Quelle: "Bergbau im Bereich des Amtsgerichtes Plettenberg",
Fritz Bertram, 1952-1954, S. 99 u. 100 19. Wolff -
Eisensteingrube in der Kleeschlade Von Warbollen kann
man in kurzem Marsch die Kleeschlade erreichen, wo wir die Gruben Wolff
und Garibaldi antreffen. In einem 1 1/2 Ltr tiefen Schurfloch fand sich ein 14
Zoll mächtiges h 4 1/2 streichendes und 26 Grad nach S einfallendes
Brauneisensteinlager mit hellbrauner Farbe, derb mit eingesprengtem
Glimmer. In h 9 3/4 19 Ltr südlich vom Fundort auf der Sohle eines 11 Ltr
tiefen Schachtes war ein 16 Zoll mächtiges in h 3 streichendes und 8 Grad
nach SO einfallendes Brauneisensteinlager, was in Lette eingebettet war.
Dort bestand das Hangende aus festem, weissen Grauwackesandstein mit viel
Glimmer. Das Liegende war ein mürber, ockergelber Sandstein. Von hier
entfernt 250 Ltr in h 6 1/2 nach O war in 1 1/2 Ltr Tiefe ein regelmäßiges
7 Zoll mächtiges Brauneisensteinflötz in h 6 1/2 streichend und 46 Grad
nach N einfallend in Grauwacke eingebettet. Zuletzt wurde 40 Ltr in 4 1/2
westlich vom Fundpunkt bei 1 Ltr Tiefe mit Streichen in h 0 1/4 und
Einfallen von 29 Grad nach Osten ein schmales 2 Zoll mächtiges Flötzchen
erschlossen. Die Analysen ergaben: 28,45 %, 16,62 %, 29,10 %, 38,67 %,
16,59 % Eisen. Die Verleihungsurkunde wurde am 26.08.1859
ausgestellt. Interessant ist nun aber ein Brief der Bergbaubehörde vom
18.04.1861 an den Besitzer der Grube, Herrn Gustav Friedrich Heinrich
Denkelmann in Valbert. Aus diesem Brief kann man ersehen, dass eine Grube
ins Freie fiel, wenn sie nicht durchgehend bearbeitet wurde, es sei denn,
man hätte eine Ruhefrist genehmigt bekommen. Der Brief lautete u. a.: "Da nach Inhalt des Berichtes des Revierbeamten die Zeche
Wolff seit länger als vier Wochen sich nicht in ordnungsmäßigem Betrieb
befunden hat, so werden sie hierdurch aufgefordert, dieselbe binnen 4
Wochen in bergordnungsmäßigen Betrieb zu setzen und wird, wenn dieselbe
nach Ablauf dieser Frist in einer anderen Woche 3mal nicht gehörig belegt
gefunden werden sollte, die Freierklärung derselben erfolgen...."
Quelle: Vom frühen Erzbergbau im Märkischen Sauerland, Heinrich Streich, 1979, S.84
Wolff: Lage nördlich der Wiehardt. Mutung vom 3. April 1855,
Verleihung vom 26. August 1859, keine lohnenden Ergebnisse, bereits
am 25. Juli 1861 ins Freie gefallen.
Quelle: Berggrundbuch beim Amtsgericht Plettenberg, Bd. I, fol I/3 - I/7
Die Eisenstein-Zeche Wolff
Die in den Gemeinden Ohle und Plettenberg gelegene Eisenstein-Zeche Wolff
Der Eisenstein zeigt eine hellbraune Farbe, war derb und enthielt fein
eingesprengten Glimmer. Das Hangende bestand aus einem hellgefärbten, in
Auflösung begriffenen Grauwackenthonschiefer und das Liegende aus einer
kluftigen, eisenschüssigen Grauwacke. Außerdem wurde die Verbreitung des
Eisensteins durch folgende Aufschlüsse in dem begehrten Feld nachgewiesen, als
1. in h 9 12/16 = 19 Ltr südlich vom Fundpunkte entfernt, war auf der Sohle
eines 11 Ltr seiger tiefen Schachtes eine 16 Zoll mächtige, in h 3 streichende
und mit 8 Grad nach Südosten einfallende Schicht von in Letten eingebettete
Brauneisenstein-Stücke aufgeschlossen, das Hangende bestand aus einem meist
sehr festen Grauwackensandstein mit vielem Glimmer, und das Liegende aus einem
ganz mürben ockergelben Sandsteinen.
2. in h 6 1/2 = 250 Ltr östlich vom Fundpunkte entfernt, wurde in einem 1 1/2 Ltr
tiefen Schurfe ein 7 Zoll mächtiges Brauneisensteinflöz mit einem Streichen in
h 6 1/2 und einem Einfallen von 46 Grad nach Norden vorgezeigt, das Hangende
bestand aus einem hellgefärbten Grauwackenschiefer und das Liegende aus einer
festen Grauwacke; endlich
3. in h 4 1/2 = 40 Ltr westlich vom Fundpunkte entfernt, war in einem 1 Ltr
tiefen Schurfe ein schmales, 2 Zoll mächtiges, in h 0 4/16 streichendes und mit
29 Grad nach Osten einfallendes Brauneisensteinflözchen entblößt. Der Eisengehalt
des Erzes wurde durch chemische Analyse zu 28,45 ; 16,62 ; 29,10 ; 38,67 und
16,59 Prozent ermittelt.
Nach Feststellung des begehrten Feldes und Anerkennung der Bauwürdigkeit des
gemutheten Minerals erging unterm 26. August 1859 die Verleihungs-Urkunde. Durch
letztere wurde das Bergeigenthum des vorbeschriebenen Bergwerks zu 1 FUndgrube
und 1200 Maaßen gevierten Feldes, so wie solches auf der Berechtsamszeichnung
N. 2645/934 nach seiner Lage und in seinen Grenzen dargestellt ist, zur Gewinnung
aller in demselben vorkommenden Eisenerze - allen etwaigen Rechten anderer
unbeschadet - verliehen.
Nachtrag fol I/4:
fol I/5
fol I/6
fol. I/7 |