IG Centraltheater: Vergeudung von Steuergeldern stoppen!

Sehr geehrter Herr Stadtdirektor,

wir bitten, die Vorbereitungen für den Bürgerentscheid "Bädererhalt" sofort zu unterbrechen und erst fortzusetzen, wenn der Termin für den Bürgerentscheid "Centraltheater" festgelegt ist. Zur Einsparung von Steuergeldern sollten die Vorbereitungen für beide Bürgerentscheide zusammen erfolgen. Die Kosten jedes Bürgerentscheids betragen laut Ratsprotokoll 25.000-30.000 Mark. Es ist nicht zu rechtfertigen, die Abstimmung über die Bürgerentscheide auf verschiedene Termine zu legen und damit unnötig Steuergelder zu vergeuden.

Die "IG Centraltheater" hat am 16. September 1998 gemeinsam mit der IG Grünetal die Unterschriftenlisten des Bürgerbegehrens übergeben. Die Verwaltung hat bestätigt, daß die erforderliche Zahl von Unterschriften vorliegt. Die Gemeindeordnung legt das Verfahren fest, nach dem Bürgerbegehren und Bürgerentscheide abzuwickeln sind. Zuerst gat der Rat die Zulässigkeit des Begehrens zu bestätigen, dann entscheidet er, ob er dem Bürgerbegehren folgt.

Bei der Zulässigkeit kommt es nur auf die Prüfung von Rechtsfragen an (ist die erforderliche Unterschriftenzahl erreicht? Liegt die Fragestellung des Bürgerbegehrens in der Entscheidungskompetenz des Rates? usw.). Es geht um eine förmliche Feststellungsentscheidung, nicht etwa um eine Ermessensentscheidung.
Anschließend prüft der Rat, ob er dem Bürgerbegehren zustimmt (d. h. dem Erhalt des Gebäudes zustimmt). Wenn nicht, kommt es zum Bürgerentscheid. Eine Diskussion hierüber im Rat ist überflüssig, weil der Rat am 8. September 1998 den Abbruch des Gebäudes beschlossen hat. Über diese Unterscheidung in der Gemeindeordnung hat sich der Rat bewußt hinweggesetzt, um die angestrebte Trennung der Abstimmungstermine durchzusetzen.

Wir fordern daher die Verwaltung auf, in Abstimmung mit den Vorsitzenden der Ratsfraktionen die Vergeudung von 25-30 000 Mark an Steuerngeldern durch zwei getrennte Abstimmungstermine zu stoppen. Hierfür bedarf es lediglich neuer Terminfestlegungen.

Albrecht Kühne
Friedrich Schulte
Renate Büff-Konrad

Quelle: Westfälische Rundschau vom 19. Oktober 1998


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