Verträge um das Brauckmann-Gut 1808 "Bereits 1778 geteilt . . ."
Plettenberg, den 11ten März 1808
An Johann Diederich Brauckmann
Den Erben Brauckmann als Johann Diederich Brauckmann und Johann Diederich Boeley wird der
Consens zur Vertheilung ihres elterlichen Guths zu Himmelmert
in 2/3 und 1/3 hiebey in Abschrift nachrichtlich zugestelt,
wornach nunmehr die Verteilung und Regulierung der Lasten in 4 Wochen
vorzunehmen und anzuzeigen, auch zugleich an Kosten und Auslagen
4 Rthlr. 15 Stbr. sofort sub poena Executionis zu bezahlen sind.
Altena, d. 27t. März 1809 - von Holzbrink
Hamm d. 19t. März 1809 - Den Herrn Landes Director von Holzbrink
Da nach den von Ihnen unterm 13t. dieses eingereichten originalen
Attest die Eigenthümer des Brauckmanns Guths zu Himmelmert im Amt
Plettenberg Namens Erben Johann Diederich Boeley und der Johann
Diederich Brauckmann die Approbation über die Verteilung dieses
Gesuchs zu resp. 2/3tel und 1/3tel unter sich nachgesuchet haben,
die Abgaben verhältnißmäßig repartirt sind, und bey dieser Verteilung
nichts zu erinnern: So will ich sogleich hiemit genehmigen, und wollen
Sie Herr Landes Director hiernach des weiteren verfügen.
Gouvernements Commissariat für die Provinz Mark - Vetter
Ingrossiert den siebenten December 1812 bey dem Hypothequen Bureau
des Bezirks Hagen im 3ten Bande Nro. 136
Empfangen an Gebühr: 64 Cent
Der Hypothequen Conservator Überkost
Diederich Brauckmann gibt am 29. Octbr. 1819 an, daß er mit seiner
Ehefrau, Maria Catharine Winterhoff, in der Gütergemeinschaft lebt.
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