Verträge um das Brauckmann-Gut 1808
"Bereits 1778 geteilt . . ."

Plettenberg, den 11ten März 1808
Heute erschien der Joh. Died. Brauckmann und sistirte die Witwe Johann Died. Boeley genannt Brauckmann, nebst deren Kinder Vormund Joh. Died. Boeley. Letztere beiden erklärten, dass der Joh. Died. Brauckmann ein Drittel von dem auf ihren Nahmen Vol. 1 Fol. 100 im Hypothekenbuche verzeichneten Brauckmanns Gute besitze, welches derselbe bereits im Jahre 1778 bei der Auseinandersetzung mit seinem Schwager Joh. Pet. Lindemann erhalten habe; sie könnten daher erleiden, dass 1/3 dies gedachten Brauckmanns Guts auf den Nahmen des Joh. Died. Brauckmann im Hypothekenbuche eingetragen werde.
Der Joh. Died. Brauckmann acceptirte diesen Vertrag und bat ebenfalls um Eintrag des Tituli possessionis.
Die Comparenten wollten auch den bereits ausgewirkten Versplitterungs Consens zur Vertheilung des Brauckmanns Guts im proximo termino produciren.
f. p. r.
Joh. Died. Boeley - xxx Signa der vid. Boeley Plettenberg
(L. S.) F. Overbeck Plettenberg - Concordat cum originali - Plettenberg, Act.


An Johann Diederich Brauckmann
und Johann Diederich Boeley zu
Himmelmert Amts Plettenberg

Den Erben Brauckmann als Johann Diederich Brauckmann und Johann Diederich Boeley wird der Consens zur Vertheilung ihres elterlichen Guths zu Himmelmert in 2/3 und 1/3 hiebey in Abschrift nachrichtlich zugestelt, wornach nunmehr die Verteilung und Regulierung der Lasten in 4 Wochen vorzunehmen und anzuzeigen, auch zugleich an Kosten und Auslagen 4 Rthlr. 15 Stbr. sofort sub poena Executionis zu bezahlen sind.

Altena, d. 27t. März 1809 - von Holzbrink


Hamm d. 19t. März 1809 - Den Herrn Landes Director von Holzbrink

Da nach den von Ihnen unterm 13t. dieses eingereichten originalen Attest die Eigenthümer des Brauckmanns Guths zu Himmelmert im Amt Plettenberg Namens Erben Johann Diederich Boeley und der Johann Diederich Brauckmann die Approbation über die Verteilung dieses Gesuchs zu resp. 2/3tel und 1/3tel unter sich nachgesuchet haben, die Abgaben verhältnißmäßig repartirt sind, und bey dieser Verteilung nichts zu erinnern: So will ich sogleich hiemit genehmigen, und wollen Sie Herr Landes Director hiernach des weiteren verfügen.

Gouvernements Commissariat für die Provinz Mark - Vetter

Ingrossiert den siebenten December 1812 bey dem Hypothequen Bureau des Bezirks Hagen im 3ten Bande Nro. 136

Empfangen an Gebühr: 64 Cent
Empfangen an Stempel: 1 sr 13 Cent
Empfangen an Honorar: 2 sr - Cent

Der Hypothequen Conservator Überkost


Diederich Brauckmann gibt am 29. Octbr. 1819 an, daß er mit seiner Ehefrau, Maria Catharine Winterhoff, in der Gütergemeinschaft lebt.