Quelle: "Bergbau im Bereich des Amtsgerichtes Plettenberg", Fritz Bertram, 1952-1954, S. 22 ff.
6. Kupfererzgrube Wilde(r)mann
6. Wilder Mann, Kupfererzgrube bei Landemert
Wie auf S. 23 dargestellt, liegt die Grube Wilder Mann westlich
von Landemert in einem Wiesental nach Richtung Dormecke. Aus der
Geschichte der Handelskammer Lüdenscheid geht hervor, dass der
Wilde Mann schon im 15. Jahrhundert in Betrieb war (1. Die alten
Quellen sind spärlich, im Dreissigjährigen Krieg kam dort der
Bergbau restlos zum Erliegen und erst 1753 wird der Wilde Mann
wieder erwähnt (2. Man hatte dort den Betrieb wieder aufgenommen,
gab ihn aber nach kurzer Zeit wieder auf.
Eine Glanzzeit für die
Kupfergrube setzte 1849 ein. Markus Lion und Dr. Saalmann griffen
die geradezu berühmt gewesene Grube auf und legten unter dem
20.04.1849 die Muthung ein. Bei der bergamtlichen Besichtigung
wurde in einem Stollen, 42 Lachter vom Mundloch entfernt, ein
2 Fuss mächtiges, in h 5 1/2 streichendes und mit 35 Grad nach
Süden einfallendes Quarzlager entdeckt (3. Durch eingehende
Haldenuntersuchung kann man nachweisen, dass das Quarzlager
weisse und rötliche Farbe hat, das Kupfererz fand man in Form
starker grüner Partien ohne kristalline Struktur im Tonschiefer.
Ein Mundloch konnte man zwar nicht mehr im Gelände finden, es
ist im Laufe der Zeit völlig verfallen. Nur noch zwei kleine,
etwa jeweils 2 Meter Durchmesser betragende Halden zeigen die
frühere Arbeitsstelle an.
Die Verleihungsurkunde wurde 1850 ausgestellt. Die Ausbeute muss
erheblich gewesen sein, denn am 20.02.1854 wurde die Genehmigung
erteilt, eine Erzwäsche und Aufbereitung anzulegen, die unter
dem Namen "Caroline" sehr bald ihre Tätigkeit aufnahm. Die Anlage
"Caroline", die noch heute unter dem Namen "Schmelzhütte" bekannt
ist, lieferte im Jahre 1854 8000 Pfund sehr gutes Kupfer (Quelle:
Voye, Handelskammer, Bd II). Es ist nun verwunderlich, dass eine
Grube, die bei Landemert liegt, die Aufbereitungsanlage so weit
entfernt anlegt. Verständlich wird die Situation aber gleich, wenn
wir uns die örtliche Gegebenheit kritisch betrachten. In der
Umgebung des Wilden Mannes gibt es kein Wasser, was zu einer
solchen Anlage unbedingt notwendig ist. Diese Voraussetzung wird
aber durch den Grünebach gegeben, und der nächste Weg vom Fundpunkt
der Grube führt direkt über den Ort Bremke ins Grünetal, wo er
dann unweit der heutigen Schmelzhütte auf den Bach zustiess. Bei
Landemert selber konnte der Bach wegen der Landwirtschaft nicht
benutzt werden, und außerdem bekommt er in der Nähe der Schmelzhütte
einen beachtlichen Zufluss durch den Klinkmecker Siepen. Ich denke,
dass durch diese vorangehende Erklärung die eigenartige Lage der
Schmelzhütte zu der Grube Wilder Mann eingehend erklärt worden ist.
Die oben erwähnte gute Ausbeute der Kupfergrube hielt jedoch nicht
lange an. Die Grube nebst Aufbereitung fiel 1861 wegen Zahlungsverzug
ins Freie, was mit Entscheid vom 14.08.1862 bestätigt wurde. Dieser
Entschluss wurde ein Jahr später rückgängig gemacht und der Betrieb
am 26.04.1863 wieder aufgenommen. Er hielt sich mühsam, so dass es
am 27.12.1897 zur endgültigen zwangsversteigerung kam (Quelle:
GbA Plettenberg). Lange Zeit waren die Vorfahren der heute in
Plettenberg lebenden Fabrikanten Krächter und Neuhaus Mitgewerke
der Grube Wilder Mann. Die heutigen Inhaber sind die Erben des
Bankiers Schüler aus Bochum, die auch heute noch von Zeit zu Zeit
ihr Grubenfeld besuchen.
1) Voye, Handelskammer Bd. II S. 296 ff.
2) vergl. Nr. 1
3) GbA, Plettenberg

Quelle: Chronik des Dorfes Landemert, 1967, von Erwin Haase, S. 37

Mit der Grube im "Hakesbrauck" ist die Grube "Wilder Mann" im "Hackelsbrauck"
gemeint. "Tonkanne und Eisenschlacke befinden sich in der Heimatstube" hat
der Autor Erwin Haase hierzu angemerkt.
Quelle: Stadtarchiv B 279, Produktion des Bergwerks-, Hütten- u. Steinbruchs-
u. Salinenbetriebs (XVIII b/29), 1822 - darin (S. 19):
Antrag vom 21. Juli 1853
Die Anlegung einer Schmelzhütte am Grünefluß betreffend
Dr. Saalmann
Die Gewerkschaft Wildemann beabsichtigt, auf die von ihnen käuflich
erworbene Wiese in der Grüne gelegene Flur IV No 86 der Steuer
Gemeinde Stadt Plettenberg eine Schmelzhütte mit einem Schmelzofen
zu Kupfererz zu erbauen und zum Betriebe desselben den Grünefluß
zu benutzen, ohne daß daselbst eine Laufanlage gemacht werden soll...
Bürgermeister Schachtmeyer schreibt bereits einen Tag später, am 22ten
Juli 1853 (gleiche Quelle, S. 20):
"Der Gewerkschaft Wildemann wird bescheinigt, daß dieselbe das in den
städtischen Fluren gelegene Grundstück Flur IV Nro 86, 1 Morgen 97 Ruthen
50 Fuß Wiesengrund käuflich erworben hat und von Polizei wegen nichts zu
erinnern ist, daß daselbst eine Schmelzhütte erbaut wird."
In das Genehmigungsverfahren für die Errichtung der Schmelzhütte sind in
den nächsten Monaten der Landrat des Kreises Altena, die Bezirksregierung
in Arnsberg und das Königl. Preuß. Märkisches Bergamt in Bochum
eingebunden. Bevor die Genehmigung erteilt wird, muss der geplante
Bau der Schmelzhütte aber öffentlich gemacht werden. Deshalb erfolgt die nachfolgende
Bekanntmachung, veröffentlicht im "Wochenblatt für den Kreis Altena", Nr. 43,
Sonnabend, den 22. Oktober 1853:
[1074] Die Gewerkschaft der Kupfererzzeche Wildemann
zu Landemert bei Plettenberg beabsichtigt, auf der Parzelle 84 Flur 4 der
Steuergemeinde Plettenberg, Kreises Altena, eine Kupferschmelzhütte,
bestehend aus einem Schachtofen (Halbhochofen) und einem Gaar-Herde,
anzulegen und das Gebläse durch ein an dem Grünebache anzulegendes
Wasserrad zu betreiben.
Zu dem Betriebe des Hüttenwerkes sollen Koaks mit einem Zusatze
von Holzkohlen verwendet werden. Alle diejenigen, welche gegen
diese Anlage Einwendungen zu machen haben, werden hierdurch
aufgefordert, diese innerhalb 4 Wochen bei dem unterzeichneten
Bergamte anzumelden, widrigenfalls auf dieselben keine Rücksicht
genommen werden wird (§ 29 der Gewerbe-Ordnung vom 17. Jan. 1845).
Der Plan der Anlage liegt auf unserer Registratur zur Einsicht offen.
Bochum, den 7. Okt. 1853.
Königl. Preuß. Märkisches Bergamt
v. Hövel
Wenige Tage nach dieser Zeitungsanzeige erreicht das Bergamt folgendes Schreiben:
Quelle: Stadtarchiv B 279, Produktion des Bergwerks-, Hütten- u. Steinbruchs-
u. Salinenbetriebs (XVIII b/29), 1822 - darin (S. 32-33):
Gehorsamste Beschwerde der Wiesenbesitzer, namentlich
1. des Gerh. Friedr. Gregory
2. der Wittwe M. Bettermann
3. des Wilh. Schmidt
4. des Heinrich Niggetiet
5. des Jacob Nibch
6. des Wilhelm Stamm
7. des Pet. Casp. Dornwerth
sämtlich zu Plettenberg, betr. die Anlegung einer Schmelzhütte an dem Grünebach.
Plettenberg, den 7ten November 1853
Königliches Wohllöbliches Bergamt
Die Gewerkschaft der Kupferzeche Wildemann beabsichtigt, wie wir aus dem am
22ten v. Monats erschienenen Wochenblatt für den Kreis Altena entnommen
haben, auf der Parzelle Flur IV Nr. 84 der Steuergemeinde Plettenberg eine
Kupferschmelzhütte, bestehend aus einem Schachtofen und einem Gaarherde
anzulegen und will das zum Betriebe desselben erforderliche Wasser aus dem
Grünebach beziehen.
Da unseren Wiesen durch diese Anlage einen bedenkenden Schaden zugefügt
wird, so wollen wir, um in Rechten nichts zu vergeben, zeitig hiergegen
protestieren und zwar aus folgenden Gründen:
Unsere Wiesen liegen an der oestlichen Seite des Grünebaches und werden
aus diesem beflößt.; gerade gegenüber, und zwar an der westlichen Seite
dieses Baches, liegt die Parzelle Flur IV Nr. 84 worauf die fragliche
Schmelzhütte erbaut werden soll. Dass zu der am Betriebe erforderliche,
durch einen Seitengraben, der so angelegt werden soll, dass er ungefähr
200 Schritte höher als unser Beflößungsgraben das Wasser aus dem
Grünebach auffängt, zu der Schmelze leitende Wasser wird unseren Wiesen
entzogen, wie solche evtl. der Fuhrmann Peter Schulte und der Wiesenbauer
Wilhelm Ries hierselbst bekunden werden.
Die Grüne ist bekanntlich ein kleiner Bach, kann für das Bedürfniß der
Bewässerung der zahlreichen Wiesen hinreichend nur namentlich unserer
Wiesen, die unstreitig zu den besten und ergiebigsten des Grünethales
gerechnet werden, würden durch diese ihm entzogene Wasser entwerthet und
verschlechtert. Es kann und wird uns daher nicht zugemuthet werden können,
dass uns auf diese Weise das Wasser entzogen und einen so erheblicher
Schaden zugefügt wird; vielmehr wollen wir dieselben wie bisher auch
ferner benutzen.
Das Königliche Wohllöbliche Bergamte ersuchen wir daher gehorsamst, der
fraglichen Gewerkschaft die Anlegung der Schmelzhütte zu untersagen und
uns in unseren Rechten zu schützen. Sie wird aber auch aus diesen Gründen
gerne von ihrem Vorhaben abstrahieren, in dem es hier nicht an
Lokalitäten mangelt, derartige Anlagen so anzulegen, ohne dass jemandem
Schaden zugefügt wird.
Die Wiesenbesitzer
Unterschriften: G. F. Gregory, Wittwe Bettermann, Wilhelm Stamm, Jacob Niebch,
Heinrich Niegetit, Peter Ludger Dornwerth, Wilhelm Schmidt.
Bereits am 2. November 1853 (gleiche Quelle, S. 34) hatten "der Wirth Friedrich
Wilhelm Loesebeck in Heveschotten und der Wirth Peter Schulte zu Plettenberg"
signalisiert, dass man zwar eine vertragliche Einigung mit der Gewerkschaft
über eine Entschädigung für die Nutzung von Wasser und Wiesen anstrebe, aber
leider: der "Vertrag ist noch nicht zustande gekommen". Daher sei man geneigt,
den "Consenz zu der Anlage nicht ertheilen zu wollen".
Quelle: Stadtarchiv B 279, Produktion des Bergwerks-, Hütten- u. Steinbruchs-
u. Salinenbetriebs (XVIII b/29), 1822 - darin (S. 50): Acta spec. betr. die
Anlage einer Kupferschmelzhütte von Seiten der Gewerkschaft Wildemann resp.
Anlage einer Knochen..? u. Schneidemühle Seitens Peter Merker.
Darin diese
Grundrisszeichnung und Situation von der vorhandenen
Anlage

Kupfer... zwischen Plettenberg und Landemert auf dem Grünebach,
welche jetzt zur Knochenmühle verwendet werden soll für Herrn Pet.
Merker in Plettenberg.
In der Skizze aufgeführt: Wehr und Obergraben 28 R.- 2 R., Fußbrücke, Fuhrweg von
Landemert nach Plettenberg; Lösenbach Wiese, Wiese der Wittwe H. Schulte in
Plettenberg (33 R.), Wiese des C. D. Lösenbach in Herbetkotten (Heveschotten?,
30 R.), Flur IV Nr. 205/86 Peter Merker; kleiner Teich; Ansicht vom Gerinne
und oberschlächtigen Wasserrad; 4 bis 5 ? breiter Grünebach führt hier noch
wenig Wasser; Gewerbe-Fuhrweg; Gebäude 37 ' lang 30 1/2 ' breit 10 ' hoch
1 Stock, ist massiv von Bruchsteinen und hat ein Ziegeldach, auch theils eine
Wohnung ?;
Plettenberg, den 16. October 1871 - Skizze: E. ? 14.10.1871 C. Brinkmann Mühlenbauer
(Transkription: H. Hassel, 31.03.2007)
Quelle: Duisburger Intelligenz-Zettel Nr. 47 vom 18.11.1738
Abgedruckt in Süderland, Heimatblatt für den südlichen Teil der
Grafschaft Mark, 6. Jahrgang, Nr. 18, Altena, Ende September 1928
Wilde-Mann: anzeigen, wieviele Kuxe
ihm zugetheilet werden sollen
Das Königl. Preuß. Bergamt in der Grafschaft Marck bringet hiermit
zu jedermanns Wissenschaft, dass zur Wiederaufnehmung eines
Kupferbergwerks by Plettenberg, der Wilde-Mann genannt, noch einige
Gewercken ermangeln. Damit nun Bergwercks Liebhabere von der
Beschaffenheit dieses Bergwercks Notiz haben mögen, so dienet
zur Nachricht, dass dieses Bergwerck vor einiger Zeit schon
gebauet und wegen entstandenen Uneinigkeit zwischen denen
Gewercken und Arbeitern, und da zu der Zeit kein Berg-Amt allhier
gewesen, welches das Werck dirigiret und solche Zwistigkeiten
entscheiden, wieder liegen geblieben.
Die vorigen Gewercken haben diesen Kupfer-Gang nur 9 Lachter
in der Teuffe untersuchet, und dennoch schon gute Kupfer-Ertze
heraus befördert. Jetzo ist 5 Lachter in der Teuffe der Gang
wieder aufgesuchet und entblößet, wobey gleich am Tage sich die
schönste Anzeige vermittels eines 1 Schuch (von "Schuh", fünf
Schuch waren ein Schritt, aus: Deutsches Rechtswörterbuch) mächtigen Quartzes
und einiger in dem rothen Letten gefundener Kupfer-Ertze geäußert,
welches denn schon einige Baulustige Gewercken animieret, dass
sie sich zu gewissen Theilen verstanden, zumahlen mit wenigen
Kosten besagter tieffere Stollen in dem Gang fortgetrieben,
und der Anzeige nach unter Göttlichen Segen dieses Werck bald
zur Ausbeute gebracht werden kann.
Wer nun Belieben träget, dieses Kupfer-Berg-Werck mit zu
bauen, der kann sich dieserhalb bey dem Königl. Preuß. Berg-Amte
zu Bochum melden und anzeigen, wieviele Kuxe ihm zugetheilet
werden sollen; wobey gedachtes Berg-Amt versichert, dass Se.
Königliche Majestät in Preußen, so bald die Gewerckschafft
complet seyn wird, derselbe alsdenn gewisse Frey-Jahre vom
Zehenden allergnädigst accordiren werden.

Quelle: Vom frühen Erzbergbau im Märkischen Sauerland, Heinrich Streich, 1979, S. 81
Wilder Mann: Soll schon im 15. Jahrhundert in Betrieb
gewesen sein. Quelle: Geschichte der Industrie des märkischen
Sauerlandes Bd. II, S. 296 ff. von Dr. Ernst Voye, Hagen 1910.
Durch Kriegswirren im 17. Jahrhundert aufgegeben, erst 1753 wieder
für ca. 15 Jahre in Betrieb genommen. Am 20. April 1849 neue
Mutung eingelegt. 1854 eine Aufbereitung, die jetzige Schmelzhütte,
errichtet. 1861 ins Freie gefallen, dieser Beschluss 1863 wieder
aufgehoben und Betrieb mühsam bis zur endgültigen Versteigerung am
22. Dezember 1897 weitergeführt. Jetzt noch Besitzrechte bei Fa.
Neuhaus & Co., Plettenberg. Hauptrepräsentant Erben, Hermann
Schüler, Bochum.
Quelle: Berggrundbuch beim Amtsgericht Plettenberg, Kopie StAPl II/4 (M. Zimmer)

Die in der Gemeinde Dankelmert gelegene
Kupfererz-Zeche Wilde Mann
Diese Zeche liegt in der Gemeinde Dankelmert, Kreis Altena. Ihre
Mutung vom 20/23 April 1849 begehrt ein auf dem Ackerlande des
Christ. Meister zu Landemert, Flur XII Parzelle No. 84 der
Steuergemeinde Dankelmert, erschürfte Kupfererz-Lagerstätte
zu 1 .... 1200 Maaßen.
Bei der Einnahme des Augenscheins vom 8. August 1849 wurd in
einem auf der Parzelle No. 88 der genannten Flur (4 Ltr. in
der Stunde 5 12/16 nach Osten von dem Punkte, an welchem die
Parzellen No. 84, 88 und 89 zusammentreffen) angesetzter und
nach Nordwesten getriebenen Stollen, 42 Ltr. 1 ... 5 Zoll vom
Mundloch entfernt, am rechten Stoße der Strecke ein 2 Fuß
mächtiges Quarzlager . . .
Fernere Besichtigungen der in ihrem westlichen Fortschreiten
durch den Stollenbetrieb weiter erschürften Lagerstätte,
finden am 16. Juli 1850 und 7. April 1851 statt.
Nachdem auf derselben durch die Eingaben vom 19/22 November 1851
und 6/8 April 1852 ein Längenfeld von 1 .... 12 Maaßen nebst
der bergordnungsmäßigen Vierung ge... war, .... die Belehnung
am 7/23 Mai 1852. Das beschriebene 2 Fuß mächtige und Kupferkies
in Glimmer und größere Partien enthaltende Quarzlager unter
dem Namen Wilde Mann ..... Dieses Feld ist auf der Verleihungs-Zeichnung
No. 1655/304 bildlich dargestellt.
Eingetragen ex decreto vom 30. Juni 1853
Namen der Gewerke (Anteilseigner bzw. Eigentümer)
1. Kaufmann Marius Lion zu Plettenberg 35 Kuxen
2. Kaufmann Lehsmann Schüler zu Balve 28 Kuxen
3. Dr. med. Ludwig Saalmann zu Plettenberg 9 1/7 Kuxen
4. Kaufmann Arnold Stahlschmidt zu Plettenberg 9 1/7 Kuxen
5. ?.. Friedrich Bernhard Geck daselbst 6 Kuxen
6. Lehrer Christian Kiel zu Landemert 1 1/7 Kuxen
7. Ackersmann Peter Wilhelm Kohlhage daselbst 2 Kuxen
8. Ackersmann Peter Heinrich Kaesebrink daselbst 4 4/7 Kuxen
9. Gensdarm (?) Friedr. Wilh. Nehry zu Plettenberg 4 4/7 Kuxen
10. ...ler Heinrich Bitzhenner daselbst 4 4/7 Kuxen
11. Oekonom Christoph Kellermann zu Frehlinghausen 4 4/7 Kuxen
12. Papierfabrikant Heinz Potthoff zu Lethmecke bei Plettenberg 4 2/7 Kuxen
13. Rentner Carl Rentrop zum Boqueloh bei Plettenberg 6 Kuxen
14. Landwirth Christoph Bröcker zur Immecke bei Plettenberg 2 Kuxen
15. Färber Friedrich Weiß zu Plettenberg 2 Kuxen
16. Kaufmann Mannes Schüler zu Borgentreich bei Paderborn 4 Kuxen
17. der evangelische Armenfonds zu Plettenberg 1 Kux
Weitere Berggrundbuch-Einträge:
Auf die ganze Zeche
1000 a) Eintausend Thaler nebst 5 % Zinsen seit dem 18. October 1853 Darlehnsschuld
22 T 13 Sgr b) Zweiundzwanzig Thaler 13 Silbergroschen vorgelegte Gerichtskosten
32 T 15 Sgr 1 Str c) Zweiunddreißig Thaler fünfzehn Silbergroschen ein Pfennig Man....gebühren
nebst den Kosten der Eintragung und der Requisitionsverfügung,
eingetragen für den Reidemeister Carl Rentrop zu Benickloh auf
Grund des Schuldscheins vom 18. October 1853 und den Erkenntnissen
vom 23. Juni 1857 zu Folge der Requisition des Königlichen
Kreisgerichts zu Lüdenscheid vom 22. März 1858.
ex decr. vom 1. Mai 1858
Diese Grundschulden wurden laut Grundbucheintrag gelöscht am 29. April 1899
Auf die gesamte Zeche
Die nothwendige Subhastation (Versteigerung) der Zeche ist
eingeleitet und sind fernere Dispositionen darüber den
bis dahin eingetragenen Gläubigern unnachteilig.
Eingetragen auf Grund der Requisition der Königl.
Kreisgerichts-Commission zu Plettenberg (richtig wohl: Lüdenscheid)
vom 30. Mai 1858
ex decr. vom 8. Juni 1858
Das Freierklärungs-Decret vom 14. August 1862 ist durch oberbergamtlichen
Beschluss vom 18. October desselben Jahres wieder aufgehoben.
Das Folium dieser Zeche ist daher wieder hergestellt.
Ex decreto vom 26. April 1863
18. Landwirth Heinrich Kellermann zu Frehlinghausen 4 4/7 Kuxen
19. Gutsbesitzer Karl Rentrop zu Werdohl 6 Kuxen
20. Bankier Hermann Schüler zu Bochum 28 Kuxen
Die Zwangsversteigerung des Bergwerks und des zugehörigen
Grundstücks Flur 12 No. 285 ist beantragt.
eingetragen am 22. Dezember 1897
1. Lion, Adolf, Kaufmann zu Plettenberg 35 Kuxen
2. Schüler, Hermann, Banquier zu Bochum 93 Kuxen
Lion und Schüler haben die Kuxe, Schüler außerdem auch
das Alleineigenthum an dem Grundstück Flur 12 No. 285/89
auf Grund des Tu.... vom 19. März 1898 erworben.
Eingetragen am 5. Mai 1898
Längenfeld "Wilde Mann" jetzt Bestandteil von "Heidberg II"
Im Berggrundbuch III/IV findet sich auf den Seiten fol 20-21,
hier: "Heidberg II" folgender Eintrag:
Gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Bereinigung der Längenfelder
vom 1. Juni 1954 (GS NW S.700) ist mit Wirkung vom 16. Dezember
1954 das Längenfeld "Wilde Mann" (Kupfer, Berggrundbuch Plettenberg,
Bd. 2 Blatt 15) Bestandteil des überdeckenden Geviertfeldes
"Heidberg II" geworden. Die frühere Einschränkung, dass das
Bergwerk durch das genannte Längenfeld einen Ausfall erleidet,
ist dadurch gegenstandslos geworden.
Auf Ersuchen des Oberbergamtes Bonn vom 4. November 1964
eingetragen am 10. November 1964.
(Transkription: H. Hassel 03.07.2007)
Erläuterungen
Ex decreto (lat.), auf Grund gerichtlichen Bescheids
Subhastation, [gerichtliche] Versteigerung
Glimmer sind Schichtsilikate, zwischen denen nur sehr
schwache Bindungskräfte bestehen. An diesen Schichten
lassen sich die tafeligen Kristalle des Minerals daher
leicht spalten. Häufig findet man sechseckige elastisch
verformbare Blättchen, die sich in schuppigen Aggregaten
vereinigt haben.
Fundgrube: Mindestgröße eines Grubenfeldes um den
Fundpunkt. Bei Längenfeldern: 42 Lachter Länge und 7 Lachter Breite.
Lachter: Längenmaß im Bergbau. Das Lachter war das Maß,
das ein Mann mit ausgestrecktem Arm umfassen konnte (auch
Klafter im allgemeinen Sprachgebrauch). Es schwankt zwischen
1,7512 m (Oberbayern) und 2,3805 m (Böhmen). Für das rechtsrheinische
Gebiet (und damit auch für das Sauerland) ist das nassauische Lachter
mit 2,0924 m anzusetzen. Weitere Unterteilung in 8 Spann = 80 Zoll.
Längenfeld, nach älteren Bergordnungen ein auf eine
einzelne Lagerstätte beschränktes Grubenfeld, welches dem
Streichen und Fallen derselben in einer gesetzlich festgestellten
Länge und in einer durch die Vierung bestimmten Breite folgt
und die ewige Teufe besitzt.
Vierung künstliche Begrenzung des Längenfeldes, durch
welche das Feld über den Körper der Lagerstätte hinaus in die
Breite erweitert wird.
Requisition (lat.), Aufsuchung
Kux, Anteilschein an einer bergrechtlichen Gewerkschaft.
Kuxe lauteten nicht auf einen bestimmten Nennbetrag, sondern
auf eine bestimmt Quote. Früher: ein Berg=Theil, das ist der
128ste Theil einer Zeche oder Schmelzhütte (spätere Begrenzung
maximal 10.000 Kuxe). Kuxscheine lauteten auf Namen und wurden im
Gewerkenbuch eingetragen. Seit dem 18.09.1970 werden Kuxscheine
nicht mehr an der Börse gehandelt.
Quelle: Berggrundbuch Plettenberg, Bd II Bl 15, vom 30.06.1853
I. Beschreibung der Kupfer-Zeche Wilde Mann
Diese Zeche liegt in der Gemeinde Dankelmert, Kreis Altena. Ihre Mutung vom
20/23 April 1849 begehrt eine auf dem Ackerlande des Christ. Meister zu
Landemert, Flur XII Parzelle 84 der Steuergemeinde Dankelmert, erschürfte
Kupfererz-Lagerstätte zu 1 Fundgrube 1200 Maaßen.

Von der Stelle aus, an der die Parzellen 84, 88 und 89 zusammentreffen,
liegt das Stollenmundloch der Kupfererzgrube "Wilde Mann" in der Parzelle
88, 4 Lachter in der Stunde 5 12/16 entfernt. Zum Bergwerk dazu gehört ein Acker
(Parz. 285/89)
Bei der Einnahme des Augenscheins vom 8. August 1849 ward in einem auf
der Parzelle Nr. 88 der genannten Flur, (4 Ltr. in der Stunde 5 12/16 nach
Norden von dem Punkte, an welchem die Parzellen Nr. 84, 88 und 89 zusammentreffen)
angesetzten und nach Nordwesten getriebenen Stollen, 42 Ltr. 1 Achtel 5 Zoll
vom Mundloche entfernt, am rechten Stoße der Strecke ein 2 Fuß mächtiges
Quarzlager vorgezeigt, welches in der Stunde 5 4/8 Strich und mit 35 Grad nach
Süden einfiel. In demselben befand sich Kupferkies in Stücken und Partien
bis zu der Größe eines Hühnereies eingesprengt vor.
Der Quarz ist von aufgelöstem Tonschiefer umgeben, dessen Neigung zwar
nicht genau zu erkennen, aber anscheinend nach Süden ausgerichtet war.

Der "Belehnungs-Riss" über die Kupfergrube "Wildemann" vom November 1851. Rot
eingezeichnet ist der zum Zeitpunkt der Muthung bereits vorhandene Stollengang.
Fernere Besichtigungen der in ihrem westlichen Fortstreichen durch den
Stollenbetrieb weiter erschürften Lagerstätte, fand am 16. Juli 1850 und
7. April 1851 statt.
Nachdem auf derselben durch die Eingaben vom 19./22. November 1851 und
6./8. April 1852 ein Längenfeld von 1 Fundgrube und 12 Maaßen nebst der
bergordnungsmäßigen Vierung gestreckt war, gewährte die Belehnung vom
7./23. Mai 1852 das beschriebene 2 Fuß mächtige, und Kupferkies in
kleineren und größeren Partien enthaltende Quarzlager unter dem Namen
"Wilde Mann" von vorgeschriebenem Fundpunkte an zu 1/2 Fundgrube nach
Osten und zu 1/2 Fundgrube 12 Maaßen nach Westen, nebst der bergordnungsmäßigen
Vierung von 3 1/2 Ltr. in das Hangende und 3 1/2 Ltr. in das Liegende.
Dieses Feld ist auf der Beleihungszeichnung Nr. 1655/304 bildlich dargestellt.
Eingetragen ex decreto vom 30. Juni 1853. gez. Unterschriften
Die Gewerkschaft dieser Zeche bat am 19./21. Juli 1852 um die Conzession zur
Anlage einer Kupfererzwäsche auf dem Grundstück Flur XII Nr. 89 der
Steuergemeinde Dankelmert, zur Aufbereitung ihrer Erze.
Nach ihrer näheren Erläuterung vom 10. Februar 1853 sollte diese Wäsche
9 4/10 Ltr. von der Mitte des Stollenmundloches nach Osten angelegt
werden und das nötige Wasser aus dem Stollen sowie dem vorbeifließenden
Hackersbrucher Bache erhalten.
Die Verleihungsurkunde vom 20. Februar 1854 gewährte der Gewerkschaft des
Kupferbergwerks Wilde Mann das Recht, auf dem bezeichneten Grundstücke
eine Kupfererzwäsche, bestehend aus einem Rätterkasten, einem Scheidetische,
drei Setzfässern für das Durchlassen des Satzwerkes, sowie für die Mehl-
und Schlammführung erforderlichen Gerinnen und die sich als notwendig
ergebenden Klär- und Schlammteiche anzulegen und zu betreiben, jedoch
mit der Bestimmung, dass der Betrieb dieser Erzwaschanstalt sofort
eingestellt werden muss, wenn durch die Zuleitung des benutzten Wassers
in den Hackersbrucher Bach, und durch Benutzung des Wassers desselben,
der Bedarf der Umgegend an reinem Wasser beeinträchtigt, oder eine
erhebliche Belästigung des Publikums veranlasst wird.
Eingetragen ex decreto vom 29. Juli 1854 gez. Unterschriften

Die Erläuterungen zum "Belehnungs-Riss" von 1851 lauten: Littr A bezeichnet
den Fundpunkt. Littr a, h, g, f, e, d bezeichnet das Gevierte für die Fundgrube
von 42 Lachter Länge. Littr a, b, c, d bezeichnet das Gevierte von 12 Maaßen
Länge. Nach der nördlichen Seite hin ist das Gebirge liegend, und nach der
südlichen Seite hin ist das hangende Gebirge. Die 7 Lachter Breite ist zur
Hälfte ins liegende und zur Hälfte ins hangende Gebirge genommen.
Diese Zeche ist nebst dem Beilesen Caroline wegen Nichtzahlung des für
1861 zu entrichtenden Regreßgeldes in das Freie verfallen, und daher
extabuliert.
Auf Grund der oberbergamtlichen Verfügung vom 14. August 1862 eingetragen
rig. decr. vom 26. desselben Monates.
gez. Unterschriften
Das Freierklärungsdecret vom 14. August 1862 ist durch oberbergamtlichen
Beschluss vom 18. Oktover desselben Jahres wieder aufgehoben.
Das Folium dieser Zeche ist daher wiederhergestellt ex decreto vom
26. April 1863.
gez. Unterschriften
II. Zubehör des Bergwerks
1. Flur 12 No. 285/89, im Hobelsbrauck, Acker, groß 1 a 78 qm 2/100 rx.
Name der Gewerken
1-20 Gelöscht.
Siehe Löschungsvermerk auf der Titelseite.
1. Lion, Adolf, Kaufmann zu Plettenberg 35 Kuxen
2. Schüler, Hermann, Bankier zu Bochum 93 Kuxen
Lion und Schüler haben die Kuxen, Schüler außerdem auch das Alleineigentum
an dem Grundstück Flur 12 No. 285/89 auf Grund des Zuschlagserbteils vom
19. März 1898 erworben.
Eingetragen am 5. Mai 1898
gez. Unterschriften
Quelle: Grund-Acten über die Kupfererz-Zeche Wilde Mann Gemeinde Dankelmert Revier Iserlohn
Eingetragen im Berg-Gegenbuche Band LV Seite 338-, 1852 - Neu: Band II Seite 15-
Königliches Grundbuch Amt Plettenberg, Märkische Berg-Amts-Hypotheken-Registratur
Litr. W Nro. 42 des Repertorii.
Beschreibung der Kupfererzzeche Wilde Mann
Diese Zeche liegt in der Gemeinde Dankelmert Kreis Altena
Ihre Muthung am 20/23. April 1849 begehrt eine auf dem Ackerlande des
Christ. Meister zu Landemert, Flur XII Parzelle 84 der Steuergemeinde
Dankelmert erschürfte Kupfererz-Lagerstätte zu 1 Fundgrube 1200 Maaßen.
Bei der Einnahme des Augenscheins am 8. August 1849 ward in einem auf den
Parzellen Nr. 88 der genannten Flur, (4 Ltr. in der Stunde 5 12/16 nach
Osten von dem Punkte, an welchem die Parzellen Nr. 84, 88 und 89
zusammentreffen) angesetzten und nach Nordosten getriebenen Stollen,
42 Ltr. 1 Achtel 5 Zoll vom Mundloch entfernt . . .
Der Berichts-... der Kupfererzwäsche Caroline
Die Gewerkschaft dieser Zeche bat am 19/21 Juli 1852 um die Concession
zur Anlage einer Kupfererzwäsche auf dem Grundstück Flur XII Nr. 89
der Steuergemeinde Dankelmert, zur Aufbereitung ihrer Erze.
Nach ihrer näheren Erläuterung vom 10. Febr. 1853 sollte diese
Wäsche 9 4/10 Ltr. von der Mitte des Stollenmundlochs nach Osten
angelegt werden und und das nöthige Wasser aus dem Stollen sowie
den vorbeifließenden Hackersbrucher Bache erhalten.
Die Verleihungs-Urkunde vom 20. Februar 1854 gewährt der Gewerkschaft
des Kupferbergwerks Wildemann das Recht, auf dem bezeichneten
Grundstücke ein[e] Kupfererzwäsche unter dem Namen Erzwäsche Caroline,
bestehend aus einem Rätterkasten,
einem Scheidetische, drei Holzfässer, der für das Durchlassen des
Satzwerkes, sowie für die Mahl- und Schlammführung erforderlichen
Gerinnen und...
Quelle: Grund-Acten über die Kupfererz-Zeche Wilde Mann Gemeinde Dankelmert Revier Iserlohn
Eingetragen im Berg-Gegenbuche Band LV Seite 338-, 1852 - Neu: Band II Seite 15-
Königliches Grundbuch Amt Plettenberg, Märkische Berg-Amts-Hypotheken-Registratur
Litr. W Nro. 42 des Repertorii. hier: 6153, S. 6,
Plettenberg, den 19. Juli 1852
Kupfererz-Zeche Wildemann
An das Königliche Berg-Amt in Bochum
Auf die sehr geehrte ... vom 2ten d. M., wonach .. ein Termin zur Abgabe
der Mitgewerke behufs Eintragung zum Berg-Gegenbuch und in ... am 24ten
dieses daselbst anberaumt ist, zeige ich gehorsamst an, dass ich ...
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