Verträge um das Brauckmann-Gut 1822-1829
Plettenberg im Land u. Stadtgericht den 29ten Juli 1822
Vor dem Königl. Land u. Stadtgericht erschienen die Diedrich
Braukmann Miterben, namentlich
1. der Johannes Braukmann zu Himmelmert
2. der Peter Diedrich Braukmann zu Kükelheim
3. der Peter Heinrich Braukmann zu Himmelmert
4. der Johannes Windfuhr zu Dingeringhausen Namens
seiner Ehefrau Anna Cath. Braukmann
5. der Heinrich Schaefer daselbst Namens seiner Ehefrau Maria Cath. Braukmann
Diese zeigten an, daß ihre Eltern und resp. Schwiegereltern, die Eheleute
Diedrich Braukmann vor länger als einem Jahr mit Tode abgegangen sind und
ihnen außer dem Mobiliar-Vermögen das s.g. Braukmanns Gut erblich hinterlassen
hätten.
Sie wären unter sich freundschaftlich zusammen getreten und hätten sich über
den Besitz desselben in folgender Art vereinigt:
1. Ihm, dem Johannes Braukmann, als ältestem Sohn und Bruder werde das Gut
mit allen dazu gehörigen Gebäuden, Äckern, Ländern, Wiesen und Bergen,
überhaupt so wie es ihre Erblasser besessen hätten, von heute an erb und
eigenthümlich übertragen. Auch die Mobilien, Moventien, Ackergeräthschaften,
die Dunge in den Feldern wären in dieser Übertragung mitbegriffen.
Dagegen sey der Cessionarius
2. verpflichtet, sämtliche vorhandene elterliche oder schwiegerelterliche
Schulden, sie mögten bekannt oder unbekannt seyn, allein zu übernehmen und
außerdem
a) dem Peter Diedr. Braukmann 150 Rthlr. g. G. und einen in das Herzogthum
Westfalen herunterschießenden Bergantheil im Himmelmerter Hahn, so wie er
bisher zu dem Gute benützt werde.
b) dem Peter Heinrich Braukmann 150 Rthlr. g. G.
c) dem Joh. Windfuhr 100 Rthlr. g. G.
d) dem Heinr. Schaefer 150 Rthlr. g. G.
mithin allen zusammen 550 Rthlr. gemein Geld (schreibe Fünf Hundert Fünzig Thaler)
als Abfindung von dem Vermögen auszubezahlen.
3. Die Zahlung erfolge an die drei Ersten auf Weihnachten dieses Jahres, an
ihn, den Heinrich Schaefer aber erst am Maitag 1823.
4. Hypothek werde für die Abfindungs-Summe nicht verlangt.
Ausfertigung dieses Übertragungs-Contratcs, so wie einen Hypothekenschein zu ertheilen.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben
Johannes Braukmann
Peter Diederich Braukmann
Peter Henrich Braukmann
Johannes Windfuhr
Johan Henrich Schäfer
a. u. s.
Dulheuer
Plettenberg 30. Novbr. 1829
Erschien vor dem Königl. Land- und Stadtgericht der demselben persönlich bekannte
und seiner Versicherung zufolge völlig dispositionsfähige Landwirth Peter Casp.
Heßmer genannt Schulte von Grimminghausen und bekannte von dem Herrn Casp.
Diedr. Rentrop zu Bauckeloh zur Bezalung des Brauckmanns Guths leihweise
empfangen zu haben
Siebenhundert Thaler preuß. Kur.
dieses Capital vom 11. dieses Monats an jährlich mit fünf vom Hundert . . . zu
verzinsen . . . nach vorheriger ein vierteljähriger . . . Loskündigung . . .
zurück zu zahlen. Zur Sicherheit des Gläubigers wurde für Capital, Zinsen und
Kosten das ganze Immobiliar-Vermögen zur generellen, insbesondere aber das
angekaufte Brauckmanns Guth mit allen Zubehörungen . . . eingesetzet.
v. g. u. Peter Caspar Hesmer
Am 23. Dezbr. 1829 erklärt
der Präses des reformierten Consistorii hierselbst, Herr Prediger Paffrath und der
Konsistorial Friedrich Neuß, daß
Wwe. Johannes Braukmann geb. Hoellermann zu Himmelmert die 50 Thaler in Golde
nebst Zinsen (2 Thl. 13 Sgr.) baar bezahlt hat. Die Löschung der Hypothek wird
bewilligt und das Document v. 16. Apr. 1746 zurückgegeben.
Unterschriften von: Paffrath, Neus, Christoffel Boeley (Vetter der WWe. Braukmann),
[Xoph. Diedr. Boeley]
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