Plettenberg

Denkschrift
über die
kommunale Neugliederung
in Stadt und Amt
Plettenberg

von
Bürgermeister Dr. Schneider
in Plettenberg




Plettenberg, 15. Dezember 1928


Inhaltsverzeichnis

I. Vorwort
II. Das zusammenzulegende Gebiet nach Lage, Größe und Einwohnerzahl
III. Geschichtliches und heutige Struktur der beteiligten Gemeinden
IV. Finanzielle Verhältnisse
V. Warum müssen Stadt und Amt Plettenberg zu einer Stadtgemeinde vereinigt werden?
VI. Gründung eines Zweckverbandes oder Amtsverbandes unter den beteiligten Gemeinden
VII. Schlußwort


I. Vorwort

Die Frage der Zusammenlegung von Stadt und Amt Plettenberg ist nicht im Augenblick aus Anlaß der allgemeinen kommunalen Neugliederung in Rheinland und Westfalen geboren, sie ist älteren Datums. Die Landgemeinde und die Stadt Plettenberg wurden bereits früher gemeinsam verwaltet. Wegen persönlicher Interessen wurde später die gemeinsame Verwaltung wieder aufgehoben. Im Jahre 1918 nahmen dann die Verhandlungen über die Zusammenlegung von Stadt und Amt Plettenberg greifbare Formen an. Die Gemeindevertretung von Plettenberg-Land erklärte sich durch Beschluß vom 19. August 1918 grundsätzlich mit der Vereinigung von Stadt und Amt einverstanden. Einen entsprechenden Beschluß faßte die Stadtverordneten-Versammlung der Stadt Plettenberg unterm 26. August 1918. Die Gemeinde Ohle brachte indessen den Wunsch zum Ausdruck, ihre Selbständigkeit zu wahren. Es fand dann eine Reihe von Sitzungen und Versammlungen statt, jedoch wurde im Jahre 1919 von den Beteiligten der Beschluß gefaßt, die Angelegenheit auf einige Jahre zurückzustellen.

Die nun seit vielen Jahren schwebende Frage der Zusammenlegung von Stadt und Amt Plettenberg muß ihrer Lösung entgegengeführt werden, zumal die Staatsregierung wiederholt ihre feste Absicht, die kommunale Neugliederung baldigst durchzuführen, kundgegeben hat. Die Staatsregierung läßt sich von dem Gesichtspunkt leiten, den neuen Gemeinwesen für eine mindestens 30-jährige Entwicklung vollkommen ausreichende Größe und finanzielle Leistungsfähigkeit zu verschaffen. Die neuen Grenzen sollen auf längere Sicht und so festgelegt werden, daß sie für die nächsten Jahrzehnte den Besitzstand sichern. Will man in unserm Gebiet diese durchaus richtigen Grundsätze durchführen, Ruhe und Stetigkeit in die kommunale politische Arbeit bringen, dann gibt es nur eine Möglichkeit: Stadt und Amt Plettenberg zu einem Stadtgebiet zu vereinigen.


II. Das zusammenzulegende Gebiet nach Lage, Größe und Einwohnerzahl

Das für eine kommunale Neugliederung ins Auge gefaßte Gebiet besteht aus der Stadt Plettenberg und dem Amt Plettenberg, letzteres besteht aus den Landgemeinden Plettenberg und Ohle. Die Stadt Plettenberg ist Sitz eines Amtsgerichts, einer Reichsbanknebenstelle, einer Nebenstelle des Arbeitsamtes, sie hat eine Realschule und eine höhere Mädchenschule, ein Krankenhaus, einen Schlachthof und eine Dampfstraßenbahn. Letztere regelt den Verkehr für Personen und Güter, auch für die größeren Ortschaften der Landgemeinde Plettenberg. Auch alle übrigen Einrichtungen kommen sowohl den Bürgern der Stadt als auch denen des Amtes Plettenberg zugute.

Stadt und Amt Plettenberg bilden, geographisch betrachtet, zwei Kreise, von denen die Stadt den inneren und das Amt den äußeren Kreis darstellt (vergl. die Karte - Anlage 1 -). Plettenberg liegt 49 km südlich von Hagen an der Ruhr-Sieg-Bahn.


Quelle: Denkschrift des Amtsbürgermeisters Friedrich Wilhelm Abel zum Eingemeindungsbegehren der Stadt Plettenberg und als Antwort auf die obige Denkschrift des Plettenberger Bürgermeisters Dr. Ludwig Schneider (Amtszeit: 1925-1931) im Privatarchiv H. Hassel


Diese Denkschrift stellt eine Antwort dar auf die Denkschrift des Bürgermeisters Dr. Schneider in Plettenberg, im folgenden kurz "Denkschrift Schneider" genannt, "über kommunale Neugliederung in Stadt und Amt Plettenberg". Jene Denkschrift Schneider will den Beweis erbringen, dass die Eingemeindung des gesamten Amtes Plettenberg aus Gründen des öffentlichen Wohles unumgänglich erforderlich sei.

Offenbar wird der Inhalt der Denkschrift Schneider auch den Kern der Begründung eines Antrages der Stadt Plettenberg an das Staatsministerium auf zwangsweise Eingemeindung des Amtes in die Stadtgemeinde Plettenberg bilden, der mit Sicherheit zu erwarten ist, da die freiwillige Eingemeindung vom Amte Plettenberg abgelehnt wird.
Die rechtliche Möglichkeit einer Zwangseingemeindung wird weiter unten zu behandeln sein.

Dass die Stadtgemeinde Plettenberg ihre Bestrebungen auf Eingemeindung des Amtes Plettenberg in dieser Zeit geltend macht, ist psychologisch und taktisch verständlich.

Die von der Preußischen Staatsregierung vorgeschlagene und z. Zt. im Landtag zur Debatte stehende Neuregelung kommunaler Grenzen im Rheinisch-Westfälischen Industriegebiet musste natürlich die alte Sehnsucht und den alten Ehrgeiz der Stadt Plettenberg nach Größe und Glanz wieder wach werden lassen, und wenn je ein Zeitpunkt günstiger scheinen kann, diese Intentionen zu verfechten, so ist es der gegenwärtige, in welchem man offenbar mit der Hoffnung spielt . . .


Lexikon für die Stadt Plettenberg, erstellt durch Horst Hassel,
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