Verträge um das Brauckmann-Gut 1822-1829

Plettenberg im Land u. Stadtgericht den 29ten Juli 1822

Vor dem Königl. Land u. Stadtgericht erschienen die Diedrich Braukmann Miterben, namentlich
       1. der Johannes Braukmann zu Himmelmert
       2. der Peter Diedrich Braukmann zu Kükelheim
       3. der Peter Heinrich Braukmann zu Himmelmert
       4. der Johannes Windfuhr zu Dingeringhausen Namens seiner Ehefrau Anna Cath. Braukmann
       5. der Heinrich Schaefer daselbst Namens seiner Ehefrau Maria Cath. Braukmann
Diese zeigten an, daß ihre Eltern und resp. Schwiegereltern, die Eheleute Diedrich Braukmann vor länger als einem Jahr mit Tode abgegangen sind und ihnen außer dem Mobiliar-Vermögen das s.g. Braukmanns Gut erblich hinterlassen hätten.
Sie wären unter sich freundschaftlich zusammen getreten und hätten sich über den Besitz desselben in folgender Art vereinigt:
1. Ihm, dem Johannes Braukmann, als ältestem Sohn und Bruder werde das Gut mit allen dazu gehörigen Gebäuden, Äckern, Ländern, Wiesen und Bergen, überhaupt so wie es ihre Erblasser besessen hätten, von heute an erb und eigenthümlich übertragen. Auch die Mobilien, Moventien, Ackergeräthschaften, die Dunge in den Feldern wären in dieser Übertragung mitbegriffen.
Dagegen sey der Cessionarius 2. verpflichtet, sämtliche vorhandene elterliche oder schwiegerelterliche Schulden, sie mögten bekannt oder unbekannt seyn, allein zu übernehmen und außerdem
a) dem Peter Diedr. Braukmann 150 Rthlr. g. G. und einen in das Herzogthum Westfalen herunterschießenden Bergantheil im Himmelmerter Hahn, so wie er bisher zu dem Gute benützt werde.
b) dem Peter Heinrich Braukmann 150 Rthlr. g. G.
c) dem Joh. Windfuhr 100 Rthlr. g. G.
d) dem Heinr. Schaefer 150 Rthlr. g. G.
mithin allen zusammen 550 Rthlr. gemein Geld (schreibe Fünf Hundert Fünzig Thaler) als Abfindung von dem Vermögen auszubezahlen.
3. Die Zahlung erfolge an die drei Ersten auf Weihnachten dieses Jahres, an ihn, den Heinrich Schaefer aber erst am Maitag 1823.
4. Hypothek werde für die Abfindungs-Summe nicht verlangt.

Ausfertigung dieses Übertragungs-Contratcs, so wie einen Hypothekenschein zu ertheilen.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben
              Johannes Braukmann
              Peter Diederich Braukmann
              Peter Henrich Braukmann
              Johannes Windfuhr
              Johan Henrich Schäfer
              a. u. s.               Dulheuer


Plettenberg 30. Novbr. 1829

Erschien vor dem Königl. Land- und Stadtgericht der demselben persönlich bekannte und seiner Versicherung zufolge völlig dispositionsfähige Landwirth Peter Casp. Heßmer genannt Schulte von Grimminghausen und bekannte von dem Herrn Casp. Diedr. Rentrop zu Bauckeloh zur Bezalung des Brauckmanns Guths leihweise empfangen zu haben
              Siebenhundert Thaler preuß. Kur.
dieses Capital vom 11. dieses Monats an jährlich mit fünf vom Hundert . . . zu verzinsen . . . nach vorheriger ein vierteljähriger . . . Loskündigung . . . zurück zu zahlen. Zur Sicherheit des Gläubigers wurde für Capital, Zinsen und Kosten das ganze Immobiliar-Vermögen zur generellen, insbesondere aber das angekaufte Brauckmanns Guth mit allen Zubehörungen . . . eingesetzet.
              v. g. u. Peter Caspar Hesmer


Am 23. Dezbr. 1829 erklärt
der Präses des reformierten Consistorii hierselbst, Herr Prediger Paffrath und der Konsistorial Friedrich Neuß, daß
Wwe. Johannes Braukmann geb. Hoellermann zu Himmelmert die 50 Thaler in Golde nebst Zinsen (2 Thl. 13 Sgr.) baar bezahlt hat. Die Löschung der Hypothek wird bewilligt und das Document v. 16. Apr. 1746 zurückgegeben.
Unterschriften von: Paffrath, Neus, Christoffel Boeley (Vetter der WWe. Braukmann), [Xoph. Diedr. Boeley]