Tagen
       1. acht Thaler courant
       2. ein einjährig Rind
       3. ein Schaf mit einem Lamm
geliefert wird. D. W. Heßmer erklärt sich hiermit einverstanden.


Laut Vertrag vom 30. Nov. 1840
leiht D. W. Heßmer weitere 100 Thlr. vom Reidemeister Casp. Diedr. Rentrop vom Boqueloh zu 4 1/2 % ab 11. Nov. 1840 verzinslich und lässt dieses als Hyptohek eintragen.


Am 31. Jan. 1842 verkauft
D. W. Heßmer von Himmelmert dem Stahlschmied Joh. Henr. Schroeder zu Himmelmert folgende Grundstücke einschl. Haus, aber ohne Öfen u. Dünger im Hause für 800 Thlr. crt.
[aufgeführt im M.R-Auszug v. 18. Jan. 1842]
Käufer übernimmt die Hypothekenschuld an Rentrop von 800 Thlr.
Unterschriften: Joh. Henr. Schröder - Diederich Wilhelm Hesmert


Am 14. März 1842 entlässt
C. D. Rentrop den D. W. Hesmert aus seiner Hypothekenschuld von
a) 700 Thlr. ex det v. 30. Nbr. 1829
b) 100 Thlr. ex det v. 30. Nbr. 1840


Am 14. März 1842 beantragt
und vereinbart Peter Caspar Hesmer, vorher Himmelmert, jetzt Grimminghauser Höhe wohnend, mit dessen Sohn Diedr. Wilh. Hesmert von Himmelmert, dass die lt. Vertrag v. 5. Dec. 1836 ersterem zustehenden 200 Thlr. als 2. Hypothek eingetragen werden. Er will die Verpflegung bei seinem Sohn nicht mehr genießen.