Sehr geehrter Herr Stadtdirektor,
wir bitten, die Vorbereitungen für den Bürgerentscheid
"Bädererhalt" sofort zu unterbrechen und erst fortzusetzen, wenn der
Termin für den Bürgerentscheid "Centraltheater" festgelegt ist. Zur
Einsparung von Steuergeldern sollten die Vorbereitungen für beide
Bürgerentscheide zusammen erfolgen. Die Kosten jedes Bürgerentscheids betragen laut
Ratsprotokoll 25.000-30.000 Mark. Es ist nicht zu rechtfertigen, die
Abstimmung über die Bürgerentscheide auf verschiedene Termine zu
legen und damit unnötig Steuergelder zu vergeuden.
Die "IG Centraltheater" hat am 16. September 1998 gemeinsam
mit der IG Grünetal die Unterschriftenlisten des Bürgerbegehrens
übergeben. Die Verwaltung hat bestätigt, daß die erforderliche
Zahl von Unterschriften vorliegt. Die Gemeindeordnung legt das Verfahren fest, nach dem Bürgerbegehren und
Bürgerentscheide abzuwickeln sind. Zuerst gat der Rat die Zulässigkeit des
Begehrens zu bestätigen, dann entscheidet er, ob er dem Bürgerbegehren folgt.
Bei der Zulässigkeit kommt es nur auf die Prüfung
von Rechtsfragen an (ist die erforderliche Unterschriftenzahl erreicht? Liegt
die Fragestellung des Bürgerbegehrens in der Entscheidungskompetenz des
Rates? usw.). Es geht um eine förmliche Feststellungsentscheidung, nicht
etwa um eine Ermessensentscheidung.
Anschließend prüft der Rat, ob er dem Bürgerbegehren zustimmt (d. h. dem
Erhalt des Gebäudes zustimmt). Wenn nicht, kommt es zum Bürgerentscheid.
Eine Diskussion hierüber im Rat ist überflüssig, weil der Rat am 8. September
1998 den Abbruch des Gebäudes beschlossen hat. Über diese Unterscheidung in
der Gemeindeordnung hat sich der Rat bewußt hinweggesetzt, um die angestrebte
Trennung der Abstimmungstermine durchzusetzen.
Wir fordern daher die Verwaltung auf, in Abstimmung mit den Vorsitzenden der Ratsfraktionen die Vergeudung von 25-30 000 Mark an Steuerngeldern durch zwei getrennte Abstimmungstermine zu stoppen. Hierfür bedarf es lediglich neuer Terminfestlegungen.
Albrecht Kühne
Friedrich Schulte
Renate Büff-Konrad