Quelle: "Bergbau im Bereich des Amtsgerichtes Plettenberg", Fritz Bertram, 1952-1954, S. 62

4. Martha - Erbstollen in der Blemke

Die Muthung wurde eingelegt am 13.11.1863 und am 11.02.1864 wiederholt. Es handelt sich hier um einen in der Blemke anzulegenden Erbstollen behufs Lösung der vorliegenden Zink- und Eisensteinvorkommnisse. Der Punkt, wo dieser Stollen angesetzt werden sollte, lag von der NW Ecke des Hauses Hoeggel (Kahlberg) 324 Ltr in h 4 1/8 entfernt. Der von der Gewerkschaft der Grube Theodore erhobene Einspruch wurde zurückgewiesen. Der Stollen sollte in h 3 3/4 getrieben werden. Die Verleihung geschah am 31.05.1864. 10 Jahre später ging dieses Unternehmen in der Plettenberger Zinkgewerkschaft auf.

Zum Begriff Erbstollen: Der in einem Bergbaugebiet jeweils am tiefsten gelegene Stollen führte meist nicht nur das Wasser des Bergwerkes ab, zu dem er gehörte, sondern "erbte" auch die Abwässer höher gelegener Bergwerke. Das alte Bergrecht kannte für solche Stollen den Begriff des Erbstollens, dessen Besitzer das Recht hatte von allen Bergwerken, deren Wasser er ableitete, eine Abgabe zu verlangen. Dies war mitunter ein so lukratives Geschäft, dass nur zum Zweck des Baus und der Unterhaltung solcher Stollen Unternehmen gegründet wurden. Erbstollen erreichten zum Teil beträchtliche Längen. Der längste Erbstollen des Ruhrgebietes, der Schlebuscher Erbstollen, hatte schon in der Mitte des 19. Jahrhunderts eine Länge von 13 km.


Quelle: Vom frühen Erzbergbau im Märkischen Sauerland, Heinrich Streich, 1979, S.87

Martha Erbstollen: Mutung vom 13. November 1863. Verleihung am 31. Mai 1864. Da ein Erbstollen besondere Rechte hat, ist es nicht verwunderlich, dass der Stollen erst erschlossen werden sollte. Es ergaben sich keine Ausbeuten. Quellen: Grundbuchamt Plettenberg und Oberbergamt Bonn.


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