Quelle: ST vom 21.03.1991

Aufgelassene Bergwerkstollen werden generell
durch 50 cm dicke Betonwände verschlossen

Keinerlei Unglücke im heimischen Raum bekannt - Landesoberbergamt berücksichtigt Lurche und Fledermäuse

Plettenberg. Von der regen Bergbautätigkeit vergangener Jahrzehnte zeugen im heimischen Raum auch heute noch eine Vielzahl verlassener Bergbaustollen. Das Betreten dieser Grubenbaue ist mit erheblichen Gefahren verbunden, denn oftmals ist der Ausbau nicht mehr intakt, Schächte sind nur mangelhaft abgedeckt, der Sauerstoffgehalt der Wetter ist zu niedrig etc..

Um das Betreten durch Unbefugte zu verhindern, läßt die in Nordrhein-Westfalen zuständige Bergbehörde die Tagesöffnungen, wenn solche bekannt werden, im Regelfall verschließen. Die Erfahrungen zeigen, daß ein dauerhaft sicherer Verschluss von Grubenöffnungen mit Stahl- und Holzkonstruktionen nicht zu erreichen ist: Schlösser werden aufgebrochen, Gitter ausgehebelt oder aufgesägt.

Im heimischen Raum sind Unglücke im Zusammenhang mit aufgelassenen Bergwerkstollen zwar nicht bekannt, doch erst 1988 kam ein 11-jähriger Junge in einem stillgelegten Schieferbergwerk im Siegerland durch den Sturz in einen Schacht ums Leben. Er konnte in das Bergwerk eindringen, da zuvor durch Unbekannte das mit 4 mm starken Flacheisen zugeschweißte Stolleneingangstor aufgebrochen worden war.

Aufgrund dieser Vorkommnisse hat das Landesoberbergamt NW am 7. März 1990 in einer Richtlinie Maßnahmen zur "Sicherheit von zutage ausgehenden aufgegebenen und verlassenen Grubenbauen mit weniger als 20 gon Neigung" festgelegt. (gon = Bergmännische Winkeleinheit. 100 gon = 90°)

Danach sind Grubenbaue grundsätzlich mindestens durch eine 0,5 Meter starke Betonmauer, die höchstens 6 Meter vom Stollenmundloch entfernt sein darf, zu verschließen. In nicht standsicherem Gebirge oder in Bereichen mit weniger als 50 Meter Überdeckung sind Grubenbaue mit nicht auswaschbaren Baustoffen einer bestimmten Druckfestigkeit zu verfüllen.

Durch eine ausreichende Anzahl von Abflussöffnungen, deren Durchmesser 30 cm nicht überschreiten darf, muss der gefahrlose Abfluss von Grubenwässern ermöglicht werden. Die Abflussöffnungen sind gegen Verstopfung durch Überlaufbauwerke, Kiesfilter oder ähnliche Maßnahmen zu sichern.

Bei Beachtung des obersten Grundsatzes, menschliches Leben zu schützen, ist einem anderen Schutzziel Rechnung zu tragen: Viele vom Aussterben bedrohte Tierarten, zum Beispiel Fledermäuse und Lurche, bevorzugen alte Bergbaustollen als Winterquartiere. Werden Tagesöffnungen von Abschlussdämmen oder -mauern gänzlich verschlossen, so geht den Tieren wertvoller Lebensraum verloren.


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