Quelle: "Bergbau im Bereich des Amtsgerichtes Plettenberg", Fritz Bertram, 1952-1954, S. 27-28 8. Kupfererzgrube "Henriette III" am Kohlbuschberg
Henriette
Die Nr. 13 ist laut Schlüter/Wientzek
ebenfalls die Grube Henriette, wobei das von ihnen verwendete Kartenmaterial
den üblichen Eintrag "u. ehem. Grubenfeld Emanuel" nicht enthält. Das
Stollenmundloch liegt in der Koordinate 3419,9 rechts, 5676,6 hoch.
Das Stollenmundloch hat die Größe 50 mal 20 cm, es existiert eine
Halde, der Erhaltungszustand ist gut", die Grube ist "nicht begehbar".
Die Besichtigung erfolgte am 02.07.1992. Auch bei der Nr. 14 handelt es sich nach Schlüter/Wientzek um die Grube Henriette. Die Koordinaten lauten auf 3420,0 rechts, 5676,6 hoch. Das Stollenmundloch ist 60 mal 30 Zentimeter groß und zugänglich, die Grube ist "ungesichert", der Erhaltungszustand "gut". Die Besichtigung erfolgte am 02.07.1992.
Quelle: Heinrich Streich, S. 87
Henriette III: Lage inmitten eines großen Bleierzdistriktes.
Fundpunkt am Kohlbuschberg, gemutet am 10. Dezember 1853 und
verliehen am 21. Januar 1860. Es trat ein Kupferglanzgang zutage,
der verfolgt wurde. 1866 Antrag auf Erweiterung, 10-fache Größe
des bisherigen Feldes. Gute Ausbeute bis 1885, wo noch ein
zweiter Stollen angelegt wurde. 1888 Versteigerung der Grube.
Jetziger Inhaber Carl Theodor von Diepold in Dortmund.
Quelle: Berggrundbuch beim Amtsgericht Plettenberg, Bd. I, fol. 1-65;
alte Paginierung: 121, 122, 123, 131; neue Paginierung der Kopie im
Stadtarchiv: I/26-29 - übertragen von H. Hassel im Februar 2009
Die in den Gemeinden Plettenberg gelegene
Diese Zeche liegt in den Gemeinden Plettenberg und Holthausen im
Kreise Altena. Die Muthung derselben vom 10/11. Dezember 1853
bespricht ein erschürftes Kupfererz-Vorkommen auf Holzgrund des
Johann Heinrich Heimann zu Plettenberg.
Der Fundpunkt liegt am Kohlbuschberge und zwar von der nordwestlichen
Ecke der Waldparzelle No.90/a in h Ost 3 7/8 = 14 6/8 entfernt. Die Lagerstätte
war daselbst durch einen Schürfstollen weiter aufgeschlossen und
durch den aus denselben geführten Betrieb ein offener Durchschlag
mit dem Abhauen am Fundpunkte hergestellt. Das Mundloch dieses
Stollens liegt von dem Fundpunkte in östlicher Richtung in ca. 8 Ltr.
Entfernung auf Buschgrund des W. Mylius (Mylaeus ?).
Der Stollen ist vom Ansatzpunkte in der Stunde W 7 auf 1 1/2 Ltr. Länge
querschlägig in Lehmerde und Grauwacke, demnächst in der Stunde
W 3 2/8 auf 5 Ltr. Länge, in einem h 1 2/8 und mit 50 Grad nach
Osten einfallenden Grauwacke aufgefahren. Dem Stollen ist in der
weitern Länge von 2 1/2 Ltr., eine Richtung in der Stunde W 3 3/8
gegeben und sind in dieser Länge zwei taube Lettenklüfte durchfahren,
wovon die erste Kluft h 12 streicht und mit 70 Grad nach Westen
und die zweite Kluft h 10 4/8 streicht und ebenfalls mit 60 Grad
nach Westen einfällt.
Der Stollen ist sodann auf 2 1/8 Ltr. Länge in der Stunde W 6 7/8
aufgefahren und mit dem am Fundorte in der gemutheten Lagerstätte
befindlichen Abhauen mittelst Ueberbrechen durchschlägig
geworden. Dieses steht in einem h 9 streichenden und mit 75 Grad nach
Nordosten einfallenden die Grauwacke gangartig durchsetzenden Kluft
und repräsentiert in Verbindung mit den sparsam vorgefundenen, theils grob
und klein eingesprengten Kupferkiesen die gemuthete Kupfererzlagerstätte.
Die Ausfüllungsmasse der gangartigen 4 - 6 Zoll mächtigen Kluft
besteht aus einem theils plastischen theils sandigen Thon. In dieser
Masse fand sich über der Firste des söhligen Ortes beim Überbrechen,
und zwar im westlichen Stoße, eine Stelle, wo schmale, 1/4 bis 1/2
Zoll mächtige Quarzschnüre, Kupferkies zu einem geringen Theile,
grob und fein eingesprengt enthielten. Unmittelbar am Überbrechen
zog sich von der gangartigen Kluft eine in der Stunde 2 streichende
mit 85 Grad nach Südosten einfallende Kluft in nordöstlicher Richtung
fort. Dieselbe durchsetzte aber nicht die gangartige Kluft. Saalbänder
waren bei dieser Kluft nicht zu bemwerken und die im Hangenden der
Kluft liegende Grauwacke kam nur stark zerklüftet und gestört vor.
Diese Kluft war durch ein Versuchsort auf ca. 1 1/4 Ltr. Länge verfolgt,
ohne besondere Aufschlüsse zu erlangen. Ganz in der Nähe, wo diese
Kluft mit der gangartigen Kluft zusammenfällt, wurde im liegenden
Gestein derselben, welches hier gleichzeitig das hangende Gestein
der gangartigen Spalte ausmacht, eine isoliert anstehende Erzmasse
von derben Kupferkies (aus Schwefelkupfer und Bunterzkupfer mit einem
Anfluge von Aussen von erdigem Malachite bestehend) von ca. 1 1/4 Fuss
Länge mit 1-2-2 h zoll Dicke vorgefunden.
Die Ausdehnung in der Breite betrug, nachdem das Nebengestein
fortgebrochen war, ca. 3 - 6 Zoll. Der vorerwähnte Stollen ist nach
dem Augenscheine am 10. Novbr. 1857 1 1/2 Ltr. in h 7 N.S., sodann
N. West 3.2/8 = 5, ferner N. West 3.3/8 = 2 1/2 Ltr. getrieben.
Hierselbst sind nahe beieinander zwei Lettenklüfte durchfahren, die
westliche dieser beiden Klüfte ist mit einer 4 Ltr. langen Strecke
nach Norden verfolgt worden.
In dieser Strecke zeigt der Grauwackenschiefer bei 30 Grad östlichem
Einfallen ein Streichen in der Stunde 11. Vor Ort und am linken
Stoss desselben setzte eine Kluft auf, deren Mächtigkeit nicht zu
erkennen war, mit einem Streichen h 11. Einfallen 60 Grad nach Westen.
Dieselbe ist angefüllt mit Eisenocker, sandigem und fetten Latten,
einzelnen Quarzconoretionen und Knollen von Schwarzkupfererz mit
Kupferkies und Malachitanflug. Letzterer zeigte sich gleichfalls
oft an den Lattenbestegeb.
Die Kupfererzproben hatten ein gutes Aussehen und obwohl die Quantität
der Kupfererzknollen nicht sehr reichlich war, so ist doch das weitere
Aushalten der Lagerstätte durch den gemachten Aufschluss als
nachgewiesen zu betrachten.
Die Verleihungsurkunde vom 21. Januar 1860 gewährt die vorbeschriebene
Kupfererzlagerstätte unter dem Namen Henriette III zu 1 Fundgrube und
285 Maaßen 54 Quadrat-Ltr. gevierten Feldes, sowie dasselbe auf der
Berechtsamszeichnung Nr. 2767/218 in seinen Grenzen durch die
Buchstaben E., F., G., H. näher bezeichnet ist, zur Gewinnung aller
darin vorkommenden Kupfererze, allen etwaigen Rechten Anderer
unbeschadet, so wie unter Vorbehalt der Rechte und Ansprüche der
Gewerkschaft des mit dem bezeichneten Felde überdeckten Eisenerzbergwerks
Neu Dortmund.
Nachtrag: Durch Urkunde des Königl. Ober-Berg-Amts zu Dortmund vom 10. December 1866
ist die Gewerkschaft des Kupfererz-Bergwerks Henriette III auf den
Erweiterungs-Antrag vom 23. März 1866 zu dem durch die Verleihungs-Urkunde
vom 21. Januar 1860 bereits verliehenen Felde von 1 Fundgrube 285
Maaßen und 56 Quadrat-Lachter = 56.700 Quadratlachtern noch das
Eigenthum eines ferneren Feldes von Vierhundert drei und vierzig tausend
dreihundert /: 443.300 :/ Quadratlachtern, wie solches auf dem
beglaubigten Situations-Risse mit den Buchstaben A, B, C, D, F, E, H
/: G. J.:/ K, L, M und N bezeichnet ist, zur Gewinnung der in diesem Felde
vorkommenden Kupfererze, nach Vorschrift des Allgemeinen Berggesetzes
vom 27. Juni 1865 verliehen worden.
Nachtrag: Das Bergrecht ist gemäß § 149 Abs. 5 BBergG mit Ablauf
des 26. November 1990 erloschen. Eingetragen am 11. November 1992.
Namen der Gewerke: (S. I/28)
Gerichtlich versicherte Schulden und andere Realverbindlichkeiten: |