Quelle: Ev.-Luth. Lagerbuch - Quellen zur Kirchengeschichte, 506 Seiten - tatsächliche 301 beschriebene Seiten, früher im Burgarchiv, heute im Kreisarchiv Altena


Quellen zur Kirchengeschichte
Das Ev.-Luth. Lagerbuch I

Das Ev.-Luth. Lagerbuch I ist das älteste vorhandene Lagerbuch der Evangelischen Kirchengemeinde Plettenberg. Nach dem Stadtbrand von 1725 wurde es eingerichtet von Pastor J. P. Reininghaus. Es ist sehr ausführlich angelegt und beginnt mit der Zeit um 1650. Bei allen Hinweisen und Quellen zwischen 1650 und 1725 handelt es sich um Abschriften über kirchengeschichtliche Ereignisse bis in die vorreformatorische Zeit. Das Lagerbuch enthält ein Verzeichnis der Geistlichen, der Schuldiener und Diakone. Äußerst wichtig ist das Häuserregister (Seiten 226 bis 232). Das Lagerbuch hat zudem ein sehr ausführliches Namens- und Sachregister (Seiten 271 bis 293).

Von den insgesamt 506 Seiten dieses Buches fehlen ins gesamt 58, und zwar die Seiten 1, 2, 77, 78, 378, 407, 408, 411 bis 424 und von 459 bis 486. Davon sind die Seiten 378 bis 387 nie in dem Buch gewesen, denn auf der Rückseite der Seite 377 läuft die Paginierung mit 388 weiter. Es scheint aber, dass das Buch bisher noch vollständig ist, da im Hauptregister auf keine einzige der fehlenden Seiten Bezug genommen ist.
Weiterhin sind von den 506 Seiten insgesamt 147 unbeschrieben. Demnach hat das Lagerbuch 301 beschriebene Seiten. Im Namen-Register zu diesem Buch sind einige Namen mit Hinweisen auf das alte Kirchenregister aufgeführt, die jedoch im Luth. Lagerbuch weiter nicht erwähnt sind:
Henke, Johan Peter, K.R.p.648N.23
Jochem, Bernhard, A.K.R.N.2
Iserlohn, Johan, A.K.R.N.36
Trutten, Martin, A.K.R.N.5
Trutten, Lenken, A.K.R.N.60.p.654.N.12


Stiftungsurkunde des Klosters Grafschaft

Quelle: Urkundenbuch zur Landes- und Rechtsgeschichte des Herzogthums Westfalen von Joh. Suibert Seibertz, Arnsberg 1839, I. Band, Seite 32 ff., Nr. 30
(1072 stiftete Erzbischof Anno der Heil. das Kloster Grafschaft. Nach dem Original im Geheimen Staats- und Kabinets-Archiv zu Berlin)

In nomine sanctae et individuae trinitatis notum sit omnibus christi fidelibus tam futuris quam et praesentibus, quod ego anno dei gratia coloniensis archiepiscopus quendam locum in saxonia grascaft vocatum, a quadam matrona nomine chuniza et filio eius tremone acquisivi. Post haec cum li centra papae alexandri et imperatoris henrici. anno autem dominicae incarnationis M LXX II indictione X(a cum totius familiae consilio. in eodem loco regulares monachos sigibergensis ordinis con- stituit. et omni pace et iusticia qua ceterae coloniensis abbatiae utuntur...

...Haec sunt nomina ecclesiarum et locorum quai ad victum et vestitum monachorum deo et sancto Alexandro iuste et legitime acquisita contradidi. Worunbach. Attandara, Luiodolfessceide. Falebreht. Hertsceideo. Heslipho. Hademare. Hostervelden. Felmedo. Buodevelden. Brunescapelun. Ruothino. Istae sunt curtes Nutzlare. Glintfelden. Hademare. irem Hademare. Amelinchusun. Pretinholo Decem mansi quos dedit heinricus Luidolfessceide, Attandara. Smerlecc Alerenen. Holzhusun. Buodeveldun. Felmedo. Leno. Beigenchusun. Brunescapella. Ad dietrichinegovan mansus unus. Ad luttardingechusun mansus unus. Berendorf tatena. Suropo. Lannichofon. gledorf. Harhingedorf. Werhinedorf. Wederichvelden. De decimatione ad suesacen. librae tres et dimidia. Ad badelecche VIII librae. De beneficio liubizonis X solidi....

(Anmerkung: Das nicht sehr wohl erhaltene, aufgedruckte Wachssiegel zeigt die halbe Figur des Erzbischofs, der in der linken ein geöffnetes Buch hält. Von der Umschrift liest man O DI GRA COLONII)


Quelle: Luth. Lagerbuch Seite 3

Vorbericht betreffend die in Anno 1656 geschehene Theilung der Pastorat-Renten mit denen Reformirten, nach einem vorhandenen Register unter des Sehl. Pastoris Thoenen Hand, so deßen Erben mir eingehändiget.

Zu der Reformirten Pastorat ist bestimmet
1. das Pastorat-Hauß an dem Kirchhofe nebst der daran gelegenen Damgarten und das von der Ev. Luth. Gemeine ümb Beyhaltung des alten Pastorat Hauses oder Widdemhof eingewilligte und bezahlte geld, nemlich 385 Rhl. vide Ref. Kirchenbuch pag. 31:
2. das Land oder der Kamp in der Grüne.
3. das Land am Grafwege.
4. das Land hinter dem Boele.
5. Der Kamp oder die Wiese vor dem Osterbaume.
6. die Helbscheid der garten, welche gemachet sind auß dem Kamp an der untersten Pforte gelegen.
7. Ein lang Stücklein Landes oder Garten bey Oßelen Schmitten.
8. die helbscheid der Renthen von beyden Capellen Wiesen zu Eyringhausen vid. Ref. Kirchenbuch pag. 35 und 36.
9. die halbe Meß- und Pfachthaber wie auch Canones oder Pfennig-Renthe wozu komt
10. das Beneficium in castro zum Schwartzenberg, vide pag. 21.
11. Muß der Kirchmeister Jährlich zahlen 3 so genandte festgebühren, a mahl 15 st facit 45 st.
12. bekomt auf Thomae ein Wach(s)licht, so 1/2 Pfd schwer.
13. Auß dem StadtZehenden Jährlich 2 Vl Rocken.
14. unterschiedliche Legata.

Anmerk. HH: Der unter 1. erwähnte "Damgarten" (Pz. 150) war 1830 im Besitz von Christoph Gerhard König und als Pz 152 Gg zum Ref. Pastorat zugehörig.


Quelle: Luth. Lagerbuch Seite 4

Zu der Evang.Luth. Pastorat ist bestimmet
1. das Alte Pastorat-Hauß oder Widdemhof, nebst Scheuern, Platz und gärten.
2. Der Kamp vor der obersten pforten
3. Der halbe Kamp vor der untersten pforten zu garten gemacht.
4. Das Land an der Bülten.
5. Das Land an der Siesemke.
6. Die Saamen-Wiese.
7. Ein davor liegendes Land oder Wiesechen. p.198.N.l.
8. Das saure Wießgen in der Elsen. p.198.N.l.
9. Die Wiese oder das Land am Mattenborn.
...


Quelle: Luth. Lagerbuch Seite 18, Num. 11

Ein ander Register oder Nachricht, so weyland Doctor Homberg, dessen Vater der erste Reformirte Prediger hierselbst gewesen, mir communiciret hat:
Designatio Reditum Pastorat
Von der Pastorat ist hieselbst keine Fundation, allein dass dieselbe wie andere Pastoraten mehr von vorigen Bischöfen, in specie dem Bischof Lambertus zu Lüttig, einem Bruder des damaligen Graven von der Marck, fundiret sey, bestehend nemlich in einem prae dio die Widdemhof genand, welche von dem Kloster zur Grafschaft zur Pastorat gegeben seyn soll, dahero selbiger Abt die Collation der Kirchen hat. Vors andere bestehet dieselbe außer der Meßhaber, welche die Zuhörer geben, der eine wenig, und der andere mehr. Darnach sie auf großen und kleinen Gütern sitzen, viel oder wenig Gesinde haben.
Von der Widdemhof hat der Pastor selbst unter der Bauet.
Einen Kamp obern der Pforten 2 rhtl
Ein Kamp in der Grüne 2 rhtl
Ein Land auf dem Grafwege 26 st
Ein Land über dem Wiggesiepen 39 st
Eine Wiese in der Else 26 st
Eine Wiese in der Oester 1 rhtl
Einen Kamp unten vor der Pforten 2 rhtl
Der Kamp ist meistentheils . . .


Quelle: Luth. Lagerbuch Seite 98

Die Pfarrkirche zu Plettenberg

1. Diese hat Lambertus Bischof zu Lüttig, ein Bruder des damahligen Grafen von der Marck laßen erbauen gleich auch die St. Lambertus Kirche zu Collen und die Pfarr-Kirche zu Wipperfürd. Alle drey nach einerley Einrichtung, so dass nicht allein der äußerliche Bau (baw) ein Creutz vorstellet, sondern auch die aufgeführte Spitzen auf doppelte Weise ein Creutz außmachen. Man muss sich nemlich vorstellen, dass vor dem Plettenbergischen Brande sich nicht allein auf jeder Ecke des Thurmstapels, sondern auch über dem Chor eine besondere Spitze habe befunden und auf eine zwiefache Art ein Creutz vorgestellet habe.
2. Dass im Jahre 1725, da den 12. April die gantze Stadt abgebrand, auch das Kirchendach nebst dem Thurm sey abgebrand, und die Glocken verschmoltzen seyn, ist bekand. Mithin ist damahls auch vernichtet dasjenige Denkmahl, so auf der großen so genandten Lambertus-Glocken hat gestanden.
3. In der Kirchen sind ehemahlen befindlich gewesen: 4 besondere Altäre, nemlich 1. das hohe Altar auf dem Chor für den Pastor, 2. das Altar B. Mariae virginis in dem sogenandten Eulenloche (Nachtrag: deßen Beneficium der Schulmeister genießet), 3. ein Altar in der so genandten neuen Capellen, 4. das S. Stephani Altar gegen die Cantzel über (der Kanzel gegenüber) sind darum zu bemercken, weil die besonderen Beneficia derer Kirchenbedienten davon ihre Benennung herleiten. vide pag. 18 seqq. 79
4. Die Orgel, welche vorzeiten oben in der Kirchen, wo anitzo (heute) die neue Liberey sich befindet, hat gestanden, ist am Ende des vorigen Seculi unten in die Kirche verleget, und ist daher entstanden diejenige Veränderung der Kirchenstände so im Kirchenbuche desfals vorkömt.
5. In den alten Zeiten ist die Plettenbergische Pfarr-Kirche eine so genandte Mater gewesen, und haben die benachbahrte Kirchen zu Affelen und Ohle dazu als Filiale gehöret.
6. Das Kloster Grafschaft im Chur-Cöllnischen Lande hat die Collation gehabt über die Pastorat, so aber durch eine Vertauschung an die Churfürsten von Brandenburg als Grafen von der Marck kommen. vide Supra pag. 18 item pag. 233
7. Die ehemahlige schöne Renten sind in denen Krieges- und Pestzeiten vielfältig verdunkelt und verkommen, und sind auch viele sonst noch übrig gewesene Documenta in dem letzten Brande Anno 1725 mit aufgegangen. Es zeugen davon die vorher mitgeteilten Register und die darinnen vorkommende Außsprüche der vormahligen Prediger. ex pag. 45, post num. 14 et in fine. paginae ejusdem. item pag. 224 pag. 103 num. 3 NB. Besonders zeuget von Verdunkelung der Kirchen-Renthen der Vorbericht in einem Rathäußlichen Kirchenbuche Anno 1646 folgenden Inhalts (pag. 29):
Demnach wegen in Anno 1626 und 1636 eingefallenen großen Sterbens, auch nun eine geraume Zeit währenden (wehrenden) Krieges Wesens sey den Kirchen Renthen und Aufkömpsten große Unrichtigkeit befunden, also daß theils Renthen verdunkelt, die Güter an andere verkauft, verwechselt oder wüste gelegen, angehende junge Leute von den Renthen nichts wissen wollen, dahero die Kirche wenig Renthe bekommen. So ist denen Kirchenbriefen, alten Registern, auch Kirchen-Protocollen, so viel man deren nach der in Anno 1632, den 27ten und 28ten December, hat schädlicher Ausplünderung der Kirchen und Stadt wieder mächtig seyn können, mit sonderbahrem Fleiß nachgesehen, auch bey den Leuten und Ältesten die nöthige Kundschaft eingezogen, und dergestalt zur Nachrichtung aller Güter der Kirchen in specie de nova worden. Dieweil man aber von den Jahren 1556, 1557, 1558, 1559, 1560 alte, deutliche und beständige Kirchmeistere gehabt, so ist man denselben aufm Fuße gefolget, zu Anfangs deren Nahmen gesetzet, und bis auf itziges (jetziges) Jahr 1646te Jahr Nachweisung gethan, nicht zweifelend, weil man damit redlich ümgangen. Jedermänniglich Ihme dieses sich gefallen laßen und nicht contradicieren werde. 1646 notirt, siehe auch pag. 244.
8. Von dem jetzigen Statut derer jährlichen Einkünfte der Kirchen geben Nachweisung die Hebe-Registra deren beyden Kirchmeister respective in Stadt und Ampt. vide pag. 129 seqq. 134/135, so dan auch die Protocolla so bey Abnahme derer Kirchen-Rechnungen vor und nach abgehalten worden. Wobey noch zu bemerken, daß dasjenige so von Ständen, Begräbnißen, Copulationen praestiret wird, ad communem massam gehöre.
9. Betreffend den Gebrauch der Kirchen, so ist derselbe, nachdem das Simultaneum in Anno 1661 eingeführet worden, in Ansehung der Ev. Reformirten und Ev. Lutherischen Gemeinen gemeinschaftlich. Anfänglich war desfals das alternativum wie zu Werdohle verordnet, nachhero aber ist beliebet worden, dass da die Ev. Lutherische Gemeinsglieder einen weiten Weg zu gehen haben, die Reformirten zuerst und zwar zur Sommerzeit morgens um 8 Uhr ihren Gottesdienst befangen, und sodan die Lutherischen von 10 bis 3 Uhr Nachmittages die Kirche im Gebrauch haben, und demnechst widerumb die Reformirten ihren Nachmittages Gottesdienst verrichten. Zur Winterzeit aber sollen die Reformirten um 9 Uhr, und die Lutherischen umb 11 Uhr in die Kirche gehen. Übrigens sich miteinander so gut sie können vercomportiren. vide Adj. pag. 215, 218, 220.
nota: Obgleich in dem Regulativo es heißt von 10 bis 2 Uhr, so haben doch die Reformirten den Lutherischen den Gebrauch der Kirche zur Sommerzeit von 10 bis 3 Uhr freywillig überlassen, damit diese nicht nöth hätten, sich aufs neue zu beschweren; bey welcher Observance es auch von solcher Zeit an ist geblieben.


Quelle: Luth. Lagerbuch Seite 101

Von Capellen und ihren Einkünften
dahin gehöret

1. Die neue Capelle oder nova Capella
Diese ist, wie bekand, an die Kirche gebauet, und ist von dero Renthen, so das Beneficium novae Capellae schon vorhin gehandelt. vide pag. 19

2. Die Capelle oder Kirche auf dem Boel
Von derselben siehe pag. 22 Seqq, vide et pag. 31. Der Fundationsbrief ist noch vorhanden.

3. Die ehemalige Capelle zu Böddinghausen
Dahin hat gehöret: 1. ein Hagen S. Jacobs Hagen genandt; 2. Ein Hagen im Rappels-Siepen; 3. Der Baurhage in der Becke; 4. Das Baurland am Schellhagen.

4. Die ehemalige Capelle zu Eyringhausen
Dazu hat gehöret: 1. Zwey Wiesenplätze so itzo Flügge unter hat und jährlich auf S. Johannis die Geistlichen davor bezahlet; 2. Item soll ein Land in der Gluppe (?) gewesen seyn.

5. Die ehemalige Capelle zu Pasel
Henrich Stricker deponirt, dass die Kirche zu Pasel habe 2 Länder, im Hillenspicker und am Rutenberge, so Herdes Jakob und der Rinke gebraucht und gewonnen, da sonsten die nach Nachbahren dieselbe vorhin zusammen gebrauchet, solches wiße, weil eine zeitlang zu Pasel gewohnet und da erzogen sey.

6. Von der ehemaligen Capellen aufm Schwartzenberg
Dass diese Capelle in Anno 1422, da das Beneficium Corporis Christi bey solcher Capelle gestiftet worden, ihren Pastorem oder Rectorem Capelle gehabt haben, erhellet auß dem Fundationsbriefe vorher gedachter Capellen aufm Boele. Das dazu gehörig gewesene Beneficium in Castro genießet anitzo der Reformirte Prediger. vide pag. 21.

7. Von der ehemaligen Capellen in Landemert
Dazu soll gehörig gewesen seyn das Beneficium S. Antonii, so denen Armen zugeleget. Im Rath. Kirchenbuche wird gedacht eines S. Tonnis gütgens Sub Titulo Holleweg.

8. Von der ehemaligen Capellen aufm Sonneborn
Severin Kalthoff Anno 1642 den 26ten Octobris bekennet, dass die Sonneborner Kirche bey seiner Zeit niemahls gedecket worden. Habe wohl gehöret, dass in der Littmecke ein Land der Kirchen zugehörig seyn solle, wisse aber nicht, wo es liegen. Sonsten sollte die Kirche noch Schafe und andere Dinge gehabt haben, solches aber sey verkommen. Johan Bomhoff deponirt, als Tigges in der Littmecke das Gördes Land bey der breiten Wiese vor sich gehalten habe, habe Sehl. Kirchof gesaget, das gehöre bey die Sonneborner Kirche. Sonsten solle auch noch bey Heimesmans Guth aufm Sonneborn ein Land seyn dazu gehörig.

9. Von der ehemaligen Capellen zu Himmelmert
Von derselben hat: 1. Brösecke ein Land auf dem Hütte Ufer 1 Mlt.; 2. Huxholl oben auf dem Hütte Ufer vor der Landwehr ein Land; 3. Der Gester in der Immecke ein Land.
Diese drey obglt Länder hat dH Droste versetzet und die Gelder etliche Jahre unter gehabt.
NB. Pastor böhret zu Himmelmert von Brockman, Gester, Crentzer, Brösecke, Nothjunge, Hoppfen wegen etlicher Garten am Kirchhofe von jedem ein Viertel Hafer; seyn zwischen den Garten Steine, weil Erbgarten daran gelegen. Crentzer und Huxholl zu fragen: Wo die Stene? Von der Himmelmerter Kirchen hinkommen.


Quelle: Luth. Lagerbuch Seite 226

Das Plettenberger Häuserbuch
(Erklärung einiger Nahmen so in den alten Registris vorkommen)

1. Schroeders Hauß so unbekand p. 10 N. 59
Ein anders so Peter Schroeder gebauet bey Oßelen Hause, bewohnet anitzo Korte.
2. Schelten Hauß, worinnen Joh. Henr. Schelte gewohnet, ex post Böllinghauß.
3. Holländers oder Henrich Ohlen Hauß, ex post Caspar Schulten, Joh. Peter Schulten, Joh. Peter Seißenschmid, modo Pet. Heedfeld & Bernh. Hanebek. p. 32 N. 8 p. 74 N. 1
4. Schmalts vulgo Schmolls Hauß, so Joh. Henr. Schmalt aufgebauet, olim Wittgerers Hauß i. a. Weißgerbers Hauß. worinnen gewohnet Henr. Winckel, Joh. Henr. Schmalt. Christoffel Hermes hats gekauft. modo Hern. Henr. Stahlschmidt.
5. Humperts Hauß, wo Henrich Bastert gewohnet. ex post Joh. D. Schlüchter.
6. Stammes Hauß vulgo in der gaßen hat nach dem Brande aufgebauet Christoffel Voß. modo Wilh. Esselen.
7. Zeppenfeld hat gewohnet in Klein Landemert. ex post Haustadt und Lüttke. p. 6 N. 15 p. 56 N. 3 p.71 N. 14. modo Joh. Henr. Theiß.
8. ZellenHauß worinnen Matthias und Christoffel Zellen gewohnet. anitzo Peter Hermann Geck. p. 27 N. 3 p. 58 N. 13, modo Franz Eb. Zimmermann.
9. Papenhauß ist das Krummen Hauß. vide p. 232 N. 6.
10. Hellinges Hauß am Stadtgraben gelegen, worinnen Johannes Helling, demnechst Ferdinand Tusch gewohnet.
11. Osemundts Schmitte hat gestanden wo Johan Henrich Schmalt und Hahnebeck ihre Hütten gebauet haben. vide pag. 192 ad Num. 25.
12. Grote Hof dessen gedacht wirt im a. K. R. N. 27, kan gewesen seyn der große Hof am Herwege hinter dem Lenneberge wo die Plettenbergischen Kirchen lander befindlich. weil im Rathhäußlichen Kirchenbuche es heist: der große und kleine Herweg, so in Krieges Zeiten verlaßen worden. Doch findet sich auch ein so genandter großer Hof in Rönckhausen.

Quelle: Luth. Lagerbuch Seite 227

1. Blaufärber, olim Christoffel Item Joh. Died Boeley, itzo die Erben Christoffel Rümeher, und p. 5 ad N. 4. b.
2. Vicariestette. ex post das 2te Pastorathauß, demnechst Schul-Hauß p. 9. ad N. 43.
3. Eßellen Scheuer. p. 8 N. 4. b. Caspar Crone, Joh. Wilhem Crone
4. Neuheusers Hauß p. 171 N. 10. am Kirchhofe. Caspar Plettenberg.
5. Rollen Hauß. p. 173 N. 9 A.K.R. p. 658 c. Clemens und Gerhard Geck.
6. Schecken Hauß. pag. 274 N. 16. bewohnet Jetzo Peter Wüllner.
7. Hans Jacobs Hauß. vide Antonii p. 237 N. 1.


Lexikon für die Stadt Plettenberg, erstellt durch Horst Hassel,
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