Quelle: WR Plettenberg vom 29.11.2005

Zertifiziert: Wieden-Apotheke bürgt für Qualität

Stadtmitte. (HH) Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe hat die Wieden-Apotheke nach gründlicher Prüfung "QMS" zertifiziert. Ein Jahr lang dauerten die Vorbereitungen für das Qualitätshandbuch, das von Apotheker Dirk Herzhoff und seinen Mitarbeiterinnen selbst erarbeitet wurde.

Ein apothekenspezifisches Qualitätsmanagement kann man einkaufen oder selbst erarbeiten. Letzteres hat Dirk Herzhoff mit seinen Pharmazeutisch-Technischen AssistentInnen (PTA) in rund einem Jahr auf die Beine gestellt. Die Überprüfung durch die Apothekerkammer endete mit der Zertifizierung. In drei Jahren wird sie wiederholt; intern erfolgen jährliche Überprüfungen, neudeutsch "Audits" genannt.

Die Qualifizierung gilt für
Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln,
Information und Beratung über Arzneimittel,
Pharmazeutische Dienstleistungen,
Umgang mit Medizinprodukten (Hilfsmittel, Krankenpflegeprodukte etc.) sowie deren Abgabe.

Wer mit seinem Rezept in der Wieden-Apotheke steht, ahnt nicht, welche Arbeitsschritte im Hintergrund ablaufen, um zum Besten des Patienten bzw. Kunden handeln zu können. Das umfangreiche Qualifizierungs-Handbuch macht das deutlich. Es beginnt mit der Antwort auf die Frage: Was ist die Unternehmensphilosophie? Hier werden die Ziele deklariert, dahinter steht die Verpflichtungserklärung, zum Wohle und Besten der Kunden zu handeln. Und die Kunden sind nicht nur die Bürger oder Patienten, sondern auch die Krankenkassen und die Ärzte.

Und alles das ist im Qualitätshandbuch festgehalten: Wie wird im Labor gearbeitet, wie werden Medikamente geprüft, werden den Patienten zu den Medikamenten Erklärungen über Wirkungsweise und Nebenwirkungen gegeben, wie funktioniert die innerbetriebliche Kommunikation, wie werden Kundenreaktionen dokumentiert, wie funktioniert die Fehlerdiagnose, wie funktioniert Verbesserungs-Vorschlagswesen, wie funktioniert die interne Fortbildung?

Auch wie die Laborgeräte oder die Computer benutzt, wie oft technische Geräte geeicht werden müssen oder welche Vorschriften der Hygieneverordnung beachtet werden müssen, sind genau festgehalten, werden regelmäßig überprüft und von den Mitarbeitern abgezeichnet. Ein Tageskalender signalisiert die zu absolvierenden Überprüfungen, einmal im Monat findet eine Mitarbeiterbesprechung statt, an einer Infotafel oder im eigenen "Postfach" erfahren z. B. Teilzeitkräfte die neuesten Entwicklungen oder Veränderungen.


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