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Denkschrift
Plettenberg, 15. Dezember 1928 |
I. Vorwort
Die Frage der Zusammenlegung von Stadt und Amt Plettenberg ist nicht im Augenblick aus Anlaß
der allgemeinen kommunalen Neugliederung in Rheinland und Westfalen geboren, sie ist älteren
Datums. Die Landgemeinde und die Stadt Plettenberg wurden bereits früher gemeinsam verwaltet.
Wegen persönlicher Interessen wurde später die gemeinsame Verwaltung wieder aufgehoben. Im
Jahre 1918 nahmen dann die Verhandlungen über die Zusammenlegung von Stadt und Amt
Plettenberg greifbare Formen an. Die Gemeindevertretung von Plettenberg-Land erklärte sich durch
Beschluß vom 19. August 1918 grundsätzlich mit der Vereinigung von Stadt und Amt einverstanden.
Einen entsprechenden Beschluß faßte die Stadtverordneten-Versammlung der Stadt Plettenberg
unterm 26. August 1918. Die Gemeinde Ohle brachte indessen den Wunsch zum Ausdruck, ihre
Selbständigkeit zu wahren. Es fand dann eine Reihe von Sitzungen und Versammlungen statt, jedoch
wurde im Jahre 1919 von den Beteiligten der Beschluß gefaßt, die Angelegenheit auf einige Jahre
zurückzustellen.
Die nun seit vielen Jahren schwebende Frage der Zusammenlegung von Stadt und Amt Plettenberg
muß ihrer Lösung entgegengeführt werden, zumal die Staatsregierung wiederholt ihre feste Absicht,
die kommunale Neugliederung baldigst durchzuführen, kundgegeben hat. Die Staatsregierung läßt
sich von dem Gesichtspunkt leiten, den neuen Gemeinwesen für eine mindestens 30-jährige Entwicklung
vollkommen ausreichende Größe und finanzielle Leistungsfähigkeit zu verschaffen. Die neuen Grenzen
sollen auf längere Sicht und so festgelegt werden, daß sie für die nächsten Jahrzehnte den Besitzstand
sichern. Will man in unserm Gebiet diese durchaus richtigen Grundsätze durchführen, Ruhe und
Stetigkeit in die kommunale politische Arbeit bringen, dann gibt es nur eine Möglichkeit: Stadt und
Amt Plettenberg zu einem Stadtgebiet zu vereinigen.
Das für eine kommunale Neugliederung ins Auge gefaßte Gebiet besteht aus der Stadt Plettenberg
und dem Amt Plettenberg, letzteres besteht aus den Landgemeinden Plettenberg und Ohle. Die
Stadt Plettenberg ist Sitz eines Amtsgerichts, einer Reichsbanknebenstelle, einer Nebenstelle
des Arbeitsamtes, sie hat eine Realschule und eine höhere Mädchenschule, ein Krankenhaus,
einen Schlachthof und eine Dampfstraßenbahn. Letztere regelt den Verkehr für Personen und
Güter, auch für die größeren Ortschaften der Landgemeinde Plettenberg. Auch alle übrigen
Einrichtungen kommen sowohl den Bürgern der Stadt als auch denen des Amtes Plettenberg
zugute.
Stadt und Amt Plettenberg bilden, geographisch betrachtet, zwei Kreise, von denen die Stadt den
inneren und das Amt den äußeren Kreis darstellt (vergl. die Karte - Anlage 1 -). Plettenberg liegt
49 km südlich von Hagen an der Ruhr-Sieg-Bahn.
Quelle: Denkschrift des Amtsbürgermeisters Friedrich Wilhelm Abel zum
Eingemeindungsbegehren der Stadt Plettenberg und als Antwort auf die obige Denkschrift
des Plettenberger Bürgermeisters Dr. Ludwig Schneider (Amtszeit: 1925-1931)
im Privatarchiv H. Hassel
Diese Denkschrift stellt eine Antwort dar auf die Denkschrift des
Bürgermeisters Dr. Schneider in Plettenberg, im folgenden kurz "Denkschrift
Schneider" genannt, "über kommunale Neugliederung in Stadt und Amt
Plettenberg". Jene Denkschrift Schneider will den Beweis erbringen,
dass die Eingemeindung des gesamten Amtes Plettenberg aus Gründen des
öffentlichen Wohles unumgänglich erforderlich sei.
Offenbar wird der
Inhalt der Denkschrift Schneider auch den Kern der Begründung eines
Antrages der Stadt Plettenberg an das Staatsministerium auf zwangsweise
Eingemeindung des Amtes in die Stadtgemeinde Plettenberg bilden, der
mit Sicherheit zu erwarten ist, da die freiwillige Eingemeindung vom
Amte Plettenberg abgelehnt wird.
Dass die Stadtgemeinde Plettenberg ihre Bestrebungen auf Eingemeindung
des Amtes Plettenberg in dieser Zeit geltend macht, ist psychologisch und
taktisch verständlich.
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