Vorwürfe im Zusammenhang mit Bürgerentscheid zurückgewiesen

Infoversand nicht rechtswidrig

Stadtgebiet Die Stadtverwaltung weist in einer Pressemitteilung Vorwürfe zurück, rechtswidrig Informationen zum Bürgerentscheid in Sachen Pro oder Contra Erhalt des Freibades und des Hallenbades verschickt zu haben.
Die Stadt bezieht sich auf einen Offenen Brief der IG Freibad vom 28. Oktober. Darin war die Auffassung vertreten worden, die Stadt habe in rechtswidriger Weise unter Verletzung ihrer Neutralitätspflicht Informationen über den Standpunkt der Stadt Plettenberg zum Freizeitbad gemeinsam mit den Abstimmungsbenachrichtigungen zum Bürgerentscheid versandt. Stadtdirektor Walter Stahlschmidt:
"Diese Auffassung ist nicht richtig. Es muß den Organen der Stadt - Rat, Stadtdirektor - als betroffene Partei gestattet sein, den Bürgerinnen und Bürgern Informationen zum Freizeitbad zu geben, damit sich diese über den Standpunkt der Stadt eine objektive Meinung bilden können. Dies gilt um so mehr, als die Bürgerinitiative im vorliegenden Fall mit zum großen Teil unzutreffenden Argumenten ihr Begehren zu stützen versucht. Hier haben die Organe der Stadt das Recht und die Pflicht zur Richtigstellung. Würde dies verneint, käme das einer Situation gleich, daß sich ein Angeklagter vor Gericht nicht verteidigen dürfte." Die Bürgerschaft, so heißt es in der Pressemitteilung, müsse möglichst umfassend über Inhalte und Konsequenzen eines Bürgerentscheides informiert werden. In welcher Form die Gemeinde die Unterrichtung vornehme, sei gesetzlich nicht vorgegeben. Die Unterrichtung könne schriftlich mit der Übersendung der Abstimmungsbenachrichtigung durchgeführt werden. Dies sei so ausdrücklich in einem Kommentar zur Gemeindeordnung als Informationsweg zugelassen.: Die Stadt hat somit in rechtmäßiger Weise einen Informationsweg gewählt, der zudem noch Kosten für den separaten Versand gespart hat.
"Den Antrag auf Versendung eines von der IG Freibad verfaßten Informationsblattes an sämtliche Abstimmungsberechtigten durch die Stadt und auf deren Kosten muß ich deshalb ablehnen," erklärt Walter Stahlschmidt. Diese Möglichkeit habe die Interessengemeinschaft selbst, wobei die Stadt ihr die Adressen selbstverständlich zur Verfügung stellen würde.
Die Neutralitätspflicht der Stadt bei der Durchführung des Bürgerentscheides werde im Schrifttum zur Thematik Bürgerbegehren/-entscheid zu Recht auf den Bereich des eigentlichen Abstimmungsgeschäftes und dessen Vorbereitung beschränkt. Weder im Text der Abstimmungsbenachrichtigungen noch bei den bisher erfolgten und noch folgenden Bekanntmachungen werde die Stadt von dieser Neutralität abweichen und dort keine ihrem Standpunkt entsprechenden Aussagen machen, versichert der Stadtdirektor.

Quelle: Westfälische Rundschau vom 05. November 1998


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