Stadtgebiet
Die Stadtverwaltung weist in einer Pressemitteilung Vorwürfe zurück,
rechtswidrig Informationen zum Bürgerentscheid in Sachen Pro oder
Contra Erhalt des Freibades und des Hallenbades verschickt zu haben.
Die Stadt bezieht sich auf einen Offenen Brief der IG Freibad vom
28. Oktober. Darin war die Auffassung vertreten worden, die Stadt habe in
rechtswidriger Weise unter Verletzung ihrer Neutralitätspflicht
Informationen über den Standpunkt der Stadt Plettenberg zum Freizeitbad
gemeinsam mit den Abstimmungsbenachrichtigungen zum Bürgerentscheid versandt.
Stadtdirektor Walter Stahlschmidt:
"Diese Auffassung ist nicht richtig. Es
muß den Organen der Stadt - Rat, Stadtdirektor - als betroffene Partei
gestattet sein, den Bürgerinnen und Bürgern Informationen zum Freizeitbad
zu geben, damit sich diese über den Standpunkt der Stadt eine objektive
Meinung bilden können. Dies gilt um so mehr, als die Bürgerinitiative im
vorliegenden Fall mit zum großen Teil unzutreffenden Argumenten ihr
Begehren zu stützen versucht. Hier haben die Organe der Stadt das Recht
und die Pflicht zur Richtigstellung. Würde dies verneint, käme das einer
Situation gleich, daß sich ein Angeklagter vor Gericht nicht verteidigen
dürfte."
Die Bürgerschaft, so heißt es in der Pressemitteilung, müsse möglichst
umfassend über Inhalte und Konsequenzen eines Bürgerentscheides informiert
werden. In welcher Form die Gemeinde die Unterrichtung vornehme, sei
gesetzlich nicht vorgegeben. Die Unterrichtung könne schriftlich mit der
Übersendung der Abstimmungsbenachrichtigung durchgeführt werden. Dies sei
so ausdrücklich in einem Kommentar zur Gemeindeordnung als Informationsweg
zugelassen.: Die Stadt hat somit in rechtmäßiger Weise einen Informationsweg
gewählt, der zudem noch Kosten für den separaten Versand gespart hat.
"Den Antrag auf Versendung eines von der IG Freibad verfaßten
Informationsblattes an sämtliche Abstimmungsberechtigten durch die Stadt
und auf deren Kosten muß ich deshalb ablehnen," erklärt Walter Stahlschmidt.
Diese Möglichkeit habe die Interessengemeinschaft selbst, wobei die Stadt
ihr die Adressen selbstverständlich zur Verfügung stellen würde.
Die Neutralitätspflicht der Stadt bei der Durchführung des Bürgerentscheides
werde im Schrifttum zur Thematik Bürgerbegehren/-entscheid zu Recht auf den
Bereich des eigentlichen Abstimmungsgeschäftes und dessen Vorbereitung
beschränkt. Weder im Text der Abstimmungsbenachrichtigungen noch bei den
bisher erfolgten und noch folgenden Bekanntmachungen werde die Stadt von
dieser Neutralität abweichen und dort keine ihrem Standpunkt entsprechenden
Aussagen machen, versichert der Stadtdirektor.
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