Quelle: "Bergbau im Bereich des Amtsgerichtes Plettenberg", Fritz Bertram, 1952-1954, S. 56

14. Auguste I - Bleierzgrube im Ahetal

Gemäss der Karte auf Seite 55 liegt diese Grube im Ahetal, etwas südlich der Ahe-Mühle. Dieser Fundpunkt wurde der Muthungsübersichtskarte entnommen. Am 30.12.1872 wurde eine Muthung eingelegt, die eine Erzlagerstätte von Blei-, Kupfer- und Zinkerzen am rechten Abhang des Ahebaches beschreibt. Die Lagerstätte wurde durch Schürfarbeit entdeckt. Die Verleihung geschah am 05.05.1874. Wenig später stieß man dann auf einen mächtigen Roteisensteingang, der in der auf Blei-, Kupfer- und Zinkerze vergebenen Grube aufgeschlossen wurde. Man verlieh daraufhin auch noch das Recht, Eisenstein zu fördern.



Quelle: Lüdenscheider Nachrichten vom 21.12.1979, Beitrag von Willi Binczyk

"Auguste I", durch einen nahe gelegenen Steinbruch infolge Sprengarbeiten zusammengefallen und nicht mehr befahrbar.


Quelle: Berggrundbuch von Plettenberg im AG Plettenberg, Bd. 2, fol. 64-67


A 265 rep.
Grundbuch Blatt
der in der Gemeinde Herscheid, Lüdenscheid und Werdohl im Kreise Altena gelegenen Eisenerz Zeche

Auguste I

I. Beschreibung des generellen Eigenthumes
Zufolge der von dem Königlichen Ober Berg Amtes zu Dortmund ertheilten Beleihungs-Urkunde vom 27. September 1873 ist die Gewerkschaft mit einem 2.189.000 - Zwei Millionen hundert neun und Achtzig tausend - Quadratmeter umfassenden Felde zur Gewinnung aller in diesem Felde vorkommenden Eisenerze beliehen worden.

Eingetragen zufolge Verfügung vom 05. Mai 1874

Nachtrag:
Wegen Unübersichtlichkeit in das Berggrundbuch Band 4 Blatt No. 8 umgeschrieben und geschlossen am 15. März 1935.

Seite 65:
Namen der Gewerken: 1. die Gewerkschaft des Blei-, Zink- und Kupfererz Bergwerks Auguste I
Besitztitel: Auf Grund der Beleihungs-Urkunde vom 27. September 1873 eingetragen am 26. September 1874.

Seite 66:
Gerichtlich versicherte Schulden und andere Realverbindlichkeiten:
1. 12.000 Mark (Zwölftausend Mark) Forderung für gemachte Aufwendungen und Lieferungen für den Fabrikanten Wilhelm Hedtmann sen. zu Langenfeld zinslos bei pünktlicher Zahlung des Kapitals in Raten von je zweitausendfünfhundert Mark am 15. September und 15. Dezember dieses Jahres, von fünftausend Mark am 15. Juni nächsten Jahres mit der Bedingung, dass wenn die Zahlkungen in dieser Weise erfolgen, der Rest von zweitausend Mark als erlassen gilt, andernfalls aber ebenfalls am 15. Juni zahlbar ist, und dass in dem letzteren Falle auf die rückständigen Beträge mit fünf Prozent vom Tage der Fälligkeit an zu verzinsen sind.
Auf Grund der Schuldurkunde vom 15. Juni 1896 ohne Bildung eines Hypotheken bereits eingetragen am 14. Juli 1896.